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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2026
« Letzter Beitrag von Seb am 4. Februar 2026, 23:24:25 »
DerFranzzz fragt:
Zitat
Darf ich eine Sonnenstaatland Gruppe hier gründen oder gilt Urheberrecht?
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-eine-sonnenstaatland-gruppe-hier-gruenden-oder-gilt-urheberrecht
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Parawissenschaften / Re: Tesla, SpaceX, Xai, Hyperloop, Neuralink...
« Letzter Beitrag von Lonovis am 4. Februar 2026, 23:01:30 »
Ist doch alles Peanuts.

https://www.dw.com/de/spacex-xai-elon-musk-fusion-raumfahrt-k%C3%BCnstliche-intelligenz/a-75783301

Zitat
Größter Tech-Deal der Geschichte: SpaceX verschmilzt mit xAI
03.02.20263. Februar 2026

Die Firmenhochzeit ist eine Rekordtransaktion - sie übertrifft sogar die seit mehr als 25 Jahren bestehende Bestmarke: die Übernahme des deutschen Mannesmann-Konzerns durch Vodafone im Jahr 2000.

Tech-Milliardär Elon Musk hat die Raumfahrtfirma SpaceX und seinen KI-Entwickler xAI zusammengelegt. Gemeinsam sollen die Unternehmen unter anderem Rechenzentren im All bauen, wie Musk ankündigte. Er schätze, dass dies in zwei bis drei Jahren der günstigste Weg sein werde, um Rechenleistung für Künstliche Intelligenz zu generieren, heißt es in einem Blogeintrag.

Zunächst wird es der Deal ermöglichen, xAI mit Milliarden aus den Kassen von SpaceX zu versorgen. Die KI-Firma hat einen hohen Kapitalbedarf - und starke Konkurrenten unter anderem mit Google und dem ChatGPT-Erfinder OpenAI. SpaceX und zuletzt auch der ebenfalls von Musk geführte Elektroauto-Hersteller Tesla steckten in Finanzierungsrunden bereits jeweils zwei Milliarden Dollar in xAI und bekamen dafür Beteiligungen. Auch die Online-Plattform X - zu der Musk das von ihm für 44 Milliarden Dollar gekaufte Twitter umgebaut hatte - war in xAI eingebracht worden.
Börsenbewertung von 1,5 Billionen Dollar?

SpaceX ließ sich die Übernahme von xAI der Website "The Information" zufolge 250 Milliarden Dollar kosten. Offizielle Angaben dazu gibt es nicht. Beide Unternehmen sind nicht an der Börse notiert. Laut Medien erwägt SpaceX nun aber einen Börsengang, bei dem die kombinierte Superfirma aus Raumfahrt und KI mit 1,5 Billionen Dollar bewertet werden könnte. Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Insider meldet, wurde bei der Transaktion allein SpaceX mit einer Billion Dollar und xAI mit 250 Milliarden Dollar (212 Milliarden Euro) taxiert; das Gesamtvolumen betrug demnach 1,25 Billionen Dollar.

Eine Schlüsselrolle beim Aufbau von Rechenzentren im All soll die SpaceX-Rakete Starship spielen, die bisher nur Testflüge absolvierte. Musk sprach von stündlichen Starship-Starts mit jeweils 200 Tonnen Nutzlast. Den Strom sollen die Rechenzentren nach Musks Vorstellungen aus Sonnenenergie beziehen - während auf der Erde, vor allem in den USA, die Atomkraft dafür ausgebaut wird.

Entwicklung, Training und Betrieb Künstlicher Intelligenz benötigen gewaltige Mengen an Energie und Rechenleistung. OpenAI, der Konkurrent Anthropic sowie Tech-Schwergewichte wie Google und der Facebook-Konzern Meta wollen zusammen Hunderte Milliarden Dollar für neue Rechenzentren ausgeben.
Fabriken auf dem Mond

SpaceX ist seit Jahren praktisch unverzichtbar für das US-Raumfahrtprogramm. Die Behörde NASA will mit der Starship-Rakete des Unternehmens erstmals seit Jahrzehnten wieder Menschen zum Mond bringen. Fabriken auf dem Erdtrabanten könnten von dortigen Ressourcen profitieren und Satelliten bauen, die sich noch tiefer im Weltall platzieren ließen, schrieb der Milliardär weiter. In seinem Firmengeflecht entwickelt Tesla humanoide Roboter, die auch unter widrigen Bedingungen einsetzbar sein sollen. Musk verkündet seit vielen Jahren, auch den Mars besiedeln zu wollen.

Bei xAI wird der Chatbot Grok programmiert, den Musk ins Rennen um die Vormacht unter anderem mit ChatGPT schickte. Aktuell steht Grok in der Kritik, weil die Software dazu verwendet werden konnte, Frauen in Bikinis oder Dessous darzustellen. Nachdem Behörden aktiv wurden, schränkte xAI die Möglichkeiten dazu ein.

