Autor Thema: Kai Heinzelmann  (Gelesen 5201 mal)

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Offline drxdsdrxds

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Kai Heinzelmann
« am: 14. Januar 2015, 20:46:28 »
audiomitschnitt meiner illegalen festnahme angewiesen durch einen gerichtsvollzieher

https://www.youtube.com/watch?v=0PhLi309rKU

Zitat
Veröffentlicht am 12.01.2015
Spoiler
man sehe /höre und staune
audio meiner illegalen festnahme im rahmen der "hoheitlichen" verrichtungen eines gerichtsvollziehers
es sollte vollstreckt werden,doch die juristische person war nicht aufzufinden.auf weisung des OGV (oraler geschlechtsverkehr ?) wurden die videoaufnahmen beendet!dies ist hausfriedensbruch/sachbeschädigung,bewei­smaterialvernichtung,
rechtsbeugung.ich kann in meiner wohnung alles aufzeichnen wann und wie ich will!

ja,ich weiss,die kette wegzunehmen war naiv....aber schlau.idee war,die schweine diesmal kommen zu lassen...und scheinbar zu kooperieren,den folgsamen deppen zu spielen.so haben sie sich selbst in die ♥♥♥ geritten:demaskierung der schweine!lasst das system sich selbst demon-tieren!kampf dem faschistischen insekt das sich von den menschen ernährt!kampf dem system deimos kratos (schreckensherrschaft!)
der OGV wies sich lediglich mit einem dienstausweis aus und orderte die feststellung meiner identität an,zudem das manipulieren der digicam.es gab keine aushändigung eines durchsuchungsbeschlusses,keinen pfändungsbeschluss,keine aushändigung irgendeiner richterlich unterschriebenen urkunde.nichts.

GRUNDSÄTZLICH: Die Zwangstvollstreckung basierte auf einer wie gehabt zurückgewiesenen Gebührenforderung des LG/OLG Hannover/Celle auf Basis der Behauptung ich hätte ein Beschwerdeverfahren geführt (diese sind kostenpflichtig?ich habe immer die wenigen Schreiben an diese Bande aus Kriminellen unter Vorbehalt des Zustandekommens eines Vertrages zugestellt),eine Beschwerde habe ich an die Leitung des AG Neustadt (Sachverhalt Rauchwarnmelder) gestellt auch unter Vorbehalt...und die Auftraggeber der kostenpflichtigen Beschwerde war das AG Neustadt unter dem legendären Janko....ein Gerichtsvollzieher hat die Verpflichtung die Rechtsmässigkeit der Forderung zu prüfen!Dies erfolgte ebensowenig,wie die Übersendung der meinerseits geforderten Leitgimationsnachweise des OGV und der geforderten Nachweise und Vertragsgrundlagen der Fordernden.
Es gibt also bezüglich dieser Forderung und Zwangsvollstreckung keine Rechtsgrundlage und keinerlei Nachweis dass ich das OLG/LG beauftragte meine Interessen zu vertreten,was sowieso bereits Unfug ist,da ab dem AG Anwaltspflicht herrscht!Wie also kann ich eine Beschwerde veranlassen ohne Anwalt?Und wie können hier Kosten entstehen?Es gibt keinerlei Schriftstück auf das sich die Forderung gründen lässt und ich habe immer alle Angebote und Vertragsvorschläge zurückgewiesen....
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neuer vorfall:obergerichtsvollzieher ohne amtsausweis illegales eindringen 12 1 2015

https://www.youtube.com/watch?v=FkeCMN4xLZI

Zitat
Veröffentlicht am 12.01.2015
Spoiler
man sehe /höre und staune
videoaufnahme mit nachfolgender festnahme im rahmen der "hoheitlichen" verrichtungen eines gerichtsvollziehers
es sollte vollstreckt werden,doch die juristische person war nicht aufzufinden.auf weisung des OGV (oraler geschlechtsverkehr ?) wurden die videoaufnahmen beendet!dies ist hausfriedensbruch/sachbeschädigung,bewei­smaterialvernichtung,
rechtsbeugung.ich kann in meiner wohnung alles aufzeichnen wann und wie ich will!

ja,ich weiss,die kette wegzunehmen war naiv....aber schlau.
idee war,die schweine diesmal kommen zu lassen...und scheinbar zu kooperieren,den folgsamen deppen zu spielen.so haben sie sich selbst in die ♥♥♥ geritten:demaskierung der schweine!lasst das system sich selbst demon-tieren!kampf dem faschistischen insekt das sich von den menschen ernährt!kampf dem system deimos kratos (schreckensherrschaft!)
der OGV wies sich lediglich mit einem dienstausweis aus und orderte die feststellung meiner identität an,zudem das manipulieren der digicam.es gab keine aushändigung eines durchsuchungsbeschlusses,keinen pfändungsbeschluss,keine aushändigung irgendeiner richterlich unterschriebenen urkunde.nichts.

