Autor Thema: Lauwiner Empire  (Gelesen 2558 mal)

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Online Jaegg

Re: Lauwiner Empire
« Antwort #15 am: 15. April 2024, 19:10:21 »
Der Schweizer König hat aufgerüstet.
Zitat
«König von Burgdorf» fährt mit Panzer vor Bundeshaus auf

Jonas Lauwiner (29) fuhr am Sonntag mit einem Panzer auf dem Bundesplatz vor. Mit dem Kampffahrzeug hat sich der selbsternannte «König von Burgdorf» einen Kindheitstraum erfüllt.

https://www.20min.ch/story/kurios-koenig-von-burgdorf-faehrt-mit-panzer-vor-bundeshaus-auf-103085309

Und das alles ohne Kurse und Seminare  ;)
 
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Offline Anmaron

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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #16 am: 15. April 2024, 22:51:45 »
Solche Weihnachtsbäume hat die Schweiz sonst nicht. Sterne auf der Schulter sowieso nicht. Der sieht aus wie ein ausgeblichener US-General. Immerhin, Panzer fahren dürfen, ist nicht einfach. Und können noch weniger.
« Letzte Änderung: 15. April 2024, 23:06:24 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #17 am: 19. April 2024, 08:59:52 »
Pfff, ein entmilitarisierter BRDM-2 als Panzer *prust* Ich geh mal den elektrischen Dosenöffner holen. Sorry, aber das ist so schlecht, das geht nicht mal als Satire durch. Für alle interessierten Laien, der BRDM-2 ist ein sowjetischer Radpanzerwagen/Spähwagen aus den 60igern. Das Teil ist (sehr) leicht gepanzert, alles oberhalb 7,62 mm geht da durch. Die Fahrzeuge wurden neben ihrer Funktion als "Panzer"Aufklärer auch als Plattformen für Panzerabwehrlenkflugkörper, Kommando-/FernmeldeFahrzeuge und ABC-Aufklärung genutzt. Es gab/gibt einige Umbauten zu Polizeifahrzeugen. Nach dem Ende des Warschauer Paktes waren die Fahrzeuge obsolet, es gab einige Privatpersonen/Firmen, welche die Teile in D fahrbereit und demilitarisiert (Panzerungselemente entfernt, Waffen und anderes Militärische weg) haben. Insofern ist das a) kein Panzer, b) keinerlei Gefahr und c) hirnloses Protzen, worauf hirnlose Journalisten reinfallen. Genausogut könnte der Herr in Operettenuniform mit nem HUMVEE vorfahren^^

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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #18 am: 9. Mai 2024, 08:32:18 »
Zitat
Ausser, sie wird nach ihm benannt
Selber bezahlen musste der junge Geschäftsmann dafür praktisch nichts. Er habe den gesamten Kanton Bern nach Grundstücken ohne Eigentümer abgesucht. Dann habe er sie sich beim Grundbuchamt rechtmässig angeeignet, sagte er zu Tele M1.

Ich bin eben erst auf den Thread gestoßen, deshalb komme ich wieder mal hinterher wie d'alt Fasned.

Was ich nicht verstehe: Grundstücke ohne Eigentümer? Gibt es das? Irgendwer hat doch normalerweise immer die Finger drauf.
Aber selbst wenn, Straßen sind doch noch mal was anderes, ich kann mir kaum vorstellen, daß es Straßen gibt, die keinen Eigentümer haben. Ok, Privatstraßen vielleicht, aber die gehören zu einem Grundstück, und da bin ich wieder beim Unverständnis vom Anfang.

Zumal es ja Anwohner gibt, die sicher für ihre Grundstücke im Grundbuch stehen. Was kann er sich da aneignen?

Kann mich irgendwer erleuchten?
« Letzte Änderung: 9. Mai 2024, 08:34:15 von theodoravontane »
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #19 am: 9. Mai 2024, 08:47:31 »
Muss wohl eine schweizer Spezialität sein.
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #20 am: 9. Mai 2024, 09:06:27 »
Nein, auch in der BRD-GmbH gibt es herrenlose Grundstücke - die kann sich das jeweilige Bundesland aneignen, tut es aber meistens nicht, weil die früheren Eigentümer sie aus Gründen aufgegeben haben (z.B. wegen immensen Sanierungskosten).

