Sonnenstaatlandforum

Allgemein => Briefe an das Sonnenstaatland => Thema gestartet von: Das Chaos am 7. Februar 2018, 00:51:29

Titel: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 7. Februar 2018, 00:51:29
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herrn,

In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geboren am 1. Mai 1966 in Heidelberg, möchten wir Sie bitten, alle namentlichen Erwähnungen auf Ihrer Homepage zu entfernen, die auf meinen Mandanten hinweisen. Mein Mandant hat diese Scheinurkunden nie gesehen und war auch nie "Außenminister" oder Inhaber eines anderen Fantasieamtes. Hier handelt es sich um die Eigentümlichkeit von Herrn Guido Wander, der ohne Zutun meines Mandanten Daten auf seiner Homepage publiziert hat, mit der Folge, dass eifrige Schreiber dies dann auf Ihrem Webkompendium eingetragen haben.

Mein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert. Zudem will unser auch nicht mit den Machenschaften dieser Herren in Zusammenhang gebracht werden. Hier handelt es sich um ein unredliches Verhalten von Personen, um meinen Mandanten in Misskredit zu bringen.

Daher möchten wir Sie höflich bitten, zeitnah folgende Links und alle namentlichen Erwähnungen meines Mandanten zu entfernen:

Link 1:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Datei:Dhbg-Amt-fuer-Aussenministerium_-botschaft-heimatbund.png
Link 2:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Datei:Dhbg-Amt-fuer-Aussenministerium_-botschaft-heimatbund2.png

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Mandant es nichthinnehmen kann, dass die inkriminierten Inhalte weiterhin im Netz aufrufbar sind und wir ihm anraten müssten, im Fall unkooperativen Verhaltens Ihrerseits gerichtliche Hilde in Anspruch zu nehmen.
 
Wir sind jedoch sicher, dass die Angelegenheit schnell und unbürokratisch sowie ohne unnötige Kosten geklärt werden kann.
 
 
Mit den besten Wünschen // Best regards
 
Martin-Sigmund Rheindt

Den RA gibts:
https://www.anwalt-seiten.de/anwaelte_rechtsanwalt_Heidelberg_2048.html
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Anti Reisdepp am 7. Februar 2018, 01:10:28
Komisch, hier in dem Video hinterlässt er einen ganz anderen Eindruck:
Der etwas korpulente Herr im schwarzen Hemd und schwarzen Jackett, 16:28min nennt er seinen vollen Namen.
Ich erinnere mich, dass seine Begleitung, die Cecilia, ebenfalls eine Email vor einiger Zeit mit Löschantrag ans Sonnenstaatland SSL geschickt hat.

Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schattendiplomat am 7. Februar 2018, 01:12:31
Er droht als "gerichtliche Hilde" an? sollte ein Rechtsanwalt nicht der korrekten deutschen Sprache mächtig sein? :o
In der Summe finde ich das Schreiben doch etwas seltsam u.a. erscheint es mir untypisch beim Mandat zusätzlich zum Namen Geburtstag und Geburtsort zu nennen. Möglicherweise ist der Mensch aber einfach nur vor ein oder zwei Jahrzehnten hängen geblieben.
Auch schlecht versteckte Drohungen wie "(...) die Angelegenheit schnell und unbürokratisch sowie ohne unnötige Kosten geklärt (...)" erscheinen mir in hohem Maßstab unprofessionell. Ich hatte schon beim ersten Durchlesen das Gefühl, wenn das ein Anwalt ist dann ein eher Zweifelhafter bis Dubioser.

