Autor Thema: Deutschland vs. BRD  (Gelesen 3383 mal)

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Offline Preiselbauer

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Deutschland vs. BRD
« am: 11. Dezember 2014, 22:56:31 »
Servus, mich hat da ein Staatseugner, den ich grade immer kleiner kriege, folgendes gefragt:

Zitat
Ein weiterer entscheidender Denkfehler auf den ich an dieser Stelle hinweisen möchte im Bezug auf deine Argumentation mit dem 2+4 Vertrag. Im von dir zitierten Art 7 ist die Rede von Deutschland, nicht von der BRD und wenn du dir dann mal in einem englischen Rechtswörterbuch ansiehst, wie dort Deutschland definiert ist, stellst du fest "Deutschland" meint Deutschland in den Grenzen von 37, damit besagt der Artikel im Grunde nichts anderes aus, als dass es von den 4 Mächten keine Vorbehalte gegenüber dem Deutschland in den Grenzen von 37 gibt, was quasi bedeutungslos ist, da es dort keinen Ansprechpartner gibt. Von den Vorbehaltsrechten der 3 Mächte steht da halt auch nix drinne!

Ich habe mir folgende Antwort überlegt und möchte von euch gerne wissen, ob ich damit richtig liege:

Es gab ja in der Tat einen Unterschied zwischen Deutschland und der BRD. Darum wurde bei Deutschland auch immer von „Deutschland als Ganzes“ geschrieben, während es sich bis zum 2. Oktober 1990 bei der BRD um einen teilidentischen Bereich von Deutschland handelte. (siehe Urteil des BVerfG) Dieser sah sich aber als „Vertretung“ des ganzen Deutschlands.
Auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete in Polen waren bis 1990 korrekt betrachtet polnisch besetze Gebiete von Deutschland als Ganzes. Es wurden aber bereits vor 1990 im „Görlitzer Abkommen“ mit der DDR und dem „Warschauer Vertrag“ (Hat nichts mit dem Militärbündnis zu tun) mit der BRD die Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens angesehen. Die endgültige Regelung mit Deutschland als Ganzem wurde im deutsch-polnischen Vertrag von 1990/91 vereinbart. Das dieser Vertrag geschlossen werden musste, das war im 2+4-Vertrag (Artikel 1-2)festgelegt.
Somit waren mit dem 2+4-Vertrag auch endgültig die Grenzen Deutschlands festgeschrieben, die damit die Grenzen der BRD sind.

Offline Happy Hater

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2014, 23:27:05 »
Also erst einmal: Ich finde es bewundernswert, dass du dir die Zeit nimmst, mit diesen Leuten zu diskutieren.

Ich frage mich aber wirklich, welchen Sinn es macht, über irgendwelche alten völkerrechtlichen Verträge zu diskutieren.

Für die Frage nach der Staatlichkeit der BRD im völkerrechtlichen Sinne ist das nämlich völlig unerheblich. Ob Deutschland heute ein Staat im Sinne des Völkerrechts ist, ist ja eine reine Tatsachenfrage, die noch dazu absolut eindeutig mit "Ja." beantwortet werden muss.

Selbst wenn im Nachhinein in Verträgen aus 1990/1991 irgendwelche Fehler hervorkommen würden, würde das nichts daran ändern.
 

Online kairo

Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2014, 23:34:21 »
Bitte ihn doch, dir dieses englische Rechtswörterbuch mal zu zeigen. Da wäre ich gespannt.

Was in Zukunft unter dem "Vereinigten Deutschland" zu verstehen sei und aus welchen Gebieten es entstehen sollte, steht doch im Vertrag klar drin. Das mehr oder weniger fiktive "Deutsche Reich" hörte bei dieser Gelegenheit endgültig und auch formal zu bestehen auf.

Dass niemand Deutschland in den Grenzen von 1937 wiederherstellen wollte, ergibt sich eindeutig aus Artikel 1 (2) des Vertrages:

Zitat
Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

Und diese 1990 bestehende Grenze unterschied sich nun mal geringfügig von der von 1937.

Von den Vorbehaltsrechten der drei Westmächte steht nichts im Vertrag - die hörten natürlich genau wie die der vier Mächte zu bestehen auf. Das wurde auch in einem gesonderten Abkommen zwischen ihnen und der Bundesregierung bestätigt. Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag traten außer Kraft.

Und einen Ansprechpartner muss es wohl gegeben haben. Schließlich steht im Vertrag, die Parteien würden ihre Ratifikationsurkunden bei der Regierung des Vereinigten Deutschland hinterlegen. Und so ist es geschehen. Dreimal kannst du deinen Kunden raten lassen, wo das geschah ...
 

