Autor Thema: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur  (Gelesen 2649 mal)

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Offline Dete

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Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« am: 12. April 2016, 22:30:10 »
Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur

Wenn ich durch die Kommentare diverser Online-Zeitungen oder der Blogosphäre streife oder mich einer Diskussion in einem Forum stelle, erstaunt …

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Wenn ich durch die Kommentare diverser Online-Zeitungen oder der Blogosphäre streife oder mich einer Diskussion in einem Forum stelle, erstaunt mich immer wieder dieses Unverständnis in Bezug auf Meinungsfreiheit.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5 


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Eine klare Ansage! Ich darf also meine Meinung über jedes mir bekannte Medium publizieren und kann mir sicher sein, vom Staat nicht zensiert zu werden, zumindest solange ich niemanden beleidige oder gegen bestehende Gesetzte verstoße. Es scheint einfach zu sein, ist es aber offensichtlich nicht. Deswegen einige Anmerkungen von mir:



  • Meinungsdiktatur ist der wohl dämlichste Begriff, den ich je gehört habe.

    Auch eine andere Meinung ist eine Meinung und kein Diktat für eine Meinung.

  • Widerspruch ist nicht das Unterdrücken einer Meinung, sondern einfach nur das Ausdrücken einer anderen, gegensätzlichen Meinung.

  • Zensur kann nur vom Staat ausgeübt werden! Das Rauswerfen aus einem Forum oder das Löschen eines Blog-Kommentars ist Hausrecht des Betreibers, keine Zensur.

  • Aufruf zur Gewalt ist keine Meinungsäußerung, es ist eine Straftat.

    Die Leugnung des Holocaust ist keine Meinungsäußerung, es ist eine Straftat.

  • Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber keiner hat das Recht auf eigene Fakten!


Also liebe Heimnetz Benutzer dort draußen in der weiten Welt, wenn eure Meinung,  eurer Meinung nach nicht entsprechend gewürdigt wird, dann könnte es daran liegen, dass eure Meinung einfach nur irrelevant und dumm ist. Es könnte möglich sein, dass eure Meinung mehrheitlich nicht akzeptiert wird. Dann lebt einfach damit!


Aber, Bitte, redet nicht von Meinungsdiktatur!



 
Quelle: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur


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Offline kairo

Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #1 am: 12. April 2016, 23:03:21 »
Zumal die Zensur im klassischen Sinne ja schon vor der Veröffentlichung stattfand. Man schaue sich einfach mal an, was Heinrich Heine mit Rücksicht auf die Zensur so alles nicht geschrieben hat oder was er abgemildert hat, bevor es in den Druck ging. Im Vorwort zum "Wintermärchen" schreibt er:

Zitat
Das nachstehende Gedicht schrieb ich im diesjährigen Monat Januar zu Paris, und die freie Luft des Ortes wehete in manche Strophe weit schärfer hinein, als mir eigentlich lieb war. Ich unterließ nicht, schon gleich zu mildern und auszuscheiden, was mit dem deutschen Klima unverträglich schien. Nichtsdestoweniger, als ich das Manuskript im Monat März an meinen Verleger nach Hamburg schickte, wurden mir noch mannigfache Bedenklichkeiten in Erwägung gestellt. Ich mußte mich dem fatalen Geschäfte des Umarbeitens nochmals unterziehen, und da mag es wohl geschehen sein, daß die ernsten Töne mehr als nötig abgedämpft oder von den Schellen des Humors gar zu heiter überklingelt wurden.

...

Um den Einzeldruck veranstalten zu können, mußte mein Verleger das Gedicht den überwachenden Behörden zu besonderer Sorgfalt überliefern, und neue Varianten und Ausmerzungen sind das Ergebnis dieser höheren Kritik.

Wenn man nach Veröffentlichung einer Meinung zur Rechenschaft gezogen wird, weil man gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist das keine Zensur.
 
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Offline Dete

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #2 am: 13. April 2016, 00:54:17 »
Wenn man nach Veröffentlichung einer Meinung zur Rechenschaft gezogen wird, weil man gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist das keine Zensur.

Erkläre dass mal dem Dissident der Sowjetunion, nach 20 Jahren Gulag in Sibirien.

Leider wünschen sich viele letzteres heute wieder, und sie wissen nicht was sie tun!