Ich habe den Name daher einfach mal in Google eingegeben für einen oberflächlichen Hintergrundcheck - man findet ihn u.a. auf "Anwaltsverzeichnis.DE (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly93d3cuYW53YWx0c3ZlcnplaWNobmlzLmRlL3JlY2h0c2Fud2FlbHRlL2thbnpsZWkvcmVjaHRzYW53YWx0L21hcnRpbi1zaWdtdW5kX3JoZWluZHRfaGVpZGVsYmVyZw==)".
Auf den ersten Blick handelt es sich um eine eher kleine Kanzlei von eher zweifelhaftem Ruf (Stichwort Abmahnanwäte), die sich im Internet stark bedeckt halten. Man findet sie zwar in entsprechenden Registern, jedoch meist ohne Nennung des Fachgebiets. Die meisten Daten findet man auf Justico (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly93d3cuanVzdGljby5kZS9hbndhbHQvbWFydGluLXNpZ211bmQtcmhlaW5kdC0xNDA3NTAz), jedoch gibt er hier neben der Zulassung (27.07.1995 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe) auch eine Webseite eines österreichischen Anwalts an.

Die Mailadresse die ich dazu fand ist: mail@rhj-law.de (die Domain selbst liegt brach)
Die Telefonnummer die ich dazu fand ist: +49(0)6221 475107

Rein hiervon tippe ich auf einen kleinen und nicht ganz unduboise Wirtschaftanwalt - da passt der besagte Mandant mMn* irgendwie nicht gänzlich ins Bild. Ich bin mir irgendwie nicht gänzlich sicher was ich davon halten soll.
Gerod Klaus war jedoch eindeutig über Videos belegbar für den Heimatbund aktiv, @Anti Reisdepp hat die Wichtigsten schon gepostet. Sein öffentliches Facebbokprofil (https://www.facebook.com/gerold.von.Heidelberg?ref=br_rs) ist jedoch auf den ersten Blick unauffällig.
Sollte ein Anwalt hier nicht entsprechende Belege einbringen die aufzeigen, dass sein Mandant sich distanziert? Warum distanziert dieser sich auf einmal vom Heimatbund? wissen wir von Gerichtsverfahren, die das ggf. ausgelöst haben und für die ein Eintrag bei uns nachteilig wäre?
Meine These dazu wäre, dass Gerod Klaus aktuell mit den Gesetz Ärger hat und hofft, dass wenn er seine digitale Reichsbürgervergangenheit u.a. bei uns löscht das besser für ihn laufen wird.

Die rechtliche Einschätzung der Situation überlasse ich aber lieber unseren Experten für das Thema. ;)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 7. Februar 2018, 01:37:44
Er droht als "gerichtliche Hilde" an? sollte ein Rechtsanwalt nicht der korrekten deutschen Sprache mächtig sein? :o


Da stellt sich in der Tat die Frage, ob das mächtige SonnenstaatlandSSL Angst vor der gerichtlichen Hilde haben soll.

Zitat
Die Mailadresse die ich dazu fand ist: mail@rhj-law.de (die Domain selbst liegt brach)


Da kam die mail tatsächlich her.

Für einen Anwalt ungewöhnlich, ja unprofessionell ist diese Einleitung

Zitat
In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geb. 1. Mai 1966 in Heidelberg,  möchten wir Sie bitten...

Ein Anwalt bittet nicht, wo er auffordern kann, er fordert dann auch nicht in Vertretung sondern namens und im Auftrage.


Im Übrigen:
Nach dem Mist, den der Gerold Kraus in dem youtube Video verzapft, ist es schwer zu glauben, dass er "in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert."
Bliebe noch die Möglichkeit der Namensgleichheit des angeblichen Mandanten. Charles A. wird da heute wohl nachbohren müssen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Anti Reisdepp am 7. Februar 2018, 01:48:04
Wenn der Mandant sich ganz klar von Mitgliedern dieser Reichsbürger-Szene distanziert, dann sollte er doch auch die Bilder einer "Urkunde" vom Heimatbund auf seinem Facebookprofil löschen oder?
https://www.facebook.com/gerold.von.Heidelberg


