Sonnenstaatlandforum

BRD-Verweigerer, Staatliche Selbstverwalter und Reichsgründer => Peter Fitzek (Königreich Deutschland) => Thema gestartet von: Member am 9. September 2014, 21:02:44

Titel: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Member am 9. September 2014, 21:02:44
Ich würde mich gerne im Königreich Forum anmelden, um dort zu schreiben.
Allen Ernstes.
Bei der Anmeldung http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Register/
wird aber vorher eine Beitritterklärung abverlangt http://koenigreichdeutschland.de/de/staatszugehoerigkeit.html#main_top
Es funktionieren nur E-Mail-Adressen von Staatszugehörigen und Staatsangehörigen des Königreiches Deutschland.
Ein entsprechendes Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.

(http://www.imgbox.de/users/public/images/Nzi1YFa809.jpeg)
http://koenigreichdeutschland.de/files/koenigreich/de/bilder/rechtliches/Staatsangehoerigkeit/Zugehoerigkeit_krd.jpg
Geht man rechtliche oder sonstige Risiken ein, wenn man eine solche Beitritterklärung unterschreibt, und an das Königreich Deutschland sendet?

P.S.: Ach so, wer mit JA abstimmt, bitte eine kurze Begründung hier im Thread schreiben.
O:-) O:-) O:-)Danke! O:-) O:-) O:-)
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 9. September 2014, 21:13:33
Rechtlich ist die "Verfassung" des KRD eine Vereinssatzung. Die Satzung sieht aber leider keinen Austritt aus dem Verein vor. Trotzdem dürften die meisten Punkte darin nicht durchsetzbar sein.

Dir muss aber klar sein, dass Du mit Deinem Namen im Umfeld einer Organisation auftauchst, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Musst Du selbst entscheiden, ob Dir das in Deinem beruflichen Umfeld vielleicht mal auf die Füsse fällt.

Oder Du nimmst Phantasiedaten für die Anmeldung, dann hast Du keine Probleme.  ;)
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Decimus am 9. September 2014, 21:15:31
Das kommt drauf an, ob Du mal einen Job mit Sicherheitsüberprüfung haben willst. Meine echten Daten würde ich dem Sektenführer ohnehin nicht überlassen.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Member am 9. September 2014, 21:16:35


Dir muss aber klar sein, dass Du mit Deinem Namen im Umfeld einer Organisation auftauchst, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Na, ich glaube so wichtig ist der "Verein" nun auch wieder nicht.
Immerhin stellt weder Peter Fitzek noch sein Königreich Deutschland eine Gefahr für die Bundesrepublik dar.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Member am 9. September 2014, 21:19:48
Das kommt drauf an, ob Du mal einen Job mit Sicherheitsüberprüfung haben willst. Meine echten Daten würde ich dem Sektenführer ohnehin nicht überlassen.



Oder Du nimmst Phantasiedaten für die Anmeldung, dann hast Du keine Probleme.  ;)

Phantasiedaten hört sich gut an.
Das wäre die Lösung.
Hat das schon einmal jemand erfolgreich so gemacht mit Phantasiedaten und konnte dann tatsächlich auch im Forum schreiben?
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 9. September 2014, 21:22:28
Na, ich glaube so wichtig ist der "Verein" nun auch wieder nicht.
Immerhin stellt weder Peter Fitzek noch sein Königreich Deutschland eine Gefahr für die Bundesrepublik dar.

https://www.youtube.com/watch?v=FaOOjnwBsg0

sagt ab Minute 3:35 was anderes.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: kairo am 9. September 2014, 21:30:56
Phantasiedaten hört sich gut an.
Das wäre die Lösung.
Hat das schon einmal jemand erfolgreich so gemacht mit Phantasiedaten und konnte dann tatsächlich auch im Forum schreiben?

Ja, das funktioniert, wenn die Leute als Existenzbeweis lediglich eine funktionierende E-Mail-Adresse haben wollen. Die kriegt man ja ohne Schwierigkeiten. Ich habe mehrere davon - sehr nützlich.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Emil Nordström am 9. September 2014, 21:32:24
kairo@koenigreichdeutschland.de???
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 9. September 2014, 21:40:30
Phantasiedaten hört sich gut an.
Das wäre die Lösung.
Hat das schon einmal jemand erfolgreich so gemacht mit Phantasiedaten und konnte dann tatsächlich auch im Forum schreiben?

Ja, das funktioniert, wenn die Leute als Existenzbeweis lediglich eine funktionierende E-Mail-Adresse haben wollen. Die kriegt man ja ohne Schwierigkeiten. Ich habe mehrere davon - sehr nützlich.

Solange das Interesse auf das Forum beschränkt ist sollte das funktionieren. Schwierig wird es aber, wenn man sich auch vor Ort rumtreiben will. Da wollen die ja ihren Spielzeugstempel in den Pass machen und könnten stutzig werden, wenn da auf einmal ein anderer Name steht.

Deswegen finde ich es ja schade, dass ich nächsten Dienstag leider kein Zeit für die Jubiläumsfeier habe. Da schien das mal ohne das Einreisestempel-Gedöns zu funktionieren. Und wer weiss, ob das KRD die nächste Jubiläumsfeier noch erlebt.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Emil Nordström am 9. September 2014, 21:46:40
Ich halte es für keine gute Idee einen Peter Fitzek mit Realdaten inkl. Passbild und Unterschrift zu versorgen^^ :snooty:
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 9. September 2014, 22:10:46
Geht man rechtliche Riskien ein, wenn man eine solche Beitritterklärung unterschreibt?

