Autor Thema: Mediziner erhält Waffenverbot / WBK wird widerrufen 7 A 10555/19.OVG Koblenz  (Gelesen 1305 mal)

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Offline Gutemine

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Ich war der Meinung, wir hatten das hier schon mal, nämlich das erstinstanzliche Urteil, konnte aber nichts finden.

Der Trick mit der "Ausfüllhilfe" aus dem Internet klappt wohl nicht mehr.  ;)

Die "Lügenpresse" berichtet wie folgt:

Spoiler
Angeklagter ist Jäger und Sportschütze : Gericht verhängt Waffenverbot für „Reichsbürger“

Koblenz Einem mutmaßlichen Reichsbürger aus Rheinland-Pfalz sind die Waffenscheine zu Recht widerrufen worden. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Koblenz fest. Der Mann stelle die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Frage und sei daher waffenrechtlich unzuverlässig.



Weil er offenbar Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ist, darf ein Mediziner aus Rheinland-Pfalz keine Waffen besitzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz und bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde, dem Mann seine Waffenbesitzkarten zu entziehen. Damit widerrief das Gericht nach seiner Mitteilung am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. (AZ: 7 A 10555/19.OVG)

Ins Visier der Behörden war der Mann, der Jäger und Sportschütze ist, im Jahr 2015 geraten, weil er einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei als Wohnsitzstaat „Königreich Bayern“ angegeben hatte. Die Waffenbehörde widerrief daraufhin die dem Mann erteilten Waffenbesitzkarten wegen des Verdachts, dass er Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ist. Dagegen hatte der Mann Klage erhoben und Kontakte zur „Reichsbürger“-Szene bestritten. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab der Klage statt und erklärte, es lägen keine hinreichenden Tatsachen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers vor.

Dieser Einschätzung folgte das OVG in seinem zweitinstanzlichen Urteil nicht. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass der Kläger die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitze, hieß es. Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten nur solche Personen Waffen besitzen dürfen, die mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgingen. Bei dem Kläger lägen aber stichhaltige Gründe für die Annahme vor, dass er wesentliche Einschätzungen der sogenannten Reichsbürgerbewegung vertrete und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stelle. Damit sei er als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen.

So habe der Mann ein „reichbürgertypisches“ Verhalten gezeigt, indem er einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt habe, der im Rechtsverkehr nur in seltenen Fällen benötigt werde. Außerdem habe er in dem von ihm ausgefüllten Antrag für diesen Ausweis ausdrücklich erklärt, dass er im „Königreich Bayern“ und nicht in der Bundesrepublik Deutschland lebe. Die vom Kläger dazu abgegebenen Erklärungen seien nicht schlüssig.

Insbesondere die Einlassung des Klägers, wonach er sich beim Ausfüllen des Antrags unsicher gewesen sei und deshalb einer Ausfüllhilfe im Internet bedient habe, ohne die Motivation der dort vorgeschlagenen Eintragungen zu erkennen, stellte nach Überzeugung des Gerichts eine Schutzbehauptung dar. Es sei unwahrscheinlich, dass der Kläger angesichts seiner Bildung und seiner beruflichen Stellung nicht erkannt haben wolle, welche Anschauungen mit den von ihm teilweise wörtlich übernommenen Ausdrucksweisen der „Reichsbürger“-Szene verbunden gewesen seien.
[close]

Bei der Pressemeldung von Juris ist quasi das Gleiche zu lesen:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA191002712

Den Volltext des Urteils habe ich leider noch nicht gefunden.
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Als nächstes sollte man kassenärztliche (wenn gegeben) und approbationsrechtliche Prüfungen anstellen.

Das Urteil ist von gestern, die PM von heute. Da dürfte es noch kein ausgefertigtes Urteil geben.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2019, 18:27:07 von Knallfrosch »
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Ich war der Meinung, wir hatten das hier schon mal, nämlich das erstinstanzliche Urteil,


Jupp, es handelt sich wohl um diesen Zahnarzt:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6191.msg226952#msg226952

Das VG dachte noch, es seien nur Indizien.   :)
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