Die Schweiz hat sich auch dreist auf dem Gebiete des neanderthalischen Sippenbundes ausgebreitet, der offiziell niemals aufgekündigt wurde (Keulenschwing)!
Wird in Speicher ein Ableger des Fantasiestaats Königreich Deutschland aufgebaut?
Ein Sympathisant der Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland hat den Appenzellerhof in Speicher gekauft und hält dort Workshops ab. Der Ausserrhoder Immobilien- und Gastrounternehmer stellte Vertretern der Reichsbürgergruppe im November eine seiner Liegenschaften für ein zweitägiges «Systemausstiegsseminar» zur Verfügung.
Es muss erst etwas passieren, bevor unsere Politik und Polizei was machen.
«Ureinwohner»-Gerichtsfall
Thurgauer Reichsbürger wehrt sich mit irrer Begründung
Ein «Indigener des Volks der Germaniten» hat seine Rechnungen nicht bezahlt und ging bis vors Bundesgericht, um die Rechtmässigkeit der Pfändung anzufechten. Sein Kampf erwies sich als erfolglos.
Publiziert: 06.04.2023 um 11:45 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2023 um 12:21 Uhr
Ein Thurgauer Reichsbürger wehrte sich vor Gericht gegen eine Pfändung des Kantons Thurgau. Die irre Begründung: Die Pfändung verstosse gegen Völkerrecht, da er ein Indigener des angeblichen Volks der «Germaniten» sei.
Seinen Wohnsitz im Kanton Thurgau sieht er als traditionelles, indigenes Stammesgebiet. Deshalb gelte das Schweizer Recht für ihn nicht, so seine Begründung. Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», hatte er argumentiert. Die Pfändung sei nicht rechtens und verstosse gegen das Völkerrecht.
«Toxische Bereicherung samt Drohung»
Wie das «Tagblatt» berichtet, bezog sich der Mann dabei unter anderem auf eine nicht rechtlich bindende Deklaration für indigene Völker der Uno. Der Thurgauer sah die Pfändungsankündigung des Kantons als «toxische Bereicherung samt Drohung mit gewaltsamer Vorführung des indigenen Menschen». Da Völker- über dem Bundesrecht stehe, stelle die Pfändungsankündigung des Kantons einen Strafbestand nach Völkerrecht dar.
Sowohl das Obergericht Thurgau als auch das Bundesgericht wiesen die Beschwerde des «Ureinwohners» ab. Aus der völkerrechtlichen Souveränität der Schweiz folge die staatliche Zuständigkeit zur Rechtsetzung, heisst es in einer Mitteilung des Obergerichts vom Mittwoch. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beruhe auf dem Territorialitätsprinzip. Weil der angeblich indigene «Germanit» unbestritten in der Schweiz lebt, wird er auch hier betrieben.
Im Wesentlichen stelle der Beschwerdeführer bloss sein Gedankengut dar, «das den Reichsbürger- und ähnlichen Staatsverweigerer-Bewegungen» zuzuordnen sei, heisst es weiter. Die Bewegung der Germaniten wurde vor rund 15 Jahren in Baden-Württemberg (D) gegründet. Ihre Argumentation ist gleich wie jene der Reichsbürger: Deutschland sei kein rechtmässiger Staat. Mitglieder geraten daher häufig in Konflikt mit staatlichen Institutionen – auch in der Schweiz. (noo)
Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», hatte er argumentiert.
Es liegt also der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Pappenheimer nicht wirklich um einen Ureinwohner handelt; zumindest nicht um einen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Bussenzettel zerrissen, Anzeige gegen Polizist, Gerichtstermin platzen lassen: Der Kreuzlinger Aufrecht-Parlamentarier und sein Ärger mit der JustizNun wirds halt teurer: Zu den 1170 Franken kommen nun jedoch noch zusätzliche Verfahrensgebühren in der Höhe von 1070 Franken hinzu, welche dem Einsprecher auferlegt werden.
Gemeinderat Georg Schulthess fuhr vor eineinhalb Jahren in falscher Richtung in eine Baustelle und kam in eine Polizeikontrolle. Die Bagatelle hatte ein juristisches Nachspiel, das bis heute dauert.