Ach Leck mich AFD!  :TT_TT:

Gruß Dete
 

Online Sandmännchen

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #3 am: 13. April 2016, 02:04:18 »
Das Thema "Meinungsfreiheit" ist komplex, wie zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Schwierig ist die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik, schwierig ist auch, daß die Meinungsfreiheit durch Gesetze beschränkt werden kann und daher nur der Kernbereich der Meinungsfreiheit vor dem Gesetzgeber geschützt ist. Und was ist das nun wieder genau?

Mit so einem kurzen Artikel kann man dem kaum gerecht werden.

Gibt es denn einen besonderen Anlaß für diesen Artikel?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline kairo

Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #4 am: 13. April 2016, 10:42:44 »
Wenn man nach Veröffentlichung einer Meinung zur Rechenschaft gezogen wird, weil man gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist das keine Zensur.

Erkläre dass mal dem Dissident der Sowjetunion, nach 20 Jahren Gulag in Sibirien.

Leider wünschen sich viele letzteres heute wieder, und sie wissen nicht was sie tun!

Wozu soll ich das tun, es macht sich ja niemand Illusionen darüber, wie es um die Meinungsfreiheit in der Sowjetunion bestellt war. Bei uns kommt keiner in den GULAG, allenfalls nach Niederbayern.

Selbst Herrn Böhmermann wird vermutlich nichts Ernstliches (Wasser und Brot, Steine klopfen) passieren, obwohl er mit seinem Versepos die Grenzen von Satire und Kunst- und Meinungsfreiheit ganz offensichtlich weit überschritten hat. Wenn er dafür eins auf die Mütze kriegt, wäre das in meinen Augen völlig in Ordnung.

Der Beitrag in "extra drei" dagegen ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, darum ermittelt da auch niemand, und ein Strafantrag aus Istanbul liegt auch nicht vor. Erdogans Anwälte wissen offenbar ganz gut, was in Deutschland geht und was nicht.
 

Offline kairo

Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #5 am: 13. April 2016, 10:47:03 »
Das Thema "Meinungsfreiheit" ist komplex, wie zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Schwierig ist die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik, schwierig ist auch, daß die Meinungsfreiheit durch Gesetze beschränkt werden kann und daher nur der Kernbereich der Meinungsfreiheit vor dem Gesetzgeber geschützt ist. Und was ist das nun wieder genau?

Das ist wirklich schwierig, und solche Fragen werden auch zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich entschieden. Vor 30 Jahren sah man manche Sachen noch anders als heute. Allerdings kann man beobachten, dass die Gerichte in der Regel eher zu Gunsten der Meinungsfreiheit entscheiden. Erst recht dürften sie das tun, wenn ein Politiker durch sein eigenes Handeln solche Kontroversen auslöst wie Herr Erdogan das tut. Hier gilt: wer kräftig austeilt, muss auch einstecken können.

Natürlich gibt es auch dafür Grenzen, vor allem, wenn die persönliche Ehre berührt wird. Böhmermann hat diese Grenzen klar überschritten, der NDR dagegen nicht.
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #6 am: 13. April 2016, 11:16:47 »
Das Thema "Meinungsfreiheit" ist komplex, wie zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Schwierig ist die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik, schwierig ist auch, daß die Meinungsfreiheit durch Gesetze beschränkt werden kann und daher nur der Kernbereich der Meinungsfreiheit vor dem Gesetzgeber geschützt ist. Und was ist das nun wieder genau?

Ich muss in diesem Zusammenhang übrigens an eine bestimmte Reichsdeppin denken, die die dokumentierten Tatsachen in unserem Wiki nicht ertragen konnte und deswegen selbst zur "Zensur" gegriffen hat. -.- Die "Internis" wissen sicher von wem ich da rede.
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Offline Pantotheus

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #7 am: 13. April 2016, 14:17:32 »
An und für sich ist das Thema schon komplex, wie z. B. Urteile des BVerfG beweisen.

