Autor Thema: Allgemeine Gerichtsordnung von 1793  (Gelesen 3946 mal)

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Offline BlueOcean

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Mal eine ganz andere Fundsache, die sich doch prächtig für die gesammelten Preußen-Exhumierer eignen würde:

§ 30 der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preussischen Staaten vom 6. Juli 1793

„Diejenigen Parteyen, welche sich der vorgeschriebenen Ordnung nicht unterwerfen, sondern entweder Collegia und deren Vorgesetzte mit offenbar grundlosen und widerrechtlichen Beschwerden gegen bessere Wissenschaft und Überzeugung belästigen; oder nachdem sie ihres Unrechts gehörig bedeutet worden, mit ihren Klagen dennoch fortfahren, (…) sollen als muthwillige oder boshafte Querulanten angesehen, ihnen der Prozeß gemacht, und über ihre Bestrafung rechtlich anerkannt werden.“
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline physik durch wollen

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Ich hab Angst denn ich warte darauf, dass die Deppen noch etwas weiter zurück in der Zeit zurückgehen. Dann sind wir beim Sachsenspiegel oder dem Corpus iuris civilis angelangt. Allerdings fehlt die UCC Bestätigung für diese Schriften (oder ähnliches). Aber ich stelle mir vor damit in einer Diskussion mal zu argumentieren, wäre bestimmt lustig  ;D
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline No_DR

@BlueOcean
dafür gibts einen Karmapunkt. :clap:
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Mir kennä alles ausser hochdeitsch!