Die jetzige Fusionsvereinbarung dürfte von Aufsichtsbehörden eingehend geprüft werden. Wegen der Milliardenverträge, die SpaceX mit der NASA und dem US-Verteidigungsministerium geschlossen hat, könnten auch nationale Sicherheitsinteressen berührt sein.

Frankreich lädt Musk und Yaccarino vor

Die französischen Behörden luden Musk und die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino unterdessen für den 20. April zu einer Anhörung vor. Laufende Ermittlungen würden nach Beschwerden über Grok ausgeweitet, hieß es. Es gehe nun unter anderem um mutmaßliche Beihilfe zur Verbreitung kinderpornographischen Materials und die Verletzung von Bildrechten durch sogenannte Deepfakes - also täuschend echte Bildfälschungen durch KI - mit sexuellen Inhalten.

Fahnder hatten zuvor in Paris die Büros von X durchsucht. Die Cybercrime-Einheit der Staatsanwaltschaft wurde bei der Razzia auch von Europol und der französischen Polizei unterstützt. Die Untersuchung, die seit einem Jahr läuft, bezog sich ursprünglich vor allem auf einen womöglich missbräuchlichen Einsatz von Algorithmen. Musk hatte diese Anschuldigungen im Juli zurückgewiesen und erklärt, die französischen Staatsanwälte hätten eine "politisch motivierte strafrechtliche Untersuchung" eingeleitet.



Klever ist er ja. Tesla hat bei wachsendem Markt 2024 und 2025 eine rückläufige Stückzahl. Das sieht nicht gut aus. Die KI-Blase wird zwangsläufig platzen. Also packst du alles in einen Sack mit deinem Raketenunternehmen und sagst: Das ist die Zukunft, kauft meine Aktien!

Wenn das Starship nicht bald fliegt und wieder landet, ist er am Arsch.




Viel versprochen, nix dahinter
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Tesla: Die Bewertung der Aktie ist eine Farce!

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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Anmaron am 4. Februar 2026, 20:24:46 »
Wenn niemand weiß, wie Algeriker reagieren, kann es keine harte Reaktion sein, sonst wüsste man es.
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Allgemeine Diskussion / Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 4. Februar 2026, 19:51:43 »
Zitat
Verwaltungsgericht Leipzig Streit mit dem Ordnungsamt:
Leipziger Tantralehrer wehrt sich gegen Einstufung als Prostitution

04. Februar 2026, 12:40 Uhr

Ein Yoga- und Tantralehrer streitet seit Jahren mit den Behörden. Ein Auslöser war seine Anfrage, nach Corona wieder reguläre Tantra-Behandlungen und Kurse für Paare anbieten zu dürfen. Statt einer Klärung erhielt er ein weitreichendes Verbot – auch für die sexualtherapeutischen Angebote. Der Konflikt dreht sich auch um die Frage, ob seine Tätigkeit ordnungsrechtlich als Prostitutionsgewerbe gilt.

von MDR SACHSEN

Sind Tantramassagen Prostitution? Ja, sagt das Ordnungsamt Leipzig und will dem psychotherapeutische Heilpraktiker und Tantra-Masseur Helfried Lohmann die Massagen verbieten. Der wehrt sich gegen das Massage-Verbot, das ihm auferlegt wurde. Er ist nicht bereit, seine Tätigkeit als Sexarbeit unter dem Prostituiertenschutzgesetz anzumelden: "Sie schreiben ausdrücklich - und das ist wirklich eine peinliche Entgleisung: Sämtliche sexualtherapeutischen Tätigkeiten sind Prostitution", berichtete er im Gespräch mit MDR SACHSEN über seinen Streit mit dem Ordnungsamt.
Klage abgewiesen
Spoiler
Am Dienstag diskutierte Lohmann zwei Stunden lang mit dem Verwaltungsrichter in Leipzig. Der wies am Ende seine Klagen ab und verbietet ihm grundsätzlich Tantramassagen, egal, ob zu Wellnesszwecken oder sexualtherapeutischen Zwecken. "Das möchte ich so nicht stehen lassen", sagte Lohmann am Mittwoch. Zwar liege das schriftliche Urteil erst in einigen Wochen vor, aber: "Ich werde dagegen in Berufung gehen."

Der ausgebildete Sexualtherapeut will sich vom Leipziger Ordnungsamt keine Therapien verbieten lassen. Er habe dem Gericht einen Kompromiss angeboten, dass man Tantramassagen zu Wellnesszwecken einschränken könnte. "Aber dass man Opfern von sexueller Gewalt und Traumatisierten auch die Therapie verweigern will, finde ich traurig."