Wenn die Behörden in dem Laden keine Forderungen durchsetzen dürfen, bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich theoretisch aus dem Laden straffrei Sachen klauen kann. Sollte man eigentlich mal machen nur aus Neugier, um zu sehen ob „die Funktionäre“ bei ihr dann immer noch so ungebeten sind. Wer A sagt müsste auch B sagen.
Heute auf den Kanälen des Schweizer Fernsehens (10 vor 10, SRF Impact, Echo der Zeit):
Staatsverweigerer – Sie zahlen keine Steuern und bedrohen Beamte
...featuring Helvetia :-[ ;D
Mein wunderschöner Walliser Dialekt wurde einfach mit sowas wie Berndeutsch übersprochen >:(
Leider nicht sehr nordsonnenstaatländerfreundlich, kaum Untertitel...
Staatsverweigernde Szene in der Schweiz. Eine unterschätzte Bedrohung?
Eingereicht von:
Binder-Keller Marianne
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Einreichungsdatum:
27.09.2023
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Eingereicht
Staatsverweigererinnen und Staatsverweigerer – in Deutschland oftmals als Reichsbürger oder Selbstverwalter bezeichnet – sprechen dem Staat die Legitimation ab. Sie halten sich nicht an Gesetze, bezahlen Steuern nicht oder erst nach Pfändungsandrohung und sie belästigen Behördenmitarbeitende. Letzteres zeigte eine neue Umfrage bei den Schweizer Betreibungsämtern eindrücklich auf (https://www.srf.ch/news/schweiz/exklusiv-umfrage-staatsverweigerer-schikanieren-beamte-so-steht-s-in-ihrem-kanton).
In Deutschland wird die Gruppe mit nationalistischem und rechtsextremen Gedankengut in Verbindung gebracht. Waffenfunde bei Razzien durch Sicherheitsbehörden bezeugen dort ein erhöhtes Gewaltpotenzial dieser Gruppierungen. Studien und Medienberichte deuten auf ein reges Treiben der staatsverweigernden Szene auch in der Schweiz hin. Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Auf wie viele Personen schätzt der Bundesrat die staatsverweigernde Szene in der Schweiz?
- Wächst oder schrumpft die Szene?
- Wie schätzt der Bundesrat das Gewaltpotenzial dieser Bewegung in der Schweiz ein?
- Welche Verbindungen bestehen in der Schweiz zu rechtsextremen Gruppierungen? Welche Überlappungen gibt es in der «Mitgliedschaft»?
- Welche Verbindungen bestehen zwischen Schweizer Staatsverweigerern und der deutschen Reichsbürger-Struktur?
- Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz nicht als Ausweichstandort für staatsverweigernde Szenen wird, welchen im nahen Ausland die Strafverfolgung oder die Überwachung durch den Staatsschutz droht?
- Über welche Instrumente verfügt der Bundesrat, um auf die Bedrohung durch diese Szene angemessen reagieren zu können? Genügt beispielsweise Art. 8 Abs. 2 Bst. c. des Waffengesetzes um Staatsverweigerern bei Bedarf den Erwerb einer Feuerwaffe zu untersagen?
Auf wie viele Personen schätzt der Bundesrat die staatsverweigernde Szene in der Schweiz?
Wie schätzt der Bundesrat das Gewaltpotenzial dieser Bewegung in der Schweiz ein?
Dorf in Aufruhr: Kampf gegen Staatsverweigerer Sie behaupten, die Behörden seien Firmen. Sie weigern sich, Steuern zu zahlen. In der Schweiz leben gemäss Schätzungen 10'000 Staatsverweigerer. Für Gemeinde-Behörden können sie schnell zum Albtraum werden. Die «Rundschau» besucht Dörfer, wo Staatsverweigerer ihre wirren Theorien durchsetzen wollen.
Der Nachrichtendienst des Bundes, der sich um den Staats- und Verfassungsschutz kümmert, antwortet auf eine entsprechende Frage, man «äussere sich generell nicht zu einzelnen Organisationen oder Gruppierungenund
"Mehrere Hundert (Schätzung)."
