..und jetzt pflegt dieser erstklassige "journalist" auch die Legende der "4000 Euro" um die es nur gegangen ist.
Was ein Schwachsinn.
Der scheint ganz ordentlich "infiziert" zu sein. Ob er wohl der nächste "Journalist" ist, der bei den "Reichsbürgern" eincheckt um "sein Land" zu verteidigen? :o :scratch:
Die Presse:
..und jetzt pflegt dieser erstklassige "journalist" auch die Legende der "4000 Euro" um die es nur gegangen ist.
Was ein Schwachsinn.
Der scheint ganz ordentlich "infiziert" zu sein. Ob er wohl der nächste "Journalist" ist, der bei den "Reichsbürgern" eincheckt um "sein Land" zu verteidigen? :o :scratch:
Ich würde für einen kostenlosen WIKI Eintrag über diese Person plädieren.
Schlimmer finde ich eigentlich die Behauptungen über Haftbefehle, die vollstreckt worden wären. Ein Haftbefehl gegen Ursache wurde meines Wissens erst nach dem Schusswechsel und wegen desselben erlassen.
Ich möchte hinsichtlich des Journalisten zunächst um Zurückhaltung bitten. Ich sehe ihn ebenfalls auf der schiefen Bahn mitten ins Reichsbürgertum und bin entsetzt, dass ein Angehöriger der "vierten Gewalt" sich von dem Schönling und Dummschwätzer Ursache einwickeln lässt – aber noch halte ich die Schwelle zum Reichsideologen noch nicht überschritten. Insofern gibt es da für unser Wiki derzeit nichts zu dokumentieren.
Was stellt sich der Journalist denn als Antwort vor, und welche Abteilung solle da antworten auf Briefe aus einem Fantasiereich, von einem Menschen, der nur noch die Rosinen aus dem Kuchen seines Vaterlandes annehmen möchte? Das Auswärtige Amt?
Also wir in Bayern haben schon länger ein Heimatministerium. Und dieser Minister wird jetzt Nachnachnachnachnachfolger vom gottgleichen FJS.Was stellt sich der Journalist denn als Antwort vor, und welche Abteilung solle da antworten auf Briefe aus einem Fantasiereich, von einem Menschen, der nur noch die Rosinen aus dem Kuchen seines Vaterlandes annehmen möchte? Das Auswärtige Amt?
Dafür haben wir doch demnächst ein Heimatministerium.
ZitatIch möchte hinsichtlich des Journalisten zunächst um Zurückhaltung bitten. Ich sehe ihn ebenfalls auf der schiefen Bahn mitten ins Reichsbürgertum und bin entsetzt, dass ein Angehöriger der "vierten Gewalt" sich von dem Schönling und Dummschwätzer Ursache einwickeln lässt – aber noch halte ich die Schwelle zum Reichsideologen noch nicht überschritten. Insofern gibt es da für unser Wiki derzeit nichts zu dokumentieren.
Es handelt sich dabei nicht um einen Journalisten.
Dir ist schon klar, dass wir hier über ein bayrisches Ministerium reden?
INNEN, BAU UND HEIMAT: CSU-Chef Horst Seehofer (68) verlor den Kampf um das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten, macht aber noch einmal Karriere in Berlin. Das Innenressort wird deutlich gestärkt. Die Baupolitik bietet viele Möglichkeiten zur Profilierung, schließlich mangelt es an Wohnungen. Als Innenminister und oberster Heimatpfleger des Landes ist Seehofer auch in einer guten Ausgangsposition, um gegen die AfD zu poltern. Der bisherige Ressortchef Thomas de Maizière (64) scheidet aus.
https://www.mz-web.de/halle-saale/hoerspiele-und-stummfilme-staatsanwalt-im-ursache-prozess-wird-von-unbekannten-bedroht-29681700
Bisher unveröffentlichte Bodycam-Bilder
14. 02. 2018::)
Gut, also nun die Richtigstellung einiger Verschwörungstheorien, die hier weiter oben verbreitet werden.*chchch* :)) :dance:
1) Es gab Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung, 4 Stück, jeweils einen gegen Ursache, seine Frau, seine Schwiegermutter und seinen Schwiegervater.Danke für die Info.
2) Einsatzplan war es, diese Haftbefehle zu vollstrecken und danach die Räumung durchzuführen.
3) Die 4000 Euro waren nicht die gesamte Schuldsumme, sondern die ausschlaggebende, die zur Zwangsversteigerung führte. Das wurde gleich zu Verfahrensbeginn ausführlich auseinanderklamüsert.Ich erinnere mich, dass wir die Geldfrage mehrfach diskutiert haben und auch glaubwürdig erscheinendes Aktenmaterial in den virtuellen Augenschein nehmen konnten. Ob die 4.000 Euro auch hier als "auslösende Summe" identifiziert wurden, kann ich mich indes nicht erinnern. Unterstellt, es wäre so (wofür ja auch Deine Wahrnehmung im Prozess spricht) – dann hätten wir hier letztlich "zwei Wahrheiten": Einerseits, dass es 4.000 € waren, die die Räumung ins Rollen gebracht haben, andererseits, dass es viel größere Summen waren, mit denen Ursache bei verschiedenen Stellen in der Kreide stand. Ganz wertfrei: Welche dieser "Wahrheiten" in der Berichterstattung schwerpunktmäßig behandelt oder nicht behandelt würde, machte bei uninformierten Leserinnen und Lesern durchaus einen gewissen Unterschied in der Wahrnehmung des Gesamtgeschehens. Ich denke hieraus erklärt sich einiger Unmut, der um die Nennung dieser Summe entstanden ist.
4) Meine Formulierung, dass die Bundesregierung nicht auf seine Schreiben geantwortet habe. Okay, man muss, um Ironie zu verstehen, schon eine gewisse Bereitschaft mitbringen, nicht überall einen jammernden Reichsbürger zu wittern.Ich behaupte, dass die meisten die Ironie verstanden haben. Ich jedenfalls musste schmunzeln.
5) "Desaster": Wie bitte sonst sollte ein Einsatz genannt werden, der im Nachgang dazu führt, dass der Rechtsstaat sich in einem Gerichtsverfahren von einem geltungssüchtigen Hobby-Rechtsgelehrten vorführen lassen muss, weil Polizisten sich nicht erinnern oder widersprüchliche Aussagen machen, die sich mit objektiven Faktenlage nicht decken, wenn klar wird, dass die Einsatzvorbereitung dermaßen schlampig war, dass die Männer vom SEK nicht einmal wussten, auf wessen Grundstücken sie sich wann befinden, würde geschweige denn, dass ihnen jemand gesagt hätte, dass es überhaupt verschiedene Grundstücke gab? Gar nicht zu reden von den Ermittlungen und der Anklage.Und hier möchte ich Dir vehement widersprechen. Der Einsatz war kein Desaster. Er war höchstens das Vorspiel zu einem Desaster. Wie ich hier gebetsmühlenartig wiederhole: Auf Basis der öffentlich verfügbaren Fakten (wozu auch Deine Berichterstattung gehört), komme ich zu der Bewertung, dass sich die Polizisten rechtmäßig verhalten haben. Zudem halte ich ihr Vorgehen (insb. wie es auf den Videos zu sehen ist) für sehr professionell. Warum ich mir anmaße, das beurteilen zu können, lege ich Dir gerne im direkten, unbedingt vertraulichen Kontakt offen.
7) Ja, unabhängig vom "Zielobjekt" und unabhängig davon, wie oben jemand aus meiner Sicht menschenverachtend kommentierte, dass man beim SEK oft mal schnell angeschossen wird,Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns darüber einig sind, wer hier verachtet wird, wenn wir über das erhöhte Gefährdungspotenzial eines SEK-Einsatzes diskutieren…
ist es aus meiner Sicht Aufgabe der Presse, die Suche nach den Gründen eines solchen Geschehens zu begleiten. So, wie wir das bei Oury Jalloh ja auch seit Jahren tun.Deine Aufgabe als Journalist möchte Dir hier, so glaube ich, niemand streitig machen. Danke, dass Du sie machst. Bitte mach weiter.
6) Falls jemand Fragen zu bestimmten Fakten oder Details hat, ich versuche gern, zu beantworten, was ich kann.Vielen Dank für das Angebot. Ich bin sicher, wir werden darauf zurückkommen. Ich bin auch sicher, dass wir im Gegenzug gern unsere Recherchen mit Dir teilen. Ich denke immer noch, dass wir hinsichtlich unseres "Informationsauftrages" an die Öffentlichkeit "auf der selben Seite stehen".
Nun schreiben wir hier weder Buch noch Rechtsgeschichte, es ist eher ein Fortsetzungsroman, von dem ich anfangs annahm, er sei in drei Wochen durch.Wir auch. Zumindest mich frustriert das übrigens.
Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen.Den Rechtsstaat gründen wir, extrem verkürzt dargestellt, auf der Prämisse, dass auch der Staat Recht und Gesetz unterworfen ist und sich daran zu halten hat. Weiterhin muss sich jedes staatliche Handeln auf eine Rechtsgrundlage zurückführen lassen.
Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.Das liest sich wie die Bilderbuchbegründung, warum der Rechtsfinder so selten positive Worte über Polizisten verliert.
Das war dann auch noch das falsche Grundstück und die Kollegen wussten das nicht mal... Okay, man kann jeden einzelnen Punkt davon wegwischen, das passiert halt im Gedränge.Wie gesagt, die Grundstücksfrage halte ich für einen roten Hering. Spätestens nach den Ereignissen am Vortag waren sämtliche Anwesenden um das Haus herum zumindest als potenzielle Störer zu betrachten.
Aber geballt? Beamte, die Handys klauen? Ohne Protokoll, ohne auch nur den Besitzer zu vermerken?Das ist in der Tat nicht gut. Gar nicht gut. Ich hoffe, dass das dienstrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hat.
Beamte, die beim Betreten eines fremden Grundstückes & Hauses nicht nur kein Schriftstück in der Hand haben, das ihr Vorgehen legitimiert, sondern die auch nicht mal "Polizei!" rufen oder so ein Schriftstück auch nur von fern gesehen haben?Auch wenn es sich vielleicht für Krimis schlecht macht: Polizisten haben nicht die Pflicht "Polizei!" zu rufen, wenn sie irgendwo hin oder hineingehen. Bereits ihre Uniform (und im vorliegenden Fall auch die Bewaffnung und ihre Anzahl) sorgt dafür, dass sie als das erkannt werde, was sie sind. Das ist keine Bringschuld. Ganz im Gegenteil, es ist eine Holschuld; ein Polizist muss seinen Ausweis erst dann vorzeigen, wenn das von ihm verlangt wird (§ 12 SOG LSA) und das auch nur, wenn es den Zweck der Maßnahme nicht gefähren würde (angesichts des Einsatzszenarios wohl erst nach der Festnahme).
Nein, da muss man aus meiner Sicht schon mal fragen dürfen.Klar muss man das fragen dürfen.
Was Jalloh betrifft, merkst du selbst. Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.Oury Jalloh wurde aller Wahrscheinlichkeit nach in Polizeigewahrsam getötet, sehr wahrscheinlich auch in hilflosem Zustand.
Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen. Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
Warum sollten die Polizisten das andere Grundstück nicht betreten dürfen, wenn oben doch gesagt wurde, dass es Haftbefehle gegen Schwiegermutter und Schwiegervater gab?
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.
Den Schwachsinn glaubst Du hoffentlich selbst nicht!ZitatBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg. Erst wenn irgendwas davon überfällig und uneintreibbar ist, wird es problematisch. Deshalb auch meine Formulierung, dass es am Ende um 4000 Euro gegangen sei, die überfällig waren. Da steht ja nicht, dass er 4000 Euro Schulden hatte, weil das nicht stimmen würde. So aber stimmt es, und deshalb steht es ja auch da.
Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.
Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.
Daran habe ich aber erheblich Zweifel. Ich muss meiner Bank regelmäßig (jährlich) meine finanzielle "Leistungsfähigkeit" darlegen damit mein Darlehensvertrag nicht gekündigt werden kann.
Wenn die Bank zu dem Schluß kam, dass Ursache das Darlehen nicht mehr bedienen kann, was bei der Ansammlung an Schulden oder wegen der weiteren Zwangshypotheken imho vermutlich der Fall war, konnte sie nach meiner Einschätzung eben aufgrund des zitierten Paragraphen das Darlehen fristlos kündigen. Dadurch wird nach meinem Kenntnisstand der Gesamtbetrag fällig. Da eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Pers%C3%B6nliche_Schuld%C3%BCbernahme_und_Zwangsvollstreckungsunterwerfung
ebenfalls Standard bei solchen Verträgen ist (bei mir ist sie Bestandteil des Vertrages), ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.
@Rechtsfinder: Mit dem SOG habe ich gerade zu tun, was das Video betrifft. Nein, Polizei kann nicht mit Ordnungsrecht das Grundgesetz außer Kraft setzen, auch nicht, wenn sie SOG ruft.
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.
Das mag ja alles sein. Dennoch reißt Du die Aussage von @stk aus dem Zusammenhang. Im Kern zielte er darauf, dass alleine hohe Schulden nicht automatisch dazu führen, dass eine Immobilie gepfändet wird. Im Gegenteil müsse dazu – und da hat er Recht – erst Fälligkeit und Unbeitreibbarkeit eintreten. (Das bezweifle ich. Schon im BGB steht ja, dass es ausreicht, wenn "eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht" damit der Darlehensvertrag gekündigt werden kann), Du hast sicher Recht damit, dass das recht schnell passiert und die Banken durch die Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass sie es möglichst einfach haben. Dennoch steht vor jeder Zwangsvollstreckung zunächst jemand, der das vom Staat aktiv einfordert.
Bitte, lasst uns alle tief durchatmen, bevor wir hier weiter posten. Die Emotionalisierung der Diskussion hilft niemandem weiter. Wir sind die Guten!
ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.
Zu beachten ist jedoch, dass ein mögliches rechtswidriges Verhalten der Polizei noch nicht zum Herumfuchteln mit einer (nach meinem Kenntnisstand illegalen) Waffe berechtigt. Bei den Anhängern von Mr Ur besteht aber diese Vorstellung, die durch einen Presseartikel in diese Richtung noch bestärkt werden würde. Da sind wir dann bei der von @hair mess angemahnten klaren Ausdrucksweise. An dieser Stelle darf die Klarheit nicht den 4000 Zeichen untergeordnet werden.Das in Kombination mit den 4000€, die anscheinend dafür sorgten, dass Herr URsache auf die Straße gesetzt werden sollte setzt in meinen Augen für "Reichis" ein falsches Signal, wenn jetzt sogar die _Lügenpresse_ :troll: auf diesen Zug aufspringt. Nicht falsch verstehen: Ich bin dankbar, dass du als Journalist die Prozesse begleitest und uns das ganze in Kontexte eingeordnet in mundgerechten Häppchen servierst. Vielleicht ist es leicht gesagt, aber einige Informationen sollten u.U. anders gewichtet werden, damit ein anderer Eindruck entsteht.
Da ist für mich schwer nachvollziehbar, dass Kritik am Staat geäußert wird, wenn dieser anfängt diese (anfänglich tolerierten) Auswüchse zu bekämpfen.Der Staat hat sich an seine eigenen Regeln zu halten. Immer. Egal, wem gegenüber. Oder, um @stk zu zitieren:
Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.Wenn der Staat sich nicht an seine eigenen Regeln hält, dann ist er dafür zu kritisieren. Immer. Das ist die Bedeutung des Wortes "Rechtsstaatsprinzip", auf den Punkt gebracht.
Wie ich schon früher schrieb, ist es für eine Zwangsvollstreckung jeglicher Art letztlich unbedeutend, wie hoch eine geschuldete Summe ist.
