Autor Thema: Ein teures Rundschreiben  (Gelesen 1220 mal)

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Offline Ceilo

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Ein teures Rundschreiben
« am: 29. April 2019, 22:37:59 »
Gleich fünf Amtsträger kamen im Juni 2017 in den zweifelhaften Genuss, sich die Elaborate eines 71jährigen Müncheners durchlesen zu können. Neben einer Gerichtsvollzieherin, deren für den Münchener offenbar unerfreuliche Aktivität - eine Zwangsvollstreckung wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge - den Anlass zu der ganzen Aktion gegeben hatten, wurden auch der Justizminister, der Präsident des Münchener Amtsgerichts, der Leitende Oberstaatsanwalt und der Polizeipräsident mit Sätzen der folgenden Art beglückt: "Sie werden aufgefordert mir unter gesetzmäßiger Authentifizierung schriftlich mitzuteilen, in welcher Identität und Autorität nach UCC 3-501 die oben genannten Entitäten (AMTSGERICHT MÜNCHEN und die Firma GERICHTSVOLLZIEHERIN (N.N.)) handeln, wer der tatsächliche Haftungsgläubiger ist und nach welchem Rechtsprinzip und in welcher Jurisdiktion ein rechtmäßiger Prozess stattzufinden hat." Da der Münchener jeweils auch die Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens forderte und seinem Schreiben "Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung (AGBS)" beilegte, in denen er widrigenfalls Schadensersatzforderungen geltend zu machen drohte, machte er nun zwar nicht mit dem Präsidenten des Münchener Amtsgerichts, aber immerhin mit einem dortigen Strafrichter nähere Bekanntschaft: Der verurteilte ihn wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro. Für die 3.600 Euro hätte er ziemlich lange fernsehen können.

Pressemitteilung des AG München: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/33.php

Offline hair mess

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #1 am: 30. April 2019, 00:01:04 »
Freut mich immer wieder, wenn es Rentner gibt, die nicht der Armutsgrenze unterliegen.
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Offline Pirx

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #2 am: 30. April 2019, 00:22:15 »
Eine Ersatzfreiheitsstrafe erfreut mich allerdings auch, selbst wenn dafür ein Teil meiner Steuern draufgeht. Der Rentner wird jedoch Spielverderber sein und zahlen.
 
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Offline hair mess

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #3 am: 30. April 2019, 08:32:45 »
Bei 30 € Tagessatz dürfte die Strafe vollstreckbar sein. Die Entscheidung, ob er Deine Gastfreundschaft annehmen will, hat er dann gar nicht.
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Offline Ceilo

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #4 am: 30. April 2019, 21:15:21 »
Bei 30 € Tagessatz dürfte die Strafe vollstreckbar sein. Die Entscheidung, ob er Deine Gastfreundschaft annehmen will, hat er dann gar nicht.

Schon die Tatsache, dass er seinen Sermon anlässlich einer anscheinend ganz normalen Zwangsvollstreckung in Mobilien von sich gab, spricht dafür, dass sich die Strafe eintreiben lassen dürfte. Leuten, bei denen tatsächlich nichts zu holen ist, ist der Besuch eines Gerichtsvollziehers schließlich regelmäßig ziemlich egal.
 

Online Rabenaas

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #5 am: 30. April 2019, 21:45:25 »
Bei 30 € Tagessatz dürfte die Strafe vollstreckbar sein.

Da gibt es keine Zwangsvollstreckung.

Die Entscheidung, ob er Deine Gastfreundschaft annehmen will, hat er dann gar nicht.

Die BRiD GmbH ist doch ein freies Land großmütig: man hat die Wahl zwischen Zahlen und Knast. Arme Schweine können die Geldstrafen auch abarbeiten.

Willensmord oder gar Völkerbruch bleibt es natürlich so oder so.


Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Noldor

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Re: Ein teures Rundschreiben
« Antwort #6 am: 30. April 2019, 22:00:21 »
Die BRiD GmbH ist doch ein freies Land großmütig: man hat die Wahl zwischen Zahlen und Knast. Arme Schweine können die Geldstrafen auch abarbeiten.

Ratenzahlung kann man auch abmachen. Das bedeutet aber, dass man sich mit dem Gläubiger einigt. Aber das kann man bei unserer Kundschaft wohl vergessen.
 
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