In Bezug auf die typischen RD-Themen ist es hingegen vergleichsweise einfach: Fast immer geht es ja zunächst einmal darum, dass bekannte Tatsachen geleugnet werden. Das geht etwa so: "Was ist die BRD? Bitte antwortet nicht, dass es ein Staat ist, denn das ist die BRD eben gerade nicht. Das ist eindeutig bewiesen."
Nun ja, was soll man zu solcher Art der Fragestellung sagen? Ich kann natürlich am helllichten Tag inmitten einer Menschenmenge die Stimme erheben und sagen: "Welche Tageszeit haben wir jetzt? Sagt bitte nicht, dass es Tag sei, den es ist ja klar bewiesen, dass jetzt nicht Tag ist."
Dann werden mich wohl die meisten Menschen für bekloppt halten, und damit hätten sie ja auch Recht. Jede ernsthafte Untersuchung müsste ergeben, dass es Tag ist, wenn die Sonne hoch am Himmel steht und hell strahlt.

Nun sind ja eben die meisten RD-Argumente von dieser Art. Dass die BRD ein Staat ist, kann jeder vernünftige Mensch daran erkennen, dass sie wie ein Staat auftritt, Staatsgewalt ausübt usw. Das ist keine Frage, über die man unterschiedlicher Meinung sein kann. Zu behaupten, etwas, was jeder vernünftige Mensch durch eigene Feststellung überprüfen kann, zu leugnen, ist keine Meinung. Es ist vielmehr eine evident falsche Tatsachenbehauptung.
Da man im Kern so ziemlich jede RD-Meinung auf eine falsche Tatsachenbehauptung zurückführen kann, ist es in der Praxis auch schwer, zwischen dem, was als Werturteil und Meinung geschützt ist, und dem, was eine falsche Tatsachenbehauptung oder deren unmittelbare logische Folge ist, so zu unterscheiden, dass eine RD-"Meinung" als echte Meinung im Sinne des GG in jedem Fall geschützt wäre.

Letztlich reduziert sich meines Erachtens das Mimimi der "Meinungsdiktatur" darauf, dass es denen, die es rufen, bisher nicht gelungen ist, ihre Ansichten so lange und so weit zu verbreiten, dass sie, ganz nach Goebbels bekanntem Diktum, am Ende als Wahrheit erscheinen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Online Sandmännchen

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #8 am: 13. April 2016, 16:28:54 »
Sch!  :shhh:

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 :salut:
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Offline hair mess

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #9 am: 13. April 2016, 17:13:34 »
Erd..., Erd.., Erdowan
Hey Presse,
halt die Fresse.
Du wirst es nicht wagen,
mir etwas zu sagen,
sonst werd ich dich verklagen,
oder einfach schlagen.
Denn die Wahrheit die verkünde ich.
Erd..., Erd..., Erdowan
Der Presse
auf die Fresse
werde ich dann schlagen,
kann ich gar nicht klagen,
wenn sie etwas sagen,
was wir nicht vertragen.
Denn die Wahrheit die begründe ich.

Auf die Melodie Dschingis Khan, von Dschingis Khan..
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Dete

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Re: Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
« Antwort #10 am: 13. April 2016, 20:09:16 »
Das Thema "Meinungsfreiheit" ist komplex, wie zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Schwierig ist die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik, schwierig ist auch, daß die Meinungsfreiheit durch Gesetze beschränkt werden kann und daher nur der Kernbereich der Meinungsfreiheit vor dem Gesetzgeber geschützt ist. Und was ist das nun wieder genau?

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Gibt es denn einen besonderen Anlaß für diesen Artikel?


Die Komplexität des Themas ist mir bewusst und sollte auch gar nicht Gegenstand des Artikels sein, mir ging es eher um eine einfach zu verstehende Gegenrede gegen das Meinungsmimimi diverser Kreise.
Das Ziel ist ein, in diversen Diskussionsforen oder Facebook, schnell zu verlinkender Artikel, der auch gelesen wird.

Deswegen gibt es auch keinen besonderen Anlass, es soll eine kleine Artikelserie mit eben obigem Ziel sein. Auch die zeitliche Überschneidung mit Erdowahn und Böhmermann ist reiner Zufall, und viel mehr meiner Zeit bzw. meinen Urlaub geschuldet.  ;D

Gruß Dete

PS: Zur Causa Böhmermann gibt es hier ein interessantes Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW: http://www.ksta.de/politik/boehmermann-ex-verfassungsrichter---kanzlerin-hat-sich-in-eine-zwickmuehle-gebracht--23877590
« Letzte Änderung: 13. April 2016, 20:25:59 von Dete »