GRUNDSÄTZLICH: Die Zwangstvollstreckung basierte auf einer wie gehabt zurückgewiesenen Gebührenforderung des LG/OLG Hannover/Celle auf Basis der Behauptung ich hätte ein Beschwerdeverfahren geführt (diese sind kostenpflichtig?ich habe immer die wenigen Schreiben an diese Bande aus Kriminellen unter Vorbehalt des Zustandekommens eines Vertrages zugestellt),eine Beschwerde habe ich an die Leitung des AG Neustadt (Sachverhalt Rauchwarnmelder) gestellt auch unter Vorbehalt...und die Auftraggeber der kostenpflichtigen Beschwerde war das AG Neustadt unter dem legendären Janko....ein Gerichtsvollzieher hat die Verpflichtung die Rechtsmässigkeit der Forderung zu prüfen!Dies erfolgte ebensowenig,wie die Übersendung der meinerseits geforderten Leitgimationsnachweise des OGV und der geforderten Nachweise und Vertragsgrundlagen der Fordernden.
Es gibt also bezüglich dieser Forderung und Zwangsvollstreckung keine Rechtsgrundlage und keinerlei Nachweis dass ich das OLG/LG beauftragte meine Interessen zu vertreten,was sowieso bereits Unfug ist,da ab dem AG Anwaltspflicht herrscht!Wie also kann ich eine Beschwerde veranlassen ohne Anwalt?Und wie können hier Kosten entstehen?Es gibt keinerlei Schriftstück auf das sich die Forderung gründen lässt und ich habe immer alle Angebote und Vertragsvorschläge zurückgewiesen....
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #1 am: 14. Januar 2015, 20:53:43 »
Na, wenn das die Herrschaften beim AG NRÜ mitbekommen. Zum einen die Gleichsetzung


https://www.youtube.com/watch?v=Z5ua9kOvFw8


(aha, eine Inhaftierung war auch im Spiel)

und erst recht der Audio-Mitschnitt von der Verhandlung. Zzgl. der Hintergrunddeko.


https://www.youtube.com/watch?v=FCguSvifjBg
Spoiler
Zitat
Veröffentlicht am 02.12.2014

Ich beziehe mich auf den Vorfall im Rahmen eines mehrfach von mir zurückgewiesenen,illegalen und mangelbehafteten Verfahrens zivilrechtlicher Natur vor dem „Amtsgericht Neustadt am Rübenberge“ unter der Führung des privaten,nicht-gesetzlichen Richters Dr.Matthias Janko am 28.10.2014 um 9:20.
Ich war an diesem Tage mit der Intention im Gericht erschienen,um das -bereits mehrfach meinerseits zurückgewiesene- unaufgeforderte/nicht gewollte Vertragsangebot als kostenpflichtiges Verfahren, nochmalig persönlich zurückzuweisen und war dort mit der Absicht erschienen,den mir rechtliches Gehör und Beweislastumkehr/Klageabweisung verweigernden „Richter“ Dr.Janko grundsätzliche Fragen im Rahmen seiner Aufklärungs-/Auskunftspflicht als mutmasslicher Volljurist gemäss §139 ZPO etc zu stellen.
Bereits seit Ende 2013 war eine Klage seitens meines Vermieters einem gem.Bauverein gegen mich angestrengt worden,weil ich mich der Erzwingung zur Einwilligung zu einem Abnehmer- und Dauerwartungsvertrag von Rauchwarnmeldern, auf Basis der inaktiven und nicht durch eine rechtswirksam dazu befugte „Bauverwaltung“ („BAUAMT“) erlassene Bauverordnung zu einem einseitigen Rechtsgeschäft und Zwangsvertrag, widersetzte und mich nicht nötigen lassen wollte.
Ein Klagegrund wurde vorgetäuscht,die mängelbehaftete Klageschrift meinerseits zurückgewiesen und die Klage dennoch weitergeführt.
Der anberaumte und von mir wegen mangelnder Gütebasis zurückgewiesene Termin zur „Güteverhandlung“ über diesen Sachverhalt,eskalierte in einer Art und Weise,die jeglicher Rechtsstaatlichkeit eine Narrenkappe verpasst:ich wurde aufgrund der simplen Fragestellung und meinem wiederholten Verweis auf Beanwortung meiner Fragen,zusammengebrüllt,in Gewahrsam genommen,durchsucht und in Arrest versetzt,um daraufhin auf Basis einer Anordnung wegen „Ungebühr“ gegen den Richter auf Grund einer Ordnungswidrigkeit ohne Ermahnung und ohne Zurechtweisung seitens des Richters verhaftet und für 7 Tage inhaftiert zu werden (Geschlossener Vollzug!mit bis zu 14 Stunden Kompletteinschluss!und übelsten Haftbedingungen!):ohne Anklage,ohne jegliche Rechtsgrundlage,ohne Verfahren,ohne Urteil,ohne das Recht auf Verteidigung etc.


