Da steht in ihren Angaben, dass ein juristisches Studium und zwei Staatsexamen habe. Ich spiele jetzt einmal "advocatus diaboli" und übersetze das: "Juristisches Studium" bedeutet, dass man zwar Rechtswissenschaften studiert hat, das Studium aber ohne Abschluss verlassen hat. Sonst würde man ja einfach die Bezeichnung des Abschlusses angeben, z. B. "Rechtsanwalt" oder "Mag. iur." o. dgl. "Zwei Staatsexamen" bedeutet, dass man zweimal zur Prüfung angetreten ist. Da nach den meisten Prüfungsordnungen nur zwei Versuche erlaubt sind, gibt es keinen dritten Versuch mehr. Aber klar, man hat zwei Staatsexamen, eh, gemacht. Von "bestanden" steht ja da nix, also hat man auch nicht gelogen.
Vielleicht bin ich zu argwöhnisch, aber angesichts des gewaltigen Stusses, den die Dame über das Urteil des BVerfG zum Bundeswahlgesetz verbreitet, ist schwer vorstellbar, dass sie wirklich eine fundierte juristische Ausbildung hat.
Was die behaupteten Unregelmäßigkeiten bei Wahlen angeht, so bin ich mir ziemlich sicher, dass tagtäglich bei Wahlen irgendwo auf der Welt kleinere Unregelmäßigkeiten vorkommen. Auch Deutschland wird dabei keine Ausnahme sein, auch bei deutschen Wahlen werden kleinere Fehler vorkommen. Als studierte Juristin sollte man aber wissen, dass nicht jede Unregelmäßigkeit, nicht jeder kleine Fehler eine Wahl ungültig macht, sondern dass es einen Einfluss aufs Wahlergebnis braucht. Der Sinn vieler "kleinlicher" Wahlvorschriften ist ja eben gerade der, dass selbst dann, wenn gegen diese geringfügig verstoßen wird, das Wahlergebnis noch unverfälscht bleiben sollte.
Es ist ja auch nicht so, dass entdeckte Unregelmäßigkeiten, die nicht die Ungültigkeit der Wahl herbeiführen, ohne Folge blieben. Vielmehr wird in aller Regel versucht, bei der nächsten Wahl durch geeignete Vorkehrungen diesen Fehler zu vermeiden.