Autor Thema: René aus der Familie Fritzsche, Heide, Nazi, Wahnhafter  (Gelesen 2197 mal)

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Offline theodoravontane

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In Nachbars Garten bin ich über einen Patienten gestolpert, der wohl noch keine Akte hat.

René Fritzsche, so heißt er laut seiner mit nasser Tinte und Gottes Segen auf Armeslänge besiegelten Lebenderklärung, ist kein Reichsbürger. Sagt er. Aber Veganer ist er, sagt er. Und ziemlich frei rechtsdrehend ist er. Das sagt er nicht, aber er macht es deutlich, wenn er mit Hakenkreuzen und "Sieg Heil"-Unterschriften hantiert.

Sein Blog: https://fritzesreisedurchsleben.wordpress.com

Und weil er kein Reichsdepp und kein Faschist ist, ist er auch nur zufällig mit NSL-Fans vernetzt, die auch "Reden des Führers" im Angebot haben.

 :puke:
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Pantotheus

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Die "Lebendbekundung" deutet auf einen OPPT-Anhänger hin. Es fängt schon mit dem "Ich bin" am Anfang an. OPPT wird ausdrücklich erwähnt, sodann UCC ("Universal Commerce Code", uihui!), "zwangsvollstreckte Entitäten", eine Gebührenliste mit Forderungen in Unzen Gold usw. Kurz: Das volle Programm.

Besonders "hübsch":
Zitat
Ich bin p e r   s o f o r t sui juris Mein eigener, alleiniger Herr -
daher weder Treunehmer noch Lehnsnehmer
Quelle: Seite 2 (diplomatische Abschrift)
Gewissermaßen ist es eine beachtliche Leistung, in nur zwei Zeilen so viele Fehler sprachlicher und vor allem rechtlicher Art zu machen. Ich versuche einmal, die gröbsten Schnitzer darzulegen:
  • "sui juris" sollte besser "sui iuris" geschrieben werden (J ist eine Erfindung erst des Mittelalters und daher der lateinischen Sprache fremd.) Zudem passt es hier grammatikalisch nicht, weil der Satz in der 1. Person (ich) steht. Man müsste hier schon die erste Person verwenden, also etwa "mei iuris" oder "mei ipsius iuris" setzen.
  • "Sui iuris esse" bedeutet auch nicht, "sein eigener, alleiniger Herr sein", sondern nur, nicht einer "patria potestas" zu unterstehen. Ein "homo sui iuris" ist also sinngemäß ein voll handlungs- und geschäftsfähiger Mensch, nichts weiter. Namentlich mussten auch die "homines sui iuris" des römischen Rechts die geltende Rechtsordnung, die Behörden, Gerichte usw. achten.
  • Das Ganze hat auch nichts mit einem Treuhandverhältnis zu tun. Es gehört gerade zur Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, dass man auch ein Treuhandverhältnis eingehen kann.
  • Noch weniger hat es mit einem Lehensverhältnis zu tun (solche gab es meines Wissens in den USA seit deren Gründung nicht).
  • Ein Lehensverhältnis ist zudem kein Treuhandverhältnis - natürlich davon abgesehen, dass man in jeder rechtlichen Beziehung gehalten ist, nach Treu und Glauben zu handeln.
  • Dass man am Ende eines Satzes einen Punkt setzen sollte, erwähne ich nur, weil dieser gleichsam "das Pünktchen auf dem i" ist. Auf die übrigen Schreibfehler will ich gar nicht eingehen.
Kurz: Ein Prachtexemplar eines RD, der kein RD sein will.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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