Heißt das, weil verminderte Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat zu prüfen ist, dass es den "Jagdschein" gar nicht gibt?
Aber wer das einmal im Urteil stehen hat, hat für die angeklagte Tat einen solchen und voraussichtlich bessere Karten, in einem nächsten Verfahren wieder eine Schuldunfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
ok, das widerspricht aber der Aussage, dass in der Frage erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Grundsatz "in dubio pro reo" NICHT gilt. In der Praxis läuft das zwar so, ist aber nach seiner Aussage ein Rechtsfehler.
Das ist auch nicht unbedingt ein Widerspruch. Die Schuldfrage ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, was ich insbesondere aber meinte ist, dass es ist einfacher ist, in die Richtung eines Jagdscheines zu argumentieren, wenn einer vom anderen abschreiben kann und nicht bei "Null" zu starten ist.
Der Angeklagte kann seine Einlassung an die einmal/mehrmals gemachten Erfahrungen anpassen, ein Gutachter kann auf die Vorgeschichte zurückgreifen, usw.
Die wenigsten werden sich zudem davon freisprechen können, dass nicht zumindest unbewusst die Bereitschaft, eine Vollmeise zu akzeptieren höher ist, wenn der Angeklagte eine einschlägige Vorgeschichte hat (oder sich benimmt wie einige Haupakteure in diversen threads
).