Autor Thema: Kündigung eines Straßenbahners wegen Facebook-Hetze  (Gelesen 1493 mal)

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Kündigung eines Straßenbahners wegen Facebook-Hetze
« am: 25. April 2018, 22:06:55 »
Ein kommunales Unternehmen kündigte einem Arbeitnehmer wegen eines hetzerischen Eintrags auf Facebook. Das LAG Sachsen hat die Berufung gegen das klagabweisende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen und die Kündigung gehalten: In Rede stand eine nicht durch Art. 5 GG geschützte Schmähkritik, die der Kläger in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer im (mittelbar) öffentlichen Dienst in Dienstkleidung abgegeben hat, was eine "schwerwiegende Pflichtverletzung" darstelle.

Volltext des Urteils hier: https://www.justiz.sachsen.de/lag/download/1Sa515-17.pdf
 
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