Autor Thema: VG Meiningen 2 E 862/18 Me, Beschluss v. 8. 6. 2019, Versammlung Themar  (Gelesen 973 mal)

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Der Beschluß des VG Meiningen zur politischen Fortbildung auf dem Gelände des Kochs und Gastronomen Herrn Tommy Frenck in Themar vom 5. bis 7. Juli 2019 ist online. Der Beschluß des OVG noch nicht, aber der wird wohl noch kommen.

Es sind einige interessante Details drin:


http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/a196051e1e825f0bc12582cc0040bbf6/$FILE/18-2E-00862-B-A.pdf
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Die Gerichte kriegen noch mal zu tun:


Zitat
Hildburghausen
Rechtsrock-Konzert von Themar wird Fall für die Gerichte

Nach dem Rechtsrock-Konzert im südthüringischen Themar kündigen Veranstalter und Festival-Gegner juristische Schritte an. Dabei geht es vor allem um Auflagen zu den Versammlungen. Doch eine der beiden Seiten hat ein größeres Ziel vor Augen.

Spoiler

Themar - Das Rechtsrock-Konzert von Themar wird die Thüringer Justiz in den kommenden Monaten weiter beschäftigen. Die Veranstalter der Gegenproteste wollen einige der Auflagen für ihre Versammlung juristisch überprüfen lassen, wie der Sprecher des Bündnisse für Demokratie und Weltoffenheit Kloster Veßra, Thomas Jakob, der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Aus seiner Sicht sei es vor allem nicht hinnehmbar, dass die beiden Gelände der Protestierenden per Auflagenbescheid um einen Sicherheitsstreifen von jeweils vier Metern verkleinert wurden. Immerhin hätten sie tatsächlich eine politische Kundgebung abgehalten, während die Rechtsextremen ein kommerzielles Event veranstaltet hätten, argumentierte Jakob.

Der Sicherheitsstreifen hätte aus Sicht der Gegendemonstranten komplett von dem Rechtsrock-Gelände abgezogen werden müssen, da ihre Kundgebung als Versammlung höher zu gewichten sei als das Rechtsrock-Konzert.

Auch die Konzertveranstalter kündigten unterdessen an, einige der Auflagen juristisch überprüfen lassen zu wollen. Das werde allerdings eine Zeit dauern, heißt es im Facebook-Post eines Rechtsextremen aus der Region, der ebenfalls regelmäßig Konzerte in der rechtsextremen Szene organisiert. Gleichzeitig kündigte er ein weiteres Konzert in Themar für September an.

Die Behörden hatten beide Veranstaltungen als grundgesetzlich geschützte Versammlungen eingestuft und deshalb entschieden, dass sowohl die Gegendemonstranten als auch die Rechtsrock-Anmelder einen Teil ihrer jeweiligen Fläche für den Sicherheitsstreifen der Polizei zur Verfügung stellen müssen.

Nach Polizeiangaben kamen über den Samstag verteilt etwa 920 Festivalbesucher nach Themar (Landkreis Hildburghausen). Die Zahl der Gegendemonstranten schätzte die Polizei auf etwa 800.

Mit ihrer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einzelne Auflagen wollen die Gegendemonstranten perspektivisch eine Grundsatzentscheidung erreichen. Dabei geht es um die Frage, ab wann solche Konzerte wie in Themar noch politische Kundgebungen sind oder schon eine kommerzielle Veranstaltungen.

Rechtsrock-Konzerte werden immer wieder als Versammlungen angemeldet. Damit sind sie kaum zu verbieten. Allerdings nehmen die Veranstalter mit den Konzerten auch Geld ein.

Das sei ein absurder Zustand, sagte Jakob. Niemand sonst komme auf die Idee, dass er eine Versammlung besuche, wenn er zum Beispiel ein Grönemeyer-Konzert besuche – auch wenn dort politische Dinge gesagt würden. dpa
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https://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/Rechtsrock-Konzert-von-Themar-wird-Fall-fuer-die-Gerichte;art83436,6801488
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Moooooiin.

Die bisherige (ostdeutsche?) Auffassung, kommerzielle Veranstaltungen als politische Versammlungen zu werten, irritiert mich bislang auch ein wenig, auch wenn ich zugeben muss, dass ich mir die entsprechende Begründung der Rechtsprechung noch nicht daraufhin reingezogen habe. Sollte ich vielleicht nachholen.
Aus dem Bauch heraus würde ich den Gegendemonstranten erstmal recht geben.
Also...es bleibt spannend, was sich in den neuen Naziländern so tut.

Greetz
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"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 
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