In der Schweiz gibt es schätzungsweise bis zu 10'000 Personen, die an die Ideen der sogenannten Staatsverweigerer-Bewegung glauben.https://www.srf.ch/news/schweiz/bewegung-in-der-ganzen-schweiz-der-staatsverweigerer-im-dorf
Polizei wirft eine Blendgranate in die Wohnung eines «Reichsbürgers» – und trifft auch seine Töchterhttps://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/extremismus-polizei-wirft-eine-blendgranate-in-die-wohnung-eines-reichsbuergers-und-trifft-auch-seine-toechter-ld.2564847?reduced=true
Ein Einsatz der Zentralschweizer Spezialeinheit Luchs endet tragisch. Bei solchen Aktionen gehen die Kinder von Verdächtigten generell oft vergessen.
Andreas Maurer 31 Kommentare 12.01.2024, 12.00 Uhr
Um sechs Uhr morgens brechen maskierte Polizisten der Spezialeinheit Luchs die Türe einer kleinen Wohnung im Kanton Zug auf und werfen eine Blendgranate hinein. Sie knallt und blitzt. Wer davon überrascht wird, verliert für einen Moment die Orientierung. Die Interventionseinheit will sich damit einen Zeitvorsprung verschaffen, um den Mann in der Wohnung in Handschellen zu legen, bevor er sich wehren kann.
Um sechs Uhr morgens brechen maskierte Polizisten der Spezialeinheit Luchs die Türe einer kleinen Wohnung im Kanton Zug auf und werfen eine Blendgranate hinein. Sie knallt und blitzt. Wer davon überrascht wird, verliert für einen Moment die Orientierung. Die Interventionseinheit will sich damit einen Zeitvorsprung verschaffen, um den Mann in der Wohnung in Handschellen zu legen, bevor er sich wehren kann.Rest im Spoiler
Denn die Elitepolizisten rechnen mit dem Schlimmsten. Sie stürmen die Wohnung im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Deutsche Ermittler haben den Hinweis erhalten, dass der deutsche Staatsbürger in Zug zum Reichsbürgermilieu gehöre und eine verbotene Schusswaffe besitze.
Zudem verdächtigen sie ihn des «Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall». Dabei könnte es sich zum Beispiel um eine Beteiligung am versuchten Sturm auf den Reichstag in Berlin durch Reichsbürger und Coronamassnahmengegner im Jahr 2020 handeln.
Ein deutsches Phänomen erreicht die Schweiz
«Reichsbürger» gelten als Gefahr für die Demokratie, weil sie den bestehenden Staat ablehnen und sich teilweise bewaffnen. Die Szene besteht vor allem aus älteren Männern, die oft mit Verschwörungstheorien argumentieren. Viele glauben, das historische Deutsche Reich existiere weiter und der aktuelle Staat sei eine Firma. Der deutsche Verfassungsschutz geht von über 20'000 Anhängern aus – dazu gehören ehemalige Militärs und Polizisten.
Es ist vor allem ein deutsches Phänomen. Mehrere Hundert Reichsbürger sind aber auch in der Schweiz aktiv. Viele sind Querulanten, die vor allem ein persönliches Problem mit dem Staat haben. Experten warnen allerdings davor, diese einfach als Spinner abzutun. Denn dafür sei die staatsfeindliche Szene zu gefährlich. Bei Polizeieinsätzen in Deutschland haben Reichsbürger um sich geschossen und Polizisten schwer verletzt. Einer ist gestorben.
[Die Spezialeinheit Luchs klingelt deshalb nicht wie bei einer Hausdurchsuchung üblich an der Wohnungstüre, sondern verschafft sich mit Gewalt Zutritt. In der Einsatzplanung hat sie sich beim Einwohneramt erkundigt und erfahren, dass der Mann alleine in der Wohnung gemeldet ist. An der gleichen Adresse hat er auch zwei Firmen registriert. Vor dem Haus steht sein Auto auf dem Parkplatz. Die Polizisten gehen deshalb davon aus, dass er zu Hause ist – alleine.
Doch auch seine Ehefrau und seine Töchter im Alter von neun und zwölf Jahren sind da. Sie erleben den Schreck ihres Lebens, als das Einsatzkommando die Wohnung stürmt. Diese ist kleiner als angenommen. Die Blendgranate wäre wohl nicht nötig gewesen.