So richtig die nachfolgenden Ausführungen sind, so unangebracht ist diese Kritik. Es ist deutlich erkennbar, dass ich "Zwangsvollstreckung jeglicher Art" hier als Oberbegriff für verschiedene Arten der Durchsetzung von Forderungen verwendet habe, dies zudem unabhängig vom Fall Ursache. Bei RD kommt z. B. auch oft die Durchsetzung von Geldstrafen in Frage, die sich nicht nach den zivilrechtlichen Vorschriften richtet.Wie ich schon früher schrieb, ist es für eine Zwangsvollstreckung jeglicher Art letztlich unbedeutend, wie hoch eine geschuldete Summe ist.
Auch hier bitte auf die korrekte Terminologie achten.
Wie müsste denn dies "terminologisch korrekt" ausgedrückt werden?Es ging gar nicht um die Durchsetzung einer Forderung, daher spielt die Höhe keine Rolle.
Das ist nicht eine Antwort auf meine Frage. Ich habe allmählich Zweifel an der Lesekompetenz von Müll Mann. Ich habe nicht auf den Fall Ursache bezogen argumentiert. Darauf bezogen könnte ich nämlich, wie ich bereits schrieb, gar nicht argumentieren, weil mir nicht genügend Informationen über die Finanzierung des Anwesens, über die Vorgeschichte, die zu Versteigerung mit all ihren Folgen führte usw. verfüge.Wie müsste denn dies "terminologisch korrekt" ausgedrückt werden?Es ging gar nicht um die Durchsetzung einer Forderung, daher spielt die Höhe keine Rolle.
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.
Den Schwachsinn glaubst Du hoffentlich selbst nicht!
...
Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.
Daran habe ich aber erheblich Zweifel. ...
Da eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Pers%C3%B6nliche_Schuld%C3%BCbernahme_und_Zwangsvollstreckungsunterwerfung
ebenfalls Standard bei solchen Verträgen ist (bei mir ist sie Bestandteil des Vertrages), ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.
Da sind wir nun grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht. Du hälst den Einsatz für okay, ich habe aber im Prozess langsam Zweifel bekommen. Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen. Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.
Das war dann auch noch das falsche Grundstück und die Kollegen wussten das nicht mal...
Aber weil jemand oben auf meine Verantwortung für die Folgen unserer/meiner Berichterstattung bei den Ursache-Fans hinwies, mal grundsätzlich: Nein, die habe ich nicht. Ich berichte nach bestem Wissen und Gewissen, nicht so, wie mir das jemand vorflüstert, und auch nicht so, dass ich möglichst viel Applaus bekomme, aber auch nicht so, dass ich mich danach richte, was geschehen könnte, wenn jemand etwas falsch verstehen würde.Ich habe jetzt 38 Dienstjahre. Davon auch knapp 25 genau in meinem Bereich. Seit 17 Jahren habe ich mit Staatsverweigerern zu tun. Und von manch einem habe ich den Werdegang ganz gut verfolgen können.
Das ist nämlich, und ehrlich, ich habe ziemlich genau ein Vierteljahrhundert Erfahrung damit, angefangen mit den Treuhand-Prozessen und dem ganzen Stasizeug damals, einfach nicht möglich. Bei 177000 Zeitungsleser versteht immer jemand was falsch oder gar nicht, einer findet es gut, der andere ist empört. Wenn man erst anfängt, sich beim schreiben daran zu orientieren, sucht man sich besser einen anderen Job.
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sein.
Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.
SOG? Ja, die Polizei argumentiert in der Tat damit, man habe kein Video gesperrt, sondern nur um Sperrung gebeten, entschieden habe dann Youtube. Das ist natürlich ein Witz, denn damit lagert der Rechtsstaat seine Entscheidungen an eine private Firma aus, die sich ihrerseits auf irgendwelche schwammigen Community-Richtlinien oder, wenn gar nichts hilft, auf ihr Hausrecht beruft.
Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sei.
Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.
@hair mess: Jetzt erst gesehen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu lesen, was Sie wollen, wo Sie wollen und dazu zu denken, wie Sie wollen. Sie können aus der Entfernung und ohne nähere Kenntnis Urteile fällen und Weisheiten verbreiten und Ratschläge geben, das ist ihr gutes Recht. Mein gutes Recht ist, Ihre sicher gutgemeinten Hinweise für das zu halten, was sie sind - der Versuch, eine Ihnen genehmere Berichterstattung herbeizuführen.
SOG? Ja, die Polizei argumentiert in der Tat damit, man habe kein Video gesperrt, sondern nur um Sperrung gebeten, entschieden habe dann Youtube. Das ist natürlich ein Witz, denn damit lagert der Rechtsstaat seine Entscheidungen an eine private Firma aus, die sich ihrerseits auf irgendwelche schwammigen Community-Richtlinien oder, wenn gar nichts hilft, auf ihr Hausrecht beruft.
Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränkbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.
Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.
Wir sind auf Herrn Ursache deutlich vor der Tat aufmerksam geworden, vielleicht haben Sie den anderen Ursache-Thread schon gefunden. Wenn Sie eine ruhige Stunde haben, wäre ein Blick nicht schlecht. Herr Ursache hat mehrfach öffentlich mit Gewalt gegen Personen, mit dem Tod von Personen gedroht. In einem Fall war von "Pistole" die Rede. Die Polizei konnte, musste gar bei Vorbereitungsrecherche wissen, dass Zielperson-1 ggf. mit Pistole Widerstand leisten könnte. Selbstverständlich wird der schlimmstmögliche Fall angenommen, ich halte die Aussage für völlig schlüssig.
Das ist ja ein interessanter Schwenk. Gerade ging es noch um die Rechtmäßigkeit des Betretens fremder Grundstücke, welche Sie (wenn ich recht verstand) zunächst nicht sahen. Darauf antwortete ich. Nun kommt der Schwenk auf die Einsatzvideos. Na gut, dann dazu:Das ist kein "interessanter Schwenk", sondern die Antwort eine Frage eines anderen Foristen weiter oben. Danke.
Einsatzvideos sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie dienen der Dokumentation und späterer Auswertung. Zum Beispiel vor Gericht. Sie argumentieren mit dem Presserecht, welches eingeschränkt würde. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwieweit youtube als Teil der Presse anzusehen sein könnte - da wenden sich Privatpersonen und Firmen an die Öffentlichkeit.Dass Sie das nicht erkennen können, ändert nicht an den Tatsachen. Nicht Youtube ist der Betreiber eines Kanals, sondern der jeweilige Inhaber. Es betreibt ja auch nicht der Satellitenanbieter Astra die ARD.
Anders wäre die Sache wohl einzuschätzen, wenn diese Videos auf dem Videoserver der MZ veröffentlicht worden wären. Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, warum nicht dort veröffentlicht wurde? Hatte Ihre Rechtsabteilung Bedenken?Nein. Wir veröffentlichen alle Videos bei YT.
P.S: Ich achte, dass Sie sich hier der sicher nicht einfachen Diskussion stellen. Ich sehe, dass Ihnen "karma" abgezogen wurde, ich erlaube mir, das wieder zu erhöhen.ich habe keine Ahnung, wovon Sie reden. Aber danke.
Das Drama ist eben leider, daß es viele verschiedene Auffassungen darüber gibt, was unter gutem Journalismus zu verstehen sei. Es gab da mal einen Ausspruch, daß ein Artikel dann gut wäre, wenn ihn Leser sowohl als zutreffend, als auch als völlig daneben empfanden ( @stk kann mir sicher auf die Sprünge helfen, woher das stammt).Weiß ich nicht, könnte ich aber unterschreiben.
Allerdings sollten die Leute dann nicht in so krassem Gegensatz zueinander stehen, wie ihre Meinungen über den Artikel.Das ist eben etwas, das haben Sie als Schreiber nie in der Hand.
Und man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.
Ob dazu ein Artikel, der vor allem die Sicht eines der Beteiligten widerspiegelt, wie Sie weiter oben erklärten, sehr hilfreich ist, ist dann die Frage, wenn diese Sicht von den Fakten abweicht.
Das mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten.Die Grundstücke? Vielleicht alle im Dorf? Im Landkreis? Und weswegen?
Und das durfte nach der bekannten Vorgeschichte nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher sein.Durfte? Er hätte es sein müssen, weil nur er die Haftbefehle eröffnen kann.
Man erachtet es dabei nicht nur das als rechtmäßig, ein Grundstück zu betreten, sondern auch, zur Türöffnung einen Schlosser hinzuziehen. Eine Gilde, die dabei nicht ganz ungefährlich lebt. Und der macht sich dann, da er den Schließzylinder aufbohrt, zumindest einer Sachbeschädigung schuldig ...Ich glaube nicht, dass die Öffnung von drei Wohnungen als rechtmäßig anzusehen wäre, wenn es bei der ganzen Angelegenheit (Räumung) einzig um eine davon geht.
Eine solche "eindringliche Bitte" an Youtube stützt sich ja auch nicht auf das SOG LSA, sondern auf ein Gesetz, mit dem genau das vom Gesetzgeber gewollt ist. Nun wäre es ja nicht das erste Mal, daß eine "handwerklich miserable" Arbeit in Karlsruhe entsorgt wird. Nur muß das dann eben auch jemand in Angriff nehmen.Wie gesagt, ich bewundere die innere Überzeugung, mit denen Foristen hier ihr nicht vorhandenes Wissen spazierenführen. Das ist wirklich beeindruckend. Also zur Klarstellung: Nicht ich unterstelle, dass sie das tut, sondern die Polizei beruft sich AUSDRÜCKLICH auf §13 SOG als Rechtsgrundlage ihres Sperrwunsches.
Dennoch, als Gerichtsreporter sollten Sie sich auf den abzuurteilenden Sachverhalt konzentrieren, nicht auf Nebenschauplätze.1. Ich bin kein "Gerichtsreporter"
Das Andere wäre ein Kommentar, da gestehe ich so etwas zu. Aber dann ist es als Kommentar zu kennzeichnen. Jedem steht eine Meinung zu, so seltsam sie ist.Wieso Berichte darüber, die auf Fakten beruhen und diese beschreiben, "Kommentare" sein sollen, erschließt sich mir nicht. Weil die Fakten Ihrer Auffassung widersprechen?
Jedoch sollte ein Berichterstatter beim Bericht bleiben. Da haben wir in unserem Forum schon Besseres gesehen. Und so lange Sie das vermischen brauchen Sie sich auch nicht zu beschweren, in ein gewisses Licht gerückt zu werden. In dieses Licht stellen Sie sich selbst.Nennen Sie mir die kommentierlichen Passagen in irgendeinem der 14, 15 oder 17 Texte zu U. bisher. Und beschweren? Ich beschwere mich nicht. Ich weiß ja nun, wo ich hier mitdiskutieren durfte, woher es kommt. Erstaunlicherweise halten Sie sich hier für aufgeklärte, informierte Bürger auf der guten Seite. Guckt man dann rein, stellt man dieselbe Borniertheit, dassselbe unmenschliche Diskutieren auf einer persönlichen Ebene, dieselbe Art der Nutzung von bösartigsten Unterstellungen, denselben Hang zum Denunzieren ohne tiefere Kenntnis und das Festhalten an einem Glauben fest, der von Tatsachen einfach nicht zu besiegen ist.
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sein.
Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.
Wie die Typen von der anderen Seite haben Sie sich hier ein Nest gebaut, in dem sie sich gegenseitig so intensiv auf die Schulter klopfen, dass Sie - nicht alle von Ihnen, aber sichtlich doch einige - augenscheinlich der Ansicht sind, was nicht ihre strikten Glaubensgrundsätze teilt - keine Plattform bieten, nur schreiben, was zum Weltbild passt, einordnen in gute und schlechte Angeklagte und in nützliches Recht und in bestimmten Fällen unnützes - ist zu verurteilen.
ZitatUnd man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.
Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.
Abschließend dazu, und weil es wirklich keinen Sinn hat, fünfmal auf die Tatsachen zu verweisen und sie beim schsten Mal wieder als Unwahrheit unter die Nase gerieben zu bekommen:Ich glaube, die wenigsten werfen Dir hier Unwahrheit vor. Ich denke weiterhin, dass der Großteil der Fakten, die Du berichtet hast, auch hier unstrittig ist. Umstritten ist eher der "Ton" der Berichte, der von einigen hier (und auch ich konnte mich des Eindrucks stellenweise nicht erwehren) als "zu freundlich" empfunden wurde bzw. wird. Anders ausgedrückt: Der Vorwurf ist (zumeist) nicht, dass Deine Berichterstattung nicht richtig sei, sondern, dass sie nicht gefällt. Zuweilen, dass sie "der anderen Seite" Munition liefert.
Es gab einen Strafbefehl über eine durchaus nicht unerhebliche Anzahl an Tagessätzen, die Ursache während seiner Haftzeit ja auch in Ersatzhaft abgesessen hat. Gegenstand dessen war, wenn ich mich recht erinnere, auch Nötigung (ggf. sogar Erpressung). Dieser Weg wurde also auch begangen.Wir sind auf Herrn Ursache deutlich vor der Tat aufmerksam geworden, vielleicht haben Sie den anderen Ursache-Thread schon gefunden. Wenn Sie eine ruhige Stunde haben, wäre ein Blick nicht schlecht. Herr Ursache hat mehrfach öffentlich mit Gewalt gegen Personen, mit dem Tod von Personen gedroht. In einem Fall war von "Pistole" die Rede. Die Polizei konnte, musste gar bei Vorbereitungsrecherche wissen, dass Zielperson-1 ggf. mit Pistole Widerstand leisten könnte. Selbstverständlich wird der schlimmstmögliche Fall angenommen, ich halte die Aussage für völlig schlüssig.
Dann wäre es ein Weg gewesen, ihn wegen Nötigung anzuzeigen, anzuklagen etc. Es ist nicht meine Baustelle, da einen Weg zu finden. Ein ziviler Haftbefehl, der dem Betreffenden nicht eröffnet wird, hat sich aus meiner Sicht als untauglich herausgestellt.
Leute, der Großteil unserer Beschwerden richtet sich dagegen, dass der Tonfall von @stk in seinen Artikeln uns nicht gefällt. Und dann solche Formulierungen? :naughty:ZitatDas ist ja ein interessanter Schwenk. Gerade ging es noch um die Rechtmäßigkeit des Betretens fremder Grundstücke, welche Sie (wenn ich recht verstand) zunächst nicht sahen. Darauf antwortete ich. Nun kommt der Schwenk auf die Einsatzvideos. Na gut, dann dazu:Das ist kein "interessanter Schwenk", sondern die Antwort eine Frage eines anderen Foristen weiter oben. Danke.
"Karma" ist eine von zwei Methoden, mit denen die Software unseres Forums Feedback unterstüzt. Die "Danke sagen"-Funktion hast Du ja schon gefunden. Während es über die Vergabe von "Karma-Punkten" hier keine festen Regeln (nicht einmal Richtlinien) gibt, zeigen meine subjektiven Erfahrungswerte, dass solche Punkte vorwiegend als positiv empfundenes Sozialverhalten honorieren bzw. negatives Sozialverhalten sanktionieren. Deinen derzeitigen "Karma-Punktestand" (zur Stunde: 9 Punkte) interpretiere ich als Zeichen, dass Deine Anwesenheit und Dein Verhalten als Person bereichernd wahrgenommen wird. Dein "Danke sagen"-Stand von derzeit 41 Danksagungen (im Vergleich zu 8 Beiträgen) deutet auf eine exorbitant hohe Wertschätzung Deiner Beiträge als guter sachlicher Debattenbeitrag hin. Ich sage das so ausführlich, weil meine Wahrnehmung ist, dass Dich hier niemand (persönlich) angreifen will, ich aber gleichzeitig den Eindruck habe, dass Du Dich zuweilen angegriffen fühlst. Damit möchte ich ausdrücklich nicht sagen, dass es unberechtigt wäre, fühltest Du Dich angegriffen.ZitatP.S: Ich achte, dass Sie sich hier der sicher nicht einfachen Diskussion stellen. Ich sehe, dass Ihnen "karma" abgezogen wurde, ich erlaube mir, das wieder zu erhöhen.ich habe keine Ahnung, wovon Sie reden. Aber danke.
