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Bewegungen / Re: Querdenken
« Letzter Beitrag von Knallfrosch am 22. August 2025, 20:17:48 »@Piano-Arne: Wir wissen nicht, was Du einnimmst. Jedenfalls ist es deutlich zu viel oder zu wenig!
Die Besetzung des Gerichts findest Du auf Deiner Ladung. Du hättest rechtzeitig eine Besetzungsrüge erheben können.
Wenn sich nach Deiner Meinung ein Schöffe nicht korrekt verhalten hast, kannst Du einen Ablehnungsantrag stellen.
Die Verhaftung des Schöffen ist ein eher unüblicher Weg.
@Schöffengericht: Bitte Konsequenzen ziehen.
Die Besetzung des Gerichts findest Du auf Deiner Ladung. Du hättest rechtzeitig eine Besetzungsrüge erheben können.
Wenn sich nach Deiner Meinung ein Schöffe nicht korrekt verhalten hast, kannst Du einen Ablehnungsantrag stellen.
Die Verhaftung des Schöffen ist ein eher unüblicher Weg.
@Schöffengericht: Bitte Konsequenzen ziehen.