Autor Thema: "Strohmannkonto"  (Gelesen 15848 mal)

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dtx

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #15 am: 29. März 2017, 22:01:54 »
... Das ist eine Sache, die ich gerne debunken würde, auch um einen Wiki-Artikel über die Dame anzulegen .... ;) Kann hier evtl. jemand weiterhelfen?

Ja. https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Eva_Spatz
Ist aber nicht von mir.

Das "Strohmannkonto" ist aber insofern eine geile Nummer für die VTler, weil sich ihre Theorie immer bewahrheitet. Entweder landet das Geld bei jemand anders, dann haben sie ihr Strohmannkonto gefunden oder sie kriegen die Kohle wieder, weil sich das pöhse Sytem nicht in die Karten schauen lassen will. Man braucht also die IBAN noch nicht einmal berechnen, sondern nur nach einer hinreichenden Menge Zaubertrunk hinzuschreiben.
« Letzte Änderung: 29. März 2017, 22:14:34 von dtx »
 

Offline Das Chaos

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #16 am: 29. März 2017, 22:09:43 »
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #17 am: 20. Juni 2018, 23:12:39 »
Ich hatte heute Kontakt zu einem Vertreter dieser Kollateralkonten. Wusste bis dahin gar nicht, dass es solche Leute auch gibt. Aber wie Einstein schon schrieb von der Dummheit und der Unendlichkeit des Weltalls ...
So dämlich kannste gar nicht denken, wie manche Menschen sind
 
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #18 am: 21. Juni 2018, 07:08:02 »
Hier wurde jetzt nur beschrieben, dass jemand eingezahlt hat, um das Konto zu testen. Ich habe aber auch schon gelesen, dass jemand eingezogen hat.

Wenn man ermächtigungsfrei einziehen kann, geht das. Habe ich auch schon gehört, dass "jeder" einziehen kann, wenn er gültige IBAN verwendet.

Wenn man das nicht ohne Ermächtigung kann, wars einfach nur gelogen.

Aber wenn von meinem Konto jemand was ohne Erlaubnis einzieht, veranlasse ich sofort Rückbuchung und stelle Anzeige wegen versuchtem Diebstahl oder was da grad passen könnte bei Bankwerten.
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #19 am: 21. Juni 2018, 08:06:29 »
Wenn man ermächtigungsfrei einziehen kann, geht das. Habe ich auch schon gehört, dass "jeder" einziehen kann, wenn er gültige IBAN verwendet.

Das ist kein Problem, die Bank interessiert sich auch erst mal nicht dafür, solange alles glatt geht. Ich musste der Bank noch nie irgendwelche Ermächtigungen vorlegen. Hätte ich natürlich von allen Kunden gehabt, das ist klar, da gehe ich kein Risiko ein. Selbst bei Rückbuchungen (ist zwar selten, kommt aber vor, dass sich jemand nicht mehr dran erinnern kann, dass da was fällig war) gab es "nur" die Strafgebühr von der Bank. Solange da nicht wirklich jemand aktiver wird (z.B. eine Anzeige stellt) oder die Sache vermutlich massiver wird von Anzahl der Fehlbuchungen und vielleicht auch deren Höhe, wird die Bank da wohl stillhalten.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Leute gibt, die bei irgendwelchen kleinen Testbeträgen die Sache einfach auf sich beruhen lassen (oder gar nicht merken, dass da eine Kontobewegung war). Und - voila - schon ist der große Erfolg für unsere Kundschaft da. Das Erwachen kommt dann (hoffentlich), wenn sie es mal mit einem großen Betrag versuchen und damit auf die Nase fallen.

Aber grundsätzlich ist das halt infantiles Reichsdeppen-Gehabe: "Schau mal, ich hab eine IBAN gefunden, die mein Geburtsdatum, das Alter meiner Frau und das Gewicht meines Hundes enthält".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #20 am: 21. Juni 2018, 08:29:49 »
Ich wittere ein großes Geschäft: Astro-IBAN. Muss gleich mal bei so nem Nacht-und-Nebel-Televisionsunternehmen anfragen ob die noch Sendeplätze haben.

Dass das große Geschäft einfach nur
Spoiler
ein Haufen ♥♥♥ von einem Astrohund (canis schwurbularis), wahlweise ein Bollen vom Nibbler
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ist, brauch ich nicht erwähnen, darauf kommt "man" von selber.
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #21 am: 21. Juni 2018, 10:37:22 »
Wenn man ermächtigungsfrei einziehen kann, geht das. Habe ich auch schon gehört, dass "jeder" einziehen kann, wenn er gültige IBAN verwendet.
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Aber wenn von meinem Konto jemand was ohne Erlaubnis einzieht, veranlasse ich sofort Rückbuchung und stelle Anzeige wegen versuchtem Diebstahl oder was da grad passen könnte bei Bankwerten.

Genauso sieht es aus. Es war mal einige Zeit recht beliebt, dass man seine Ebay-Gebühren über Fremdkonten abbuchen ließ, das haben wohl nicht alle Betroffenen bemerkt, wenn sie sowieso diverse Transaktionen zu laufen hatten. Mir ist das auch einmal passiert, da ich aber nichts verkaufe, war sehr schnell klar, dass das ein Betrug war. Die Rückbuchung geht auch problemlos. Leider war derjenige nicht zu ermitteln, der hockte wohl in einem schwer zu erreichenden Ausland.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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