Bei VK gibt es ein "Gerold Kraus"-Profil mit Geburtsdatum 1.Mai 1966, es handelt sich also beim Mandanten mit ziemlicher Sicherheit um den "Gerold von Heidelberg".
https://vk.com/id368793224
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schattendiplomat am 7. Februar 2018, 01:55:57
Auch seine Lieblingsbilder (https://www.facebook.com/gerold.von.Heidelberg/media_set?set=piaarp.1573451548.10207678129622616&type=1) sind durchaus interessant dort findet man mehrfach das Organigramm des Heimatbundes sowie das Foto eines "mens:ch"-Nummernschildes.
Beides sind auch deutliche Indizien dafür, dass er dem Heimatbund sowie der Reichsbürgerszene nahesteht. Wobei solche Indizien nur bis Juni 2016 zu finden sind, danach hält er sich auf den ersten Blick bedeckter aber ich müsste mal entsprechend tief in seine Timeline blättern.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Anti Reisdepp am 7. Februar 2018, 02:05:58
@Schattendiplomat
Nutz doch dieses "search tool" für Facebook, damit findet man sehr schnell und vorallem meist auch andere Sachen als über Suche in der Timeline:
https://inteltechniques.com/osint/facebook.html

Oh, seine Firma ist wohl Pleite:
Zitat
Aufforderung zur Stellungnahme und Entscheidmitteilung
(Art. 731b OR)
Gemäss Mitteilung des Handelsregisters des Kantons Obwalden vom 6. Juli
2017 bestehen in der Organisation der DataSyn-IT AG, ohne Domizil, mit Sitz
in Sarnen, CHE-335.185.798, Mängel im Sinne von Art. 731b OR. Das Handelsregister ersucht das Gericht um Erlass der erforderlichen Massnahmen
(P 17/056/I).
Die DataSyn-IT AG wird aufgefordert, dem Kantonsgerichtspräsidenten I
zum Gesuch des Handelsregisters bis 4. August 2017 eine schriftliche Stellungnahme im Doppel einzureichen. Das Gesuch liegt zu ihren Händen bei
der Kanzlei des Kantonsgerichts Obwalden, Poststrasse 6, 6060 Sarnen,
auf.
Geht innert der gesetzten Frist keine Stellungnahme ein, wird aufgrund der
Akten entschieden. Die DataSyn-IT AG wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation nach den
Vorschriften des Konkurses angeordnet werden kann. Der Entscheid liegt ab
11. August 2017 zuhanden der DataSyn-IT AG bei der Kanzlei des Kantonsgerichts Obwalden auf und gilt mit diesem Datum als zugestellt.
Hinweis: Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen im vorliegenden
Summarverfahren nicht still. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2
lit. b und Abs. 3 ZPO).
Sarnen, 20. Juli 2017 Der Kantonsgerichtspräsident I
http://www.ow.ch/dl.php/de/5975d8dd348cf/29_20.Juli_Seite1193-1211.pdf



Zitat
DataSyn-IT AG, in Sarnen, CHE-335.185.798, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 64 vom 31.03.2017, Publ. 3437999). Firma neu: DataSyn-IT AG in Liquidation. Mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten I des Kantons
Obwalden vom 11.08.2017 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs.
1 Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den
Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 1032 vom 01.09.2017 / CHE-335.185.798 / 03736359
http://www.ow.ch/dl.php/de/59bf7711e1cd7/37_14.September_Seite1469-1507.pdf

Zitat
Betreibung und Konkurs. Einstellung mangels Aktiven
Gesellschaft: DataSyn-IT AG (CHE-335.185.798), ohne Domizil,
vormals Kernserstrasse 29, 6060 Sarnen
Liquidationseröffnung: 11. August 2017
Liquidationseinstellung: 19. Oktober 2017
Frist: 6. November 2017
Kostenvorschuss: CHF 4’000.–
1692 Amtsblatt Nr. 43, 26.10.2017
Das Liquidationsverfahren gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der oben genannten Frist
die Durchführung des summarischen Verfahrens verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Innert gleicher Frist sind allfällige Verwertungsbegehren nach Art. 230a
Abs. 2 SchKG einzureichen.
Sarnen, 26. Oktober 2017 Betreibung und Konkurs
http://www.ow.ch/dl.php/de/59f6d81175894/43_26.Oktober_Seite1689-1727.pdf