Die Elitepolizisten packen den Reichsbürger, legen ihm Handschellen an und ziehen ihm eine Augenbinde über. Diese gehört zu ihrem Standardvorgehen. Damit wollen sie verhindern, dass der Festgenommene gezielt auf sie losgeht. In der Wohnung steht ein Feldbett. Darauf setzen sie den Mann.
Andere Polizisten führen derweil Frau und Kinder zum wartenden Rettungsdienst, der sie betreut. Eine Patrouille fährt sie danach zum Hauptgebäude der Zuger Polizei, organisiert ihre Rückreise nach Deutschland und bringt sie mit Bahnbilletten zum Bahnhof.
Polizei beschlagnahmt verdächtige Literatur
In der Wohnung stellen die Polizisten Laptops, ein Tablet, Mobiltelefone und Datenträger sicher. Die gesuchte Schusswaffe finden sie nicht. Dafür Akten zum Kauf einer Compound-Armbrust, ein Schiessbuch und zwei Jagdmunitionshalterungen.
/Zudem beschlagnahmt die Polizei typische Reichsbürger-Unterlagen: Schriftstücke über «Die Souveränität des Deutschen Reiches», zur «Handlungsempfehlung mit der Firma Polizei» oder das in der Szene beliebte Buch «Geheimsache Reichsbürger». In der Schweiz führt die Buchhändlerin Orell Füssli dieses im Sortiment.
Zeitgleich führen deutsche Beamte an diesem 9. Juni 2022 eine Hausdurchsuchung in Stuttgart durch. Bei der Aktion in der Schweiz sind zwei Kommissare des Landeskriminalamts Baden-Württemberg dabei. Sie hören auch zu, als Zuger Ermittler dem Mann Fragen stellen, die ihnen die Deutschen vorher formuliert haben. Danach kommt der Mann frei.
Die Polizei muss den Fall besser dokumentieren
Die deutschen Beamten dürfen das Einvernahmeprotokoll, die Akten und Gegenstände jedoch nicht einfach mitnehmen. Sie müssen dafür ein internationales Rechtshilfegesuch stellen. Der Reichsbürger aus Zug wehrt sich dagegen ohne Anwalt. Ihm gelingt eine Verzögerung.
Die deutschen Beamten müssen genauer beschreiben, worin sie den Verstoss gegen das Waffengesetz vermuten. Als sie die Information nachliefern – er soll eine Waffe ohne Waffenschein besitzen – bestätigt das Bundesstrafgericht die Herausgabe der Beweismittel nun allerdings.
Der Reichsbürger findet die Hausdurchsuchung unverhältnismässig. Er klagt: «Meine Töchter mussten miterleben, wie ihr Vater von maskierten Polizisten wie ein Schwerverbrecher geknebelt worden ist.» Seine Kinder seien traumatisiert und er sei arbeitslos geworden. Dabei sei er stets ein gesetzestreuer Bürger gewesen, und es lägen keine Beweise gegen ihn vor.
Das Gericht stuft den Einsatz mit Blendgranate und Augenbinde jedoch als verhältnismässig ein und stützt die Argumentation der Zuger Polizei. Die Beamten hätten von einer potenziellen Gewaltbereitschaft ausgehen müssen.
Wenn Kinder da sind, sollte die Polizei vorsichtiger sein
Dirk Baier forscht zu Extremismus an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und hat an einer Studie über Kinder von Inhaftierten mitgearbeitet. Fazit: Bei der Polizei sei mehr Sensibilität für die Situation von Kindern zu wünschen. Bei Durchsuchungen und Verhaftungen denke die Einsatzleitung nicht immer an die Wirkung auf anwesende Kinder.
Zum Fall in Zug sagt er, die Durchsuchung sei nicht optimal gelaufen. Hätte die Polizei gewusst, dass Kinder in der Wohnung sein werden, hätte sie anders vorgehen müssen. Und dennoch macht er der Einsatzleitung keinen Vorwurf. Sie hätte zwar im Vorfeld auch Anwohner befragen oder die Wohnung observieren lassen können, doch dann wäre der Mann vielleicht gewarnt gewesen.
