Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 242636 mal)

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Online califix

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2640 am: 30. April 2026, 21:03:51 »
Betrug ist hier das neue Normal.
Betrug wird sich nie verhindern lassen, alle möglichen Dinge werden mit teils seltsamen Versprechen angeboten, nur mal als Beispiel die vielen Anlage-Tips, bei denen einem Finanzlaien suggeriert wird, er könne an der Börse mit Termingeschäften reich werden, indem er jeden Tag wenige Minuten nach einem einfachen Regelwerk Wertpapiere hin- und herbewegt.
Mir ist wichtig, dass ich mit meinen Beiträgen zur Krankenversicherung nicht einen medizinisch unsinnigen Hokuspokus finanziere.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2641 am: 2. Mai 2026, 03:40:02 »
Ich glaube fest daran, dass Fahrradfahren glücklich und gesund macht. Warum kauft mir die Krankenversicherung kein Fahrrad?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2642 am: 2. Mai 2026, 08:13:19 »
Ich glaube fest daran, dass Fahrradfahren glücklich und gesund macht. Warum kauft mir die Krankenversicherung kein Fahrrad?


Weil die gesetzliche Krankenversicherung nur den Versuch der Heilung zahlen soll und eben nicht für präventive Maßnahmen zuständig ist. Im Arzneimittelgesetz ist bezüglich "Homöopathischer Arzneimittel" - im Gegensatz zu Fahrrädern - eine Ausnahme hinsichtlich der Anforderungen für die klassische Arzneimittelzulassung erhalten, d. h. ein Registrieren als "Arzneimittel" reicht. Die Zuckerkugeln können demnach als "Medikament" verschrieben werden, weil verschreibungsfähig und per Definition besonderes Arzneimittel.
Klingt widersinnig, ist es auch. Technisch wäre das Fahrrad meiner Meinung nach noch nicht ausreichend verdünnt.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2643 am: 3. Mai 2026, 15:18:38 »
Ich glaube fest daran, dass Fahrradfahren glücklich und gesund macht. Warum kauft mir die Krankenversicherung kein Fahrrad?

Vielleicht kauft sie dir kein Fahrrad. Aber wenn ich mich richtig erinnere, dann tun die KK ja durchaus etwas damit du dich bewegst. Gab es da nicht bspw. mal Kooperationen mit Fitnessketten und  Programme mit Rückerstattungen, wenn du dort trainierst? Hier mal Leistungen der AOK. Die einzelnen Leistungen mag man sehen, wie man will, das ist auch nicht der Sinn meiner Verlinkung. Ich finde es aber nicht schlecht, das KK versuchen Prävention zu betreiben.

Und zurück zum Fahrrad, ich würde es auch für sinnvoll halten wenn KKs sowas machen würden. Die Krux dabei ist aber die Überprüfbarkeit. Denn warum sollten Fahrräder bezuschußt werden, wenn sie dann nicht genutzt werden?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2644 am: 3. Mai 2026, 23:58:10 »
Oh, ich weise das gerne nach und reiche meine abgenutzten Mäntel und Ketten ein. Ich könnte auch ein Monogramm schreiben, und welche Beschwerden vor und nach dem Fahrradfahren vorliegen ...
« Letzte Änderung: 4. Mai 2026, 00:08:14 von Sandmännchen »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2645 am: 9. Mai 2026, 13:09:54 »
Es begab sich in der zurück liegenden Woche, dass ich mit einer Wandergruppe unterwegs war. Auf dem Weg durch die Sierra de Tramuntana stießen wir auf eine Quelle, aus der manche gerne trinken wollten. Andere rieten davon ab, aus unbekannten Quellen zu trinken. Ein Teilnehmer tauchte nun seine linke Hand ins Wasser und streckte den rechten Arm aus. Er forderte mich nun auf, seinen ausgestreckten Arm nach unten zu drücken. Nachdem mir das nicht bzw. nur mühsam gelang, wurde dies als Zeichen gewertet, dass das Quellwasser ohne Risiko trinkbar ist. Er selber ging mit gutem Beispiel voran.

Ratet, wenn ich nach 2 Tagen traf und wer von einem heftigen Durchfall am Abend nach der Wanderung berichtete?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2646 am: 9. Mai 2026, 14:00:18 »
Weil die gesetzliche Krankenversicherung nur den Versuch der Heilung zahlen soll und eben nicht für präventive Maßnahmen zuständig ist.

Das ist unzutreffend, § 20 Abs. 1 SGB V.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2647 am: 9. Mai 2026, 14:41:14 »
Weil die gesetzliche Krankenversicherung nur den Versuch der Heilung zahlen soll und eben nicht für präventive Maßnahmen zuständig ist.

Das ist unzutreffend, § 20 Abs. 1 SGB V.


Oh f*ck, da hat sich etwas geändert. Wir hatten in der Schule über Krankenversicherung diskutiert (ist schon lange her) und ich hatte irgendwann verstanden, warum die Versicherung eben nicht "alles" zahlt. Diese Begrenzung ist mir im Kopf geblieben.
Ich fahre aber trotzdem mit dem Rad, auch ohne Förderung der Krankenkasse.
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