Der Jurist sagt in so einem Fall: kommt drauf an.

Wie der Müllmann vorschlug könnte man die Verfassung als Vereinssatzung auffassen. Dagegen spricht aber, dass sich das Königreich selbst nicht als Verein bezeichnet; auch die Organisationsstruktur fehlt. Da es sowieso nicht eingetragen ist, würde es im Großen und Ganzen rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt werden. Die Verfassung wäre also die Gesellschafts-Satzung.
Soweit ich mich noch an das Geschwurble erinnere, ergeben sich aus dieser Verfassung keine einklagbaren  individuellen Pflichten für den Gesellschafter. Wenn sich solche ergäben, könnte die Gesellschaft auf Einhaltung klagen. Das sähe dem Fitzek aber gar nicht ähnlich, vor einem "ausländischen" Gericht zu klagen; eher würde er die Verpflichtung vor  einem königlichen Gericht einklagen wollen ( das würde eine lustige Verhandlung).
Insofern sehe ich rechtlich dem "Königreich" gegenüber kaum Risiken.
Anders könnte es sich aber der Bundesrepublik gegenüber verhalten. Geht man von der obigen Gesellschaftskonstruktion für das Königreich aus, würde man bei einem Beitritt mit richtigem Namen und Adresse möglicherweise von den Gläubigern des "Königreiches" als Gesellschafter angesehen werden und haftungsrechtlich belangt werden können, da alle Mitglieder einer Gesellschaft als Gesamtschuldner haften. Das könnte dann doch  real gefährlich werden.
Zu den tatsächlichen Risiken eines Beitrittes wurde bereits ausführlich die Gefahr erörtert, die eine Anmeldung mit richtigem Namen birgt.
Es meldet sich aber auch hier im Sonnenstaatland niemand mit richtigem Namen an, warum sollte er das im Königreich tun. Insofern ist die Gefahr wie nahezu das ganze Gebilde virtuell. Es wird sich ja keiner tatsächlich in die Höhle des Löwen begeben und sich dort zur dreifachen Staatsbürgerschaft  bekennen: deutsch, sonnenstaatländisch und königlich deutsch.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 9. September 2014, 22:18:23
Wie der Müllmann vorschlug könnte man die Verfassung als Vereinssatzung auffassen. Dagegen spricht aber, dass sich das Königreich selbst nicht als Verein bezeichnet; auch die Organisationsstruktur fehlt. Da es sowieso nicht eingetragen ist, würde es im Großen und Ganzen rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt werden. Die Verfassung wäre also die Gesellschafts-Satzung.

Naja, zumindest wollten sie den ganzen Bums mal als Verein eintragen und haben sich vom Finanzamt sogar die vorläufige Gemeinnützigkeit bescheinigen lassen. Nur das Vereinsregister hat dann nicht mitgespielt, wegen verfassungsfeinlicher Bestrebungen.

Behauptet zumindest der in anderen Dingen unkundige Nutzer Manuel: http://www.manuelkracht.de/index.php?page=verein
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: BlueOcean am 9. September 2014, 23:04:12
Der "Bums", der Verein werden sollte, ist "NeuDeutschland n.e.V". Das Königreich war und sollte nie Verein sein. Es ist eine Staatsfiktion und -simulation. Die Betreiber dieser Unternehmung sind sicher als GbR anzusehen aber ich zweifele stark, dass Personen, die nur ein Fantasieformular unterschrieben haben, als haftende Gesellschafter angesehen werden können.

Ob es aber Sinn macht die eigene Person damit zu verbinden, bezweifele ich sehr. Wenn das mal aus dem Ruder laufen sollte kann es durchaus sein, das man mit unangenehmen Fragen konfrontiert wird.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: hair mess am 9. September 2014, 23:08:08
Das kann über die BGB Gesellschaft schnell weiter gehen, als unangenehme Fragen.
 Und auch - oder gerade - eine unwirksame Staatsfiktion kann eine wirksame BGB Gesellschaft sein.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 9. September 2014, 23:08:10
Man kann sogar formlos eine GbR gründen, es reicht die Verfolgung eines gemeinsamen (wirtschaftlichen) Zweckes.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: BlueOcean am 9. September 2014, 23:20:11
Ist mir bekannt, ich bin mehrfacher Gesellschafter. Aber in der Schwurbelstaatserklärung finde ich nichts, das auf die Absicht eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels hindeutet, und kaum etwas was sich in die Richtung interpretieren lässt.

Wenn ich bei einem Rollenspielveranstalter meine Ernennungsurkunde zum großen Druiden unterschreibe lande ich dadurch mit dem Veranstalter auch nicht in einer GbR. Selbst wenn ich mich in der Erklärung höchst wirtschaftlich dazu verpflichte Goldsicheln zu zaubern oder ähnliches.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Königreich Deutschland
Beitrag von: Fürstbischof Knut-Hubert am 10. September 2014, 02:49:21
Solange das Interesse auf das Forum beschränkt ist sollte das funktionieren. Schwierig wird es aber, wenn man sich auch vor Ort rumtreiben will. Da wollen die ja ihren Spielzeugstempel in den Pass machen und könnten stutzig werden, wenn da auf einmal ein anderer Name steht.

Deswegen finde ich es ja schade, dass ich nächsten Dienstag leider kein Zeit für die Jubiläumsfeier habe. Da schien das mal ohne das Einreisestempel-Gedöns zu funktionieren. Und wer weiss, ob das KRD die nächste Jubiläumsfeier noch erlebt.