Offline Der Plöngler

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2014, 23:42:32 »
Geschätzter Preiselbauer, ich schließe mich dem Herren Vorredner an; Du machst Dir zu viel Mühe ernsthaft auf den Dussel einzugehen.
Frag doch einfach, welche Relevanz ein englisches Rechtswörterbuch für einen völkerrechtlichen Vertrag hat.
Selbst wenn man sich in den Verträgen im Worte vergriffen hätte (was ich nicht glaube), dann gilt der Juristenspruch falsa demonstratio non nocet. Wenn man sich in einem Vertrag über ein Butterbrot einigt, damit aber übereinstimmend beispielsweise eine so genannte Yacht meint, dann ist nicht ein Butterbrot geschuldet, sondern eben das Schiff.
Die Aliierten und die beiden Deutschland sind sich offenbar bis heute über den Inhalt der Verträge einig. Also besteht kein Grund sie anzufechten.
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Offline Preiselbauer

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2014, 23:55:34 »
Nu ja, vor allem müsste ich ihn mal fragen, von wann dieses Rechtswörterbuch ist.

Aber er meinte ja auch, in der HLKO steht, dass das Grundgesetz ein besatzungsrechtliches Mittel ist. Also ich ihm fragte, wo genau das steht, ich habe eine HLKO hier da liegen, hieß es plötzlich, das steht im Creifeld. Na ja, kurz gegoogelt, was das ist und beim Reichling das Foto von der Ausgabe von 2002 gefunden. "Grundgesetz ist die Verfassung der BRD". BÄMM!

Ich weiß, es ist vergebliche Liebesmüh, mit den meisten darüber zu diskutieren. Aber derzeit sind sie ziemlich schweigsam, wenn ich meine Erläuterungen bringe. Wer das gerne mal verfolgen will, hier auf https://www.facebook.com/groups/793287147380140/permalink/848178048557716/.

Aber lange Rede, wenig Sinn, ist denn meine obige Argumentation nun inhaltlich richtig oder falsch?
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 23:59:54 von Preiselbauer »
 

Offline Der Plöngler

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2014, 00:00:49 »
Inhaltlich stimmt es schon, es ist nur keine Antwort auf seine Frage.
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Offline Preiselbauer

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #6 am: 12. Dezember 2014, 00:15:09 »
Na ja, hab ihn jetzt mal gefragt: "Kannst Du mir mal konkret sagen, welches Buch das genau ist? Verlag, Erscheinungsjahr, optimalerweise noch Scans oder Fotos der entsprechenden Seiten."

Er dann so: "ne weiß auch nicht mehr wo ich das gesehen hab, Andreas Clauss hatte das glaub ich über eine Anfrage an die Britische Botschaft herausgefunden, aber nicht mit Garantie^^"

Alles klar.

Offline Der Plöngler

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2014, 02:34:43 »
Preiselbauer, armer Preiselbauer, nun, da das Chaos tot ist, hat sie Dich am Wickel.
Du bist verloren!
http://missgunstdeutschland.wordpress.com/2014/12/12/wieder-mal-juristische-aufklarung/
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Online kairo

Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #8 am: 12. Dezember 2014, 09:10:14 »
Also ich ihm fragte, wo genau das steht, ich habe eine HLKO hier da liegen, hieß es plötzlich, das steht im Creifeld.

Da stehts auch nicht, weil es das nicht gibt. Der Begründer des Werks, das er meint, hieß Creifelds, nicht Creifeld! Darum heißt das Buch auch nicht "Creifeld's Rechtswörterbuch" (mit dem Apostroph will ich hier gar nicht erst anfangen). Die können noch nicht mal richtig abschreiben, zum Denken reichts schon gar nicht.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #9 am: 12. Dezember 2014, 10:33:36 »
Er dann so: "ne weiß auch nicht mehr wo ich das gesehen hab, Andreas Clauss hatte das glaub ich über eine Anfrage an die Britische Botschaft herausgefunden, aber nicht mit Garantie^^"

Dann kann man schon mal davon ausgehen, dass es völlig frei erfunden ist - das ist bei den meisten Sachen so, die Clauss behauptet. Der Mann hat ja schon genug Probleme mit der deutschen Sprache, z.B. hält er 'wohnhaft' für ein Substantiv.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 
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Offline Preiselbauer

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Re: Deutschland vs. BRD
« Antwort #10 am: 12. Dezember 2014, 12:30:57 »
Preiselbauer, armer Preiselbauer, nun, da das Chaos tot ist, hat sie Dich am Wickel.
Du bist verloren!

Solange ich immer noch als Systemtroll gelte und die Deppen da jeden neuen Widerspruch von irgendjemanden automatisch als Fake / Zweitaccount von mir bezeichnen, ist die Welt für mich in Ordnung und ich habe Spaß. :D