Landgericht Dresden hebt Haftstrafe auf: Volker Schöne auf Bewährung freiVolker Schöne und einige seiner Komplizen (Mitglieder der inzwischen aufgelösten DPHW-Bande) wurden vom Amtsgericht Meißen zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Es war abzusehen, dass die nächsthöhere Instanz die Angelegenheit mit mehr Milde betrachten würde. SZ-online: Das Gericht [Landgericht Dresden] hält den Schuldspruch des Amtsgerichtes Meißen zwar aufrecht, ändert aber das Strafmaß. Der Angeklagte, der im DPHW den […]
Viel Rücksicht auf einen Rücksichtslosen
Volker Schöne und einige seiner Komplizen (Mitglieder der inzwischen aufgelösten DPHW-Bande) wurden vom Amtsgericht Meißen zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Es war abzusehen, dass die nächsthöhere Instanz die Angelegenheit mit mehr Milde betrachten würde. SZ-online:
Das Gericht [Landgericht Dresden] hält den Schuldspruch des Amtsgerichtes Meißen zwar aufrecht, ändert aber das Strafmaß. Der Angeklagte, der im DPHW den selbst ernannten Rang eines „Generals“ hatte, wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine Truppe aus vorgealterten Typen haben einen Staat im Staate gebildet, sei in Uniformen herumstolziert und hätte Hilfssheriff gespielt, die Macht genossen. „Das muss man unterbinden“, so der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man aber kein Exempel mehr statuieren. „Das mit dem Polizeihilfswerk ist vorbei, das Kapitel ist abgeschlossen“, sagt der Richter und hebt den Haftbefehl auf. Schöne verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.
Der Kommentator der Sächsischen Zeitung macht deutlich, dass das Urteil ein falsches Signal setzt:
Viele hielten die Urteile [des AG Meißen] zwar für hart, aber richtig. Denn die Reichsbürgerbewegung, einst belächelt und deren Protagonisten als Spinner abgetan, stellt zunehmend eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Hier muss rechtzeitig und mit aller Härte durchgegriffen werden. Dazu bedarf es keiner neuen, schärferen Gesetze. Es genügt, die bestehenden konsequent anzuwenden. Bei den Meißner Urteilen wurde das getan, im Berufungsverfahren nicht. Eine vertane Chance.
Schöne zeigte sich bei einem derartigen Entgegenkommen des Landgerichts ebenfalls einsichtig. Er nahm die Seite „dphw.net“ vom Netz.
Quelle:
Landgericht Dresden hebt Haftstrafe auf: Volker Schöne auf Bewährung frei
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