Könnte man dort nicht mit einem selbstgebastelten Pass aufkreuzen, auf dem dann irgendwas in der Art steht wie "Freier Volksstaat Deutsches Reich" oder ein ähnlicher Humbug? Damit könnte man sich mit fiktiven Personendaten als Anhänger irgendeiner der zahllosen KRRs ausgeben (bei denen behält sowieso keiner den Überblick, also kann man sicher auch eine frei erfundene Reichi-Bewegung verwenden), der seinen illegalen BRiD-Pass längst zerschnitten hat. So hätte man die eigene Identität vor dem Zugriff Seiner Fitzität geschützt und würde sich zugleich als Bruder im Geiste inszenieren.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Happy Hater am 10. September 2014, 05:44:15
Die Antwort in Bezug auf die rechtlichen Risiken scheint glasklar zu sein: Es gibt keine.

Zum persönlichen Vergnügen und zum Spaß eine "Beitrittserklärung" zu einem völkerrechtlich nicht existenten "Königreich" auszufüllen, zieht keinerlei Rechtsfolgen nach sich.

Zu fragen ob das rechtliche Folgen haben kann ist in etwa so, wie wenn ich mich frage, ob ich meine österreichische Staatsbürgerschaft verlieren kann, wenn ich in einem Spiel der "Modern Warfare" Reihe einen amerikanischen Soldaten spiele. Denn immerhin trete ich damit doch in "fremde Streitkräfte" ein, was den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach sich ziehen kann, oder? Die Antwort ist logischerweise ein klares Nein: Es ist eben nur ein Spiel und nicht die Realität. Die amerikanischen Truppen im Videospiel MW2 sind keine "fremden Streitkräfte" im Sinne des einschlägigen Gesetzes.

Ebenso kann auch eine simple "Beitrittserklärung" zu einem Gebilde welches völkerrechtlich als "Nullum" einzustufen ist, nicht irgendwelche Rechtsfolgen haben. Zumindest ist meinem übernächtigten Hirn keine deutsche strafrechtliche, privatrechtliche oder verwaltungsrechtliche Norm bekannt, die an das Ausfüllen einer solchen "Erklärung" irgendeine Rechtsfolge knüpft. Sollte ich mich irren, bitte ich natürlich darum mich zu korrigieren.


Du hast aber auch nach den sonstigen Risiken gefragt. Im Gegensatz zu rechtlichen Risiken sehe ich diese ganz massiv bestehen. Das fängt schon, wie einige hier zu Recht bereits gesagt haben, damit an, dass das KRD die Aufmerksamkeit der echten deutschen Behörden auf sich lenkt und man nie weiß, in welcher Datenbank der eigene Name dann eventuell gespeichert wird.

Außerdem könnten KRD-Mitglieder oder andere Personen Missbrauch der Daten und deines Bildes betreiben, oder einfach plötzlich vor deiner Haustüre stehen, wenn es ihnen einmal einfällt.

Ist die Chance groß, dass diese Anmeldung negative Folgen für dich hat? Vermutlich nicht. Aber ist dir der Spaß den du dadurch hast, das Risiko wirklich wert? Das kannst schlussendlich nur du selbst entscheiden.

Ich kann nur sagen: Es haben auch schon Menschen deutlich dümmere Sachen gemacht.  :dontknow:
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: hair mess am 10. September 2014, 06:04:21
Ich hatte schon Inhaftungnahmen von BGB-Gesellschaftern auf dem Schreibtisch, denen vielleicht auch nicht klar war, dass es sich um eine GbR handelt. Wenn ausreichend Hinweise auf gemeinsame Absichten vorliegen, dann weis erst mal nach, dass Du ja gerade den Teil für nichtig und nicht wirksam und . . . und . . . und gehalten hast.
Bei der Menge an, wenn auch unzulässigen, wirtschaftlichen Absichten der Fiktion bist Du meiner unmaßgeblichen Meinung zufolge evtl. sehr schnell dabei, wenn Du nicht einem Teil widersprochen hast.
Das wäre eigentlich eine Idee. . . .
Sollte man nicht mal probeweise eine Mitgliedschaft unterschreiben und gleichzeitig allen Tätigkeiten der Gemeinschaft widersprechen?
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Happy Hater am 10. September 2014, 06:17:34
Ich hatte schon Inhaftungnahmen von BGB-Gesellschaftern auf dem Schreibtisch, denen vielleicht auch nicht klar war, dass es sich um eine GbR handelt. Wenn ausreichend Hinweise auf gemeinsame Absichten vorliegen, dann weis erst mal nach, dass Du ja gerade den Teil für nichtig und nicht wirksam und . . . und . . . und gehalten hast.

Genau da sehe ich eben überhaupt kein Problem. Das Ausfüllen und Abschicken einer "Staatszugehörigkeitserklärung" zu einem Phantasiekönigreich kann maximal ein allererstes Indiz dafür sein, dass "gemeinsame Absichten" vorliegen, beweisen müsste dies aber dennoch immer noch derjenige, der dann aus diesem behaupteten GbR-Verhältnis irgendetwas fordert. Was eben, mangels Willen und Absicht von "Member", irgendetwas in diese Richtung zu tun, ins Leere gehen muss.

Ich bin absolut kein Experte für das deutsche Privatrecht und möchte mich daher hier nicht wie einer gerieren, halte aber die Herleitung einer wie auch immer gearteten Haftung aus dem reinen Ausfüllen eines solchen Formulars für denkunmöglich in einer modernen Rechtsordnung.
 