Prozeßbeobachtungen und Beweise. Kritische Presseberichterstattungen unter namentlicher Benennung des Betroffenen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, Presseberichte mit Nennung ihres Namens hinnehmen müssen. BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1BGH, Urteil vom 21. 11.2006 – Az. VI ZR 259/05
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169 Kommentare sind leider zuviel zum Rüberkopieren. Durchsehen sollte man sie sich, allein wegen der Rechtsberatung von TIKS.
 


Offline drxdsdrxds

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Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #3 am: 14. Januar 2015, 22:27:10 »
169 Kommentare sind leider zuviel zum Rüberkopieren. Durchsehen sollte man sie sich, allein wegen der Rechtsberatung von TIKS.

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Offline drxdsdrxds

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Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #4 am: 22. April 2015, 14:14:02 »
http://schaebel.de/allgemein/schnell-noch-sichern/001925/

SCHNELL NOCH SICHERN…..

Zitat
Ein Experte im Bereich der Zahlen- und Zeichensymbolik, Kai Heinzelmann aus Wunstorf, wird von den Behörden massiv drangsaliert, ab und zu auch einmal grundlos abgeführt und verhaftet. Der neueste Vorfall: Montag, der 20.04.2015, 6:20 Uhr.

Die Polizei, vermutlich Kripo Hannover, verschafft sich unangemeldeten Zugang zu seiner Wohnung. In der Hand halten sie einen (nicht unterschriebenen) Durchsuchungsbeschluß mit dem Vorwurf “Verstoß wegen Verletzung des vertraulichen Wortes und anderer Straftaten“! (Foto folgt)

Die “Verletzung des vertraulichen Wortes”, man darf jetzt lachen, bezieht sich auf folgende öffentliche Gerichtsverhandlung

XXXXXXXXXXXXX

und folgenden Einbruch der Polizei in die Wohnung des Kai Heinzelmann.

XXXXXXXXXXXXX

Solange die Mitschnitte noch im Netz sind, solltet Ihr sie Euch ansehen / anhören.

Der pauschale Vorwurf “und anderer Straftaten” ist zweifelsohne eine fantastische Möglichkeit, politisch Verfolgten etwas unterzuschieben, z.B. Dateien auf die Festplatte des beschlagnahmten Computers zu kopieren. Wir können auf die nahe Zukunft gespannt sein.

Es wurde dem Kai Heinzelmann nicht nur sein Computer beschlagnahmt, sondern auch zwei Diktiergeräte, eine Digitalkamera, private Papierunterlagen. Bespielte CDs wurden merkwürdigerweise nicht eingezogen! Interessant war auch die Absicht eines Polizisten, ein Buch über Kybernetik einziehen zu wollen, “weil ihn das interessiere”.

Da fragt man sich, ob wir hier von einer Hausdurchsuchung oder der Eröffnung einer Bibliothek mit Sonderkonditionen für Polizisten sprechen.

Den Durchsuchungsbeschluß hat nicht unterschrieben: Richterin Henrichs vom Amtsgericht Hannover. Anbei lag ein Hinweis eines älteren psychiatrischen Gutachtens, daß Kai Heinzelmann erneut psychiatrisch untersucht werden solle, weil er durch fortgesetzes Querulantentum  mit einem PC zu einer Gefahr für die Öffentlichlichkeit werden würde. So sinngemäß aus der Erzählung.

Der Fall ist dermaßen surreal, daß man sich zwangsläufig wie Alice im Wunderland vorkommen muß.

Surreal? Nicht wirklich!
 
http://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Kai_Heinzelmann

 

Müllmann

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Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #5 am: 22. April 2015, 15:50:03 »
Hihi, sehr gut. Langsam lernen es die Behörden, dass man sowas nicht durchgehen lassen darf.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Finanzbeamter

Offline A.R.Schkrampe

Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #6 am: 22. April 2015, 23:18:34 »
Wunstorf liegt im ehem.Landkreis und weiterhin aktuellen Gerichtsbezirk NRÜ; da wo man das Fitzelchen wegen seines nicht korrekt definierten Lappens am Kanthaken hat. Aber Zusammenhänge gibt es doch nicht, oder?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #7 am: 3. Mai 2015, 02:47:54 »
"Schnell noch sichern", sagt der Schäbel, aber dabei ist das Thema schon Monate alt:

http://schaebel.de/allgemein/schnell-noch-sichern-2/001967/

zzgl. eines reichsdeppischen Kommentares einer "Karin Wiesemeier"


 

Offline hair mess

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Re: Kai Heinzelmann
« Antwort #8 am: 3. Mai 2015, 08:06:50 »
Wegen einer Nichtigkeit sich so reinreiten!
Der Text von Kai ist übersetzt in Normaldeutsch:
Zitat
/:Ich bin ja dermaßen blöd, ja sowas von blöd, ja dass ich so dumm bin!:\
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.