Warum Behörden Tantra-Massage als Prostitution werten

Das zentrale Problem des Streits: Die Behörden orientieren sich an der Legaldefinition des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017, das jede sexuelle Handlung gegen Entgelt erfasst – unabhängig von Intention oder Kontext. "Angesichts einer uneinheitlichen Rechtsprechung und unter einer unklaren Definition, was sexuelle Handlungen überhaupt seien, zieht sich die Landesdirektion auf die Legaldefinition zurück", erläutert der 62-jährige Tantraexperte weiter. Er kritisiert, dass hier der falsche rechtliche Maßstab angelegt werde. Das zu schützende Rechtsgut seien Therapiefreiheit und das Recht auf sexuelle Bildung.
Therapeut widerspricht: Ist Arbeit an Seele und Körper

Auch betont er, dass es in seinen Kursen nicht um sexuelle Erregung oder sogar entsprechende Handlungen gehe, sondern um Heilung, Bildung und vor allem Arbeit mit Seele und Körper. Anders als klassische Therapieformen ermöglicht Tantra-Massage in bestimmten Fällen Berührungen im Intimbereich. Doch was fachlich zur Auflösung traumatischer Spannungen diene, werde rechtlich als "sexuelle Handlung" interpretiert, so Lohmann, der seit 2009 in Leipzig lebt.

Das Rechtsamt der Stadt sieht das anders. In einem Schreiben vom August 2025, das MDR SACHSEN vorliegt, wird als unerheblich bezeichnet, "ob bei den Leistungen des Klägers nach dessen eigenen Angaben eher sexualtherapeutische Aspekte als sexuelle Stimulation im Vordergrund stehen. Denn auch die vom Kläger angebotenen sexualtherapeutischen Dienstleistungen stellen im vorgenannten Sinne eine sexuelle Dienstleistung dar."

Auch als Begriff nicht geschützt

Für Lohmanns Klientinnen - es sind vor allem Frauen, die bisher zu ihm gekommen waren - sei Tantra-Massage wichtiger Bestandteil von Heilungsprozessen, etwa nach Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt. "Nach sexueller Gewalterfahrung ist jetzt der Tantramasseur nicht die erste Anlaufadresse", erklärt er. Dafür sei unter anderem die Gesprächstherapie zentral, doch es könne vorkommen, dass Menschen von Kolleginnen und Kollegen in seine Behandlung empfohlen werden oder umgekehrt.

Auch in der Paararbeit habe sie hohen Stellenwert: "Ganz für die Bedürfnisse des empfangenden Partners da zu sein, ist wichtig und ist eine hohe Schule." Lohmann berichtet, dass es über den Tantra-Verband verschiedene Qualifikationsstandards gibt. Rein rechtlich sei der Begriff aber nicht geschützt: "Jeder darf unter diesem Begriff Dinge anbieten, und sei es die 30-Minuten-Erotikmassage Tantra zu nennen."


Ausnahmeregelung für Tantra als Sexualtherapie?

Der Begriff der Prostitution wird auch laut Evaluationspapier zum Prostituiertenschutzgesetz aus dem Juni 2025 weit gefasst. Im Papier des Bundesministeriums wird erwähnt, dass zukünftig Tantra-Massagen als Ausnahmefall gelten könnten. Dass dann mit dieser Art der Sexualtherapie keine unangemeldete Prostitution durchgeführt wird, könne "durch ein anerkanntes, von einem vertrauenswürdigen Verband durchzuführendes Anerkennungsverfahren gemindert werden", heißt es in dem Papier weiter.

Tantralehrer und Sexualtherapeut Lohmann jedenfalls ist sich der noch aktuellen rechtlichen Grauzone bewusst. Er hatte vor dem Verwaltungsgerichtstermin am Dienstag auf eine Lösung gehofft, dass ihm nicht weiterhin verboten wird, Tantra-Massagen anzubieten: "Kooperation statt Repression und sexuelle Bildung ermöglichen." Das war Lohmanns Hoffnung. Die Klageabweisung nun will ihm nicht einleuchten. Er will mit juristischen Mittel weiterkämpfen.
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https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/tantra-massage-therapie-sexarbeit-prozess-102.html



„Liebe KI, welche harte Ausbildung hat ein psychotherapeutischer Heilpraktiker hinter sich zu bringen?“  :think:

Zitat
Für die Tätigkeit als psychotherapeutischer Heilpraktiker (Heilpraktiker für Psychotherapie) ist keine staatlich festgelegte Ausbildung vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist jedoch das Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt. Zur Vorbereitung dienen meist 12 bis 24-monatige Kurse an privaten Heilpraktikerschulen, die fundiertes Wissen in Psychopathologie, Diagnostik und Rechtskunde vermitteln.
Wichtige Voraussetzungen für die Prüfung:

    Mindestalter: 25 Jahre.
    Schulbildung: Mindestens Hauptschulabschluss.
    Führungszeugnis: Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
    Gesundheit: Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest).
    Staatsbürgerschaft: EU-Angehörigkeit (bzw. Ausnahmen).
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Inhalte der Ausbildung (Vorbereitungskurse):

    Psychopathologie: Kenntnisse über psychische Störungen (z. B. ICD-10/ICD-11, Depressionen, Angststörungen, Schizophrenie).
    Diagnostik & Anamnese: Fähigkeiten zum Erkennen von Krankheitsbildern und Grenzen der Heilkunde.
    Rechts- und Berufskunde: Kenntnisse über das Heilpraktikergesetz, Sorgfaltspflichten und Schweigepflicht.
    Therapieverfahren: Grundlagen psychotherapeutischer Methoden (z. B. Gesprächstherapie, kognitive Verhaltenstherapie).

Die Ausbildung erfolgt häufig berufsbegleitend und bereitet gezielt auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile vor. Die Erfolgsquoten variieren je nach Anbieter.

Inhalte der Kenntnisüberprüfung
Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice) und einem mündlichen Teil vor dem Gesundheitsamt. Sie deckt folgende Bereiche ab:

    Psychopathologie: Erkennen und Diagnostizieren psychischer Störungen nach dem ICD-10 (z. B. Depressionen, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen).
    Klinische Psychologie: Kenntnisse über Psychopharmaka, Notfallmedizin (z. B. Suizidalität) und Grenzen der eigenen Behandlung.
    Rechtskunde: Wissen über das Heilpraktikergesetz, das Betreuungsgesetz und das Unterbringungsgesetz.

Ausbildungsmöglichkeiten
Da das Gesetz keine spezifische Schulform vorschreibt, können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen vorbereiten:

    Privatschulen: Viele Institute bieten Kompaktkurse oder mehrjährige Lehrgänge an (z. B. Campus Naturalis oder Paracelsus).
    Fernstudium: Flexibles Lernen über Anbieter wie BTB.
    Methodenausbildung: In der Praxis ist es für die Sorgfaltspflicht unerlässlich, mindestens eine fundierte psychotherapeutische Methode (z. B. Gesprächspsychotherapie oder Verhaltenstherapie) zusätzlich zur Prüfungsvorbereitung zu erlernen.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von califix am 4. Februar 2026, 19:42:03 »
Das kleine Teufelchen fragt sich, warum ausgerechnet Bill Gates nicht an den gefährlichen Impfspikes sterben wird, die uns alle umbringen werden?
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Österreich / Re: Martin Sellner - eine Rarität
« Letzter Beitrag von Aloysius am 4. Februar 2026, 19:35:44 »
Maddin hat zum Thema Epstein-Files (Wohl getrieben dadurch, daß sehr viele seiner Seite des Zauns) gepostet auf X. Dann doch lieber wieder gelöscht, aber Screenshots sind schon in der Welt...

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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Reichskasper Adulf Titler am 4. Februar 2026, 19:14:39 »
Die alles entscheidende Frage ist doch: wer macht Bill Gates noch reicher, wenn alle tot sind?
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von kairo am 4. Februar 2026, 19:05:54 »

Was ist denn das für eine Analyse? Kohlenstoff, Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Schwefel, Phosphor und sämtliche Halogene fehlen. Silber ist drin, aber kein Gold. Zugegeben, zu so einem Impfstoff hätte ich auch kein Vertrauen.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 4. Februar 2026, 18:36:19 »





Wie jetz „warum“?  :scratch:

Das hat eine hohe Staatsführung so angeordnet, da fragt man nicht!
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Die "Sich von der BRD-Lossager" / Re: JOH - Justizopferhilfe
« Letzter Beitrag von Lonovis am 4. Februar 2026, 17:56:16 »
Im Verfahren ging es um 47.000 € und 1.100 Fälle.

Die Begründung ist auch so typisch wirr: Masken schützen nicht vor Vieren, weil sie die durchlassen, aber CO2 geht nicht durch? Dass es um die Reduktion einer Tröpfcheninfektion ging, wird ausgeblendet, von einer Ärztin. Und wenige cm3 CO2 erzeugen keine Azidose.

Kinder wurden traumatisiert, weil sie die Mimik ihrer Mutter nicht mehr sahen? Mein Enkel auch! Er kennt seine Mutter nicht mehr, wenn sie etwas verbietet!

Der Hammer sind aber die vielen Unfälle von Brillenträgern, die ihr Augenlicht verloren haben, weil ihre Brille beschlagen war.

Die 47.000 € spielten bestimmt keine Rolle bei ihrer Entscheidung Gefälligkeitsatteste auszustellen.
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