Bei der Menge an, wenn auch unzulässigen, wirtschaftlichen Absichten der Fiktion bist Du meiner unmaßgeblichen Meinung zufolge evtl. sehr schnell dabei, wenn Du nicht einem Teil widersprochen hast.
Das wäre eigentlich eine Idee. . . .
Sollte man nicht mal probeweise eine Mitgliedschaft unterschreiben und gleichzeitig allen Tätigkeiten der Gemeinschaft widersprechen?

Wenn man der Argumentation wirklich folgen würde, könnte man uns alle auch gleich der GbR zurechnen. Denn wir sind alle Teil der Fiktion Sonnenstaatland, die einen Botschafter im Königreich Deutschland Forum akkreditiert. Durch das Entsenden eines Botschafters legitimieren wir aber das KRD, wodurch wir auch alle der GbR zugerechnet werden müssen, da wir damit, wenn auch indirekt, das KRD unterstützen.

Absurd, oder? ;)

Wie gesagt, ich möchte keineswegs deine Argumentation ins Lächerliche ziehen, aber möchte nur mit einem humoristischen Augenzwinkern darauf hinweisen, dass eben zumindest m.E. das reine Ausfüllen des Formulars unmöglich eine Mithaftung verursachen kann. Dann würden ja übrigens auch alle Besucher des KRD haften, die das "Königreich" einmal besucht haben oder die Anleger, die Geld bei der "Reichsbank" angelegt haben. Die mussten doch auch so ein Formular ausfüllen, oder?
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 06:18:02
Mach mal, wenn Du auf Deine Pension verzichten kannst. Beteiligungen sind auch anzeigepflichtig, Beamten haben eine noch höhere Verpflichtung sich verfassungstreu zu verhalten als Angestellte. Denk an das Schicksal von Steffi.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 10. September 2014, 09:30:19
Genau da sehe ich eben überhaupt kein Problem. Das Ausfüllen und Abschicken einer "Staatszugehörigkeitserklärung" zu einem Phantasiekönigreich kann maximal ein allererstes Indiz dafür sein, dass "gemeinsame Absichten" vorliegen, beweisen müsste dies aber dennoch immer noch derjenige, der dann aus diesem behaupteten GbR-Verhältnis irgendetwas fordert. Was eben, mangels Willen und Absicht von "Member", irgendetwas in diese Richtung zu tun, ins Leere gehen muss.

Ich glaube, da machst Du es Dir zu leicht. Zum einen steht auf dem Formular "Beitrittserklärung zum KRD". Nun wird das Königreich von den Behörden und vom Finanzamt mit Sicherheit als BGB-Gesellschaft behandelt. Das KRD ist auch sicher wirtschaftlich tätig. Zum anderen kommt es im Streitfall auf die wirkliche Absicht von "member" - just for fun - nicht an, sondern auf die des objektiven Empfängerhorizontes. Ist ja auch klar: sollte es in einer Gesellschaft Ärger geben kann sich ein Gesellschafter nicht mit der Behauptung rauswinden: "eigentlich habe ich es ja gar nicht ernst gemeint".
Ich schätze das tatsächliche Risiko jetzt auch nicht so hoch ein, aber man sollte das doch im Hinterkopf behalten. Man weiß ja auch gar nicht, was die Irren mit Deinen Anmeldedaten - wenn sie echt sind - anstellen. Am Ende kommst Du in ein Staatsbürger-Register mit sämtlichen persönlichen Daten, die man sich nicht allzuschwer beschaffen kann. Die Gläubiger des Königreiches werden versuchen sich an jeden Gesamtschuldner zu halten, der aussichtsreich erscheint und da stehst Du möglicherweise ganz vorne (glaub nicht, dass bei Manuel was zu holen ist).
Selbst wenn Du im Streitfalle davonkommst, Ärger (und zwar vermeidbaren) macht es auf jeden Fall.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 09:58:58
Der Anwalt freut sich bei einem Streitwert von 3 Mio. Und eine Insolvenzstraftat gibt es vielleicht auch noch dazu.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Ferkel am 10. September 2014, 10:10:15
Ganz so blöd sind die auch nicht.

Wenn du da irgendwelche Fantasiedaten einträgst, werden die das spätestens merken, wenn ihre Bestätigung wieder zurückkommt mit der Info Empfänger unbekannt.

Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 10:43:05
Vielleicht schicken sie es ja als Kriegsgefangenenpost oder mit 4 Ct, dann kann man auf die böse Post schimpfen.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Brick_Bradford am 10. September 2014, 10:43:31
Hallöle,

Nun wird das Königreich von den Behörden und vom Finanzamt mit Sicherheit als BGB-Gesellschaft behandelt.
Das halte ich auch für möglich. Da ich aus dem gewerblichen Bereich stamme und früher viele Gründungen über diese BGB Schiene liefen (neuerdings gibt es ja die Unternehmergesellschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschr%C3%A4nkt ), konnte man - soweit ich mich erinnere - die persönliche Haftung nur dann ausschließen, wenn bei jedem Geschäft ein Ausschluss gegenüber dem Vertragspartner erklärt wurde. War es das, was du mit "objektiver Empfängerhorizont" angesprochen hast? Ich kann es leider nicht besser formulieren, da ich kein Jurist bin und mit dem Thema bislang nichts zu tun hatte.

@Happy Hater
Mach im Büro eine gemeinsame Kaffeekasse auf und du hast eine solche Gesellschaft.

