Autor Thema: Rundschreiben des AA zur Behandlung von Diplomaten und anderen Personen  (Gelesen 3975 mal)

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Offline Mr. Devious

Ich mache mal für das aktualisierte AA-Rundschreiben ein neues Thema auf. Es gibt einen einen sehr schönen Überblick über die internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen zur Behandlung (richtiger) Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Diplomaten und ähnlicher Personen. Darüber hinaus auch Hinweise zum Umgang mit Personen, die sich auf einen solchen bevorrechtigten Status berufen (Motto: Immer schön höflich bleiben!).

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Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Happy Hater

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Danke! Guter und interessanter Fund!  :)
 

Offline Pantotheus

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"Hübsch" für die RD ist ja schon der Anfang (der allerdings gleichsam Binsenweisheiten wiedergibt):

Zitat
... bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt ...
Zitat
Alle Personen, die Vorrechte und Befreiungen genießen, sind unbeschadet dieser Privilegierungen verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften zu beachten und sich nicht in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland einzumischen [...].
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Offline Mr. Devious

... aber aufgrund ihrer Bevorzugung geschieht ihnen eben meistens nichts, wenn sie sich doch nicht an die hiesigen Normen halten. Das ist ja der sehnlichste Wunsch vieler RD: Sich alles erlauben zu können, ohne von einer staatlichen oder sonstigen übergeordneten Stelle zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der Egoist, der meint seinem fehlenden Verantwortungsbewusstsein ein juristisches Fundament verschafft zu haben, ist für mich die widerwärtigste Erscheinungsform des RD.
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Offline Pantotheus

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Nun, das Problem ist ja zuerst einmal, dass die RD vermeinen, nicht BRD-Staatsangehörige zu sein und deshalb nicht der BRD-Hoheit zu unterstehen. Das ist schon einmal der erste und wohl grundlegendste Irrtum.
Zweitens meinen sie, dass sie einem anderen deutschen Staat (welcher auch immer das sein mag) angehörten oder gleichsam einen Staat für sich selbst ("Selbstverwalter") bildeten und deshalb der BRD "exterritorial" gegenüberstünden. Auch das ist ein weiterer grundlegender Irrtum, denn wenn sie tatsächlich eine andere Staatsangehörigkeit hätten, hielten sie sich dennoch auf Hoheitsgebiet der BRD auf, hätten ihren ständigen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hier usw. und müssten sich daher ebenso an die geltenden Gesetze halten.
Drittens meinen sie, als selbsternannte Funktionäre Immunität gegenüber der BRD zu haben. Selbst wenn man ihnen zubilligen wollte, sie wären tatsächlich solche Funktionäre, so kann sich deren Immunität grundsätzlich nur auf dienstliche Angelegenheiten beziehen. Eine Vollstreckung z. B. in privates Grundeigentum ist dennoch möglich, sogar bei echten Funktionären eines anderen Staates. Je nach Art der Funktion ist Immunität in Deutschland auch nur gegeben, wenn sie sich auf dienstlicher Durchreise befinden oder wenn sie von ihrer Regierung dem Auswärtigen Amt notifiziert, d. h. angekündigt wurden. Weiter hätte natürlich die BRD das Recht, jemanden in diesem Status zur Person non grata zu erklären und dadurch zur Ausreise zu zwingen. (Das wäre doch einmal beim Zopfkönig einen Versuch wert ...)
Und viertens kommt eben hinzu, dass auch Personen, die in einem anderen Staat Immunität haben, sich grundsätzlich an dessen Rechtsordnung halten müssen. Zwar ist es in vielen Fällen bei echten Immunitätsträgern nicht möglich, sie zu belangen, aber einen Freibrief haben sie deswegen nicht in der Hand. Schlimmstenfalls kann man sie abberufen lassen, gerade gegen die unteren Chargen gibt es auch vielerlei erlaubte Mittel, was ja in dem Papier auch ausführlich erläutert wird.

Die ganze Grundlage, auf der sich die RD bewegen, ist also schon nicht tragfähig, sondern beruht auf grundsätzlichen Irrtümern. Aber das wissen wir ja eigentlich schon.
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Offline Pantotheus

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Zum Thema diplomatische Immunität usw. stelle ich mal diesen Verweis auf einen eben in der ZJS erschienen Beitrag ein:

http://zjs-online.com/dat/artikel/2016_3_1008.pdf
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Offline Noldor

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... Schlimmstenfalls kann man sie abberufen lassen, gerade gegen die unteren Chargen gibt es auch vielerlei erlaubte Mittel, ...

Scheinbar nicht
http://blog.beck.de/2013/03/20/rechtsstreit-um-ausbeutung-einer-hausangestellten-durch-diplomaten-endet-mit-vergleich
http://www.tagesspiegel.de/politik/immunitaet-was-duerfen-diplomaten/5823518.html
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=19963357

Das ist halt der Scheiss mit dem Recht bezüglich Diplomaten.

Soviel ich weiss ist die einzige Möglichkeit den unter diplomatischem Schutz stehenden Täter ausser Landes zu verweisen. Das muss wohl das Auswärtige Amt mit dem betroffenen Staat diskutieren. Wobei ich denke, dass das Aa sicher Bedingungen stellen kann.

Bin mir aber nicht so sicher. Es hat hier sicher User die mehr wissen.
 

dtx

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@Noldor: Wie Du dem Artikel des Tagesspiegels entnehmen kannst, artet das - nicht nur in D - zu einer Landplage aus (die Berliner werden schon wissen, warum sie Bundeshauptstadt werden wollten).

Der Fall des Saudis ist dabei bei weitem kein Einzelfall. Und in GB ist bzw. war das noch schlimmer http://www.rp-online.de/politik/hauspersonal-in-grossbritannien-wehrt-sich-aid-1.4401714
 

dtx

  • Gast
@Pantotheus

Zitat
Eine Vollstreckung z. B. in privates Grundeigentum ist dennoch möglich, sogar bei echten Funktionären eines anderen Staates.

Zitat
Ein bayerischer Unternehmer versucht seit 20 Jahren, Schulden von Russland einzutreiben, es geht um Millionen. Kann er die Supermacht in die Knie zwingen? Von Anna Kemper
ZEITmagazin Nr. 47/2014 14. November 2014

http://www.zeit.de/zeit-magazin/2014/47/enteignung-entschaedigung-franz-sedelmayer-russland


Zitat
von Franz Hubik

Die Investoren des enteigneten Ölkonzerns Jukos wollen russisches Staatseigentum in Deutschland zwangsversteigern. Franz Sedelmayer ist der Einzige, dem dies bisher gelang. Ein Gespräch über den drohenden Pfändungskrieg.

http://www.wiwo.de/politik/ausland/interview-sedelmayer-vergeltungsmassnahmen-von-russland-sind-fast-zwingend/10887106.html
« Letzte Änderung: 5. Februar 2017, 16:36:44 von dtx »