Was auch immer der fett-markierte Satz bedeutet:
Zitat
13
 DataSyn-IT AG,
in Sarnen
, CHE-335.185.798, Aktiengesell-
schaft  (SHAB  Nr.  24  vom  03.02.2017,  Publ.  3325457).  Domizil
neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Tagesregister-Nr. 379 vom 28.03.2017 / CHE-335.185.798 /
03437999
https://propertibazar.com/article/schweizerisches-handelsamtsblatt-feuille-officielle-suisse-du-ehra_5a032f44d64ab2f2b3117940.html

Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Helvetia am 7. Februar 2018, 02:34:22
Sein Facebookprofil ist insofern nicht auf den ersten Blick unauffällig, sondern im Gegenteil auf den ersten Blick auffällig, als es querbeet mit der Schweizer Deppenszene befreundet ist (Peino, Bruno Moser, Thomas Steiner, Mensch René, Marsha Wiederkehr, ...).

Er lässt sich da nicht allzu weit auf die Äste hinaus, aber solange da diese Fotos sind, bin ich total fürs Nichtlöschen. (Ja, und dann dieses Video. Die angebliche Distanzierung bezieht sich ja nur auf das, was andere Deppen über ihn sagen, so als wäre er selbst nie einer gewesen. Aber was er in dem Video verzapft, macht ihn eindeutig zu einem Teil dieser Szene. Mal davon abgesehen, dass es anlässlich eines Deppen-Treffens gedreht wurde.)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: vollstrecker am 7. Februar 2018, 07:03:31
Guido Wander ist zwar ziemlich durch, aber nicht der Typ, der auf solche Art andere diskreditiert.

Wander hat sich übrigens angeblich auch von der Szene distanziert und ist jetzt als christlicher Wanderprediger unterwegs, um vor dem Islam zu warnen.

Ich bezweifle zudem, dass Wander in der Lage ist, eine Homepage zu betreuen - das nur am Rande.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 7. Februar 2018, 07:09:22
Wenn der Mandant sich ganz klar von Mitgliedern dieser Reichsbürger-Szene distanziert, dann sollte er doch auch die Bilder einer "Urkunde" vom Heimatbund auf seinem Facebookprofil löschen oder?
https://www.facebook.com/gerold.von.Heidelberg

Direkt daneben findet sich ein Bild mit der Struktur des HBDM - da steht er nach wie vor als "Außenminister" drin.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10207246720517658&set=ecnf.1573451548&type=3&theater
Aber klar - er distanziert sich sowas von all diesen Sachen.
Vermutlich ein Mausrutscher? Oder sein Account wurde gehackt? Oder er hat nur mal kurz sein Tablet an jemand anderen verliehen? (*)

(*) Nichtzutreffendes streichen
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Gutemine am 7. Februar 2018, 07:13:29
Dieses Bild finde ich richtig schön...sollte man vielleicht "sichern".  :o

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10208630344747399&set=a.10207356367058753.1073741828.1573451548&type=3&permPage=1

Ganz links: Thomas von Siegerland, Bruno Moser erkennt jeder und ganz rechts ist Domenica von Studer zu sehen.

Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schnabelgroß am 7. Februar 2018, 08:35:58
Kann damit jemand was anfangen?
 :scratch:
http://dsm-bkk.com/team/
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Tuska am 7. Februar 2018, 09:05:12
Reichsdepp googlet seinen Namen und findet eine Randbemerkung im SSL-Wiki.
Reichsdepp findet das doof. Reichsdepp sucht sich einen Anwalt.
Des Reichdepps Anwalt beschwert sich beim SSL.

=> SSLer kramen so viele Informationen über den Reichsdepp aus den Weiten des Internets hervor, dass es für einen eigenständigen Wikiartikel reichen würde.