Hinzu kommt: «Erstens bestand aufgrund der bekannten Gewaltbereitschaft von Reichsbürgern eine gewisse Dringlichkeit. Zweitens musste die Polizei aufgrund von Erfahrungen in Deutschland mit Gegenwehr rechnen.» So sei eine unglückliche Situation entstanden.
Aus dem Fall ist gemäss Baier folgende Lektion zu lernen: «Reichsbürger und Staatsverweigerer sind nicht per se sozial isolierte Menschen. Deshalb sollte die Polizei bei Aktionen nicht nur deren mögliche Gewaltbereitschaft, sondern auch die Anwesenheit Dritter mitberücksichtigen.» (bzbasel.ch)quote]
Wohin dieser Ureinwohner gehört, kann wohl @Helvetia am besten einschätzen:Zitat«Ureinwohner»-Gerichtsfall
Thurgauer Reichsbürger wehrt sich mit irrer Begründung
Ein «Indigener des Volks der Germaniten» hat seine Rechnungen nicht bezahlt und ging bis vors Bundesgericht, um die Rechtmässigkeit der Pfändung anzufechten. Sein Kampf erwies sich als erfolglos.
Publiziert: 06.04.2023 um 11:45 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2023 um 12:21 Uhr
Ein Thurgauer Reichsbürger wehrte sich vor Gericht gegen eine Pfändung des Kantons Thurgau. Die irre Begründung: Die Pfändung verstosse gegen Völkerrecht, da er ein Indigener des angeblichen Volks der «Germaniten» sei.
Dilemma: Staatsverweigerer beschweren sich bei staatlichen Gerichten über staatliche Bussen
Thomas Wunderlin
05.02.2024, 16.10 Uhr
Zwei Müllheimer behaupten, als Angehörige des fiktiven indigenen Volks der Germaniten gälten die Schweizer Gesetze für sie nicht. Die gegenteilige Ansicht vertreten das real existierende Bezirksgericht wie auch das Obergericht und das Bundesgericht.
Die Erfolgschancen sind naturgemäss klein, wenn sich Staatsverweigerer bei einer staatlichen Instanz über eine andere staatliche Instanz mit dem Argument beschweren, die staatlichen Gesetze seien nicht auf sie anwendbar. So ist auch das Bundesgericht Anfang Jahr nicht auf die Beschwerden eines Paars aus Müllheim eingetreten, das sich gegen Strafbefehle der Thurgauer Generalstaatsanwalt wehrt.
dass das nicht geklappt hat
Team Switzerland™ :Wir sind ein lebender Mann und drei lebende Weiber:
Frontalangriff auf den Gemeindepräsidenten von Zihlschlacht-Sitterdorf: Staatsverweigerin schreibt Christian Hinterberger zur Haft aus
In Zihlschlacht-Sitterdorf stellt sich eine Staatsverweigerin quer: Sie verschickt Haftbefehle und Rechnungen an das Gemeindepersonal und retourniert alle Briefe aus dem Gemeindehaus. Christian Hinterberger, Gemeindepräsident, zeigt sich unbeeindruckt, wünscht sich aber eine engere Zusammenarbeit mit dem Kanton.
ZitatGegipfelt hat das Ganze in Schadenersatzforderungen und Zahlungsbefehlen mit wirren Vorwürfen. ... «Die grösste Rechnung lag bei 100’000 Franken», sagt Hinterberger.
Seufz, einmal mehr die Verstrahlten im Thurgau. :o
Sind die schon mal irgendwo aufgefallen?
Scheint eine völlig verstrahlte Truppe zu sein: wethepeople-schweiz.chZitatTeam Switzerland™ :Wir sind ein lebender Mann und drei lebende Weiber:
Ob dies die Schweizer Politik nun wenigstens in Richtung der Erkenntnis bewegt, dass man gegen diese Szene endlich Massnahmen ergreifen sollte?
Schwyzer will Verkehrsbusse von 120 Franken nicht bezahlen - nun spricht ihn das Gericht schuldig
Weil ein Schwyzer seine beiden Verkehrsbussen nicht bezahlen wollte, musste er sich letzte Woche vor dem Münchwiler Bezirksgericht verantworten. Aus seiner Sicht müsse das Gericht zwischen Person und Mensch unterscheiden. Sien Staatsverweigererargument.