Nachdem ich jetzt ein paar Minuten vor der Eingabemaske saß und meine Gedanken zu diesem Abschnitt noch immer nicht in klare Worte fassen kann, hebe ich den Gedanken nochmal hervor, um ihn "sacken" zu lassen.ZitatUnd man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.
Wie ich eingangs schrieb: Es geht um die Interpretationsmöglichkeit der Fakten. Fakt ist, und zumindest ich möchte das nicht bestreiten, dass es wohl eine Einzelforderung in Höhe von 4.400 Euro war, weswegen das Haus unter den Hammer geriet. Ich nehme als Hauptkritik wahr, dass die Nennung der Summe lade zur Interpretation ein, dies sei die Gesamtsumme aller Forderungen gewesen. Was zu steigender Sympathie für Ursache und seine (verwerflichen!) Handlungen führen könnte. Das passt eben nicht in die Agenda des SonnenstaatlandSSL.ZitatOb dazu ein Artikel, der vor allem die Sicht eines der Beteiligten widerspiegelt, wie Sie weiter oben erklärten, sehr hilfreich ist, ist dann die Frage, wenn diese Sicht von den Fakten abweicht.
Wie gesagt, ihr trotziges Beharren darauf, dass es Fakten gibt, die ich irgendwie "falsch" dargestellt habe, zeigt mir, dass es wenig Sinn hat, diese Auffassung berichtigen zu wollen. Wir diskutieren jetzt hier seit vier Seiten, falsche Fakten hat noch niemand nennen können und doch tauchen sie immer wieder auf. In meinen Augen ist das ein ähnlicher Efffekt wie bei denen drüben auf der anderen Seite. Man glaubt etwas, weil man es glaubt. Und ist darin von Fakten und Erklärungen unbeirrbar.
Die Übertreibung ist jetzt schon ein bisschen polemisch…ZitatDas mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten.Die Grundstücke? Vielleicht alle im Dorf? Im Landkreis? Und weswegen?
Willst Du wirklich von einem Gerichtsvollzieher verlangen, dass er sich in eine Situation begibt, in der er Gefahr läuft, ange- oder sogar erschossen zu werden? Denn genau das ist die Situation, in der man sich während eines Einsatzes von Spezialeinsatzkräften befindet. Unabhängig davon, ob man Zielperson, SEK-Beamter, ggf. Opfer oder eben Unbeteiligter ist. Die tragen Waffen. Die fackeln auch (zu Recht!) nicht lange. Das ist verdammt gefährlich. Dafür sind Gerichtsvollzieher (zum Glück!!) nicht ausgebildet. Also sollten sie auch in sicherem Abstand warten – und dem SEK nicht im Wege stehen. Wie das z.B. der Heiopei, der da am Pool herumstolziert und nachher wirr davon faselt, die Polizei müsse ihn jetzt erschießen, da er irgendetwas gesehen habe. Randnotiz: Der trägt eine nicht unerhebliche Verantwortung am blutigen Ausgang dieses Einsatzes.ZitatUnd das durfte nach der bekannten Vorgeschichte nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher sein.Durfte? Er hätte es sein müssen, weil nur er die Haftbefehle eröffnen kann.
Wie ich schon darzulegen versucht habe: Unter Gesichtspunten der Gefahrenabwehr (in den Wohnungen könnten sich weitere gewaltbereite, ggf. bewaffnete Störer verbergen) halte ich die Rechtmäßigkeit der Öffnung der ansonsten "unbeteiligten" Wohnungen für nicht prima facie abwegig. Wenn hingegen die Wohnungen planmäßig geöffnet wurden, weil der Einsatz schlampig vorbereitet war ("Wie, die gehörten gar nicht zum Grundstück, das wir räumen sollten? Oh. Also DANN hätte ich keinen Grund gesehen, die zu öffnen, ich dachte, das muss so!"), sieht die Lage schon wieder (sehr!) anders aus.ZitatMan erachtet es dabei nicht nur das als rechtmäßig, ein Grundstück zu betreten, sondern auch, zur Türöffnung einen Schlosser hinzuziehen. Eine Gilde, die dabei nicht ganz ungefährlich lebt. Und der macht sich dann, da er den Schließzylinder aufbohrt, zumindest einer Sachbeschädigung schuldig ...Ich glaube nicht, dass die Öffnung von drei Wohnungen als rechtmäßig anzusehen wäre, wenn es bei der ganzen Angelegenheit (Räumung) einzig um eine davon geht.
Naja, wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei keine Ahnung hat, was sie tun darf, oder nicht. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Lösch-Bitte an YT aufgrund der polizeilichen Generalklausel verweise ich auf die detaillierten Ausführungen von @Müll Mann, die ich für vertretbar halte. Die Interpretation, dass die Presse nicht über Polizeitaktik berichten dürfe, halte ich indes für äußerst fragwürdig.ZitatEine solche "eindringliche Bitte" an Youtube stützt sich ja auch nicht auf das SOG LSA, sondern auf ein Gesetz, mit dem genau das vom Gesetzgeber gewollt ist. Nun wäre es ja nicht das erste Mal, daß eine "handwerklich miserable" Arbeit in Karlsruhe entsorgt wird. Nur muß das dann eben auch jemand in Angriff nehmen.Wie gesagt, ich bewundere die innere Überzeugung, mit denen Foristen hier ihr nicht vorhandenes Wissen spazierenführen. Das ist wirklich beeindruckend. Also zur Klarstellung: Nicht ich unterstelle, dass sie das tut, sondern die Polizei beruft sich AUSDRÜCKLICH auf §13 SOG als Rechtsgrundlage ihres Sperrwunsches.
Ich halte die Ermittlungspannen durchaus für ein "Desaster", um bei unseren Wortklaubereien zu bleiben. Den Einsatz jedoch (noch) nicht. Den halte ich weiterhin für rechtmäßig. Ich gestehe jedoch ein, dass mich die Sache mit den Wohnungsöffnungen inzwischen etwas zweifeln lässt (s.o.). Von einem "Desaster" ist der Einsatz dennoch weit entfernt, finde ich.Dennoch, als Gerichtsreporter sollten Sie sich auf den abzuurteilenden Sachverhalt konzentrieren, nicht auf Nebenschauplätze.1. Ich bin kein "Gerichtsreporter"
2. Ich halte den Umstand, dass Polizisten vor Gericht eine fürchterliche Vorstellung geben, dass ein Ermittlungsverfahren lauter Pannen offenbart und dass ein Einsatz im sensiblen Bereich der Reichsbürger letztlich trotz Kenntnis der "politischen Schiene" (Zitat des Ermittlungsführers) so vor den Baum geht, dass sich die RB in ihren Ansichten bestätigt sehen, nicht für einen "Nebenkriegsschauplatz".
Nein, weil die Interpretation der Fakten seiner Interpretation der Fakten widersprechen. Aber das hatten wir schon… ;)ZitatDas Andere wäre ein Kommentar, da gestehe ich so etwas zu. Aber dann ist es als Kommentar zu kennzeichnen. Jedem steht eine Meinung zu, so seltsam sie ist.Wieso Berichte darüber, die auf Fakten beruhen und diese beschreiben, "Kommentare" sein sollen, erschließt sich mir nicht. Weil die Fakten Ihrer Auffassung widersprechen?
Wow, das ist hart. Ich erlebe den Umgang mit Dir hier für meine sonstigen Diskussionserfahrungen im Internet als ausgesprochen höflich. Diejenigen Diskussionsbeiträge, die ich für "grenzwertig" halte, sind immer noch weit von dem entfernt, was ich "für gewöhnlich" in Diskussionen erlebe – online wie offline. "Unmenschlich" ist schon wirklich ein starker Vorwurf. Ich muss sagen: Der trifft mich hart.ZitatJedoch sollte ein Berichterstatter beim Bericht bleiben. Da haben wir in unserem Forum schon Besseres gesehen. Und so lange Sie das vermischen brauchen Sie sich auch nicht zu beschweren, in ein gewisses Licht gerückt zu werden. In dieses Licht stellen Sie sich selbst.Ich beschwere mich nicht. Ich weiß ja nun, wo ich hier mitdiskutieren durfte, woher es kommt. Erstaunlicherweise halten Sie sich hier für aufgeklärte, informierte Bürger auf der guten Seite. Guckt man dann rein, stellt man dieselbe Borniertheit, dassselbe unmenschliche Diskutieren auf einer persönlichen Ebene, dieselbe Art der Nutzung von bösartigsten Unterstellungen, denselben Hang zum Denunzieren ohne tiefere Kenntnis und das Festhalten an einem Glauben fest, der von Tatsachen einfach nicht zu besiegen ist.
Wie die Typen von der anderen Seite haben Sie sich hier ein Nest gebaut, in dem sie sich gegenseitig so intensiv auf die Schulter klopfen, dass Sie - nicht alle von Ihnen, aber sichtlich doch einige - augenscheinlich der Ansicht sind, was nicht ihre strikten Glaubensgrundsätze teilt - keine Plattform bieten, nur schreiben, was zum Weltbild passt, einordnen in gute und schlechte Angeklagte und in nützliches Recht und in bestimmten Fällen unnützes - ist zu verurteilen.Nun, Du teilst unsere "strikten Glaubensgrundsätze" nicht. Trotzdem erhältst Du hier eine Plattform. Auf Einladung. Wie oben dargestellt, wird Deiner Beteiligung an der Diskussion weitenteils Wertschätzung entgegengebracht. Persönlich, wie sachlich.
Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.
Ich bedanke mich für die Möglichkeit, hier mitreden zu dürfen, es war den Versuch wert.Ich möchte mich für Deine Beteiligung an der Diskussion hier bedanken. Du hast sie bereichert.
Was gerade schwierig ist: Die Diskussion zersplittert in viele Einzelargumente, die dann aufgrund der vielen Beteiligten unübersichtlich werden. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie das verbessert werden kann, dann her damit ;)
Dann wäre es ein Weg gewesen, ihn wegen Nötigung anzuzeigen, anzuklagen etc. Es ist nicht meine Baustelle, da einen Weg zu finden. Ein ziviler Haftbefehl, der dem Betreffenden nicht eröffnet wird, hat sich aus meiner Sicht als untauglich herausgestellt.Es gab einen Strafbefehl über eine durchaus nicht unerhebliche Anzahl an Tagessätzen, die Ursache während seiner Haftzeit ja auch in Ersatzhaft abgesessen hat. Gegenstand dessen war, wenn ich mich recht erinnere, auch Nötigung (ggf. sogar Erpressung). Dieser Weg wurde also auch begangen.
Was gerade schwierig ist: Die Diskussion zersplittert in viele Einzelargumente, die dann aufgrund der vielen Beteiligten unübersichtlich werden. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie das verbessert werden kann, dann her damit ;)
Das Zauberwort heißt Moderation. Die Diskussion in einen eigenen Faden auslagern und Schreibrechte auf wenige Leute verteilen. Wer Fragen oder Anmerkungen hat schickt diese an die Moderatoren und die müssen dann filtern und priorisieren.
ZitatDas mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten.Die Grundstücke? Vielleicht alle im Dorf? Im Landkreis? Und weswegen?
So nachdem ich 3 Seiten intensive Diskussion aufgeholt habe auch noch ein paar Worte hierzu:
Ich finde es ja interessant wenn ein Journalist sich auf unbedeutende Wortklauberei einlässt. Aus der Praxis heraus kann ich sagen, dass der Normalsterbliche keinen Unterschied zwischen den Sätzen "(...) er wurde wegen 4.000€ geräumt (...)" und "(...) der Auslöser der Räumung waren 4.000€ (...)" macht.
Für die meisten unbedarften Leser haben diese Sätze dieselbe Aussage und jemandem der für die Presse schreibt sollte mMn bewußt sein wie seine Worte vom Leser verstanden werden. Da hilft auch keine Wortklauberei, hier wurde eindeutig suggeriert, dass A. Ursache wegen "läppischen" 4.000€ geräumt wurde. Der genaue Satzbau ist dabei unerheblich und es bedarf mMn* schon einer gewissen akadmischen Arroganz sich hierbei darauf zu berufen wie der Satz genau geschrieben wurde.
..und jetzt pflegt dieser erstklassige "journalist" auch die Legende der "4000 Euro" um die es nur gegangen ist.
Was ein Schwachsinn.
Der scheint ganz ordentlich "infiziert" zu sein. Ob er wohl der nächste "Journalist" ist, der bei den "Reichsbürgern" eincheckt um "sein Land" zu verteidigen? :o :scratch:
Ich würde für einen kostenlosen WIKI Eintrag über diese Person plädieren.
"Am Ende ging es noch um rund 4 000 Euro,Es mag sein, dass dies den vordergründigen Tatsachen nach eine völlig richtige Darstellung ist. Aber mir scheint eher problematisch, was nicht gesagt ist: Es mag in der Tat sein, dass es "am Ende" nur um 4000 Euro ging. Es ging aber noch um deutlich mehr, wie ja dann später folgt: Zwangsversteigerung des Grundstücks, Räumung usw. Die Vorgeschichte ist also zumindest verkürzt dargestellt.
die überfällig waren. Doch der am Bodensee
aufgewachsene Adrian Ursache, der seiner
Frau, der früheren „Miss Germany“ Sandra
Ursache, ins Burgenland gefolgt war, hatte
bereits beschlossen, den Kampf mit dem
Rechtsstaat aufzunehmen, dessen Entscheidungen
er nach monatelangem Studium
von Internetartikeln und juristischer
Fachliteratur nicht mehr akzeptieren zu
können glaubte.
Im Stil eines WinkeladvokatenZumindest die Bezeichnung "Winkeladvokat" ist keine Tatsachenberichterstattung, sondern eine Wertung. Meiner bescheidenen Meinung nach zeichnen sich Winkeladvokaten auch nicht dadurch aus, dass sie Paragrafen wörtlich auslegen. Eine Auslegung ist immer eine Deutung. Daher könnte man fragen, ob ein wörtliches Verständnis eines Textes eine "Auslegung" sei. Unzweifelhaft ist ein nicht wörtliches Verständnis eines Wortlauts eine Deutung und Auslegung, ob dies umgekehrt gilt oder nicht, lasse ich offen.
legte Ursache Paragrafen nun wörtlich
aus.
Erst kommt es zur ZwangsversteigerungHier wird wieder kurzschlüssig ein Zusammenhang zwischen der Zwangsversteigerung des Grundstücks, den Haftbefehlen und dem Einsatz in Reuden hergestellt, der so nicht gewesen sein kann. Dass der Einsatz der Räumung des Grundstücks diente, um den Ersteigerer endlich in den Besitz seines Eigentums zu setzen, wird hier ausgelassen. Mit der Abgabe einer Vermögensauskunft hat dies nichts zu tun. Wenn ein Grundstück zwangsversteigert worden ist, kann der Ersteigerer dessen Räumung verlangen, wenn der unberechtigte Bewohner nicht freiwillig auszieht.
des Hauses, dann sollen in
Reuden Haftbefehle vollstreckt werden, die
als letztes Drohmittel von Gläubigern gelten,
um entweder ihr Geld zu bekommen
oder die beeidete Aussage eines Schuldners,
dass er über kein Vermögen verfügt.
Der Routineeinsatz gerät zum Desaster. stk
Was da jetzt "nicht richtig" ist oder "suggeriert" wird, gut, konkret wird es ja da hier selten, das habe ich schon begriffen.Geschätzter Herr @stk, Ihren Text habe ich oben einer ganz konkreten Analyse unterzogen.
Am Ende ging es noch um rund 4 000 Euro, die überfällig waren.Wenn man die Ursachegeschichte kennt und grundsätzlich neutral gegenüber Ursache eingestellt ist dann ist auch klar, dass die 4.000€ "das Fass zum überlaufen brachten".
Es stimmt nur eben nicht, was Sie dort hineinlesen.Wer sagt, was stimmt und was nicht? Sie?
Weder steht dort etwas von "nur" 4000 Euro, noch bezeichne ich ihn als "Winkeladvokaten", wenn ich konstatiere, dass sein Stil dem eines Winkeladvokaten gleiche. Lesen Sie einfach nach, Sie kommen drauf. Zur Definition, hier 2. und 3. Zeile: https://de.wikipedia.org/wiki/WinkeladvokatEs kann sein, dass ich besser einschätzen kann, was ein Winkeladvokat ist, als Sie. Ich muss auch nicht Wikipedia lesen, um zu wissen, was ein Winkeladvokat ist. Mir ist auch die Aufgabe des "advocatus vinculi" im Ehenichtigkeitsverfahren der katholischen Kirchengerichtsbarkeit bekannt.
Was Sie über Zusammenhänge meinen meinen zu müssen, ohne etwas darüber zu wissen, bleibt Ihnen unbenommen. Allerdings war das, weiter oben zweimal erwähnt, genau der Einsatzplan: Haftbefehle vollstrecken, danach die Zwangsräumung durchführen. Über die wurde dann in den nebenstehenden, ich hatte es oben erwähnt, knapp 280 Zeilen berichtet, so dass es in dem kleinen Nebentext verzichtbar war, das noch einmal aufzurühren.Wenn Sie das so sehen, dann ist Ihre Aufteilung auf zwei Texte zumindest unglücklich gewesen.
Die Beckmesserei, wozu eine Vermögensauskunft dient, belasse ich Ihnen. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann und das so angibt, dann ist das genau ein von drei Möglichkeiten. Ausgelassen ist hier nur die der Haft."Beckmesserei" ist wieder eine Wertung. Dass die Vermögensauskunft nicht das ist, was Sie behaupten, ist hingegen eine Tatsache.
Der Routineeinsatz? Es ist vielleicht schwer zu verstehen, aber für die Beamten war es allen Aussagen zufolge einer. Hingehen, festnehmen, Räumung sichern, fertig. Erst vor Ort und durch den Ablauf der Geschehnisse wurde daraus etwas, das aus dem Ruder lief. Ich glaube, so schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen.Wenn Sie einen beteiligten Beamten zitiert hätten, der den Einsatz als Routineeinsatz bezeichnet hätte, dann wäre dies Berichterstattung. Da Sie dies unterlassen, erscheint der Begriff als Ihr eigenes Werturteil und ist damit nicht mehr ein Tatsachenbericht.
Am Ende ging es noch um rund 4 000 Euro, die überfällig waren.
Amtsgericht Zeitz droht mit illegaler Zwangsversteigerung. die Nazis aus der Bundesrepublik machen Hetzjagd im Auftrag der Banken.
Warum waren die Bullen den überhaupt da? Was wollten die denn überhaupt? Da gab es doch eine Vorgeschichte! Warum schreibst du da nichts drüber?
+Heinz Schweinz habe ich doch schon merfach. ich habe mich entschuldet 140.000€ und die wollten eine dingliche haftung machen gegen meine schwigereltern. obwohl die schuld bezahlt ist.
Der Routineeinsatz? Es ist vielleicht schwer zu verstehen, aber für die Beamten war es allen Aussagen zufolge einer. Hingehen, festnehmen, Räumung sichern, fertig. Erst vor Ort und durch den Ablauf der Geschehnisse wurde daraus etwas, das aus dem Ruder lief. Ich glaube, so schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen.
Die Lage am Vortag war durch Gerichtsvollzieher und ein bei Räumungen öfter mal übliches Polizeiaufgebot nicht mehr beherrschbar. Daher rückten am nächsten Tag SEK und Bereitschaftspolizei an.
@Sandmännchen Das ist eine Frage der Perspektive. Nach meiner Ansicht ist die Angelegenheit Ursache bereits am Vortag des Einsatzes aus dem Ruder gelaufen (vielleicht sogar schon früher, aber an diesem Tag wurde es zumindest deutlich sichtbar).
Die Lage am Vortag war durch Gerichtsvollzieher und ein bei Räumungen öfter mal übliches Polizeiaufgebot nicht mehr beherrschbar. Daher rückten am nächsten Tag SEK und Bereitschaftspolizei an. Deren Einsatz lief aber, gemessen an den Kriterien solcher Einsätze, routiniert ab. Ich sehe nicht, wie sich die Polizisten falsch verhalten hätten oder was sie besser machen konnten.
Einen Film, der zeigt, wie ein Einsatzkommando der Polizei des Landes ohne sich verbal zu erkennen zu geben das Grundstück des als Reichsbürger bekannten Adrian Ursache aus Reuden stürmt, dabei anwesende Frauen und Männer zu Boden zwingt und mit Kabelbindern fesselt.
Das geleakte Video, Bestandteil der Gerichtsakten und von Unbekannten veröffentlicht, ist ein Dokument, dessen Veröffentlichung nach Ansicht der Verteidigung „zur Aufklärung der Öffentlichkeit“ beiträgt.
Agbgesehen davon, dass das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA), auf dessen Paragraf 13 sich die PD Süd bei ihrem Versuch stützte, Zuschauern in Deutschland den Zugang zu dem SEK-Video zu verwehren, das gar nicht hergibt.
Dort steht zwar, dass „die Sicherheitsbehörden und Polizei die erforderlichen Maßnahmen treffen können, um eine Gefahr abzuwehren“. Nur schränkt Paragraf 11 desselben Gesetzes die Möglichkeiten, das unter Inkaufnahme der Einschränkung von Grundrechten zu tun, auf fünf konkrete Artikel des Grundgesetzes ein, unter denen sich Artikel 5 eben gerade nicht findet.
Warum stellt die MZ das Video eigentlich nicht einfach auf ihrer eigenen Webseite zum Herunterladen zur Verfügung, so dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Leere läuft und man sich aufs Presserecht berufen könnte? Das spricht nicht gerade dafür, dass die Zeitung hinter dieser Veröffentlichung steht.
...
Daher halte ich es für überzogen, wenn dem Schreiberling nahe gelegt wird, seine journalistische Ausbildung zu wiederholen. ...
Tja Herr Könau @stk , wo fange ich da an?– Quelle: https://www.mz-web.de/29809018 ©2018SpoilerReichsbürger-Prozess Wo ist das SEK-Video vom Adrian-Ursache-Einsatz hin?
Von Steffen Könau 04.03.18, 11:00 Uhr
[...] Das geleakte Video, Bestandteil der Gerichtsakten und von Unbekannten veröffentlicht, ist ein Dokument, dessen Veröffentlichung nach Ansicht der Verteidigung „zur Aufklärung der Öffentlichkeit“ beiträgt.
[...]
Zwar gab der Onlineriese an, dieses Ansinnen abgelehnt zu haben, weil das Video bereits aufgrund der Anfrage einer Privatperson auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gesperrt worden sei.
Geleaktes Video von Adrian Ursache gelöscht: Behörde regt an, Youtube entscheidet
Doch in Zeiten zunehmender Netzsperren, Geoblockaden und der Säuberung von Suchmaschineneinträgen stand natürlich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizeidirektion Süd eine Sperrung oder Löschung des geleakten Filmes beantragt hat.
[...][close]
So einfach ist das. Eine staatliche Behörde regt an. Und eine private Firma aus den USA „entscheidet in eigener Zuständigkeit“ was in Sachsen-Anhalt unter die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit fällt.Nein, so einfach ist das eben nicht, wie Sie selbst geschrieben haben. Das Video war schon weg, auch ohne die Intervention der Behörde.
Warum stellt die MZ das Video eigentlich nicht einfach auf ihrer eigenen Webseite zum Herunterladen zur Verfügung, so dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Leere läuft und man sich aufs Presserecht berufen könnte? Das spricht nicht gerade dafür, dass die Zeitung hinter dieser Veröffentlichung steht.Ja, exakt das dürfte der Grund sein. YT ist billig im Sinne von kostenlos. @stk hat hier im Forum zumindest die Eingangsfrage bereits beantwortet: Die MZ stellt alle Videos auf YT ein. Dass sie sich dann gerade nicht auf das Presserecht berufen können (weil YT als Private, noch dazu im Ausland, daran schlicht nicht gebunden ist) und ihnen die Videos dann halt weggesperrt und weggelöscht werden – tja. Pech. Mitleid habe ich dafür absolut nicht.
Stattdessen nutzt stk Youtube und nun steemit und jammert darüber, wenn diese Dienste keine Lust haben, sich mit Behörden rumzuärgern. Ist das nicht ein bisschen ... billig?
stk ist NICHT Teil unserer Kundschaft.Er ist wohl kein Reichsbürger, aber er argumentiert manchmal 'ganz leicht' wie einer. Gerade der letzte Artikel, auf den ich mich bezog, liest sich für mich wie: "Mimimi, der böse Überwachungs- und Zensurstaat, der lässt das Video verschwinden, mimimi. Eingriff in die Pressefreiheit (hier stehen bei Reichis dann eben das Menschen- oder Naturrecht oder das BGB von Barbarossa), der Staat unterwirft sich den Entscheidungen einer Firma, noch dazu einer aus dem Ausland *kreisch*, und wenn man fragt, warum das so ist, dann kommen bloß Gesetzestexte. Die KÖNNEN ja gar nichts mit dem zu tun haben, an was ich da rumjammere ..."
Ich finde die Erwartungen an die mz überzogen. Das ist ein kleines Lokalblatt. Der größte Teil der Meldungen wird aus anderen Quellen übernommen. Es bleibt der Lokalsport und ein kleiner Lokalteil. Die Redakteure sind da meist Mädchen für Alles. Solche Blättchen mit der FAZ o.ä. zu vergleichen ist einfach unfair.
Ich finde die Erwartungen an die mz überzogen. Das ist ein kleines Lokalblatt.
Der größte Teil der Meldungen wird aus anderen Quellen übernommen. Es bleibt der Lokalsport und ein kleiner Lokalteil. Die Redakteure sind da meist Mädchen für Alles.
Solche Blättchen mit der FAZ o.ä. zu vergleichen ist einfach unfair.
[Es handelt sich bei der MZ also um eine größere regionale Zeitung, die zudem in ihrem Einflussbereich kaum eine nenneswerte Konkurrenz hat (Stichwort: Monopolzeitung).
Immerhin deckt die MZ einen nicht unerheblichen Teil von Sachsen-Anhalt ab.
Die Rolle als "Monopolzeitung" der ostdeutschen Regionalzeitungen ergibt sich meist aus der Geschichte - Vorläufer waren meist die Parteizeitungen. ... Vorläufer eines Teils der MZ war die "Freiheit", die aber, glaube ich, nur den Bezirk Halle bedient hat.
Der Fakten verweigernde Focus hat den Artikel jetzt auch übernommen. Man will wohl wieder einmal die AfD- und Reichsbürgerleser gewinnen.
Ich finde die Erwartungen an die mz überzogen. Das ist ein kleines Lokalblatt. Der größte Teil der Meldungen wird aus anderen Quellen übernommen. Es bleibt der Lokalsport und ein kleiner Lokalteil. Die Redakteure sind da meist Mädchen für Alles. Solche Blättchen mit der FAZ o.ä. zu vergleichen ist einfach unfair.
Wer solche Brotartikel ausufernden Text-Exegesen unterzieht oder mit dem Autor länglich darüber rechten möchte, ob was wie daran nicht ganz korrekt oder vielleicht missverständlich war, hat - sorry - einfach keine Ahnung von dem Beruf.
Er ist nicht beim SPIEGEL, wo man Tage oder Wochen an einem Artikel feilen kann.
Er sieht in dem Vorgehen der Polizei bei YouTube eine Löschung "anzuregen" einen nicht gedeckten Eingriff in die Grundrechte. Und das versucht er in seinem jetzigen Artikeln anzuprangern. Das hat gar nichts mit Herrn Ursache zu tun.
Damit liegt er zwar vermutlich falsch aber kann man ihm so harsch vorwerfen, dass er aus seiner Sicht versucht, die Pressefreiheit zu verteidigen?
Es mag euch ja allen egal sein, wer euch was ohne oder mit Grund wo aus dem Netz löscht.
Im Ursache-Prozess kommt jetzt ja das psychologische Gutachten zur Sprache. Erst mit dem Gutachten kann man einschätzen, ob der Einsatz in Reuden gerechtfertigt war.
Es mag euch ja allen egal sein, wer euch was ohne oder mit Grund wo aus dem Netz löscht. Ich finde das nicht so nebensächlich, deshalb habe ich es wenigstens aufgeschrieben.
Und letztes noch: Nein, von Abläufen in Redaktionen habt ihr keine Ahnung.
für diesen Adrian U. bedarf es kein Gutachten um nachträglich den Einsatz des SEK zu „rechtfertigen“.
Wenn man wegen ein paar sinnfreier Videos das SEK im Garten stehen hat, dann ist der Rechtsstaat abgeschafftOgeh, anzukündigen den Gerichtsvollzieher wie Vieh zu schlachten ist also ein sinnfreies Video?
Wenn man wegen ein paar sinnfreier Videos das SEK im Garten stehen hat, dann ist der Rechtsstaat abgeschafft
...
Wenn man wegen ein paar sinnfreier Videos das SEK im Garten stehen hat, dann ist der Rechtsstaat abgeschafft
Wenn man tatsächlich wegen jedem Internetvideo §138 StGB annimmt, kann man ja gleich Bundeswehr-Panzer durch die Straßen rollen lassen, weil die Polizei die Ressourcen(personell) gar nicht hat. ::)
Was sollte ein Rechtsstaat in einer solchen Situation, die ihm ein Herr Ursache aufgedrängt hat, Deiner Meinung nach tun?
Geht es der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung GmbH und Co. KG finanziell so schlecht, dass man keinen eigenen Webspace besorgen kann, wo das Video hochgeladen wird?
reicht dir Lebenslang im Fall Plan nicht aus und willst du die Todesstrafe wieder eingeführt haben, oder was ? :scratch:Bereits wenn wir bei unserem nächsten Betriebsausflug dein Domizil ein verlängertes Wochenende lang belagern und dich Gassi schicken, wirst du hierüber etwas anders denken.
Das Besetzen fremden Eigentums ist nicht in jedem Fall strafbar(Braunkohlerevier) !
[...] ich führe keinen "Privatkrieg", sondern vermerke allein, dass die Polizei Ordnungsrecht nutzt, um auf eine sehr trickreiche Art und Weise bei einem US-Konzern Maßnahmen "anzuregen", die der wiederum mit seinem Hausrecht begründet. Die Behörden in Sachsen-Anhalt waren nicht in der Lage - PD & Ministerium - eine Rechtsgrundlage für die Löschaufforderung der PD zu nennen, deshalb kam dann der Rückzug auf "Anregung", die zudem gar nicht befolgt worden sei (sicher ist sicher).Jedermann darf gegenüber jedermann etwas anregen. Das ist nun mal die Rechtslage in einem freiheitlich-demokratischen Staat. Wenn dann jemand auf Anregung hin von seinem eigenen Recht Gebrauch macht, ist das - sein gutes Recht.
reicht dir Lebenslang im Fall Plan nicht aus und willst du die Todesstrafe wieder eingeführt haben, oder was ? :scratch:Nur nebenbei bemerkt: Ursaches Verhalten hätte gut und gerne dazu führen können, dass er erschossen worden wäre. Da fehlte nicht viel. Es wäre durchaus auch denkbar gewesen, dass er sich mit seiner eigenen Waffe verletzt hätte.
Das Besetzen fremden Eigentums ist nicht in jedem Fall strafbar(Braunkohlerevier) !Ursache ist - man möge mich eines Besseren belehren, falls ich falsch liege! - nicht wegen der Besetzung fremden Eigentums angeklagt, sondern wegen Mordversuches, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des unerlaubten Waffenbesitzes.
worauf ich hinaus will:
für @stk ist der Einsatz des SEK unverhältnismäßig gewesen und das Internetvideo durch die Polizei unterdrückt worden.
für mich ist wichtig, dass der Rechtsstaat Täter wie Plan verurteilt, und kein Internetforum
Was soll der Eigentümer des Grundstücks machen? Auf sein Grundstück verzichten?
Und was sollen die Gläubiger machen? Ihre Forderungen einfach in den Kamin schreiben?
Was soll der Eigentümer des Grundstücks machen? Auf sein Grundstück verzichten?
Und was sollen die Gläubiger machen? Ihre Forderungen einfach in den Kamin schreiben?
Das ist Zivilrecht und hat mit dem jetzigen Prozess gar nichts zu tun
Das ist Zivilrecht und hat mit dem jetzigen Prozess gar nichts zu tunDas Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz. Es ging um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, nämlich dem Eigentümer endlich den Besitz an seinem Grundstück zu verschaffen. (@Autsch!)
Der Richter hat zu entscheiden, ob "Gefahr im Verzug" war und niemand sonst. Dafür gibt es das psychologische Gutachten- wie im Fall Plan auchErstens entscheidet kein einzelner Richter, sondern ein Kollegialgericht. Das ist bei Fällen wie diesem vom Gesetz zwingend vorgesehen.
Das Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz.
Das Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz.Ursache ist nicht wegen zivilrechtlicher Ansprüche, sondern wegen massiver Verstöße gegen das Strafrecht angeklagt.
nein, aber die Verteidigung behauptet, dass aus der Waffe gar nicht geschossen wurde.
-> also Gutachten
:D
Mörder ist, werZu beachten gilt hier, dass es sich um einen Mordversuch handelt, die Tötung muss daher nicht vollendet sein.
aus Mordlust,
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch
oder grausam
oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte.Ich übersetze das mal: "Ich habe zwar keine Ahnung, aber trotzdem eine feste Meinung."
Dann ist das also jetzt von dir akzeptiert.
#159
ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte. ...
Von einer Bewaffnung Ursaches war der Polizei nichts bekannt. ..Falsch.
ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte.Ich übersetze das mal: "Ich habe zwar keine Ahnung, aber trotzdem eine feste Meinung."
...
Da muss es einen Grund gegeben haben, warum die Polizei von so einer hohen Gefährdungslage ausgegangen ist.
Bla bla bla ...
Da muss es einen Grund gegeben haben, warum die Polizei von so einer hohen Gefährdungslage ausgegangen ist.
Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
Von einer Bewaffnung Ursaches war der Polizei nichts bekannt. Ob die Polizei vom Besuch Plans wusste? kann sein.
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?
nein, ich finde ja auch richtig, dass man unzuverlässige Leute entwaffnet. Nicht ich habe den SEK-Einsatz in Zweifel gezogen, sondern @stk
Nicht als Privatmeinung, sondern als "4. Gewalt" :eek:
ICH habe geschrieben, dass das nicht darstellbar ist(von der Personaldecke), bei der Vielzahl der Videos.
UND
das wenn man "nur aufgrund Videobotschaften", solchen "Zirkus" machen würde, der Rechtsstaat abgeschafft wäre
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?
nein, ich finde ja auch richtig, dass man unzuverlässige Leute entwaffnet. Nicht ich habe den SEK-Einsatz in Zweifel gezogen, sondern @stk
Nicht als Privatmeinung, sondern als "4. Gewalt" :eek:
ICH habe geschrieben, dass das nicht darstellbar ist(von der Personaldecke), bei der Vielzahl der Videos.
UND
das wenn man "nur aufgrund Videobotschaften", solchen "Zirkus" machen würde, der Rechtsstaat abgeschafft wäre
Konkrete Frage die mich sehr massiv interssiert:
Wieso berichten sie beim Bericht über das Video nur, dass man "ohne Polizei zu rufen ins Grundstück eindrang und dabei gewaltsam einen Unbeteiligten fixierte" aber nicht darüber, dass die SEK-Beamten absolut ruhig und professionell gegenüber Ursaches Schwiegereltern agierten, die nachrückenden Beamten sogar dazu brachte den Schwiegervater nicht am Boden zu reagieren und dass es ein Sanitäter des SEK war der Ursache medizinisch betreute nachdem dieser niedergeschossen wurde?
Mein Schluss: Entweder sie berichten selektiv oder sie haben das Video nicht komplett angesehen - beides wäre für einen erfahrenen Journalisten mMn* nicht tragbar.
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Dass in unserem Fall das Presserecht noch hinzu kommt und damit ein Verfassungsgrundsatz, auf dem meine Arbeit und die meiner Kollegen aufbaut, ist das I-Tüpfelchen, um wenigstens mal aufzuschreiben, wie sowas läuft bzw. in diesem Falle gelaufen ist.
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Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.
Inzwischen haben mehrere private Nutzer das umstrittene Filmmaterial neu zu Youtube hochgeladen. Dort ist es nun wieder uneingeschränkt zu sehen.https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/reichsbuerger-prozess-wo-ist-das-sek-video-vom-adrian-ursache-einsatz-hin---29809018
››Direkt zum Video:
www.bit.ly/sekeinsatz
Youtube sieht keinen Grund, eigentlich, will aber, in der augenblicklichen Atmosphäre, auch nicht rumstreiten. Also: Sperrung nur für Deutschland, zudem, so anfangs angewiesen, nicht wegen der Bitte der Polizei, sondern wegen einer Meldung eines Unbekannten, der sich "verleumdet" fühlte.
Der Skandal ist nicht die Sperrung des Video, sondern die Veröffentlichung-unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Gefilmten. Darüber hinaus, gibt es bei dem Einsatz auch Polizisten, die aus charakterlichen Gründen für den Dienst nicht taugen.
1.) Das Video stammt unzweifelhaft aus Polizeikreisen, von wo es dann ins Internet gestellt wurde. Entweder durch einen beteiligten Polizisten, oder durch einen Dritten
2.) Die Polizeiführung hat keine Handhabe zu verhindern, dass Dinge, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, den Weg ins Internet finden
3.) Daraus ergeben sich (disziplinarische) Konsequenzen für den betroffenen Polizisten, die überfordere Polizeiführung und auch für das Bundesland.
Als Bürger kann man hoffentlich damit rechnen, wenn man schon gegen seinen Willen gefilmt wird, das die Polizei dann gewährleisten kann, dass solche Aufnahmen nicht im Internet laden
1.) Das Video stammt unzweifelhaft aus Polizeikreisen, von wo es dann ins Internet gestellt wurde. Entweder durch einen beteiligten Polizisten, oder durch einen Dritten
2.) Die Polizeiführung hat keine Handhabe zu verhindern, dass Dinge, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, den Weg ins Internet finden
3.) Daraus ergeben sich (disziplinarische) Konsequenzen für den betroffenen Polizisten, die überfordere Polizeiführung und auch für das Bundesland.
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Das heisst im Umkehrschluss die Polizisten die von Adrian U. weit vorher schon bei verschiedenen Gelegenheiten gefilmt worden sind, hätten an Ort und Stelle seine Kamera beschlagnahmen sollen um zu verhindern, das die Aufnahmen im Netz landen?
DAS ist dann der Abschied vom Rechtsstaat.
Eine saubere rechtliche Begründung dafür, weshalb deren Veröffentlichung bzw. Weiterverbreitung irgendwie durch die Pressefreiheit gedeckt oder sogar gefordert sein sollte, nähme mich schon arg wunder.Das kann ich auch nicht nachvollziehen, wie man auf so eine Argumentation kommen kann :clap:
Das heisst im Umkehrschluss die Polizisten die von Adrian U. weit vorher schon bei verschiedenen Gelegenheiten gefilmt worden sind, hätten an Ort und Stelle seine Kamera beschlagnahmen sollen um zu verhindern, das die Aufnahmen im Netz landen?
DAS ist dann der Abschied vom Rechtsstaat.
als Polizist, beim Einsatz, würde ich mich nicht wohlfühlen, wenn ich davon ausgehen müsste, dass solche Aufnahmen-auch von mir-im Internet landen könnten.
zudem liefert man dann auch den "anderen" Argumente, für deren Widerstandshandlungen.
Ich muss für das Fehlverhalten einzelner Polizisten, politisch nicht den Kopf hinhalten. Die Polizei kann kein Interessen daran haben, dass das Vertrauen der Bürger in die Polizei untergraben wird.
@gastarbeiter Das Video kann auch von "Kreisen" kommen, die Zugriff auf die originale Gerichtsakte haben.
Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht.
Vielleicht noch der Hinweis, dass ein anderes Video dazu geführt hat, dass Plan als anwesend bei U. identifiziert werden konnte.
Auf den Hinweis, ich hätte das Video ja noch auf meiner Festplatte, gehe ich nicht ein. Das ist genau dieses obstruktive Argumentieren, das ich oben meinte. Die Frage bei dem Ganzen ist doch im Grundsatz: Wer bestimmt darüber, was wir im Internet sehen können?
Kann ein Hauptwachtmeister mit Internetanschluss künftig wünschen, was gelöscht werden soll? Ohne rechtliches Gehör, ohne Beschwerdeinstanz, letztlich ohne rechtliche Grundlage, aber doch erfolgreich? Und wenn man nachfragt, sagt er dann, ich war es ja gar nicht? Es war Youtube!
Ich bin wirklich erstaunt, dass in einem Forum, das - soweit mein Eindruck - von Teilnehmern besucht wird, die für eine aufgeklärte Weltsicht stehen, mehrheitlich (mein Eindruck) Stimmen für eine solche voluntaristische Löschpraxis sprechen.
Ich muss für das Fehlverhalten einzelner Polizisten, politisch nicht den Kopf hinhalten. Die Polizei kann kein Interessen daran haben, dass das Vertrauen der Bürger in die Polizei untergraben wird.
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Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht.
Auf den Hinweis, ich hätte das Video ja noch auf meiner Festplatte, gehe ich nicht ein. Das ist genau dieses obstruktive Argumentieren, das ich oben meinte.
Die Frage bei dem Ganzen ist doch im Grundsatz: Wer bestimmt darüber, was wir im Internet sehen können?
Kann ein Hauptwachtmeister mit Internetanschluss künftig wünschen, was gelöscht werden soll?
Ohne rechtliches Gehör, ohne Beschwerdeinstanz,
letztlich ohne rechtliche Grundlage,
aber doch erfolgreich? Und wenn man nachfragt, sagt er dann, ich war es ja gar nicht? Es war Youtube!
Ich bin wirklich erstaunt, dass in einem Forum, das - soweit mein Eindruck - von Teilnehmern besucht wird, die für eine aufgeklärte Weltsicht stehen, mehrheitlich (mein Eindruck) Stimmen für eine solche voluntaristische Löschpraxis sprechen.
Den Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit Juristen gesprochen und die maßgeblichen Behörden gehört habe.Achso, dann meinst Du braucht es keine Argumente mehr. Was gibt sich dann der @Müll Mann solche Mühe.
ZitatDen Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit Juristen gesprochen und die maßgeblichen Behörden gehört habe.Achso, dann meinst Du braucht es keine Argumente mehr. Was gibt sich dann der @Müll Mann solche Mühe.
... und ich (also das Chaos)? Weiß auch nich'!
Den Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit einem Juristen gesprochen habe, dessen Meinung mir mehr in den Kram paßt.
sofern ich @stk richtig verstanden habe, wurde das Video von der MZ bearbeitet und entschärft.
@dasChaos: Du gest schon wieder von Prämissen aus... ich weiß nicht, woher Du wissen kannst, woher ich das Video habe.Den Umständen nach jedenfalls nicht vom Urheber, das genügt mir als Prämisse in dem Fall.
Und nein, siehe unten, die Polizei hat zu keinem Zeitpunkt mit dem Urheberrecht argumentiert. Denn es hätte nicht genutzt. Siehe unten.
Ich weiß, er braucht für dienstliche Handlungen eine Rechtsgrundlage. Du magst meinen, es sei in sein eigenes Dafürhalten gestellt, ob er hier ohne auftritt und darauf setzt, dass eine private Plattform löscht, weil sie darin das geringere Übel sieht.
Kann sein. Ich arbeite bei einer Zeitung und mache das dann öffentlich, fertig.Is ja gut und wir stören uns an der Art und Weise, fertig.
@sandmann: Das habe ich mit Youtube besprochen. Es handelt sich der dortigen Auffassung um "fair use", d.h. die Bedeutung des Videos als Dokument der Zeitgeschichte überwiegt die Interessen der Abgebildeten bzw. der zu Hörenden.
Die Welt zum heutigen Termin
https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article174487523/Reichsbuerger-Prozess-Psycchiatrisches-Gutachten.html
Den ersten Fehler schon im Link - alle Achtung!
https://www.mz-web.de/halle-saale/besucherandrang-zu-hoch-prozess-gegen-adrian-ursache-verschoben-29860854
Hoffe der Link funktioniert
Wegen eines unerwartet hohen Besucherandrangs hat sich die Fortsetzung der Verhandlung ... verzögert.
Der 22. Prozesstag wurde kurz nach Beginn unterbrochen, um weitere Stühle in den Gerichtssaal zu bringen. Später unterbrach der Vorsitzende Richter Jan Stengel die Verhandlung erneut, um nach einem neuen, größeren Gerichtssaal Ausschau zu halten. – Quelle: https://www.mz-web.de/29860854 ©2018
Du solltest dir mal überlegen, was du tun würdest, wenn ein AG dich in so einem Zusammenhang in einem Video erkennen würde und dich feuern würde oder wenn deine Kunden dich erkennen und dir deine Verträge kündigen würden.
Den Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit Juristen gesprochen und die maßgeblichen Behörden gehört habe.Nur als kleine Beckmesserei (ja, ist halt so eine Berufskrankheit von mir): Müll Mann schreibt sich eben Müll Mann und nicht Müllmann. Das kann man neben jedem seiner Beiträge sehen.
Global geantwortet: das Video war nicht "unbearbeitet", sondern um die Passagen gekürzt, in denen nach dem direkten Zugriff Personen unvermummt zu erkennen sind.Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass bloßes Kürzen schon eine ausreichende "Bearbeitung" im Sinne des angerufenen Rechts darstellt. Aber es geht ja noch weiter:
Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht. Der aktuelle Screenshot spricht zudem gegen die oben wohl aus Unkenntnis gemachte Behauptung, es gehe hier um eine Verleumdungsbeschwerde eines Privatmannes oder Polizisten.Auch die Qualifizierung des angeblichen "Einbindens" wage ich zu bezweifeln.
Gilt die Pressefreiheit eigentlich auch auf der Hauswand fremder Leute? :rabbit:
Wenn ich die bisherigen Beiträge des Herrn @stk überblicke, dann kann ich eigentlich jeden davon kurz so zusammenfassen:
"So ist es nicht."
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Aus meiner Sicht ist somit jeder Diskussionsversuch mit ihm verlorene Zeit. Dies ist daher mein letzter Beitrag zu ihm.Dies sah ich viel eher schon genau so.
Im Übrigen ist es glaube ich nicht das Problem von @stk, dass Youtube eilfertig gelöscht hat, sondern die nicht uninteressante Frage welche Qualität rechtsstaatlichen Handelns die "Bitte" eines Polizeibediensteten hat, die aber mit dem Brustton des journalistischen Besserwissers in Richtung Einschränkung der Pressefreiheit in die Welt hinausgeschrieen wird und dabei irgendwie an das Mimimi unserer Kundschaft in Facebook-Kommentaren erinnert.Ja, das sehe ich auch, nur meine ich, dass man da verschiedene Dinge auseinanderhalten sollte. Da wäre einmal die Frage, ob YT durch sein Handeln deutsches Presserecht verletzt hat.
...
Aber lassen wir das. Das Problem, dass einfach alles, was einem gewissen Journalisten nicht passt, gleich eine Beschneidung der Pressefreiheit ist, liegt auf einer ganz anderen Ebene.
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Der Bayerische Journalistenverband (BJV) hatte am Donnerstag „Vorzensurbedingungen“ auf dem Oktoberfest kritisiert. Die Pressestelle des Hofbräuzeltes lasse sich bei der Akkreditierung per Unterschrift zusichern, dass weder Betrunkene noch nackte Brüste abgelichtet würden. Damit werde massiv in die Pressefreiheit eingegriffen. Auch andere Zeltbetreiber versuchen nach BJV-Angaben zunehmend, in diese Richtung Einfluss zu nehmen.
In dem seit längerem verwendeten Akkreditierungsformular des Hofbräu-Zeltes heißt es: „Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, sind grundsätzlich nicht gestattet“. Und: „Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Kleidung sind verboten.“
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Da wäre einmal die Frage, ob YT durch sein Handeln deutsches Presserecht verletzt hat.IMHO nein. Denn die Aktionen von Youtube beeinträchtigen die Freiheit und allgemein die Arbeit der Presse in Deutschland nicht. Es steht ja, wie schon oft geschrieben, jedem Presseorgan frei, seine Videos woanders zu veröffentlichen oder (Achtung, gewagte Idee und mit Arbeit verbunden) sie zu transkribieren und abzudrucken.
Ich finde es schockierend, wie wenig manchen Usern hier am Rechtsstaat und an bürgerlichen Freiheiten zu liegen scheint.
Die Polizei ist an die Gesetze gebunden und jeder von ihren Verwaltungsakten betroffene Bürger hat das Recht, ihr Handeln durch die Gerichte überprüfen zu lassen. Irgendwelche "Hinweise" an YouTube zu schicken anstatt die gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten einzuhalten, ist mindestens frag- und diskussionswürdig.
Was hat denn ein Hinweis an YT mit dem Rechtsstaat zu tun? :scratch:
Was hat dieser Hinweis mit "bürgerlichen Freiheiten" zu tun?
Was verstehst Du unter "gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten"?
Was soll denn das sein?
Dass durch dieses staatliche Handeln die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt wurden.Die Polizei hat nicht versucht, irgendein Katzenvideo sperren oder gar löschen zu lassen sondern ein Video, das von Polizisten im Dienst zu dienstlichen Zwecken angefertigt wurde.
An dem Text von der verehrten @theodoravontane mißfällt mir, dass er impliziert, auf dem Polizeivideo seien irgendwelche Handlungen zu erkennen, die nicht in Ordnung sind.War sicher ungeschickt formuliert, denn das wollte ich für die Polizei nicht unterstellen. Von Seiten der "Camper" ist da aber sicher das ein oder andere nicht so optimale Verhalten zu sehen :)
Zu @Stief ist zu sagen, dass es dem Journalisten ja unbenommen ist, die Frage gerichtlich klären zu lassen, @Das Chaos hat ja bereits auf den Rechtsweg hingewiesen.
@Stief möchte ich noch auf den Weg geben, sich mal mit den Begriffen "grundrechtsverpflichtet" und "grundgrechtsberechtigt" zu befassen. Dann klärt sich sehr schnell, ob YouTube überhaupt in der Lage ist, die Pressefreiheit zu beschränken.
Die Polizei hat nicht versucht, irgendein Katzenvideo sperren oder gar löschen zu lassen sondern ein Video, das von Polizisten im Dienst zu dienstlichen Zwecken angefertigt wurde.
Müsste auch die MZ als Arbeitgeber die Veröffnetlichung eines während der Arbeitszeit in Redaktionsräumen entstandenen Videos dulden, weil ansonsten die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt werden?
Es geht hier darum, dass manche User @stk im Unrecht sehen, wenn er das Handeln der Polizei kritisiert, nicht darum, was @stk oder die MZ konkret dagegen tun können.
Es geht hier darum, dass manche User @stk im Unrecht sehen, wenn er das Handeln der Polizei kritisiert, nicht darum, was @stk oder die MZ konkret dagegen tun können.
Also ich persönlich spreche stk nicht das Recht ab, die Polizei zu kritisieren. Ich halte seine Kritik nur für unberechtigt.
Nicht der Hinweis an sich, sondern von wem er kommt. Konkret, dass die Möglichkeit besteht, dass es sich hierbei um staatliches Handeln ohne Rechtsgrundlage gehandelt hat.
Als erstes müsste es dazu eine Rechtsgrundlage geben.
Genau das habe ich doch geschrieben? Manche User sehen @stk im Unrecht und sind der Meinung, dass das Handeln der Polizei völlig in Ordnung war.
Es handelt sich nicht um staatliches Handeln.
Das geht mir jetzt zu sehr durcheinander. Wir haben zwei Handlungen der Polizei:
1. Die Handlungen beim Einsatz
2. Die Handlung beim angeblichen Videolöschen
Auf welche "Handlung" beziehst Du Dich jetzt?
Wenn es ein Katzenvideo gewesen wäre, hätte es auch niemanden gestört.Und das ist der Punkt. Es geht gar nicht darum, daß die Polizei sowohl ihre Katzen- als auch Einsatzvideos handhaben kann, wie sie es für richtig hält, es geht darum, daß es Dich stört, daß sie das tut.
Das ist hier völlig irrelevant, weil die MZ ein privates Unternehmen und nicht die Polizei ist. Umgekehrt: Fändest du es in Ordnung, wenn die Polizei einfach alle Videos, die möglicherweise Fehlverhalten zeigen, ohne Probleme entfernen lassen könnte?
Was ist dann ein "Hinweis" der Polizei?
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"Staatliches Handeln" ist hier weit und breit nicht erkennbar.
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Als erstes müsste es dazu eine Rechtsgrundlage geben.
Und das ist der Punkt. Es geht gar nicht darum, daß die Polizei sowohl ihre Katzen- als auch Einsatzvideos handhaben kann, wie sie es für richtig hält, es geht darum, daß es Dich stört, daß sie das tut.
Also erst mal ist es gar nicht sicher, daß es für die Polizei ohne Probleme so funktioniert, denn das Video wurde ja auf Grund der Meldung einer Person entfernt, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
Und ja: das finde ich in Ordnung, denn es ist das gute Recht der Polizei, wenn es um dienstlich erstellte Videos geht.
Ich finde es nämlich auch gut, daß ich z.B. bestimmen kann, wer ein von mir angefertigtes Bild wann und wo verwendet.
Wenn es Fehlverhalten gab, dann ist es jetzt an denen, die das Video gesehen und gesichert haben, dieses Fehlverhalten zu benennen. Ein Zeitungsartikel, untermauert mit den entsprechenden Ausschnitten ist doch vollkommen ok und es wird auch schwer möglich sein, diese Veröffentlichung zu verbieten. Aber ehrlich, ein kommentarlos und in Gänze hochgeladenes Video, das ohne Erklärung den meisten Menschen wohl gar nichts sagt, soll plötzlich ein Fanal der Pressefreiheit sein?
"Hinweis der Polizei" ist von Dir schon falsch formuliert!
Denn selbstverständlich hat jeder Beamte auch Persönlichkeitsrechte, die es zu wahren gilt.
Es handelte sich offenbar nicht um einen "Hinweis der Polizei", sondern um den eines Beamten.
Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, auf die das Innenministerium in Magdeburg wegen der Klärung der Verantwortung für die Sperrung verweist, verweist denn auch nachdrücklich darauf, dass man die Sperrung des „betreffenden Videos und weiterer Videos im Zusammenhang mit Reuden“ bei Youtube nur „angeregt“ habe.
Grundlage sei das - erst im vergangenen Jahr um zusätzliche Eingriffsmöglicheiten erweiterte - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA), in dem sich allerdings kein Passus findet, der es erlaubt, die Meinungsfreiheit zur Gefahrenabwehr einzuschränken.
Das sagt die Polizei zu den gesperrten Videos
Dementsprechend betont die PD Süd auch, dass das „YouTube-Supportteam für Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit über die Sperrung“ entschieden habe. Die Verleumdungsbeschwerde, die bei Youtube als Sperrungsgrund genannt werde, sei „nicht von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd initiiert, der Beschwerdeführer ist uns nicht bekannt“, sagt eine Polizeisprecherin.
Das klingt nach einer Auslagerung der Verantwortung an eine private Firma aus den USA, die letzten Endes entscheiden muss, ob und wann ein Video gegen deutsches Recht verstößt. Youtube selbst äußert sich zu Einzelfällen von gesperrten Videos generell nicht, so dass im Fall des SEK-Videos ungeklärt bleibt, wer die Sperrung beantragt hat.
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften des Zweiten Teils die Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Polizei besonders regeln.3. @stk behauptet eine fehlende Befugnis im Gesetz selbst - er will wohl auf das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG hinaus - fälschlicherweise, denn:
Halle (Saale) -
Es sollte nur eine weitere Unterbrechung werden, eine Pause, in der die drei Verteidiger des wegen versuchten Mordes angeklagten früheren Unternehmers und „Mister Germany“ Adrian Ursache neue Beweisanträge und Erklärungen formulieren wollten. Dann aber die Überraschung: Der Vorsitzende Richter Jan Stengel hob die noch vorgesehenen Verhandlungstermine auf. Und vertagte die Fortsetzung des Verfahrens auf Ende August.
Und was hat jetzt das wieder zu bedeuten?
Und was hat jetzt das wieder zu bedeuten?
[...] ob Adrian Ursache nach mehreren Treffern aus einer Polizeiwaffe überhaupt noch in der Lage gewesen sein kann, bewusst und willentlich zurückzuschießen.
Zitat[...] ob Adrian Ursache nach mehreren Treffern aus einer Polizeiwaffe überhaupt noch in der Lage gewesen sein kann, bewusst und willentlich zurückzuschießen.
Also, die Verteidigung will die Polizisten dafür "bestraft" sehen, dass sie ihr Leben geschützt haben. Frei nach dem Motto: hättet ihr nicht auf meinen Mandanten geschossen, dann währt ihr auch nicht gefähdet worden.
die den schwerverletzten Ex-Solarunternehmer, der von den Behörden als Reichsbürger bezeichnet wird
Wohl sogar wählen muss, so sympathisch mir die Ausführungen von John auch sind. Auf einem anderen Papier steht die mangelnde geistige und juristische reife der journaille. Die in diesem fred genannten Werke wünschte ich mir schon häufig in der traditionellen papierausgabe, um sie hinterrücks vernichten zu können. Das einzige was mir ihrer Qualität entsprechend angemessen erscheint.
. . . als valide Verteidigungsstrategie, die man im Interesse des Mandanten wählen kann.
Die Argumentation der Verteidigung scheint zu sein: Ursache war durch den Schuss nicht mehr in der Lage, bewusst die Waffe abzufeuern. Also fehlte es am Vorsatz und es kann kein versuchter Totschlag gewesen sein.
Ob sie mit dieser Argumentation durchkommen, ist fraglich. ...
So ziemlich das einzig Sinnvolle, was man im Interesse des Mandanten vortragen kann (und folglich auch muß).
Gewöhnlich lernt man: "Wer eine Waffe auf dich richtet, wird sie auch benutzen." dabei ist egal, ob sie geladen oder entsichert ist, das erkennt man nicht. Auch erkennt man nicht, wenn es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, dazu braucht man diese Sekunden, die im Ernstfall nicht vorhanden sind. Ob Eigensicherung durch Angriff sinnvoll und gerechtfertigt sind, ist subjektiv. und was das Gesetz davon hält, entscheiden die Gesetzgeber. und wie die Richter das alles auslegen, ist immer Einzelfallentscheidung.
Dass Anwälte alles für ihre Mandanten versuchen, ist ihre Aufgabe, ... Anwälte leben nicht davon, Fälle zu einem schlechten Ende zu bringen.
Aber bleiben wir zunächst einfach mal bei den Tatsachen:
Wenn sich aus Ursaches Waffe ein Schuß lösen konnte, muß sie geladen und entsichert gewesen sein. Tritt jemand einem anderen Menschen mit geladener und entsicherter Waffe gegenüber, ist davon auszugehen, daß er auf diesen schießen will. Auf die Idee, Ursache habe mit der Waffe gar nicht sachgerecht umgehen können, weil er diese unberechtigt besaß (also aus einem Vergehen einen Schuldminderungsgrund zu machen), scheint nicht mal die Verteidigung gekommen zu sein. Es sind auch keine Platzpatronen in der Knarre gewesen, also hat Ursache, als er mit dem Ding so aus dem Haus lief, zumindest billigend in Kauf genommen, daß es losgeht und er einen der Leute auf dem Platz umlegt. Das konnte ja genauso gut einer seiner Unterstützer oder jemand aus seiner Familie sein.
Nun wissen wir aber, daß das Ur schon früher laut und öffentlich über einen Suicide by Cop (bzw. über einen erweiterten Suizid) nachgedacht hat. Also muß man sich zumindest die Frage stellen, wie es strafrechtlich zu bewerten ist, wenn die Selbsttötungskomponente aus dem Paket schiefgeht und sich nur die billigend in Kauf genommene Schädigung Fremder realisiert. Die Anklage ist (als Ergebnis dieser Betrachtung?) durchaus hinnehmbar und folglich vom Gericht auch zugelassen worden.
Bei einem Single-Action-Modell besteht die "Sicherung" darin, dass der Hahn nicht gespannt ist, sondern vor jedem Schuss von Hand gespannt werden muss.
Zitat von: MZ, am 30.12.Schon als Ursache und seine Frau am Morgen des Tattages mit dem Auto von der Schule zurückkehren, wo sie ihre beiden Söhne abgeliefert haben, werden beide auf Schritt und Tritt beobachtet. Man hätte das Ehepaar einfach festnehmen können. Halt, Stopp, Polizei, steigen Sie bitte aus, wir haben hier einen Haftbefehl.
Dass eine freiheitsentziehende Maßnahme auf offener Straße wahrscheinlich nicht zulässig gewesen wäre, wurde ja bereits in einem anderen Thread (https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4755.msg148017;topicseen#msg148017) behandelt.
Ein Haftbefehl gegen Ursache lag nicht vor.
Bevor irgendwelche Missverständnisse auftreten:
@kairo scheint versucht zu haben hier im Thread zu antworten und scheint dabei mein letztes Machwerk ins Nirvana geschickt zu haben. :merror:
Mal gucken, ob der wieder hergestellt werden kann. Ansonsten gibt's Schaansersatz
Was mich bei der Berichterstattung stört ist eher, dass man Ursache mit Beinamen oft romatisch verklärt. @stk (Steffen Könau) macht das zwar sehr extensiv mit teils 3-5 Beinamen im Bericht aber auch die Bild und andere nutzen gerne das "Ex-Mister Germany".
Es ist doch völlig egal ob er mal ein "Solarunternehmer" (wohlgemerkt von vor der Aktion gescheitert), mal "Mister Germany" (war schon zum Zeitpunkt der Verhaftung recht lange her) war, "Familienvater" (hatte Ursache Kinder? ich finde keine Hinweise darauf, trotzdem hat @stk ihn mal so betitelt) oder sonst was ist.
Es ist zumindest bei @stk und seinem Feldzug gegen die Polizei ein durchschaubarer Versuch Ursache "besser" aussehen zu lassen. Der Bildzeitung dagegen unterstelle ich schlicht, dass man das "Ex-Mister Germany" nutzt damit die Schlagzeile reisserischer klingt.
Bevor irgendwelche Missverständnisse auftreten:
@kairo scheint versucht zu haben hier im Thread zu antworten und scheint dabei mein letztes Machwerk ins Nirvana geschickt zu haben. :merror:
Mal gucken, ob der wieder hergestellt werden kann. Ansonsten gibt's Schaansersatz
Ich weiß nicht, woraus du das herausliest. Im Artikel steht es jedenfalls nicht.
Am Vormittag bereits hatte die Verteidigung beantragt, das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen verschiedene SEK-Beamte wieder aufzunehmen.Würde dieser Argumentation der Verteidigung gefolgt, wäre das Verhalten von Ursache Notwehr.
Im Raum stehe der Verdacht auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlag.
Bericht (https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-ex-schoenheitskoenig-ursache-zeuge-schildert-schiesserei-mit-sek-29313204)
„Wir sollten nur für Sicherheit sorgen“, sagt der Beamte Nummer ST 326. Ihnen sei mitgeteilt worden, dass es am Vortag „aggressiven Widerstand“ gegen die Polizei gegeben habe. Das stimmt nicht, stärkte aber Kampfgeist und Einsatzwillen.
Schon als Ursache und seine Frau am Morgen des Tattages mit dem Auto von der Schule zurückkehren, wo sie ihre beiden Söhne abgeliefert haben, werden beide auf Schritt und Tritt beobachtet. Man hätte das Ehepaar einfach festnehmen können. Halt, Stopp, Polizei, steigen Sie bitte aus, wir haben hier einen Haftbefehl.
Ein Routineeinsatz, den drei, vier Beamte abwickeln. Stattdessen lässt die Einsatzleitung die „Hauptzielperson“ zurück dorthin fahren, wo eine der Polizei zu diesem Zeitpunkt unbekannt hohe Zahl an Unterstützern gerade den Frühstückstisch deckt. Dann kommt der Einsatzbefehl und die SEK-Männer stürmen mit gezogenen Waffen los. Vier Minuten später fällt der erste Schuss.
Bericht (https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-adrian-ursache-verdacht-gegen-sek--decken-sich-polizisten-gegenseitig--29409914)
Oder, wie Adrian Ursache behauptet, bereits alle Steuerungsfähigkeit verloren hatte und sich ein Schuss aus seinem Revolver löste, als er zusammenbrach.
Bericht (https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/prozess-gegen-adrian-ursache-neue-raetsel-nach-befragung-eines-rechtsmediziners-30506612)
dann im Zustand einsetzender Ohnmacht, nachdem er von zwei Kugeln schwer verletzt worden war.
Ausschließen wollte Marko Weber auch nicht, dass der Treffer, der Ursaches Unterarm glatt durchschlug, einen sogenannten monosynaptischen Reflex ausgelöst haben könnte, der zur Betätigung des Abzuges führte. Er zweifle jedoch an, dass diese körperliche Reaktion, die einen Reiz aufs Rückenmark übertrage und von dort aus sofort zu einer Fingerbewegung führe, genug Kraft mobilisiere.Die Aussage kann ja auch durchaus zu Ungunsten von Ursache gewertet werden. Wer weiß, wieviele solcher Aussagen, bisher nicht veröffentlicht wurden.
Bericht (https://www.mz-web.de/halle-saale/12--tag-im-ursache-prozess-aufmarsch-der-experten--gutachterparade-im-gericht-29024016)
Aber ich sehe das [...] als valide Verteidigungsstrategie, die man im Interesse des Mandanten wählen kann.Ich muss zugestehen, dass die Strategie juristisch gesehen, im Wesentlichen zulässig ist (das war aus meinem jetzten Post nicht zu erkennen, mein Fehler!). Was den Vorwurf des Todschlags angeht, ist in meinen Augen diskussionswürdig. Da aber keine Konsequenzen erfolgt sind, lassen wir denen das mal durchgehen.
Da je nach Revolver eine Trommel ggf. durch einen Schlag o. dgl. auch unabhängig von der Mechanik des Revolvers gedreht werden kann, ist jedenfalls nicht grundsätzlich davon abzusehen, dass die Stellung der Trommel sich z. B. beim Aufschlagen der Waffe auf dem Boden verändert haben kann. Mangels genauer Kenntnis des verwendeten Modells kann dazu aber auch nichts Sicheres gesagt werden. Nur allgemein kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass es für die angeblich "falsche" Stellung der Trommel eine andere Erklärung geben kann als jene der Verteidigung.Ich habe das Video von der Schießerei nicht gesehen. Die Frage ist auch, was die SEK'ler nach dem Schusswechsel gemacht haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Trommel durch die Beamten geöffnet wurde, um sicherzustellen, dass sich kein Schuss mehr löst.
Auf einem anderen Papier steht die mangelnde geistige und juristische reife der journaille.Stimmt. Die ist im Prozess ein Problem. Ich habe auch inzwischen den Eindruck, dass Könau auch nicht damir klar kommt, dass sich ein Gutachter in der Regel nicht auf ein Genaues festlegt, sonder darauf verweist, dass etwas für eine bestimmte Annahme spricht. Dadurch kann bei unverständiger Betrachtung der Eindruck entstehen, dass der Gutachter keine Ahnung hat.
Ich meine mich zu erinnern, dass er als mögliche Erklärung von Ursaches Verhalten - er stand nämlich weiter aufrecht - in einer sehr hohen Adrenalinausschüttung zu finden sein könnte.Das kann sehr gut sein. Bei dem tödlich verlaufenden Polizeieinsatz am Neptunbrunnen wurde Manuel F. aus kurzer Distanz in den Oberkörper geschossen. Er ist danach noch 8 Sekunden gestrauchelt und dann erst über ein Zierlement gestolpert.
Ich muss zugestehen, dass die Strategie juristisch gesehen, im Wesentlichen zulässig ist (das war aus meinem jetzten Post nicht zu erkennen, mein Fehler!). Was den Vorwurf des Todschlags angeht, ist in meinen Augen diskussionswürdig. Da aber keine Konsequenzen erfolgt sind, lassen wir denen das mal durchgehen.
Dennoch empfinde ich diese Argumentationsweise, gleich der Argumentation "Sie wollte es doch auch"! und ist daher im höchsten Maße unethisch.
@Schattendiplomat
Ursache hat zwei Kinder. Die wurden ja z.B. am Tag der Tat auch noch von Frau Ursache zur Schule gebracht und unter anderem waren unter den zu vollstreckenden Außenständen die Gebühren für die KiTa der beiden dabei.
Wenn Du google nach Bildern von Ursache fragst, findest Du auch welche von den Kindern. Die sollten nämlich in die Fußstapfen der Eltern treten und für Werbeaufnahmen vermittelt werden.
Ich habe auch inzwischen den Eindruck, dass Könau auch nicht damir klar kommt, dass sich ein Gutachter in der Regel nicht auf ein Genaues festlegt, sonder darauf verweist, dass etwas für eine bestimmte Annahme spricht. Dadurch kann bei unverständiger Betrachtung der Eindruck entstehen, dass der Gutachter keine Ahnung hat.
Es ist doch völlig egal ob er mal ein "Solarunternehmer" (wohlgemerkt von vor der Aktion gescheitert), mal "Mister Germany" (war schon zum Zeitpunkt der Verhaftung recht lange her) war, "Familienvater"
Sie sind so etwas wie schmückendes Beiwerk und sollen wohl irgendwie "Umfeld" vermitteln.Wir haben doch auch jede Menge "schmückende" Begriffe für den Karte-Koch, den gescheiteren Jeans-Verkäufer, den Esoterikladenbetreiber, den Videothekar. Ich finde, dass solches Beiwerk das persönliche Scheitern der Figuren noch ausschmückt.
Ein Haftbefehl gegen Ursache lag nicht vor.
Ich dachte, es gab einen Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft?
Wir haben doch auch jede Menge "schmückende" Begriffe für den Karte-Koch, den gescheiteren Jeans-Verkäufer, den Esoterikladenbetreiber, den Videothekar. Ich finde, dass solches Beiwerk das persönliche Scheitern der Figuren noch ausschmückt.Gewiss, doch wir sind ja auch kein Presseportal und sollen auch nicht "neutral" über unsere "Kunden" berichten.
Ein Haftbefehl gegen Ursache lag nicht vor.
Ich dachte, es gab einen Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft?
Den würde aber der Gerichtsvollzieher ggf. mit Hilfe der Polizei, nicht aber die Polizei aus eigenem Antrieb alleine zu vollstrecken gehabt haben.
Wir haben doch auch jede Menge "schmückende" Begriffe für den Karte-Koch, den gescheiteren Jeans-Verkäufer, den Esoterikladenbetreiber, den Videothekar. Ich finde, dass solches Beiwerk das persönliche Scheitern der Figuren noch ausschmückt.Gewiss, doch wir sind ja auch kein Presseportal und sollen auch nicht "neutral" über unsere "Kunden" berichten.
Wobei ich in Fatzkes Fall meist mit den Bezeichnungen "Fatzke" oder "Peterleang" auskomme.
Das gilt aber auch für eine Räumung wegen Zwangsvollstreckung.
Nur daß außer Dir keiner erwartet, daß der GV sich zwischen den Polizisten des SEK, die er um Amtshilfe bat, in seinem Schlabberllook in die erste Reihe stellt. Der war schon dabei, aber an einer Stelle des Geschehens, an der Ur seine Drohungen an ihm nicht exekutieren konnte.
Ach so? Wie war dann der Post zu verstehen, daß der GV die Räumung hätte durchführen müssen und nicht die Polizei?
’# 292
Da steht nicht, was du behauptest. Da steht lediglich, dass sowohl ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft als auch eine Räumung aufgrund einer Zwangsvollstreckung durch den GV ggf. mit Hilfe der Polizei, nicht allein durch die Polizei, vollstreckt wird.
ZitatHalle (Saale) -
Es sollte nur eine weitere Unterbrechung werden, eine Pause, in der die drei Verteidiger des wegen versuchten Mordes angeklagten früheren Unternehmers und „Mister Germany“ Adrian Ursache neue Beweisanträge und Erklärungen formulieren wollten. Dann aber die Überraschung: Der Vorsitzende Richter Jan Stengel hob die noch vorgesehenen Verhandlungstermine auf. Und vertagte die Fortsetzung des Verfahrens auf Ende August.
In der Strafsache gegen Adrian U. aus Reuden wegen versuchten Mordes sind die weiteren Termine im Juli aufgehoben worden.
Nächster Hauptverhandlungstermin ist der 27.08.2018, 09:00 Uhr, Saal 141. Ob in diesem Termin die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
Doch was am Tattag wirklich geschah, liegt auch nach fast 40 Verhandlungstagen im Dunkeln.
Adrian Virgil Ursache, 42, geboren in Rumänien, aufgewachsen in Süddeutschland und der Liebe ins Burgenland hinterhergezogen, fühlt sich im Recht, als er im August 2016 mit einem Revolver in der Hand SEK-Männern entgegentritt, die die gerichtlich verfügte Räumung des Familiengrundstückes sichern sollen. [sic!]
Ursache, ein sportlicher und attraktiver Mann, stellt sich den Beamten entgegen. Nach vier Minuten, in denen die Beamten versuchen, ihn zum Aufgeben zu bewegen, habe Ursache, Vater, Fußballtorwart und Hobbymusiker, dann „gezielt auf den Kopf eines der Polizisten geschossen“, so der Staatsanwalt.
(...) umso mehr verschwammen die Details. Und umso mehr Fragen tauchen auf, die vor einem Urteil beantwortet werden müssten.
Er selbst genießt die Anerkennung und versichert, dass er für seine Aufgabe, dem „System“ die Maske vom Gesicht zu reißen, auch zu sterben bereit sei.Hiermit endet der Artikel dann unerwartet. Irgendwie hatte ich noch ein zusammenfassendes Fazit erwartet, dass die genannten Themen zusammenführt. So verbleibe ich verwundert über das plötzliche Ende und mit dem Gefühl, dass der rote Faden hier völlig fehlt etwas ratlos zurück.
Ich versuche mich mal an einer ausführlichen Rezession.
Es fängt schon gut an:ZitatDoch was am Tattag wirklich geschah, liegt auch nach fast 40 Verhandlungstagen im Dunkeln.
denn rein von dem was Steffen Könau (@stk) selbst geschrieben hat ist dem absolut nicht so. Der Tatablauf lässt sich selbst aus seinen meist sehr stark zu Ursaches Vorteil geschriebenen Artikeln herleiten.
Als "ganz großen Bahnhof" würde ich die Prozessauftakt auch nicht bezeichnen, da hat jemand ein fehlerhaftes und mMn* auch veraltetes Sprichwort verwendet. Ich hätte hier ja eher von "ganz großem Kino" gesprochen.
(Wen interessiert worin ich den Unterschied der Sprichworte sehe möge mir eine PN schreiben, lieber Steffen auch dir gebe ich so gerne Nachhilfe)
Ich habe jetzt dreimal genau gelesen und die Rechtschreibfehler nicht gefunden. Und ich halte mich für halbwegs fit in Sachen Orthographie, das gehört u.a. zu meiner Tätigkeitsbeschreibung…ZitatAdrian Virgil Ursache, 42, geboren in Rumänien, aufgewachsen in Süddeutschland und der Liebe ins Burgenland hinterhergezogen, fühlt sich im Recht, als er im August 2016 mit einem Revolver in der Hand SEK-Männern entgegentritt, die die gerichtlich verfügte Räumung des Familiengrundstückes sichern sollen. [sic!]2 grobe Rechtschreibfehler enthält (wer bitte liest Steffens Artikel Korrektur?)
Dann folgt eine tatsächlich sachliche Erläuterung warum selbst wenn die Polizei zuerst geschossen hat es keine Notwehr von Ursache war. Aber ich kann mir nicht helfen ich spüre in diesem Abschnitt einen gewissen Widerwille zwischen den Sätzen.Ich würde sagen: Vorurteile. Ich lese diesen Widerwillen nämlich nicht.
Kann mir wer sagen woran das liegt?
Da in einem reißerischen Artikel über eine Regierungverschwörung gegen einen gut aussehenden Fußballtorwart der mal Schönheitskönig war die Wörter "Kuriosum" und "Paradoxon" nicht fehlen dürften wird im nächsten Satz über die Flugbahnen der Geschosses von Ursache spekuliert.Zunächst: Ich finde das nicht reißerisch. @stk enthält sich hier übrigens ganz deutlich einer Wertung des Geschehens. Er stellt die Tatsachen fest (Der Beamte hat sich ganz links von Ursache befunden. Ursache behauptet, er habe sich nach rechts gedreht. Die Geschosse vom Beamten haben Ursache von rechts getroffen.) und stellt dann anschaulich dar, warum es so nicht gewesen sein kann. Ich lese da weder etwas von Regierungsverschwörung, noch von sonstigen Vermutungen, die @stk vielleicht angestellt hat oder auch nicht. Er stellt lapidar fest, dass der exakte Tathergang hier nicht festgestellt wurde. Er vermutet nichtmal (was naheliegt), dass Ursache einfach die Tatsachen nicht korrekt darstellt (um nicht zu sagen: lügt). Sondern er stellt schlicht und einfach Fakten dar.
In einer chaotischen Situation wo jemand vermutlich im Fallen eine Waffe feuert muss man natürlich Alles genau nachvollziehen können, dass man das nicht Tat ist dann möglicherweise ein Anzeichen für eine Verschwörung.
Hier vermissen ich die üblichen Ausrufezeichen und Einselfer der Verschwörungstheoretiker zu denen [stk] wohl nun gehört!(einself)Gegen diesen möchte ich @stk explizit und deutlich in Schutz nehmen. Verschwörungstheorien in dem Sinne, wie wir sie hier im Forum ansonsten behandeln, sind in seinem Artikel nicht zu erkennen. Derartige Vorwürfe hat er nicht verdient. Gerade gegenüber einem Journalisten und das ist @stk, und – entgegen in diesem Forum wohl beliebten Ausführungen kein schlechter! – ist das wirklich ehrenrührig.
Das folgende dumme Geschwätz zum Thema des Revolvers hat Steffen wohl nur eingebunden um die Worte "zentralen Rätsel" unterzubringen.Ich möchte mal eine andere Interpretationsmöglichkeit des "dummen Geschwätzes" anbieten, das @stk hier verfasst hat:
Wie soll Ursaches Revolver als Beweis dafür dienen, dass aus ihm nicht geschossen wurde?Wie soll Ursaches Revolver als Beweis dafür dienen, dass aus ihm nicht geschossen wurde? (Das ist) eines der zentralen Rätsel.
Eines der zentralen Rätsel. Bei einem Revolver(...)
Wobei ich mich frage aus welchem Zusammenhang er die Worte des LKA-Waffenexperten gerissen gar die wohl waren: "Da stimmt irgendetwas nicht."Wieso muss das aus dem Zusammenhang gerissen worden sein? Ich habe die Aufnahmen von der Tatortsicherung gesehen. Die sind nur Minuten nach der Schießerei entstanden. Klar ist, dass die Waffe nicht in einem Zustand unmittelbar nach Schussabgabe aufgenommen wurde. Dazu passt die Trommelstellung einfach nicht. Gleichzeitig soll aus der Waffe ein Schuss abgegeben worden sein. Wäre ich der LKA-Waffenexperte, hätte ich an dieser Stelle gesagt: "Da stimmt irgendetwas nicht."
Hier kann man glauben, dass Adrian Virgil Ursache in Steffen Könau einen richtigen Fanboy gefunden hat! Es werden die großartigen Verdienste die keiner berücksichtigt hat von Adrian Virgil Ursache nochmal erwähnt und auch, dass er "glücklich verheiratet mit einer früheren „Miss Germany“ und Vater zweier Söhne [sic!]" ist darf man nicht vergessen zu erwähnen.Ich lese hier nichts von Fanboytum. Ich lese auch keine großartigen Verdienste. Das könnte aber auch daran liegen, dass ich nicht viel auf schönes Aussehen gebe. Oder, drastischer formuliert, mit "Schönheitskönigen" und "Schönheitsköniginnen" nur Mitleid habe, weil ihr einziges "Kapital" erstens nicht selbst erarbeitet und zweitens vergänglich ist. Sie also effektiv im Leben nichts haben. Gleiches gilt für sein Scheitern als "Telefonverkäufer" und "Solarunternehmer". Das erregt in mir eher Mitleid als Verdienst. Und selbst wenn man es als Verdienst sehen wollte, selbst wenn man das für "etwas erreichtes" hielte – betont es doch nur umso mehr (ebenso wie übrigens die Familie), wie verantwortungslos er vorging. Anstatt seiner Frau (ebenfalls
Auch wichtig ist die Verschwörungsthese, dass Virgil ein sexueller Übergriff angehängt wurde weil er einen Betriebsrat gründen wollte weshalb der arme Virgil, dann "Fachliteratur über Straf- und Völkerrecht [sic!]" gelesen hat ist sehr wichtig.Dieser sexuelle Übergriff (für den Ursache iirc verurteilt wurde? Ich weiß es nicht mehr) war vermutlich der "Knacks" in Ursaches Leben, der ihn auf die schiefe Bahn zum Reichsbürger führte. Jedenfalls erinnere ich mich daran, dass er schon vorher als bedeutsam in Berichten auftauchte. Wenn Ursache durch die Verurteilung (ob nun zu Recht oder zu Unrecht ist für sein persönliches Empfinden tatsächlich völlig egal) psychisch derartig abrutschte, dass am Ende seines Weges diese Schießerei stand, dann ist das sehr bedeutend für die Berichterstattung. Denn das ist der Auslöser. Ursaches eigene Wahrnehmung (es sei ihm angehängt worden, weil er einen Betriebsrat habe gründen wollen) ist hierfür bedeutend. Und darum wird sie berichtet.
Es folgt nochmal eine Auflistung wie klug und eloquent (noch so ein Wort das wohl den Anteil akademischer Wörter erhöhen soll) doch ist. Deshalb ist Virgil auch eine große Nummer in der Reichsbürgerszene.Nein, der Hinweis auf Ursaches Eloquenz soll nicht den Anteil der akademischen Wörter erhöhen, sondern darstellen, dass er tatsächlich eloquent ist. Man hätte auch redegewandt schreiben können, zugegeben. Aber eloquent steht im Duden. Ich halte es für übertrieben, ihm diese Wortwahl vorzuwerfen.
Vielleicht überlässt @stk dem Leser ja die Schlussfolgerung einfach selbst? Dass das wunderbar funktioniert hat, sieht man an den völlig unterschiedlichen Interpretationen, die Du und ich hier an den Tag legen. Du hältst ihn für einen Fanboy. Ich für einen neutralen Berichterstatter, der zwischen den Zeilen quasi alle kritisiert. Womit er übrigens Recht hat. Denn dieser Polizeieinsatz ist ja bekanntlich, ich werde nicht müde es zu betonen, nicht vollkommen reibungslos gelaufen.ZitatEr selbst genießt die Anerkennung und versichert, dass er für seine Aufgabe, dem „System“ die Maske vom Gesicht zu reißen, auch zu sterben bereit sei.Hiermit endet der Artikel dann unerwartet. Irgendwie hatte ich noch ein zusammenfassendes Fazit erwartet, dass die genannten Themen zusammenführt. So verbleibe ich verwundert über das plötzliche Ende und mit dem Gefühl, dass der rote Faden hier völlig fehlt etwas ratlos zurück.
Fazit:Das sehe ich gänzlich anders. Die Notenvergabe ist übrigens wirklich übergriffig.
Schlechter Artikel, der primär die Strategie der Verteidigung nachplappert und dem der rote Faden völlig fehlt.
Journalistik - 5,0 (durchgefallen, keinerlei Neutralität bzw. Reflexion gewisser Behauptungen erkennbar, Kritik ist einseitig, es wird nur eine Sichtweise erläutert)Das stimmt nicht. Ich halte das für sehr neutral, da er eben keine Position bezieht. Er stellt Tatsachen fest. Seine Kritik ist eben nicht einseitig. Er erläutert beide Sichtweisen. Das ist seine Pflicht als Journalist. Das als "durchgefallen" zu bezeichnen, halte ich für anmaßend.
Meines Wissens wurde der (angebliche) sexuelle Übergriff nie strafrechtlich bearbeitet (und dürfte inzwischen verjährt sein), hingegen führte er zur Aufhebung von Ursaches damaligem Arbeitsverhältnis. Es war allerdings nach dem, was über Ursaches Vorgeschichte bekannt geworden ist, nicht der "Knackpunkt". Vielmehr begann Ursaches RD-Laufbahn nach einer Inhaftierung und dem "Loskauf" durch seine Frau am nächsten Tag. Es handelte sich dabei um einen Ersatzhaftbefehl wegen einer Geldstrafe, die er nicht bezahlt hatte. Diese war durch einen Strafbefehl, den er offenkundig nicht angefochten hatte, verhängt worden. Laut Presseberichten war es auch nicht der einzige Strafbefehl.Auch wichtig ist die Verschwörungsthese, dass Virgil ein sexueller Übergriff angehängt wurde weil er einen Betriebsrat gründen wollte weshalb der arme Virgil, dann "Fachliteratur über Straf- und Völkerrecht [sic!]" gelesen hat ist sehr wichtig.Dieser sexuelle Übergriff (für den Ursache iirc verurteilt wurde? Ich weiß es nicht mehr) war vermutlich der "Knacks" in Ursaches Leben, der ihn auf die schiefe Bahn zum Reichsbürger führte. Jedenfalls erinnere ich mich daran, dass er schon vorher als bedeutsam in Berichten auftauchte. Wenn Ursache durch die Verurteilung (ob nun zu Recht oder zu Unrecht ist für sein persönliches Empfinden tatsächlich völlig egal) psychisch derartig abrutschte, dass am Ende seines Weges diese Schießerei stand, dann ist das sehr bedeutend für die Berichterstattung. Denn das ist der Auslöser. Ursaches eigene Wahrnehmung (es sei ihm angehängt worden, weil er einen Betriebsrat habe gründen wollen) ist hierfür bedeutend. Und darum wird sie berichtet.
Ursaches RD-Laufbahn scheint also in mehreren Stufen eskaliert zu sein:So oder so ähnlich dürfte sich Ursaches Radikalisierung abgespielt haben.
- Verlust der Arbeitsstelle, darauf Versuch als Unternehmer
- mehrere kleinere Straftaten, die durch Strafbefehle mit Geldstrafen geahndet wurden
- "Liegenlassen" eines Strafbefehls, in der Folge Ersatzhaftbefehl und Verhaftung
- als Folge davon Vernachlässigung seines Unternehmens, Verweigerung von Zahlungen, typische RD-Aktivitäten
- als Folge davon Zwangsversteigerung des Grundstücks bis hin zur Ansetzung der Räumung
- letztlich Gewaltdrohung, Aufmarsch von "Unterstützern" und griff zur scharfen Waffe im Zusammenhang mit der Räumung
Meines Wissens wurde der (angebliche) sexuelle Übergriff nie strafrechtlich bearbeitet (und dürfte inzwischen verjährt sein),
@PantotheusZitatMeines Wissens wurde der (angebliche) sexuelle Übergriff nie strafrechtlich bearbeitet (und dürfte inzwischen verjährt sein),
Da irrst Du. Irgendwo hier hatten wir auch schon mal die Veröffentlichungen zu diesem Strafbefehl. Ich finde auf die Schnelle leider nur den Artikel in der BLÖD
https://www.bild.de/regional/stuttgart/konstanz/mister-gegen-germany-40640814.bild.html
Es gibt da noch mehr dazu. Ursache wurde auch wegen der sexuellen Belästigung verurteilt. Dagegen hat er dann -vergeblich- versucht sich mit einer Gegenanzeige zu wehren, die dann im Urteil wegen übler Nachrede endete.
Irgendwo in dem Wust an Akten/Schreiben die da mal über diese Fanseite eingescant und veröffentlicht wurden, war das auch dabei.
Ex-SchönheitskönigWofür schreibt der Könau noch mal gleich? "Bunte" oder "Das goldene Blatt"?
verheiratet mit einer Ex-Schönheitskönigin
der Liebe ins Burgenland hinterhergezogen
sportlicher und attraktiver Mann
Vater, Fußballtorwart und Hobbymusiker
glücklich verheiratet mit einer früheren „Miss Germany“ und Vater zweier Söhne
eloquente Art, seine Intelligenz
Wofür schreibt der Könau noch mal gleich? "Bunte" oder "Das goldene Blatt"?Kölner Express.
btw: Mir fällt gerade auf dieser Artikel (Link (https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/adrian-ursache-scheitert-mammut-prozess-doch-noch-an-verfahrensmaengeln--31221430?originalReferrer=https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly9tb2JpbC5tei13ZWIuZGUvYnVyZ2VubGFuZGtyZWlzL2Fkcmlhbi11cnNhY2hlLXNjaGVpdGVydC1tYW1tdXQtcHJvemVzcy1kb2NoLW5vY2gtYW4tdmVyZmFocmVuc21hZW5nZWxuLS0zMTIyMTQzMA==l)) wurde kurz nach dem hier diskutierten publiziert (...)
Boah, die sprachlichen Mängel werden jetzt aber ausgebaut ...
Auch mit der neuen ß-Schreibung schreibt sich die 3. Person Singular von "weisen" noch immer ohne ß, was auch professionellen Schreibern Schwierigkeiten bereitet. Aber nur manchmal. Das ist aber auch gemein, dass die Rechtschreibprüfung des Computers nicht wissen kann, ob der Richter weist oder weißt!
Um mal nicht immer nur auf Könau rumzuhacken, hier mal was von unserem Freund von der Blöd.
Ich frage mich wieso dieser Inkognito Sek- Mann auch vor Gericht inkognito bleiben soll.Ich frage mich, ob du dich gefragt hast, warum SEK-Männer überhaupt inkognito auftreten und ob die Antwort auf diese Frage, deine Frage nicht beantworten könnte.
Es tut mir leid, aber wenn ein Polizist, und ein SEKler ist nur Polizist, aber ein speziell auf Gefahrensituationen Ausgebildeter, auf Anweisung seines Arbeitsgebers nur incognito aussagen darf, frage ich mich ober auch seine Aussagen vor Gericht nur auf Anweisung seines Arbeitgebers macht.
Ich als Verteidiger würde so einem Zeugen jegliche Objektivität absprechen.
Ich frage mich wieso dieser Inkognito Sek- Mann auch vor Gericht inkognito bleiben soll.Ich frage mich, ob du dich gefragt hast, warum SEK-Männer überhaupt inkognito auftreten und ob die Antwort auf diese Frage, deine Frage nicht beantworten könnte.
Ein Polizist ist Beamter. Und ein solcher sagt überhaupt nur in Absprache mit dem Dienstherrn aus. Das kennen Staatsanwalt und Richter auch und regen sich deshalb nicht auf.
Ein Polizist ist Beamter. Und ein solcher sagt überhaupt nur in Absprache mit dem Dienstherrn aus. Das kennen Staatsanwalt und Richter auch und regen sich deshalb nicht auf.
Ein Polizist ist Beamter. Und ein solcher sagt überhaupt nur in Absprache mit dem Dienstherrn aus. Das kennen Staatsanwalt und Richter auch und regen sich deshalb nicht auf.
Absprache? Das ist Unsinn: er braucht gegebenenfalls eine Aussagegenehmigung (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cDovL3d3dy5yZWNodHNsZXhpa29uLm5ldC9kL2F1c3NhZ2VnZW5laG1pZ3VuZy9hdXNzYWdlZ2VuZWhtaWd1bmcuaHRt). ...
Auf die Idee wäre ich nie gekommen. Wozu auch - ich habe mich nie darum gerissen, irgendwo aussagen zu müssen. Gab noch nicht mal Verdienstausfall, da ich nicht an Arbeitszeiten gebunden war. Und die liegengebliebene Arbeit mußte ich auch nachholen.Wenn ich bisher Zeuge war, dann hab ich in der Regel auch das Verfahren angeschoben.
Prozess gegen Ex-Mr. Germany
Adrian Ursache bemüht „Hasi“ als Zeugen seines Rechts
Von Steffen Könau 21.12.18, 14:29 Uhr
Halle (Saale) -
Mit einer Solovorstellung des Angeklagten hat sich der seit 14 Monaten laufende Mordprozess um den früheren Schönheitskönig und Solarunternehmer Adrian Ursache in die Weihnachtspause verabschiedet. Die Deutsche Bahn hatte die Vertreter der Anklage wegen eines Metalldiebstahls an der Strecke nicht rechtzeitig nach Halle befördert, so startete der Verhandlungstag mit Verspätung.
Ihn füllt dann einer der von Prozessbeobachtern so gefürchteten Monologe des 44-Jährigen aus Reuden im Burgenlandkreis, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im August 2016 in Tötungsabsicht auf einen Beamten des SEK geschossen zu haben.
Adrian Ursache: Ein Staat Deutsch existiert gar nicht
Ursache hat eine Rüge vorzutragen, die sich einmal mehr gegen die Besetzung des Gerichts wendet. Das sei nicht sein gesetzlicher Richter, da das Landgericht seinen Geschäftsverteilungsplan kurzfristig geändert habe, um eine andere Kammer mit seinem Verfahren zu befassen. Er beantrage die Aussetzung des Prozesses, damit der Europäische Gerichtshof die Angelegenheit prüfen könne.
Wie immer bei Ursache, der von den Behörden zur Reichsbürgerszene gerechnet wird, geht es aber noch weiter und viel tiefer. So sei, heißt es heute im Manuskript, er sicher, dass sich bei der Prüfung herausstellen werde, „dass der sogenannte Staat unklar ist“. Er, Ursache, sei ja durch seine Einbürgerungsurkunde Deutscher. Ein Staat Deutsch aber, dem er laut seiner in den Gerichtspapieren so beschriebenen Staatsangehörigkeit angehören solle, existiere gar nicht.
... aus einer Position der fest entschlossenen Vorfestlegung...Hä?
... aus einer Position der fest entschlossenen Vorfestlegung...Hä?
Daef ich mal die Windrichtung raten?
schieben ihn nach Rumänien ab.Geht nicht, weil Rumänien EU-Mitglied ist. Das mit dem Ausbürgern übrigens auch nicht.
Geht nicht, weil Rumänien EU-Mitglied ist. Das mit dem Ausbürgern übrigens auch nicht.Auch nicht nach dem SystemwechselTM?
Geht nicht, weil Rumänien EU-Mitglied ist. Das mit dem Ausbürgern übrigens auch nicht.Auch nicht nach dem SystemwechselTM?
Eine großer Spaß, mizuerleben, wie Leute ein Verfahren sehen, die es aus weiter Entfernung und aus einer Position der fest entschlossenen Vorfestlegung verfolgen.
So lange Sie hier genauso engagiert wettern wie die Ursache-Fans
Ich hab nichts dagegen, dass Sie zufrieden sind, aber Unzufriedenheit aller Seiten liegt nicht notwendigerweise an einer ausgewogenen Berichterstattung.