Darum liebe ich uns. ;D

PS: Schlage für das Phänomen (https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt) den Begriff ReichsdEFFEKT vor.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 7. Februar 2018, 09:13:24
Bliebe noch die Möglichkeit der Namensgleichheit des angeblichen Mandanten. Charles A. wird da heute wohl nachbohren müssen.

Probleme deswegen sollte ein Anwalt, wenn der Mandant denn tatsächlich nur den Namen mit unserem Kunden teilen würde, anhand der Bilder und Videos lösen können. Weshalb sollte irgendwer darauf Anspruch haben, daß Lemmata gelöscht würden, die ihn nicht betreffen.

Im Übrigen sei dem Anwalt gesagt, daß sich bislang alle Distanzierungen, die hier vorgetragen wurden, als bloße Schutzbehauptungen erwiesen haben. Alle Antragsteller waren und blieben nachweislich auch danach weiterhin in der Szene verwurzelt. Daher wäre es zielführend, wenn der Herr Anwalt sich an die Leute wenden würde, die seinen Mandanten angeblich gegen dessen Willen mit Bild und Namen als Mitstreiter und guten Freund auf ihren Internetseiten darstellen - ihn selbst natürlich eingeschlossen.

Es bleibt jedem, der mit dem deutschen Staat und seinen Werten nichts anfangen kann unbenommen, sich eine Stelle in der freien Wirtschaft zu suchen oder sich selbständig zu machen. Dabei wünschen wir dem Herrn Gerold Kraus viel Erfolg. Von Staatsdienern erwarten wir dagegen, daß sie dem Staat - und damit uns - tatsächlich dienen wollen.

Kann damit jemand was anfangen?
 :scratch:
http://dsm-bkk.com/team/

Zitat
With the date of 04.04.2013 and the delivery with the date of 09.04.2013  the Mission Chief sent the Notification with respect to the 380th Convention of Special Missions to the Secretary General and Director General of the United Nations Office at Vienna.

The mission takes place in knowledge and support of the Embassy Uganda's in Berlin.

Außerdem findet sich auf der Seite ein Link zur Deutschen Botschaft in Uganda. Vielleicht kann jemand mal dort anfragen, ob die davon wissen und was diese "Spezialmission" tatsächlich treibt.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Igor Strawinski am 7. Februar 2018, 10:44:02
Ich würde dem Möchtegern Antireichi eine neuen, ausführlichen WIKI Eintrag gönnen und den Anwalt fragen, ob sein Mandant dies als Schadenersatz akzeptiert.

Mehr können Sie für Ihre Wäsche nicht tun!
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: drxdsdrxds am 7. Februar 2018, 10:59:21
Dux t h o m a s vom Siegerland (bürgerlich: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Thomas_Limbach) nennt ihn in einem Schreiben auch als "Generalbotschafter":

Zitat
            CH                        Generalbotschafter/ Global / IT
Quelle: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=89.msg118627#msg118627

Mit Hugo Stark war Kraus auch 2013 schon verbandelt:
Spoiler
(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19608)
[close]
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=565758526820652&set=a.126873364042506.20150.100001595296605&type=3&permPage=1


Spoiler
[close]

Schon einer der ersten Sätze (Min 7:29)
Zitat
"Wir wollen ja auch wieder in die Grenzen von 1918 zurück, vornedran, also 1914"
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 7. Februar 2018, 11:02:31
Was soll denn dieser Satz?

Zitat
Mein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert.

Zu welchem Protokoll? Sollte da nich' etwas wie "mein Mandant versichert..." oder so stehen?

Ich verstehe diesen Satz einfach nicht, wenn er nun als Entwickler zu Protokoll gibt, dass er nicht einverstanden ist und sich distanziert, gilt das nach einer Umschulung (z.B. zum Hilfssortierer bei der Poststelle im Keller für 45 EUR/h) immer noch? 
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 7. Februar 2018, 11:10:59
Was soll denn dieser Satz?

Zitat
Mein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert.

