Autor Thema: Argument der "Exterritorialität"  (Gelesen 7128 mal)

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Offline hair mess

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Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #30 am: 15. Februar 2015, 22:42:20 »
Das Problem mit der Staatsangehörigkeit und den Ausweisen wird von den Reichis künstlich hochgespielt.
Für mein Leben reicht in den meisten Fällen irgendein Ausweis.
Wie der heißt ist erst mal egal. Hauptsache er wird anerkannt.
Für manche Reise reicht mein Perso nicht, dann nehm ich meinen Reisepass.
Einen Staatsangehörigenausweis brauch ich nur für wenige Sachen in meinem Leben.
Wenn ich ihn brauche, bekomm ich ihn auch. Wichtig ist der aber in der Regel nicht.
Grund an deiner Staatsangehörigkeit zu zweifeln hast Du nur, wenn Du trotz Anmeldung zu keiner Wahl mehr zugelassen bist. Denn zu diesem Belang prüft das Wahlamt, welcher Bewohner die Voraussetzungen zur Wahl hat und eine der Voraussetzungen ist die Staatsangehörigkeit.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline kairo

Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #31 am: 15. Februar 2015, 23:24:25 »
Die Staatsangehörigkeit ist ohnehin keineswegs so wichtig, wie irgendwelche Matschbirnen sich das vorstellen. Zunächst unterliegst du der Rechtsordnung des Landes, in dem du dich aufhältst. Wenn ich in Frankreich wohne und arbeite, muss ich da auch Steuern zahlen - obwohl ich Deutscher bin. Und wenn ich dort zu schnell fahre und die Gendarmerie mich anhält, ist der meine Staatsangehörigkeit auch piepegal.
 

Offline Pantotheus

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Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #32 am: 16. Februar 2015, 14:08:03 »
Naja, lieber kairo, das war ja eben der Ausgangspunkt dieses Diskussionsstranges: Aus einem unerfindlichen Grund meinen die RD eben gerade, sie unterstünden nicht der Rechtsordnung Deutschlands, wenn sie ihre Staatsangehörigkeitsspiele spielen. Einen solchen Grund gibt es aber offensichtlich nicht, das ist eine reine Wunschvorstellung der RD.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline kairo

Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #33 am: 16. Februar 2015, 14:18:16 »
Naja, lieber kairo, das war ja eben der Ausgangspunkt dieses Diskussionsstranges: Aus einem unerfindlichen Grund meinen die RD eben gerade, sie unterstünden nicht der Rechtsordnung Deutschlands, wenn sie ihre Staatsangehörigkeitsspiele spielen. Einen solchen Grund gibt es aber offensichtlich nicht, das ist eine reine Wunschvorstellung der RD.

Weiß ich alles gut. Die Leute kommen nicht auf die Idee, sich mal die Rechtsstellung eines Argentiniers in Deutschland anzusehen, also eines echten Ausländers. Der ist kein deutscher Bürger, untersteht aber der deutschen Rechtsordnung. Wählen darf er nicht, zur deutschen Armee könnte man ihn nicht einziehen, aber ansonsten verläuft doch sein Leben nicht wesentlich anders als des eines durch und durch originalen Deutschen.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #34 am: 16. Februar 2015, 14:48:50 »
Naja, lieber kairo, das war ja eben der Ausgangspunkt dieses Diskussionsstranges: Aus einem unerfindlichen Grund meinen die RD eben gerade, sie unterstünden nicht der Rechtsordnung Deutschlands, wenn sie ihre Staatsangehörigkeitsspiele spielen. Einen solchen Grund gibt es aber offensichtlich nicht, das ist eine reine Wunschvorstellung der RD.

So sieht es aber mit 99,5% aller "Gründe" der RDs aus - Alles nur ideologische Wunschvorstellung.
 

Offline Happy Hater

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Re: Argument der "Exterritorialität"
« Antwort #35 am: 17. Februar 2015, 10:44:09 »

Dann bin ich also doch Staatenlos solange ich den Staatsangehörigkeitsausweis nicht habe oder ?

Nein, du bist nicht "staatenlos" solange du keinen "Staatsangehörigkeitsausweis" hast.