Von Reichis, Selbstverwaltern, beseelten Menschen etc. vernimmt man ja immer die Klage, die Schergen der bösen BRD GmbH hielten das gemeine Volk unwissend. Einer von denen hat nun zurückgeschlagen und hielt den VerfGH Sachsen (Beschluss vom 30.09.2016 - Vf. 106-IV-16) unwissend. Reichlich unwissend sogar. Unwissend hinsichtlich des Inhalts der Gerichtsentscheidung, gegen die er Verfassungsbeschwerde einlegte. Dass es dem Beschwerdeführer irgendwie um die "Fortgeltung der Haager Landkriegsordnung und der damit einhergehenden Nichtexistenz von Steuerpflichten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland" ging, konnte das Gericht zwar noch erkennen, aber sonst blieb es wirklich ganz unwissend. Da der VerfGH Sachsen aber nicht aus Reichis, Selbstverwaltern, beseelten Menschen etc. besteht, gab es dafür kein Mimimi, sondern einen die Verfassungsbeschwerde verwerfenden Kammerbeschluss: "Die Verfassungsbeschwerde ist schon deswegen unzulässig, weil die angegriffene Entscheidung der Beschwerdeschrift weder beigefügt noch ihrem Inhalt nach hinreichend wiedergegeben wurde."
Den Volltext, der auch nicht viel länger ist als meine Zitate, gibt es unter
https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_106_IV/2016_106_IV.pdf