Zu welchem Protokoll? Sollte da nich' etwas wie "mein Mandant versichert..." oder so stehen?

Ich verstehe diesen Satz einfach nicht, wenn er nun als Entwickler zu Protokoll gibt, dass er nicht einverstanden ist und sich distanziert, ...

... so soll das womöglich als Variante des berühmten "sowohl, als auch" gemeint sein. Schließlich ist er nicht in seiner Eigenschaft als "Entwickler für den öffentlichen Dienst" Reichsdepp geworden, sondern als Mensch gerold aus der Familie kraus.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schattendiplomat am 7. Februar 2018, 11:21:05
@Schnabelgroß - das Bild hatte ich schon gesichert. Mir war aber entgegangen, dass er dort als Aussenminister geführt ist! Danke für den Hinweis! :)

Wenn ich mir so die gesammelten Informationen ansehen und annehme das mit dem Anwalt stimmt soweit - dann bestätigt sich mir der Eindruck, dass dieser eher unbedarft ist was das Internet und v.a. soziale Medien angeht (abgesehen davon Geld durch das Abmahnen von Homepages wegen ihres Impressums abzuzocken).
Sonst hätte er erstmal seinen Mandanten in Facebook überprüft und diesen gebeten alle kritischen Inhalte zu entfernen (gut dann wäre das Profil extrem leer geworden). Danach hätte ich erstmal versucht die Homepages bei denen er als "Aussenminister" oder in ähnlichen Postionen gelistet ist dazu zu bringen ihn zu entfernen bzw. den Mandanten erstmal gebeten das in die Wege zu leiten. Erst danach hätte ich Gruppen wie das SSL angeschrieben. Denn hätte er sich zumindest grundlegend mit dem SSL befasst hätte er schnell erkannt, dass bei uns im Wiki jemand nicht einfach so direkt oder indirekt auftaucht. Damit das passiert muss seine Aktivität (aktiv oder vergangen) für uns schon ersichtlich und belegbar sein. Dementsprechend muss im Rückschluss eine Abkehr von der Szene für uns ebenso erkennbar sein (berreinigtes FB-Profil, kein Profil bei VK, kein Erscheinen auf einschlägigen Homepages, ...), dass hier ein reines Lippenbekenntnis nicht ausreicht sollte offensichtlich für einen grundlegend gebildeten Menschen sein.
Es kann natürlich auch sein, dass man es "einfach mal versucht hat". So oder so erscheint mir die Arbeit des Anwalts schlampig und unprofessionell. Evtl. ist Gerod ein Kumpel von ihm oder er glaubt hier eben mal schnell etwas Geld wie bei seinen Impressum-Abmahnaktionen abgreifen zu können (mal unabhängig ob von seinem Mandanten oder wem anders).

Sein FB-Profil wird beim zweiten Hinschauen am nächsten Tag auch erst richtig interessant! zumindest was den öffentlichen Teil angeht reduzieren sich die offensichtlichen Reichsbürgerthemen ab Ende 2016. Jedoch erscheinen noch immer ab und an entsprechende Themen auf dem Bildschirm. Erst jüngst hat er ein Video von Charlie Chaplin in dem Hitler als "netter Typ" dargestellt wird. Das ist bei Fans der NS-Zeit recht beliebt, getreu dem Motto das sei ja keine Satire sondern die sonst unterdrückte Wahrheit.

