Verwaltungsgericht Leipzig Streit mit dem Ordnungsamt:
Leipziger Tantralehrer wehrt sich gegen Einstufung als Prostitution
04. Februar 2026, 12:40 Uhr
Ein Yoga- und Tantralehrer streitet seit Jahren mit den Behörden. Ein Auslöser war seine Anfrage, nach Corona wieder reguläre Tantra-Behandlungen und Kurse für Paare anbieten zu dürfen. Statt einer Klärung erhielt er ein weitreichendes Verbot – auch für die sexualtherapeutischen Angebote. Der Konflikt dreht sich auch um die Frage, ob seine Tätigkeit ordnungsrechtlich als Prostitutionsgewerbe gilt.
von MDR SACHSEN
Sind Tantramassagen Prostitution? Ja, sagt das Ordnungsamt Leipzig und will dem psychotherapeutische Heilpraktiker und Tantra-Masseur Helfried Lohmann die Massagen verbieten. Der wehrt sich gegen das Massage-Verbot, das ihm auferlegt wurde. Er ist nicht bereit, seine Tätigkeit als Sexarbeit unter dem Prostituiertenschutzgesetz anzumelden: "Sie schreiben ausdrücklich - und das ist wirklich eine peinliche Entgleisung: Sämtliche sexualtherapeutischen Tätigkeiten sind Prostitution", berichtete er im Gespräch mit MDR SACHSEN über seinen Streit mit dem Ordnungsamt.
Klage abgewiesen
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Am Dienstag diskutierte Lohmann zwei Stunden lang mit dem Verwaltungsrichter in Leipzig. Der wies am Ende seine Klagen ab und verbietet ihm grundsätzlich Tantramassagen, egal, ob zu Wellnesszwecken oder sexualtherapeutischen Zwecken. "Das möchte ich so nicht stehen lassen", sagte Lohmann am Mittwoch. Zwar liege das schriftliche Urteil erst in einigen Wochen vor, aber: "Ich werde dagegen in Berufung gehen."
Der ausgebildete Sexualtherapeut will sich vom Leipziger Ordnungsamt keine Therapien verbieten lassen. Er habe dem Gericht einen Kompromiss angeboten, dass man Tantramassagen zu Wellnesszwecken einschränken könnte. "Aber dass man Opfern von sexueller Gewalt und Traumatisierten auch die Therapie verweigern will, finde ich traurig."
Warum Behörden Tantra-Massage als Prostitution werten
Das zentrale Problem des Streits: Die Behörden orientieren sich an der Legaldefinition des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017, das jede sexuelle Handlung gegen Entgelt erfasst – unabhängig von Intention oder Kontext. "Angesichts einer uneinheitlichen Rechtsprechung und unter einer unklaren Definition, was sexuelle Handlungen überhaupt seien, zieht sich die Landesdirektion auf die Legaldefinition zurück", erläutert der 62-jährige Tantraexperte weiter. Er kritisiert, dass hier der falsche rechtliche Maßstab angelegt werde. Das zu schützende Rechtsgut seien Therapiefreiheit und das Recht auf sexuelle Bildung.
Therapeut widerspricht: Ist Arbeit an Seele und Körper
Auch betont er, dass es in seinen Kursen nicht um sexuelle Erregung oder sogar entsprechende Handlungen gehe, sondern um Heilung, Bildung und vor allem Arbeit mit Seele und Körper. Anders als klassische Therapieformen ermöglicht Tantra-Massage in bestimmten Fällen Berührungen im Intimbereich. Doch was fachlich zur Auflösung traumatischer Spannungen diene, werde rechtlich als "sexuelle Handlung" interpretiert, so Lohmann, der seit 2009 in Leipzig lebt.
Das Rechtsamt der Stadt sieht das anders. In einem Schreiben vom August 2025, das MDR SACHSEN vorliegt, wird als unerheblich bezeichnet, "ob bei den Leistungen des Klägers nach dessen eigenen Angaben eher sexualtherapeutische Aspekte als sexuelle Stimulation im Vordergrund stehen. Denn auch die vom Kläger angebotenen sexualtherapeutischen Dienstleistungen stellen im vorgenannten Sinne eine sexuelle Dienstleistung dar."
Auch als Begriff nicht geschützt
Für Lohmanns Klientinnen - es sind vor allem Frauen, die bisher zu ihm gekommen waren - sei Tantra-Massage wichtiger Bestandteil von Heilungsprozessen, etwa nach Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt. "Nach sexueller Gewalterfahrung ist jetzt der Tantramasseur nicht die erste Anlaufadresse", erklärt er. Dafür sei unter anderem die Gesprächstherapie zentral, doch es könne vorkommen, dass Menschen von Kolleginnen und Kollegen in seine Behandlung empfohlen werden oder umgekehrt.
