Autor Thema: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....  (Gelesen 8106 mal)

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Offline Das Chaos

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... dann kürzt es gekonnt ab.
Zitat
Leitsatz
Klagen sogenannter "Reichsbürger", die die Legitimität der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, sind unzulässig; ihnen fehlt wegen der offenkundigen Missbräuchlichkeit des zur Verbreitung ihrer Ideologie instrumentalisierten Verfahrens das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis.

Entscheidungsgründe
...

3. Unabhängig von Vorstehendem ist die Klage gegenüber beiden Beklagten unzulässig mangels Rechtsschutzbedürfnisses. Dieses ist der Klägerin wegen der offenkundigen Rechtsmissbräuchlichkeit des Verfahrens abzusprechen.

Das allgemeine Prinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 19. Oktober 1982 – 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 –, juris, RdNr. 26), soll den Missbrauch prozessualer Rechte verhindern. Dadurch sollen gerichtliche Verfahren unterbunden werden, in denen der Rechtsschutzsuchende eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, das Rechtsschutzbegehren mithin nutzlos ist.

So liegt es hier, da die Klägerin das Gericht lediglich für unnütze, sinnlose und unlautere Zwecke in Anspruch nimmt. Sie stellt insgesamt 40 Anträge, ohne sich darin in der rechtlichen und tatsächlichen Sache gegen die Bescheide zu wehren. In ihren (ohne Anlagen) insgesamt rund 20 Seiten langen Schriftsätzen trägt sie nicht einmal eine halbe Seite zum eigentlichen Streitgegenstand vor. Die Schriftsätze haben im Wesentlichen den gleichen Inhalt und rügen fehlende Unterschriften in der Anhörung, die fehlende Vollmacht des Bauamtsleiters der Beklagten zu 1., dem fehlenden Geltungsbereich der Bauordnung und übriger angewandter Gesetze und die Nichteinhaltung des Zitiergebots. Hiermit lässt die Klägerin erkennen, dass es ihr an einem ernsthaften Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mangelt; die Klägerin missbraucht das Verfahren lediglich dazu, ihre (bzw. ihres Ehemannes und Verfahrensbevollmächtigten) wahnhaften Ansichten zur angeblich fehlenden Existenz der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Brandenburg zu propagieren. Neben diesen rechtsfeindlichen und staatsfeindlichen, abwegigen politischen Verlautbarungen und einer groben Verunglimpfung des angerufenen Gerichts enthält die Klage in nur unbeachtlichem Umfang sachlichen Vortrag. Ihr Vorbringen beschränkt sich letztlich darauf, darzulegen, dass sie sich an die Rechtsordnung nicht gebunden fühlt. Es ist nicht ersichtlich, dass sie an der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte interessiert ist.

Urteil des VerwG Frankfurt/Oder vom 12.07.2011
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Offline dieda

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #1 am: 24. März 2014, 15:29:50 »
Schön formuliert:
Zitat
Der Klägerin fehlt ein schützenswertes rechtliches Interesse an der von ihr geforderten gerichtlichen Entscheidung, weil sie die Legitimität des von ihr selbst angerufenen Gerichts und die gesamte bundesrepublikanische Rechtsordnung sowie die Existenz des Landes Brandenburg, also auch dessen Verwaltungsgerichts, in Zweifel zieht. Mit ständig wiederkehrenden Textbausteinen negiert die Klägerin (bzw. ihr Ehemann und Verfahrensbevollmächtigter) in sämtlichen an das Gericht gerichtete Schriftsätze die Existenz des Grundgesetzes, des Verwaltungsgerichts und der Rechtsordnung. Die (Mit der) Aufforderung an das Gericht, eine Entscheidung unter Missachtung der geltenden Rechtsordnung zu treffen, werden die Grenzen des Zumutbaren derart überschritten, dass die an eine Entscheidung in der Sache nicht in Betracht kommen kann (ebenso FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2004 – 14 K 160/03 –, EFG 2004, 913). Zudem ist nicht davon auszugehen, dass die Klägerin die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ohnehin nicht anerkennen wird, da sie sich mit der Anrufung des Gerichts in Widerspruch zu den vorgetragenen Rechtsauffassungen setzt. Trotz immer wiederkehrender Behauptung der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung beruft sich die Klägerin in widersprüchlicher Weise auf verfassungsrechtlich eingeräumte Rechte wie das Recht auf einen gesetzlichen Richter und das Recht auf ein faires Verfahren und beruft sich dabei auf Rechtsprechung des BVerfG, BGH und BVerwG. Sie bringt eindeutig zum Ausdruck, dass sie sämtlichen am Verfahren beteiligten Personen das Recht abspricht, im Namen des Volkes zu entscheiden und die Rechtsordnung nicht anerkennt. Eine Entscheidung, die an diese Rechtsordnung gebunden wäre, würde die Klägerin ebenfalls nicht anerkennen (ebenso FG für das Land Brandenburg, Urteil vom 17. August 2005 – 4 K 1739/04 – und FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2004 – 2 K 92/04 –, beide zitiert nach juris).
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Offline Gregor Samsa

