@Schattendiplomat Die Anklage lautet auf unerlaubten Besitz von Kriegswaffen und Cannabisanbau, strafbar mit Freiheitsstrafe von 1-5 Jahren. Realistisch wäre bei einem einsichtigen Ersttäter eine Bewährungsstrafe. Es geht ja nicht um den Mann, der die Schüsse abgegeben hat.
Was wäre denn der Handlungsspielraum des Gerichts gewesen? Für eine U-Haft braucht es neben dringendem Tatverdacht einen Haftgrund. Du spielst auf Fluchtgefahr an. Eine Flucht ist aber angesichts der Straferwartung nicht zu erwarten. Dass die Verteidiger keinen Kontakt hatten, wird das Gericht erst zu Beginn erfahren haben. Eine staatsfeindliche Einstellung alleine ist kein Haftgrund. Das Gericht kann höchstens eine Streife zum Wohnort schicken.
Nicht zum Prozess zu erscheinen, ist dumm. Es droht ein Vorführhaftbefehl, d.h. sie werden zur Fahndung ausgeschrieben und dürfen dann, wenn sie erwischt wurden, bis zum Verhandlungsbeginn unter staatlicher Aufsicht warten. Die Verhandlung muss dann aber erst mal unter der Berücksichtigung der Termine des Gerichts und der Verteidiger angesetzt werden. Das kann sich trotz Beschleunigungsgebots ziehen. Zumal, wenn es mehrere Angeklagte betrifft.
Und dauerhaft quasi in den Untergrund gehen? Wegen einer zu erwartenden Bewährungsstrafe? Ziemlich ♥♥♥isch.