Ein Freund von mir hat mal ein Grundstück in einem Naturschutzgebiet geerbt, mit dem er faktisch nichts anfangen konnte, nur Grundsteuer sollte er zahlen. Er hat das Eigentum unverzüglich aufgegeben, wahrscheinlich ist es noch heute herrenlos.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2024, 09:10:35 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #21 am: 9. Mai 2024, 09:31:17 »
Kann sich das dann jeder aneignen? Für bewegliche Sachen gibt's die Aneignung nach § 958 BGB, bei Grundstücken finde ich nur die Aneignung durch den Fiskus in § 928 II 2. Auch Ersitzung gibt's nur bei beweglichen Sachen.

Somit können Grundstücke durch Aufgabe herrenlos werden, aber es kann sie nur der Fiskus holen.
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #22 am: 9. Mai 2024, 09:41:31 »
Aus der allwissenden Müllhalde
Zitat
Die Dereliktion eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut, nicht jedoch einer Eigentumswohnung[5]) kann gemäß § 928 BGB durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden. In diesem Fall ist allein der Fiskus (konkret: das jeweilige Bundesland) berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich das herrenlose Grundstück anzueignen. Erklärt das Land den Verzicht auf dieses Recht, kann ein Dritter sich das Eigentum anschließend durch (gemäß § 29 GBO formbedürftige) Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt aneignen. Die Aneignung wird durch Eintragung im Grundbuch wirksam. Gibt das Land keine Erklärung gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt ab (was der Regelfall ist), bleibt das Grundstück herrenlos, das Aneignungsrecht zugunsten des Landes aber bleibt bestehen. Das Aneignungsrecht kann durch gesiegelte Erklärung (§ 29 Abs. 3 GBO) der zuständigen Landesbehörde Dritten übertragen werden. Bei überschuldeten Grundstücken kann (und wird in der Praxis) das Land gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht auf das Aneignungsrecht erklären.[6]
 
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #23 am: 9. Mai 2024, 18:30:37 »
Nein, auch in der BRD-GmbH gibt es herrenlose Grundstücke - die kann sich das jeweilige Bundesland aneignen, tut es aber meistens nicht, weil die früheren Eigentümer sie aus Gründen aufgegeben haben (z.B. wegen immensen Sanierungskosten).

Das mit dem Aufgeben scheint aber auch nicht so einfach zu sein. Hierzugegend gibt es ein schützenswertes Gebäude, zumindest war es das mal, das inzwischen komplett verfällt und abgerissen werden muss. Die Eigentümer haben kein Interesse, da irgendwas zu machen, Stadt und Land können aber auch nicht viel machen, außer böse Briefe zu schreiben. Aufgeben kommt für die Eigentümer dem Vernehmen nach deshalb nicht in Betracht, weil sie dann trotzdem auf den Kosten für den Abriss sitzen bleiben.

Was ich sagen will: Einfach mal "Hier bitte, da habt Ihr, macht was Ihr wollt, aber auf Eure Kosten" ist eben auch nicht so einfach. Wenn man sowas an der Backe hat, dann scheint mir das erst mal bindend.
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #24 am: 9. Mai 2024, 20:52:06 »
Aus irgendeinem Grund ist es Deutschland sehr schwierig, in das Grundbuch Einsicht zu nehmen, obwohl es inzwischen digitalisiert ist und eine kostenlose Online-Einsichtnahme wie beim Handelsregister technisch ohne weiteres möglich wäre. Es scheitert in der Praxis also einfach daran, dass man diese Grundstücke nicht findet.
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Re: Lauwiner Empire
« Antwort #25 am: 18. September 2024, 08:50:05 »
König Jonas I. hat seinen imperialen Hauptsitz nach Burgdorf verlegt und will gleich Stadtpräsident von Burgdorf werden. Er stellt sich auch als Stadtrat oder Gemeinderat zur Wahl am 24. November.
https://www.20min.ch/story/jonas-lauwiner-29-der-koenig-von-burgdorf-zeigt-sein-neues-reich-103184500
 
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