Brick
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: BlueOcean am 10. September 2014, 11:59:46
Die Behörden haben bisher fein säuberlich unterschieden zwischen "Peter Fitzek, Privatperson", dem Verein "Ganzheitliche Wege e.V." und der als GbR-Gesellschaft anzusehenden "NeuDeutschland n.e.V.". Auch die jeweiligen Kassen und andere Konstrukte wurden bisher gesondert oder als Bestandteil von NeuDeutschland behandelt, wobei dort noch durch das Strohmann-Hintermann-Argument Fitzek zu einem Mitbeteiligten erklärt wird, auch wenn er nominal so tut, als ob er nicht damit zu tun hätte.

Nach der alles-eine-GbR-und-alle-sind-Gesellschafter-Logik würden die "Opfer" von Fitzeks Banken und Kassen selbst für alle Schäden haften. Und auch wenn ich den rechtlichen Ansatz zu dieser Argumentation nachvollziehen kann, halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass ein Gericht so urteilen würde. Jedenfalls bei allen Personen, die an den Konstrukten des Herrn Fitzek nicht aktiv mitgearbeitet haben.

Es ärgert mich vielmehr, dass die Behörden (soweit bekannt) bislang nur gegen Fitzek und erst seit ein paar Monaten noch gegen eineinhalb Strohmann-Vorsitzende ernsthaft vorzugehen versuchen. Denn ein präventiver Rundumschlag gegen alle aktiven GbR-Mitgesellschafter würde manche vielleicht doch dazu bringen, über den Sinn ihres Handelns nachzudenken.

Das "Königreich Deutschland" selbst ist meines Wissens aber noch nie belangt oder auch nur angeschrieben worden. Eine Haftung oder Mithaftung für die 3 Mio Zwangsgelder der Privatperson Peter Fitzek ist daher kaum vorstellbar. Wobei ich aber aus den anderen hier genannten Gründen niemandem empfehle, dort Mitglied zu werden.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 10. September 2014, 12:45:19
konnte man - soweit ich mich erinnere - die persönliche Haftung nur dann ausschließen, wenn bei jedem Geschäft ein Ausschluss gegenüber dem Vertragspartner erklärt wurde. War es das, was du mit "objektiver Empfängerhorizont" angesprochen hast?

Nein, nicht ganz.
Das was Du mit dem Haftungsausschluss beschreibst stimmt genau so. Das ist die Aussenwirkung der Gesellschafterstellung, denn es kann einem betroffenen Dritten nicht zugemutet werden vor Abschluss eines Geschäftes erst die im Innenverhältnis wirkenden Vollmachten zu prüfen (es gab/gibt da den Sonderfall der GbRmbH).
Das mit dem Empfängerhorizont betrifft die Auslegung einer Willenserklärung. Da es hier sehr schön erklärt ist zitiere ich.
Zitat
... dass die Erklärung wohl nach der Auslegung den Inhalt haben soll, den ein objektiver Dritter in der Person des Empfängers ihr beigemessen hätte.

Diese vernünftige fiktive objektive dritte Person an Stelle des Empfängers verfügt dabei über das Wissen, dass man im Rechtsverkehr erwarten kann und zieht aus dem Gesamtkontext, also auch aus der Vorgeschichte der Parteien die angemessenen Schlüsse. Dass es sich um eine Person an Stelle des Empfängers handelt hat zur Folge, dass man bei der fiktiven Person des objektiven Empfängers auf eine Person abstellt die aus dem gleichen Verkehrskreis wie der Empfänger stammen würde und dass man davon ausgeht, dass diese Person über all das Sonderwissen des tatsächlichen Empfängers verfügen würde.
http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaeftslehre-teil-2-auslegung-von-willenserklaerung/
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 12:56:35
Ein n.e.V. ist ja auch nur teilrechtsfähig (um korrekt zu sein der "Verein" ist gar nicht rechtsfähig, wird aber wie eine BGB-Gesellschaft behandelt und die ist teilrechtsfähig), den kann man nicht anschreiben, sondern nur die Gesellschafter dahinter.

Das beantwortet dann auch die Frage, warum das bisher nicht geschehen ist. Das macht extrem viel Arbeit und es kommt nix bei rum. Es müssen erst alle Beteiligten ermittelt werden, dann deren Adressen. Und statt einem 20seitigem Schwurbelbrief mit Widersprüchen/Anträgen/Zurückweisungen whatever kommen dann zig bis hunderte davon, je nach Kategorie Staats*höriger. Die Dinger müssen dann einzeln gelesen und verbeschieden werden, kann ja sein, dass einer von den Briefen ein bischen anders ist.

So schön das unter Abschreckungsgesichtspunkten wäre, da verstehe ich ausnahmsweise mal die Behörden, dass die sich das nicht antun.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 10. September 2014, 13:02:31
Nach der alles-eine-GbR-und-alle-sind-Gesellschafter-Logik würden die "Opfer" von Fitzeks Banken und Kassen selbst für alle Schäden haften.

Nein, wieso denn?
Erstens muss nicht jeder, der eine Leistung der genannten Verträge beansprucht Gesellschafter oder Mitglied des jeweiligen Vereins sein.
Zweitens können auch Mitglieder und Gesellschafter Rückgewähransprüche gegenüber Verein und Verantwortliche geltend machen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche.
Letztlich könnte man auch eine Mitgliedschaft oder Gesellschafterstellung wegen arglistiger Täuschung anfechten (da laufen aber die Fristen m.E. allmählich ab).
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 10. September 2014, 13:12:46
...
So schön das unter Abschreckungsgesichtspunkten wäre, da verstehe ich ausnahmsweise mal die Behörden, dass die sich das nicht antun.