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #2 am: 24. März 2014, 17:17:41 »
Wenn doch nur alle Gerichte so schlagfertig wären...

Hoffenlicht macht dieses Beispiel Schule.
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Offline vollstrecker

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #3 am: 24. März 2014, 18:01:13 »
Ich werde die Entscheidung weiter verbreiten!
 
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Online hair mess

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #4 am: 24. März 2014, 21:44:12 »
Bin schon dabei. Die Sache läuft. Multiplikatorenmodus ein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Apifera

Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #5 am: 25. März 2014, 11:04:32 »
Ein Fehler ist mir in der Argumentation des VG aufgefallen
Zitat
Seit Mitte der 80iger Jahre treten Gruppen auf mit dem Anspruch, das untergegangene Deutsche Reich als 'Reichsregierung' zu vertreten. Damals wurde die erste 'Kommissarische Reichsregierung des Deutschen Reiches' bekannt. Ein ehemaliger Reichsbahnbeamter aus Berlin gründete diese Organisation.

Die Reichsbahn war eine Einrichtung der DDR und in der DDR gab es keine Beamten. Auch die Reichsbahner in Westberlin waren entweder im Angestellten- oder im Arbeiterverhältnis. Wolfgang Gerhard Günter Ebel war also nie Beamter der Reichsbahn gewesen.

Man verwendete zwar bei der Reichsbahn Funktionsbezeichnungen, die der früheren Reichsbahn entliehen waren und auch bei Beamten der Bundesbahn verwendet wurden, hatten aber bei der DDR-Reichsbahn nichts mit der Beamteneigenschaft zu tun.
 

Offline kairo

Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #6 am: 25. März 2014, 11:16:29 »
Und selbst ein Original-Reichsbahnbeamter (bis 1945) war kein Staatsbeamter. Die Reichsbahn hatte (wie früher auch Bundesbahn und Bundespost und die Kirchen) ihre eigenen Beamtenverhältnisse. Aber nicht jeder, der die Kelle hob, nahm deswegen hoheitliche Befugnisse für das Reich oder ein Land wahr.
 

Offline Das Chaos

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #7 am: 25. März 2014, 11:30:46 »
Ein Fehler ist mir in der Argumentation des VG aufgefallen ...

Alles richtig, aber man kann dem Gericht das nicht anlasten, denn es zitiert lediglich:
Zitat
(zitiert nach: www.http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/sonstige-organisationen/reichsregierung.html):
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Offline dieda

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Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #8 am: 25. März 2014, 12:04:43 »
Die Reichsbahn war eine Einrichtung der DDR und in der DDR gab es keine Beamten.

Da fällt mir eine hübsche, seinerzeit immer wieder gern unter der Hand kolportierte Geschichte über einen angeblichen Vorfall an der innerdeutschen Grenze ein:

Ein Schweizer soll an der deutsch- deutschen Grenze beim Heranfahren an eine längere Autoschlange Richtung ehemalige DDR von einer uniformierten Person in eine weitere, aber leere Fahrspur geschickt worden sein. Am Ende dieser Fahrspur und an der Grenzkontrolle selbst angekommen, soll er deswegen von einer weiteren uniformierten Person barsch angefahren worden sein, was er denn in dieser Spur wolle. Der Schweizer soll dann gesagt haben: "Der Beamte da vorn hat mich hier eingewiesen."
Darauf soll angeblich die uniformierte Person gleich ganz die Beherrschung verloren und den Schweizer wutentbrannt angeschnautzt haben:
"Wir haben keine Beamten, sind ein Arbeiter- und Bauern- Staat!!!!!"
Daraufhin soll dem Schweizer doch der fatale Satz entfahren sein: "Der BAUER da vorn hat mich hier eingewiesen."

Die auf diesen Dialog folgende "intensive Personen- und Autokontrolle" soll sich den unbestätigten Bereichten nach dann auch über viele, viele Stunden hingezogen haben.  ;D
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Offline Apifera

Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #9 am: 25. März 2014, 13:09:37 »
Mehrstündige Grenzkontrollen kennt man in der Schweiz auch.

Irgendwann im Jahre 2004 kam die Exiregierung Deutsches Reich auf die glorreiche Idee, eine Bürgerversammlung im schweizerischen Schaffhausen durchführen zu wollen. Es wurde dazu auch eingeladen, mit Bekanntgabe des genauen Datums.

Wenige Tage nach diesem Termin war im Reichsforum ein sehr schöner Beitrag zu lesen. Zwei Reichsbürger, die zusammen auf dem Weg nach Schaffhausen waren, wurden an der Grenze angehalten und kontrolliert. Sie zeigten natürlich ihren Reichspersonenausweis. Davon waren die Schweizer Grenzer sichtlich so beeindruckt, dass sie sich die Ausweise genau unter die Lupe nahmen, auch die Personen und das Auto. Insgesamt dauerte die bevorzugte Grenzabfertigung rund fünf Stunden. Dann durften sie weiter fahren zu ihrem Zielort, aber erst, nachdem sich einer der beiden bei der deutschen Grenzabfertigung einen provisorischen BRD-Personalausweis besorgt hatte. Der andere hatte noch einen gültigen Bundespersonalausweis dabei.

Bei der Durchsuchung wurde auch ein Messer gefunden, das in die Schweiz nicht eingeführt werden durfte. Das machte 200 Fränkli extra.

Dass sie dann mit erheblicher Verspätung im Sitzungslokal in Schaffhausen eintrafen, war nicht so schlimm. Die Bürgerversammlung ist eh ausgefallen. Wie ich von anderer Quelle erfahren hatte, traf, nachdem der Raum schon gut mit Reichsbürgern gefüllt war, eine Abteilung der Schweizer Polizei ein, im Gefolge ein größerer Bus Die Reichsbürger wurden zum Bus gebeten und dann auf der anderen Seite der Grenze wieder freigelassen.

Irgendwie waren wir (die vom Forum der KRR-FAQ) nicht ganz unschuldig daran. Wir hatten schon frühzeitig von dem geplanten Treffen erfahren. Einer der Forumsmitglieder war ein in der Schweiz lebender Deutscher. Er informierte die zuständigen Schweizer Behörden über das vorgesehene Treffen, und die hatten wohl etwas dagegen,  dass deutsche Neonazis auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft ein Treffen abhalten wollte.

 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist....
« Antwort #10 am: 18. April 2014, 15:30:14 »
Da fällt mir eine hübsche, seinerzeit immer wieder gern unter der Hand kolportierte Geschichte über einen angeblichen Vorfall an der innerdeutschen Grenze ein:

Ein Schweizer soll an der deutsch- deutschen Grenze beim Heranfahren an eine längere Autoschlange Richtung ehemalige DDR von einer uniformierten Person in eine weitere, aber leere Fahrspur geschickt worden sein. Am Ende dieser Fahrspur und an der Grenzkontrolle selbst angekommen, soll er deswegen von einer weiteren uniformierten Person barsch angefahren worden sein, was er denn in dieser Spur wolle. Der Schweizer soll dann gesagt haben: "Der Beamte da vorn hat mich hier eingewiesen."
Darauf soll angeblich die uniformierte Person gleich ganz die Beherrschung verloren und den Schweizer wutentbrannt angeschnautzt haben:
"Wir haben keine Beamten, sind ein Arbeiter- und Bauern- Staat!!!!!"
Daraufhin soll dem Schweizer doch der fatale Satz entfahren sein: "Der BAUER da vorn hat mich hier eingewiesen."

Die auf diesen Dialog folgende "intensive Personen- und Autokontrolle" soll sich den unbestätigten Bereichten nach dann auch über viele, viele Stunden hingezogen haben.  ;D

Da fällt mir dieses -durchaus lesenswerte- Buch zum selben Thema ein: http://www.amazon.de/Nicht-bedient-sondern-abgefertigt-Geschichten/dp/3861378353/ref=cm_cr_pr_product_top

Ja, die DDR-Grenze war geil - für uns Wessis. Schade, daß es diese faszinierende, wirklich exotische Destination namens DDR direkt vor der Haustür leider in den Orkus der Geschichte eingegangen ist. Ich bin froh, das noch miterlebt zu haben.  :dance: