Der
Verfassungsschutzbericht des österreichischen Innenministeriums für 2022 ist jetzt da und enthält - wie auch in den vergangenen Jahren immer wieder mal - einen Abschnitt über unsere Kundschaft, für die dort, passend zum typischen Delikt nach §246 StGB, die Bezeichnung
"Staatsfeindliche Verbindungen" benutzt wird.
In der diesjährigen Ausgabe wird ausführlich auf die Gruppierung "Wir das Volk" eingegangen, die ein Ableger der Gruppierung um die selbsternannte Königin Kanadas, Romana Didulo, ist.
Diese Truppe gibt es ebenso in der Schweiz, und ich vermute mal, auch in Deutschland, aber jedenfalls in der Schweiz ist die Mitgliederzahl im Vergleich zu anderen Gruppierungen eher unbedeutend, und die Aktivitäten sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten - wenn ich irgendwann Zeit habe, muss ich das hier auch mal posten.
Wie immer nehmen die Strafverfolgungsbehörden in Österreich diese Gruppierung wesentlich ernster als in der Schweiz, sind längst am Ermitteln und haben 2022 schon erste Hausdurchsuchungen und Befragungen veranlasst. Ich kopiere hier die entsprechende Passage des Verfassungsschutzberichtes rein.
2.1.2.3 Fälle 2022
Bereits im August 2021 trat die staatsfeindliche Verbindung „Wir das Volk“ mit dem Ver-
fassen und Übermitteln von typischen staatsfeindlichen Eingaben an Behörden erstmals
in Erscheinung. Die Mitglieder der Gruppierung verfassten in den Folgemonaten 166
Drohschreiben, Unterlassungsbefehle und Anordnungen und versandten diese per Post
und via E-Mail an österreichische Institutionen (konkret an Oberste Organe des Bundes
und der Bundesländer). In diesen Schreiben wurden von der österreichischen Bundes-
regierung unter anderem die sofortige Beendigung der Anti-Corona-Maßnahmen und
der Impfpflicht sowie die Öffnung der Grenzen zu den österreichischen Nachbarländern
gefordert. Außerdem wurde suggeriert, dass der „Internationale Gerichtshof“ 75 führende
Persönlichkeiten der sogenannten „COVID-Konzernherrschaft“ – unter anderem den CEO
von Pfizer, die britische Monarchin Elizabeth II. und den kanadischen Premierminister
Justin Trudeau – verurteilt und Enteignungsbefehle für diese Personen unterzeichnet
hätte. Ebenfalls wurde in den Schreiben festgehalten, dass US-Präsident Joe Biden am
14. Jänner 2021 nicht angelobt worden sei und das US-Militär die Kontrolle über die
Vereinigten Staaten hätte. Des Weiteren nahmen die Schreiben Bezug auf die selbst-
ernannte „Königin von Kanada“, Romana Didulo, die eine führende Figur der kanadischen
QAnon-Bewegung und der kanadischen Anti-Corona-Maßnahmen-Gegner ist. Diese trat
auch öffentlich während der „Trucker-Proteste“ in Ottawa in Erscheinung. Die Verbreitung
der Nachrichten an diverse Behörden wurde via dem Online-Messenger Telegram forciert:
Dazu veröffentlichte die „Königin“ ihre Botschaften auf ihrem Hauptkanal, anschließend
teilten Administratorinnen und Administratoren diese in den jeweiligen landeseigenen
Kanälen, um sie an die dortigen Regierungen und Behörden zu übermitteln.
Verfassungsschutzbericht 202228
Nach einer Sachverhaltsdarstellung des Verfassungsschutzes in der Causa „Wir das Volk“
wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 246 Abs. 2 StGB (Staats-
feindliche Verbindungen) durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeordnet. Durch
intensive Ermittlungshandlungen wurden die Täterinnen und Täter (Verfasserinnen und
Verfasser der Eingaben) ausgeforscht. Insgesamt wurden sieben Täterinnen und ein Täter
im Alter zwischen 55 und 62 Jahren von der DSN und den für Staatsschutz zuständigen
Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen ermittelt. Die acht Beschuldigten
wurden im Februar und März 2022 von den Staatsschutzbehörden zum Tathergang ein-
vernommen. Des Weiteren wurden am 7. Juli 2022 – im Zuge des Joint-Action-Days der
österreichischen Staatsschutzbehörden – bei den zwei Hauptbeschuldigten Hausdurch-
suchungen an ihrer Heimatadresse durchgeführt. Nach diesen polizeilichen Maßnahmen
wurde die Auswertung der sichergestellten Gegenstände, insbesondere elektronischer
Datenträger, die das Verfassen und Versenden der Schreiben bestätigten, vorgenommen.
Im zweiten Halbjahr 2022 wurden die Abschlussberichte an die Staatsanwaltschaft Kla-
genfurt übermittelt. Die acht Personen werden strafbarer Handlungen gemäß § 246 Abs.
2 StGB (Staatsfeindliche Verbindungen), §§ 15, 12, 302 StGB (versuchte Anstiftung zum
Missbrauch der Amtsgewalt) sowie § 282 StGB (Aufforderung zu mit Strafe bedrohter
Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen) beschuldigt.