Deshalb muss er jetzt erklären, dass das AG Hannover gar keine Urteile fällen darf. (Bild 1)
Ja, grüezi, den Blödsinn mit dem Geschäftsverteilungsplan haben wir ja lange nicht mehr gesehen. War das nicht eine der Spezialitäten der Interim Partei Deutschland (IPD)? Kennt ihr nicht, junge Leute? Macht nichts, ist seit zehn Jahren tot, ob sie begraben wurde, ist ungewiss. So, Hut wieder auf.
Nirgends steht geschrieben, dass der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts unterschrieben sein muss, und erst recht steht nirgends, dass das Exemplar für die Einsichtnahme die Urschrift sein muss. Wie das gemacht wird, entscheidet der Präsident des Gerichts. Aber es macht sich immer gut, wenn man Ärger mit einem Gericht hat, unter welchem Vorwand auch immer das Gericht pauschal abzulehnen statt sich mit dem Gegenstand des Verfahrens zu beschäftigen.