Edit: Interessant ist tatsächlich der Satz "(...) als Entwickler für den öffentlichen Dienst (...)", das hört sich so an als bewerbe er sich für einen neuen Job oder er bewirbt sich als Selbstständiger für einen entsprechenden Auftrag in diesem Bereich. Dabei ist es natürlich nicht gerade förderlich, wenn man entsprechend einschlägig auftaucht und daher beauftragt man einen (befreundeten) Anwalt das für einen zu bereinigen.
Da man nicht wirklich der Szene abgeschworen hat sorgt man nicht dafür auf den entsprechenden "freundlichen Seiten" entfernt zu werden. Dafür spricht auch, dass man in dieser Szene normalerweise recht flott von Homepages und Co getilgt wird wenn man diese verrät oder verlässt. Auch erliegt man ja auch oft dem Irrglaube, dass nur "feindliche" Einträge wie beim SSL negativ auffallen und von Bedeutung sind.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Igor Strawinski am 7. Februar 2018, 11:23:25
Ich verstehe diesen Satz einfach nicht, wenn er nun als Entwickler zu Protokoll gibt, dass er nicht einverstanden ist und sich distanziert, gilt das nach einer Umschulung (z.B. zum Hilfssortierer bei der Poststelle im Keller für 45 EUR/h) immer noch?

Helmut macht sich so gut, dass er eh bald zum Spezialagent für Wittenburger Angelegenheiten befördert wird. Dann muss seine derzeitige Stelle eh neu vergeben werden. Wir sollten schon mal vorsichtig anfragen, ob gerold aus der Familie kraus Interesse an diesen unterbezahlten Job als Sprungbrett ins gelobte SSL hätte.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Helvetia am 7. Februar 2018, 11:31:29
In dem oben mehrfach verlinkten Video sind auch die Sätze am Ende interessant, wo Kraus den Verkauf von Lebenderklärungen rechtfertigt. Scheint ein Geschäftsmodell des Heimatbundes zu sein.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: drxdsdrxds am 7. Februar 2018, 11:57:52
In dem oben mehrfach verlinkten Video sind auch die Sätze am Ende interessant, wo Kraus den Verkauf von Lebenderklärungen rechtfertigt. Scheint ein Geschäftsmodell des Heimatbundes zu sein.

Schau mal hier:

Zitat
Beantragung einer Willenserklärung
Zehn Urkunden mit je 15 Seiten, sowie die Hinterlegung in den Nationalbibiotheken in Frankfurt am Main und Leipzig.

Heilung: 200,- € zzgl. 7,- für Porto
Quelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/willenserklaerung/

Zitat
Beantragung Rente mit 100% Erwerbsminderung
W I R fertigen den Antrag für D I C H aus und geben D I R ALLE erforderlichen Dokumente und Formulare. WICHTIG: D U schreibst U N S bitte D E I N E Lebensgeschichte in der Länge von etwa 1/2 DIN A4 Seite, warum D E I N Glaube an das BRD System verletzt wurde. z.B. Verhaftung, Pfändungen, Raub usw.

Heilung: 250,- Euro
Quelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/rente/

Zitat
Beantragung einer Heimat Verifikation
Heilung: 27,50 € inkl. Porto
Quelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/heimat-verifikation/

Zitat
Datenspeicherung
Das W I R in einem Überwachungs Schein[staat] leben, sollte jedem klar sein.

Aber was und wer speichert Daten ?

Bekommen W I R überhaupt eine Auskunft ?

Das Amt Deutscher Heimatbund fasst Schriftstücke ab, damit I H R Auskunft bekommt.

I H R müsst nur das Formular ausfüllen und WIR fertigen eine seitenlange PDF an, welche I H R dann nur ausdrucken und unterschreiben braucht.

Es sind die Briefe die I H R dann verschickt und Auskunft bekommt.

Wir bieten dieses Service an und fertigen die Anschreiben für E U C H an.

Es sind 54 Stellen ( siehe Auflistung ) und somit 54 Briefe, welche dann als Kriegsgefangenenpost Portofrei von E U C H verschickt werden können.

