Autor Thema: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie  (Gelesen 3072 mal)

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Offline Helvetia

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Ja, ganz recht, Bruno Looser, nicht Moser! Nomen est omen?

Auf seiner Website dieneueschweiz.npage.ch gibt er sich zu erkennen als

Zitat

IGRD Interessen Gemeinschaft für Recht und Demokratie

Gründer und Präsident:

Bruno Looser   Dorf 10   Postfach 10   CH-9411 Reute AR

Besagte Website offenbart auch die für Schweizer Reichsbürger typische OPPT-Nähe. "Tipps" für angehende Staatsleugner gibt es in Hülle und Fülle:

Zitat
Die SCHWEIZ ist kein Rechtsstaat / Abschaffung des gesamten Beamtenstatus 01.01.2002 die Schweiz ist kein Staat sondern eine Firma.

Zitat
** Für den Schweizer Staatsbürger besteht keine generelle Pflicht, Schulden zu bezahlen. Man ist also nicht verpflichtet, einen Zahlungsbefehl eines Betreibungsamtes anzunehmen.Würde das Betrei- bungsbüro dies durch Androhung und oder anschliessender Gewalt gegen den Willen des von Ihnen kontaktierten Menschen tun, liegen bereits folgende Straftaten gegen Sie vor: StGB Art. 146, 156, 181, 183, 264, 287, 312 und 314

** Seit dem Jahre 2002 sind ja alle Beamten und Beamtenstellen aufgehoben worden. Also kann es gar kein Betreibungsamt mehr geben. BETREIBUNGSÄMTER sind heute nur noch private Inkassobüros. Kein Betreibungsbüro hat heute eine Legitimation, eine Amtshandlung durch zu führen. Somit sind alle Betreibungsurkunden / Schuldscheine / Pfändungen ungültig. Die Betreibungsbüro Angestellten machen sich strafbar. Sie sind also verpflichtet, jegliche Betreibungsurkunde abzulehnen und  zu retournieren. Ansonsten Sie eine Straftat unterstützen.

Zitat
Der erste Versuch des Polizist Sie unter seine Kontrolle zu bringen, ist die Frage nach Ihrem Namen. Dies ist keine unschuldige Frage und es ist wichtig, dass Sie sehr vorsichtig sind,, was sie sagen, denn es gibt überall mündliche Juristenjargon-Fallen . Eine geeignete Antwort ist „Das Gesetz verpflichtet mich nicht, diese Information zu geben". Dies ist völlig korrekt und vermeidet Falltür Nummer 1, und egal wie oft die Frage gestellt wird, bleibt die Antwort immer die gleiche. Es ist auch äußerst wichtig, sich nicht mit dem Polizisten zu streiten, denn das ist noch eine Juristenjargon-Falle, welche Sie zum Subjekt der tausenden, hassenswerter Regulierungen macht, um Sie von Ihrem Geld zu trennen. Deshalb beantworten Sie nur Fragen (Idealerweise mit einer nicht-aggressiven Frage) und bieten keine Informationen an.

Wie vorher schon erwähnt, wenn der Polizist sagt, „Do you understand?" dann sollte Ihre Antwort sein „Nein! Ich unterstehe Ihnen nicht in dieser Sache". Die Frage ist eine Juristenjargon-Falle und hat wie gesagt nichts mit Ihrem Verständnis der Angelegenheit zu tun. Unter Common Law ist ein Verbrechen nur begangen, wenn es ein Opfer gibt, (jemand wurde getötet oder verletzt, oder jemanden Eigentums wurde beschädigt, oder durch Betrug oder Diebstahl entwendet). Deshalb, wenn der Polizist Sie dazu bringen will, Geld an seine Firma zu zahlen, obwohl Sie das nicht brauchen, dann könnte eine gute Frage sein: „Wer ist das Opfer?".