Insbesondere, da dies auch bisher nicht nötig war, denn Haftungsansprüche wurden bisher nicht gestellt. Allerdings scheint mir bedenklich, das Vereins-/Gesellschaftsvermögen für die Zwangsgeldforderungen gegen Fitzke zu beschlagnahmen. Selbst wenn die Hintermann-Konstruktion der Bafin durchgeht, ist zumindest das Bargeld nicht im Eigentum des "Souveräns" gewesen. Da dürfte es einige Drittwiderspruchsklagen geben.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 14:50:58
Allerdings scheint mir bedenklich, das Vereins-/Gesellschaftsvermögen für die Zwangsgeldforderungen gegen Fitzke zu beschlagnahmen. Selbst wenn die Hintermann-Konstruktion der Bafin durchgeht, ist zumindest das Bargeld nicht im Eigentum des "Souveräns" gewesen. Da dürfte es einige Drittwiderspruchsklagen geben.

Viel Spaß damit bei vertretbaren Sachen. Weise mal nach, dass es genau Deine Öken sind.
(Ja ich weiss, man soll rechtliche und prozessuale Fragen trennen)
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: dieda am 10. September 2014, 15:49:19
Mal andersherum gefragt: könnten die alten Gauner bei einer offenkundig gefakten Online- Anmeldung mit ihrem "Formular" selbst noch einen "Betrugsversuch zum Nachteil des Vereins" oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren, um dann mittels IP- Adressenermittlung an die persönlichen Daten ihrer "Gegner" heranzukommen?
Ähäm ich meine, denen ist ja (fast) alles zuzutrauen. 
:scratch:
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 16:01:58
Mal andersherum gefragt: könnten die alten Gauner bei einer offenkundig gefakten Online- Anmeldung mit ihrem "Formular" selbst noch einen "Betrugsversuch zum Nachteil des Vereins" oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren, um dann mittels IP- Adressenermittlung an die persönlichen Daten ihrer "Gegner" heranzukommen?
Ähäm ich meine, denen ist ja (fast) alles zuzutrauen. 
:scratch:

Betrug setzt eine Vermögensverschiebung vom Betrogenen zum Betrüger oder einem Dritten voraus. Vermögen ist aber nur das bereits Vorhandene, keine Anwartschaft auf einen zukünftigen Vermögenszuwachs. Liegt demnach nicht vor.
Und Ausspähung von Daten passt auch nicht. Das Forum ist ja frei zugänglich, nur Schreiben darf man nur als Staats*höriger. 

§ 263a StGB ist auch nicht einschlägig, da ja der Ablauf der Forensoftware nicht verändert wird, wenn ich mich mit falschen Personendaten beim Zwergenreich anmelde. Über § 265a könnte man reden, aber die Nutzung des Forums ist ja
unentgeltlich, passt daher auch nicht.

Je nach konkretem Einzelfall wäre mit den §§ 268 ff. StGB noch was zu holen.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 10. September 2014, 19:17:42
...oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren,
Das ist einmal zuviel um die Ecke gedacht. Bei der Vorschrift geht es um digitale Sicherungen die überwunden werden müssen um an Daten heranzukommen. Rechtsgut ist das Vertrauen in digitale Sicherungsmechanismen. Zu denen zählt Manuel sicher nicht, wenn er die Adressen der Anmelder überprüft.

Ich glaube nicht, dass auch nur ein Staatsanwalt in einem ziemlich großen Umkreis um die Lutherstadt ein Ermittlungsverfahren für das"Königreich" wegen einer Spaßanmeldung lostritt. Außerdem wird wohl keiner der klugen Staatsangehörigen des SonnenstaatlandesSSL nicht wissen wie man seine IP verschleiert.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: A.R.Schkrampe am 10. September 2014, 21:11:08
Was'n mit dem Urrecht, in freier Urliebe mit Mann, Frau und Gotteszentrum herumzumachen?

http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Thread/362-Johannes-Raphael-Account/?postID=5628#post5628

Darauf geht Ihr überhaupt nicht ein.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: BlueOcean am 10. September 2014, 21:38:55
Nach der alles-eine-GbR-und-alle-sind-Gesellschafter-Logik würden die "Opfer" von Fitzeks Banken und Kassen selbst für alle Schäden haften.
Nein, wieso denn?
Erstens muss nicht jeder, der eine Leistung der genannten Verträge beansprucht Gesellschafter oder Mitglied des jeweiligen Vereins sein.
Zweitens können auch Mitglieder und Gesellschafter Rückgewähransprüche gegenüber Verein und Verantwortliche geltend machen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche.
Letztlich könnte man auch eine Mitgliedschaft oder Gesellschafterstellung wegen arglistiger Täuschung anfechten (da laufen aber die Fristen m.E. allmählich ab).

Fitzeks Formulare sind zwar teilweise wirr ABER ein Punkt war immer ganz deutlich: Wer bei irgendwelchem Schwurbelkram von ihm mitgemacht hat, musste seine Staatshinzuweggehörigkeit erklären.
Wenn diese Dingsgehörigkeit allein einen nun zum Gesellschafter machen würde, würden die Opfer also alle Schäden mithaften. Mit dem Nebenaspekt, dass Ansprüche der Opfer nur im Binnenverhältnis gegen andere Gesellschafter geltend gemacht werden könnten.
Aber bei den vor Gericht üblichen Ansprüchen an Kleingedrucktes und Transparenz sowie der Tatsache, dass die Opfer Geld anlegen wollten oder eine Krankenversicherung abschließen wollten und an keiner Stelle irgendwie erkennbar haftend einer GbR beigetreten sind, halte ich es doch eher für Jura Fiction, dass diese Personen als Gesellschafter haftbar gemacht werden.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: kalizzy am 10. September 2014, 21:42:39
Eher ist Peter wegen Betrugs dran. Sagt mir mein juristisch unfachliches Bauchgefühl.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Königlicher Hofnarr am 10. September 2014, 21:46:03
Denke auch dass unterschieden wird zwischen aktiven Leuten (Mitarbeit und größere Spenden, Gruß an Benjamin & Manuel  ;D ) und Leuten die das Fantasiereich nie aktiv gefördert haben.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 21:52:13
Aber bei den vor Gericht üblichen Ansprüchen an Kleingedrucktes und Transparenz sowie der Tatsache, dass die Opfer Geld anlegen wollten oder eine Krankenversicherung abschließen wollten und an keiner Stelle irgendwie erkennbar haftend einer GbR beigetreten sind, halte ich es doch eher für Jura Fiction, dass diese Personen als Gesellschafter haftbar gemacht werden.

So sehr ich Deine Beiträge schätze BlueOcean, aber hier begehst Du einen Denkfehler, der juristischen Laien (verständlicherweise) öfter unterläuft. Bisher haben wir nur die Folgen betrachtet, wenn die Willenserklärung wirksam abgegeben wurde und zu einem wie auch immer gearteten Vertrag führt.

Die Frage, ob so ein Vertrag überhaupt wirksam geschlossen werden kann, wurde bisher nur von Chaos am Rande mit der Frage der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, meinetwegen auch wegen Irrtums, berührt. Eine Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht und muss ausgeübt werden.

Zu prüfen wäre aber auch die rechtshindernden Einwendungen, nämlich ob hier nicht die §§ 138 II (Wucher), 138 I (sittenwidriges Geschäft) oder gar 134 BGB (gesetzliches Verbot) zu einer Nichtigkeit der ganzen Nummer führen.

Juristen denken nun einmal so.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 10. September 2014, 21:54:51
Denke auch dass unterschieden wird zwischen aktiven Leuten (Mitarbeit und größere Spenden, Gruß an Benjamin & Manuel  ;D ) und Leuten die das Fantasiereich nie aktiv gefördert haben.

Ich verweise auf § 276 BGB

Zitat
Verantwortlichkeit des Schuldners

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: dieda am 11. September 2014, 10:42:06
...oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren,
Das ist einmal zuviel um die Ecke gedacht. (...)
Ich glaube nicht, dass auch nur ein Staatsanwalt in einem ziemlich großen Umkreis um die Lutherstadt ein Ermittlungsverfahren für das"Königreich" wegen einer Spaßanmeldung lostritt.(...)

Ich würde das Thema (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly93d3cuYW50aWZhaW5mb2JsYXR0LmRlL2FydGlrZWwvcG9saXplaS1hbHMtJUMyJUJCYW50aS1hbnRpZmElQzIlQUItcXVlbGxl) nicht so ganz unterschätzen, wobei es ja den Anzeigenden hier gar nicht um das Verfahren oder die Bestrafung des Angezeigten, sondern allein um die Informationen zur Person per Akteneinsicht aus dem Ermittlungsverfahren geht, zur eigenen "weiteren Verwendung" versteht sich.

Zudem hat ja auch KRD mindestens einen (r?)echten Rechtsanwalt im Schlepptau, auch wenn es öffentlich schon länger still um ihn geworden ist, und auch der Karnath scheint ja jetzt auch auf den Zug aufgesprungen zu sein. Soviel zum Thema "Risiken".
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 11. September 2014, 10:47:03
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: dieda am 11. September 2014, 11:02:12
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?

Sorry, aber im Ernstfall nützt auch die verschleierte IP Adresse nix, und mache "Kreise" haben so ihre eigene "Exekutive". 
Ich kann das alles aus guten Gründen nicht so auf die leichte Schulter nehmen, und was da "ausgespäht" wird, das merkst Du spätestens dann, wenn über Deine gefakte e-mail- Adresse echte Pronokataloge an Deine echte Hausanschrift geliefert werden....
Menno!
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Müllmann am 11. September 2014, 11:04:50
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?

Sorry, aber im Ernstfall nützt auch die verschleierte IP Adresse nix, und mache "Kreise" haben so ihre eigene "Exekutive". 
Ich kann das alles aus guten Gründen nicht so auf die leichte Schulter nehmen, und was da "ausgespäht" wird, das merkst Du spätestens dann, wenn über Deine gefakte e-mail- Adresse echte Pronokataloge an Deine echte Hausanschrift geliefert werden....
Menno!

Falsch verstanden. Ich meinte, was beim KRD ausgespäht worden sein soll, um den § 202a StGB daraus zu konstruieren. Die Mobbing-Aktionen will ich gerne glauben, aber dazu sind die meisten im KRD doch zu bräsig.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: dieda am 11. September 2014, 11:13:00
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?