Auch in der Paararbeit habe sie hohen Stellenwert: "Ganz für die Bedürfnisse des empfangenden Partners da zu sein, ist wichtig und ist eine hohe Schule." Lohmann berichtet, dass es über den Tantra-Verband verschiedene Qualifikationsstandards gibt. Rein rechtlich sei der Begriff aber nicht geschützt: "Jeder darf unter diesem Begriff Dinge anbieten, und sei es die 30-Minuten-Erotikmassage Tantra zu nennen."
Ausnahmeregelung für Tantra als Sexualtherapie?
Der Begriff der Prostitution wird auch laut Evaluationspapier zum Prostituiertenschutzgesetz aus dem Juni 2025 weit gefasst. Im Papier des Bundesministeriums wird erwähnt, dass zukünftig Tantra-Massagen als Ausnahmefall gelten könnten. Dass dann mit dieser Art der Sexualtherapie keine unangemeldete Prostitution durchgeführt wird, könne "durch ein anerkanntes, von einem vertrauenswürdigen Verband durchzuführendes Anerkennungsverfahren gemindert werden", heißt es in dem Papier weiter.
Tantralehrer und Sexualtherapeut Lohmann jedenfalls ist sich der noch aktuellen rechtlichen Grauzone bewusst. Er hatte vor dem Verwaltungsgerichtstermin am Dienstag auf eine Lösung gehofft, dass ihm nicht weiterhin verboten wird, Tantra-Massagen anzubieten: "Kooperation statt Repression und sexuelle Bildung ermöglichen." Das war Lohmanns Hoffnung. Die Klageabweisung nun will ihm nicht einleuchten. Er will mit juristischen Mittel weiterkämpfen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/tantra-massage-therapie-sexarbeit-prozess-102.html„Liebe KI, welche harte Ausbildung hat ein psychotherapeutischer Heilpraktiker hinter sich zu bringen?“

Für die Tätigkeit als psychotherapeutischer Heilpraktiker (Heilpraktiker für Psychotherapie) ist keine staatlich festgelegte Ausbildung vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist jedoch das Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt. Zur Vorbereitung dienen meist 12 bis 24-monatige Kurse an privaten Heilpraktikerschulen, die fundiertes Wissen in Psychopathologie, Diagnostik und Rechtskunde vermitteln.
Wichtige Voraussetzungen für die Prüfung:
Mindestalter: 25 Jahre.
Schulbildung: Mindestens Hauptschulabschluss.
Führungszeugnis: Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Gesundheit: Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest).
Staatsbürgerschaft: EU-Angehörigkeit (bzw. Ausnahmen).
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Inhalte der Ausbildung (Vorbereitungskurse):
Psychopathologie: Kenntnisse über psychische Störungen (z. B. ICD-10/ICD-11, Depressionen, Angststörungen, Schizophrenie).
Diagnostik & Anamnese: Fähigkeiten zum Erkennen von Krankheitsbildern und Grenzen der Heilkunde.
Rechts- und Berufskunde: Kenntnisse über das Heilpraktikergesetz, Sorgfaltspflichten und Schweigepflicht.
Therapieverfahren: Grundlagen psychotherapeutischer Methoden (z. B. Gesprächstherapie, kognitive Verhaltenstherapie).
Die Ausbildung erfolgt häufig berufsbegleitend und bereitet gezielt auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile vor. Die Erfolgsquoten variieren je nach Anbieter.
Inhalte der Kenntnisüberprüfung
Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice) und einem mündlichen Teil vor dem Gesundheitsamt. Sie deckt folgende Bereiche ab:
Psychopathologie: Erkennen und Diagnostizieren psychischer Störungen nach dem ICD-10 (z. B. Depressionen, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen).
Klinische Psychologie: Kenntnisse über Psychopharmaka, Notfallmedizin (z. B. Suizidalität) und Grenzen der eigenen Behandlung.
Rechtskunde: Wissen über das Heilpraktikergesetz, das Betreuungsgesetz und das Unterbringungsgesetz.
Ausbildungsmöglichkeiten
Da das Gesetz keine spezifische Schulform vorschreibt, können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen vorbereiten:
Privatschulen: Viele Institute bieten Kompaktkurse oder mehrjährige Lehrgänge an (z. B. Campus Naturalis oder Paracelsus).
Fernstudium: Flexibles Lernen über Anbieter wie BTB.
Methodenausbildung: In der Praxis ist es für die Sorgfaltspflicht unerlässlich, mindestens eine fundierte psychotherapeutische Methode (z. B. Gesprächspsychotherapie oder Verhaltenstherapie) zusätzlich zur Prüfungsvorbereitung zu erlernen.