Zitat
Also, sagen wir mal, jemand betritt den Gerichtsaal und der Schein-Richter liest seinen Vornamen und Familien-Namen vor - was ist jetzt zu tun? 1. Ihr dürft euch mit legalisierten Vornamen und Familiennamen nicht identifizieren, weil ihr unbewusst die gravierende Rolle eines Treuhänders annimmt, dass immer bestraft wird. Die Treuhänder in einem Gerichtssaal sind immer wieder die Gerichtsprotokollführer, denen nichts nachgewiesen werden kann, dass sie es sind. Daher solltet ihr die GerichtsprotokollführerInnen auf die Seite schieben. 2. NO NAME – NO GAME / KEIN NAME – KEIN SPIEL Die Täuschung besteht darin, anzunehmen, dass man automatisch ein LEGALER NAME ist. Der Betrug besteht darin, dass dieser NAME durch die Geburtsurkunde registriert ist und somit das Eigentum der CROWN CORPORATION ist, wodurch die Benutzung des LEGALEN NAMENS ohne Erlaubnis des Besitzers eine Straftat darstellt (Benutzen von fremden intellektuellen Eigentum).

Und so weiter, und so fort. Bestimmt erhält Herr Looser irgendwann die Gelegenheit, seine Strategien selber auszuprobieren, oder hat er sie etwa schon erhalten?  C:-) :oldtimer:
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Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #1 am: 3. März 2017, 14:29:35 »
Man bittet um "Kleinspenden ab 100 CHF". Drunter machts der Lo(o)ser nicht.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Tuska

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Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #2 am: 3. März 2017, 14:34:45 »
Seine Schaahnsersatzforderungen sind im Vergleich zu unserer sonstigen Kundschaft allerdings recht günstig.

Zitat
Ich Bürger Switzerland behalte mir das Recht vor, im Falle eines Gesetzesverstosses von Beamten, Organen, Personen und dergleichen gegen mich oder meine Kinder einen Stundensatz in Höhe von 7.000,- CHF in Rechnung zu stellen, bzw. 700,- CHF im Falle von Belästigungen, Kontrollen, Zurechtweisungen, und dergleichen, bzw. 70.000,- CHF im Falle von Gewaltanwendung, Verhaftung, Entführung, Inhaftierung oder Nötigung gegen meine ausdrückliche Zustimmung.

"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline kairo

Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #3 am: 3. März 2017, 15:01:55 »
Zitat
** Seit dem Jahre 2002 sind ja alle Beamten und Beamtenstellen aufgehoben worden. Also kann es gar kein Betreibungsamt mehr geben. BETREIBUNGSÄMTER sind heute nur noch private Inkassobüros.

Sieh an, den Wahn gibt es also auch in der Schweiz. Allerdings berufen sie sich dabei nicht auf das Urteil des BVerfG von 1953. (Könnten sie ja auch schwerlich, sollte man denken, aber die Ungarin in Österreich beruft sich dennoch munter auf Regeln, die nur in Deutschland galten, nie in Österreich.) Was war denn 2002 Besonderes?

Zitat
Der erste Versuch des Polizist Sie unter seine Kontrolle zu bringen, ist die Frage nach Ihrem Namen. ...

Wie vorher schon erwähnt, wenn der Polizist sagt, „Do you understand?" dann sollte Ihre Antwort sein „Nein! Ich unterstehe Ihnen nicht in dieser Sache".

Interessant, Schweizer Polizisten begrüßen einen (in der Regel Schweizer) Autofahrer auf Englisch. Ich bin nicht oft in der Schweiz, und mit der Polizei hatte ich dort bisher nicht zu tun. Aber ich müsste doch bei nächster Gelegenheit mal nur zur Probe eine Scheibe einschmeißen und dann sehen, wie viele Sprachen der Polizist kann. Kommt er mit Französisch, ist der Jux hin. Bei Rätoromanisch läuft gar nichts.
 

Offline Helvetia

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Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #4 am: 3. März 2017, 15:40:34 »
Was war denn 2002 Besonderes?

Da trat ein neues Bundespersonalgesetz in Kraft, womit der Beamtenstatus auf Bundesebene abgeschafft wurde. (Allerdings nicht auf kantonaler oder Gemeindeebene, auch wenn auf diesen Ebenen mittlerweile der Beamtenstatus auch weitgehend abgeschafft wurde.)

http://www.news.ch/Beamtenstatus+hat+ab+2002+ausgedient/54105/detail.htm

Die Bundesangestellten haben seither öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge. Wie man daraus folgern kann, dass die Schweiz jetzt eine Firma sei, oder dass die Behörden jetzt "privat" seien, ist mir vollkommen schleierhaft.
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Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #5 am: 3. März 2017, 16:06:16 »
Einen Beamtenstatus wie in Deutschland hat es in der Schweiz ohnehin nie gegeben. Nur die Bezeichnung war gleich, nicht die Ausgestaltung.

Aber besser noch ist ja, dass der "Looser" behauptet, es gebe keine Behörden mehr, keine Beamten, auch der Staat sei kein Staat mehr, sondern eine "Firma", aber dann das Strafgesetzbuch wiederum als geltend ansieht. Mit Konsequenz haben es die RD einfach nicht ...
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Offline kairo

Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #6 am: 3. März 2017, 16:18:45 »
Die Bundesangestellten haben seither öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge.

Das scheint immer noch etwas anderes zu sein als ein Arbeitsvertrag bei einer x-beliebigen Firma.

Wie man daraus folgern kann, dass die Schweiz jetzt eine Firma sei, oder dass die Behörden jetzt "privat" seien, ist mir vollkommen schleierhaft.

Ach, das verstehst du nicht. Ich auch nicht.
 

Offline Pantotheus

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Re: Bruno Looser / Die neue Schweiz / IG für Recht und Demokratie
« Antwort #7 am: 3. März 2017, 16:37:13 »
Die Bundesangestellten haben seither öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge.

Das scheint immer noch etwas anderes zu sein als ein Arbeitsvertrag bei einer x-beliebigen Firma.
Das Arbeitsrecht ist in der Schweiz durch das Obligationenrecht geregelt, dort sind die Abschnitte über den Arbeitsvertrag mit seinen Unterarten einschlägig. Ein normaler Arbeitsvertrag unterliegt also den Bestimmungen des Obligationenrechts; bei Streitigkeiten entscheidet das Arbeitsgericht oder (wo es keine Arbeitsgerichte gibt, namentlich in oberen Instanzen) das fürs Zivilrecht zuständige ordentliche Gericht.
Ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis unterliegt nicht dem Obligationenrecht, sondern dem einschlägigen Bundespersonalgesetz oder den kantonalen Personalgesetzen. Bei Streitigkeiten entscheiden die Verwaltungsgerichte. Natürlich kann es sein, dass die einschlägigen Gesetze auf das Obligationenrecht verweisen, das ist aber kein genuines Privatrecht, sondern die Bestimmungen des Privatrechts werden dadurch gleichsam zu Bestandteilen des öffentlichen Rechts. Im Grunde ist dies der umgekehrte Fall zur beamtenrechtlichen Verweisung in den deutschen Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-H). Auch dadurch werden die Bestimmungen, auf die verwiesen wird, gleichsam zum privatvertraglichen Arbeitsrecht, eine öffentlich-rechtliche, gar beamtenrechtliche Zuständigkeit entsteht dadurch nicht.

Der Witz an der Sache ist ja, dass die Einführung des öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses in manchen Teilen für die ehemaligen Beamten vorteilhaft war. Die alten Beamtenverhältnisse waren meist dem öffentlich-rechtlichen Verhältnis von Behördenmitgliedern nachgebildet, das heißt auf Amtszeiten angelegt. Beamte waren auf vier, sechs oder acht Jahre gewählt. Während der laufenden Amtszeit waren sie weitgehend unantastbar, es sind aber viele Fälle bekannt, in denen selbst langjährige Beamtenverhältnisse im Zuge einer Wiederwahl vergleichsweise kurzfristig aufgelöst wurden. Die neuen öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse sind entweder befristet, ähnlich wie befristete Arbeitsverträge, oder unbefristet und können dann durch Kündigung beendet werden. Bei Kündigungen gilt in der Regel eine Begründungspflicht, die Fristen steigen mit zunehmender Beschäftigungsdauer an und sind zum Teil recht lang. Somit sind die Nicht-Beamten heute sogar oft besser geschützt als früher die Beamten. Das haben aber nicht einmal die Personalverbände alle begriffen, was soll man da vom gemeinen RD erwarten?
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