Sorry, aber im Ernstfall nützt auch die verschleierte IP Adresse nix, und mache "Kreise" haben so ihre eigene "Exekutive". 
Ich kann das alles aus guten Gründen nicht so auf die leichte Schulter nehmen, und was da "ausgespäht" wird, das merkst Du spätestens dann, wenn über Deine gefakte e-mail- Adresse echte Pronokataloge an Deine echte Hausanschrift geliefert werden....
Menno!

Falsch verstanden. Ich meinte, was beim KRD ausgespäht worden sein soll, um den § 202a StGB daraus zu konstruieren. Die Mobbing-Aktionen will ich gerne glauben, aber dazu sind die meisten im KRD doch zu bräsig.

Auch das ist dabei erst mal völlig WURSCHT!
Hauptsache die Anzeige sieht schon mal sehr, sehr bedeutungsvoll aus, zumindest so, dass zumindest ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird.
Ich schrub ja auch etwas von "konstruiert".

Eine hochoffizielle Anzeige vom Herrn Anwalt, auch wenn es inhaltlich der größte Blödsinn ist und dieser Inhalt sich sogar mit seinen eigenen Aussagen (als Anwalt) im parallel laufenden zivilrechtlichen Verfahren komplett widersprechen macht doch immer schon mal was her, so rein optisch...
Hauptsache eine Akte wird angelegt, das ist das Spiel.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: Das Chaos am 11. September 2014, 12:06:25

Auch das ist dabei erst mal völlig WURSCHT!
Hauptsache die Anzeige sieht schon mal sehr, sehr bedeutungsvoll aus, zumindest so, dass zumindest ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird.
Ich schrub ja auch etwas von "konstruiert".

Eine hochoffizielle Anzeige vom Herrn Anwalt, auch wenn es inhaltlich der größte Blödsinn ist und dieser Inhalt sich sogar mit seinen eigenen Aussagen (als Anwalt) im parallel laufenden zivilrechtlichen Verfahren komplett widersprechen macht doch immer schon mal was her, so rein optisch...
Hauptsache eine Akte wird angelegt, das ist das Spiel.

Deine Besorgnis in Ehren, aber da machst Du Dir falsche Vorstellungen.
Zum einen müssen die Ermittlungsbehörden erst mal rausfinden, wer es war. Sei versichert, dass eine gut verschleierte IP auch im "Ernstfall" hilft; jedenfalls wenn es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt macht sich niemand die Mühe, Proxy-IPs nachzurecherchieren. Bei vpn-Tunneln in Korea(Nord) hast Du eh keine Chance.
Zum anderen bekommt auch der Anwalt nicht notwendigerweise Aktenensicht, vor allem wenn die Sache eingestellt wird.
Zum Schluss traue ich weder dem bezopften Fatzke, viel weniger seinen unreifen Bürschchen zu, die kriminelle, intellektuelle und finanzielle Energie aufzubringen, einem Spass-Mitglied hinterherzuspionieren.
Das mag bei Deinen eingebildeten oder echten StaSi-Seilschaften anders sein. Hier aber geht es fast ausschließlich um netzbasierte (also virtuelle) Wichtigtuerei.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: A.R.Schkrampe am 11. September 2014, 19:13:32
Eine hochoffizielle Anzeige vom Herrn Anwalt, auch wenn es inhaltlich der größte Blödsinn ist und dieser Inhalt sich sogar mit seinen eigenen Aussagen (als Anwalt) im parallel laufenden zivilrechtlichen Verfahren komplett widersprechen macht doch immer schon mal was her, so rein optisch...
Hauptsache eine Akte wird angelegt, das ist das Spiel.

Auch wenn sich einzelne Mitforisten angesprochen fühlen mögen, aber Dein Glaube in die donnerhallend ehrfurchtgebietende Reputation eines Anwaltes entspricht nicht der Realität, bzw. nur der Vorstellung eines unbedarften Schlafschafes.

Allzu oft sind bei im täglichen Kontakt mit der Anwaltszunft befindlichen Institutionen eher negativ behaftete Empfindungen gegenwärtig. So lautet meine Replik, wenn ein unzufriedener Kunde kräht "Bääh, ich geh jetzt zum Anwalt! Da werden Sie sehen, was sie davon haben! Der wird Ihnen die Hammelbeine langziehen!" üblicherweise: "Nun, wenn Sie meinen. Dem werden wir dasselbe erzählen. Das verändert die Sachlage überhaupt nicht. Beachten Sie, daß Anwälte von dieser Materie noch weniger Ahnung haben. Außerdem gleich vorab: die Kosten übernehmen wir nicht."
Diese Aussage befriedigt nicht. Die verärgerte Enttäuschung, daß ich mich ob der Bedrohung mit dem bombastischen Begriff "ANWALT" nicht sofort eilfertig zurückrudernd in den Staub und mit dem Geld werfe, ist der Standard.
Titel: Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
Beitrag von: BlueOcean am 11. September 2014, 23:42:09
Jetzt werden die juristischen Laien hier aber einer nach dem anderen abgewatscht :)

Ich nehme das sportlich, weil ich seit mehr als 20 Jahren ständig mit einem Volljuristen zusammen arbeiten darf. Aber in all den Jahren ist mir zu meinem anfangs großem Erstaunen aufgefallen, dass ich gerichtliche Entscheidungen mit Kirche-im-Dorf-lassen und meinem laienhaften Bauchgefühl meist besser hab einschätzen können als der (manchmal eben zu) geniale Volljurist. :o

Wobei ich aber betonen muss und möchte, dass wir ohne seine profunden Kenntnisse, Beharrlichkeit und souveräne Übersicht niemals erfolgreich gewesen wären. :salut: