Nach
Küsters, Integrationsfriede (Standardwerk über die "Viermächte-Verhandlungen über die Friedensregelung mit Deutschland") ist gar (S. 17)
der Zwei-plus-Vier-Vertrag, bewusst in einer diplomatisch-technischen Formel gekleidet, (...) ein weiteres Beispiel für die Tendenz in der internationalen Politik des 20. Jahrhunderts, nach bewaffneten Konflikten von einem Friedensvertrag als Instrument der Wiederherstellung zivilisierter Beziehungen zwischen verfeindeten Parteien abzusehen.
(mit weiteren, umfangreichen Nachweisen und Quellen)
Schon denklogisch ist es eine seltsame Idee,
dass das Völkerrecht von kriegführenden Parteien die Einhaltung irgendwelcher Formvorschriften verlangt, ohne die die Parteien nicht Frieden schliessen können/dürfen.Es macht überhaupt keinen Sinn friedenswilligen bzw. kriegsmüden Staaten irgendwelche bürokratischen Hürden aufzubauen.
Auch hier verschätzen sich die Reichsbürger mit dem Souveränitätsbegriff.
Auf der einen Seite fassen sie ihn extrem weit (verwechseln ihn vielleicht teilweise mit Autarkie), so dass nach deren Massstäben eigentlich
kein Staat souverän ist, da alle irgendwelche (stets die Souveränität beschränkende)
völkerrechtliche Verbindungen und Verpflichtungen haben.
Auf der anderen Seite konstruieren sie (konkludent, unbewusst) irgendein Welt-Völkerrechts-Gesetz, in dem dem Selbstbestimmungsrecht der Staaten teilweise absurde Hindernisse entgegen gestellt werden, so dass
nicht einmal friedenswillige Staaten frei darin sind, einen bewaffneten Konflikt auf die Art und Weise zu beenden, auf die sie sich selbst einigen.Das Völkerrecht
verpflichtet einen Kriegszustand aufrecht zu erhalten bis man ein bestimmtes Papier unterschrieben hat..?
Was für eine seltsame Idee.
Aber das ganze Spannungsverhältnis zwischen Völkerrecht und nationaler Souveränität ist in den Reichsbürgerköpfen überhaupt nicht angekommen. Was irgendwie schon ein Wunder ist, denn dieses Thema steht fast
regelmässig im Hintergrund internationaler Konflikte in den letzten Jahrzehnten inklusive der aktuell die Schlagzeilen beherrschenden von Ukraine bis Iran.
Man mache sich einfach mal die Freude und frage einen dieser Verfassungs- und Völkerrechtsexperten welcher Artikel das GG die Souveränität am stärksten beschränkt...