«König von Burgdorf» will Quartierstrassen für 120’000 Franken verkaufen
Grundstück-Jäger Jonas Lauwiner (28) erwarb zu einem Pappenstiel zwei Quartierstrassen in Roggwil. Nun will er viel Geld dafür – es sei denn, eine der Strassen wird nach ihm benannt.
Wie es jedoch bei einer Sanierung der Strasse aussähe, könne er nicht genau sagen. Hierzu müsste der Grundbuchauszug beigezogen und überprüft werden, welche Dienstbarkeit darauf vermerkt sei.
Ausser, sie wird nach ihm benannthttps://www.blick.ch/schweiz/bern/ausser-sie-wird-nach-ihm-benannt-koenig-von-burgdorf-kauft-strassen-jetzt-will-er-120000-franken-dafuer-id18518386.html
«König von Burgdorf» kauft Strassen – jetzt will er 120'000 Franken dafür
In Roggwil BE stehen zwei Quartierstrassen im Fokus. Jonas Lauwiner, der als Grundstückjäger bekannt ist, hat die Strassen praktisch gratis erworben. Jetzt will er Geld damit machen.
Publiziert: 25.04.2023 um 13:07 Uhr
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Aktualisiert: 25.04.2023 um 15:52 Uhr
Er nennt sich selbst «König von Burgdorf», kommt aber aus Zug: Jonas Lauwiner (28) hat es sich zum Hobby gemacht, Gemeinden Strassen abzukaufen und sie als Trophäen in seine Sammlung aufzunehmen.
Zwei davon liegen in Roggwil BE. Diese Quartierstrassen will der Grundstückjäger jetzt teuer weiterverkaufen.
Selber bezahlen musste der junge Geschäftsmann dafür praktisch nichts. Er habe den gesamten Kanton Bern nach Grundstücken ohne Eigentümer abgesucht. Dann habe er sie sich beim Grundbuchamt rechtmässig angeeignet, sagte er zu Tele M1.
Anwohner sind verdutzt
Die Anwohner der Quartierstrasse Sonnenweg finden seine Aktion merkwürdig: «Das ist schon sehr speziell, wenn plötzlich die ganze Strasse in Privatbesitz ist.» Das Problem: Viele Anwohner kommen nur über diese Strasse nach Hause.
Laut der Gemeinde ist ihr Wegrecht auch in Zukunft garantiert: «Herr Lauwiner muss Anwohner durchlassen. Das ist auch im Grundbuch so geregelt», sagt Roggwils Gemeindepräsident Benjamin Kurt gegenüber Tele M1. Im Fall einer Sanierung sei die Situation nicht ganz klar. Man müsste den genauen Grundbuchauszug anschauen und überprüfen, welche Dienstbarkeit darauf vermerkt ist.
Doch es ist Lauwiners nächste Idee, die auf viel mehr Verwunderung stösst: Würde die Gemeinde den Sonnenweg offiziell zu «Lauwinerstrasse» umbenennen, würde er der Gemeinde die Strasse schenken. Ansonsten verlange er für den Sonnenweg von einem potenziellen Käufer 120'000 Franken.
Mischung aus Belustigung und Ärger
Einem Anwohner stösst dieser Vorschlag sauer auf: «Ich finde das eine Frechheit. Für uns bleibts der Sonnenweg», sagt ein Mann zu Tele M1. Bei anderen sorgen Lauwiners kuriose Vorstellungen eher für Lacher.
Jonas Lauwiner hat ein eigenes Wappen, eine eigene Währung und ein eigenes Schloss. Die Zeit des Absolutismus ist seine Leidenschaft: Schon als Kind träumte er davon, ein Imperium zu besitzen. Auf seiner Website nennt er sich Seine Königliche Hoheit, der König und Kaiser des Lauwiner Empire, Jonas I. von Lauwiner. (ene)
«König von Burgdorf» fährt mit Panzer vor Bundeshaus auf
Jonas Lauwiner (29) fuhr am Sonntag mit einem Panzer auf dem Bundesplatz vor. Mit dem Kampffahrzeug hat sich der selbsternannte «König von Burgdorf» einen Kindheitstraum erfüllt.
ZitatAusser, sie wird nach ihm benannt
Selber bezahlen musste der junge Geschäftsmann dafür praktisch nichts. Er habe den gesamten Kanton Bern nach Grundstücken ohne Eigentümer abgesucht. Dann habe er sie sich beim Grundbuchamt rechtmässig angeeignet, sagte er zu Tele M1.
Die Dereliktion eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut, nicht jedoch einer Eigentumswohnung[5]) kann gemäß § 928 BGB durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden. In diesem Fall ist allein der Fiskus (konkret: das jeweilige Bundesland) berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich das herrenlose Grundstück anzueignen. Erklärt das Land den Verzicht auf dieses Recht, kann ein Dritter sich das Eigentum anschließend durch (gemäß § 29 GBO formbedürftige) Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt aneignen. Die Aneignung wird durch Eintragung im Grundbuch wirksam. Gibt das Land keine Erklärung gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt ab (was der Regelfall ist), bleibt das Grundstück herrenlos, das Aneignungsrecht zugunsten des Landes aber bleibt bestehen. Das Aneignungsrecht kann durch gesiegelte Erklärung (§ 29 Abs. 3 GBO) der zuständigen Landesbehörde Dritten übertragen werden. Bei überschuldeten Grundstücken kann (und wird in der Praxis) das Land gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht auf das Aneignungsrecht erklären.[6]
Nein, auch in der BRD-GmbH gibt es herrenlose Grundstücke - die kann sich das jeweilige Bundesland aneignen, tut es aber meistens nicht, weil die früheren Eigentümer sie aus Gründen aufgegeben haben (z.B. wegen immensen Sanierungskosten).
Für Kundschaft halte ich ihn nicht, sondern für einen Rollenspieler der seine Nische gefunden hat.Das hat er auch so in dem Beitrag formuliert. Er hält sich an die Gesetze, spielt seine Rolle mit einem Augenzwinkern und weiß einfach, wie er sich vermarktet.
«Auch wenn ich das Geld nicht mehr brauche, finde ich es toll, wenn ich damit einen normalen Alltag habe. Und mich nach der Arbeit wieder meinem Reich widmen kann.»