W I R bieten diesen Service für nur Heilung in Höhe von 50,- € an und somit kostet jeder Brief weniger als 1,- €
Quelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/was-hat-das-system-ueber-mich-gespeichert/

Hier noch der Kontakt:

Spoiler
Zitat
Amt Deutscher Heimatbund

Bürgerwaldstraße 3a

[82378] Traunstein

*****

Deutsche Botschaft

Bürgerwaldstraße 3a

[82378] Traunstein

*****

Hauptamt Süd

Bürgerwaldstraße 3a

[82378] Traunstein

*****

Postanschrift Botschaft / Heimatbund

( ALLE Post an diese Adresse )

c / o Botschafter  m i s c h a  von Nauheim

Postfach 102163

[60021] Frankfurt am Main

*****

Kontakt:

Telefon: +49 69 348 78 101

Fax: +49 3212 3300442

Mail global: amt-deutscher-heimatbund@email.de

*****

Botschafter

m i s c h a  von  Nauheim

botschafter@amt-deutscher-heimatbund.com

*****

Hochkommisar Dux  t h o m a s

Dux  t h o m a s  vom Siegerland

dux-thomas@amt-deutscher-heimatbund.com

*****

Amtrichter  j o s e f

j o s e f  von München

josef@amt-deutscher-heimatbund.com

*****

Presse

d i e t r u n  von Kronstadt

dietrun@amt-deutscher-heimatbund.com
[close]

... und whois:

Spoiler
Zitat
REGISTRANT CONTACT
Name:Mischa Hugo Stark
Street:Intzestr. 26a
City:Frankfurt am Main
Postal Code:60314
Country:DE
Phone:+49.1753756530
Email: generalkonsulat@web.de
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Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: hair mess am 7. Februar 2018, 12:23:58
Und über dux thomas sind wir bei meiner Heimatgemeinde Chiemgau gelandet.
Wie alles nur zusammenhängt?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 7. Februar 2018, 12:39:16
Osborne spielt über Bande:

(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19610;image)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 7. Februar 2018, 12:42:08
Ich würde dem Möchtegern Antireichi eine neuen, ausführlichen WIKI Eintrag gönnen und den Anwalt fragen, ob sein Mandant dies als Schadenersatz akzeptiert.

Alternativ könnten wir auch die Passagen, die dem Herrn Rechtsanwalt mißfallen, mit Quellen belegen. Für das bißchen Honorar, welches für den Fall in Aussicht steht, kann keiner den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Mandanten prüfen. Solange die Mandanten die Schmiere zahlen können, ist es nicht das Problem eines Anwalts, wenn die ihm regelmäßig aufgetischten Lügen immer wieder mal kurze Beine haben.

Mit der Replik dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben. Ich glaube kaum, daß die dem Anwalt mehr als die bereits investierten fünfzehn Minuten wert ist, wenn sich der Anspruch nicht mit einem kurzen Anschreiben durchsetzen läßt.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schattendiplomat am 7. Februar 2018, 13:01:25
Naja - bei dem Grad der Problematik welchen die Reichsbürgerszene aktuell darstellt wäre zumindest ich als Anwalt vorsichtiger und würde zumindest meinen Assistenten bitten mal ein grobe Hintergrundrechere zu tätigen.
Das dauert keine halbe Stunde bei Jemanden der sich grundlegend im Web und den sozialen Medien auskennt bis man erkennt, dass man sich für den Mandaten und für ein paar Euros (oder als Gefallen für einen Bekannten) hier besser nicht aus dem Fenster lehnen sollte.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: drxdsdrxds am 7. Februar 2018, 13:25:46
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herrn,

In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geboren am 1. Mai 1966 in Heidelberg, ....

Ich finde es besonders nett, dass hier sogar das Geburtsdatum geliefert wurde. Das macht die Zuordnung um einiges leichter  :clap:

Spoiler
(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19614)
(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19616)
[close]

Quellen:
http://amt-deutscher-heimatbund.com/attachments/Slider/f740214a-eb8e-4bb4-d7c7-5d8c167df0c4/P1010105.JPG
http://amt-deutscher-heimatbund.com/attachments/Slider/f740214a-eb8e-4bb4-d7c7-5d8c167df0c4/P1010093.JPG
https://willenserklaerung.de.tl/B.ue.cher-National-Bibliothek/pic-107.htm

//Kleiner Nachtrag:
Der Heimatbund der Menschen wird vom Verfassungsschutz den "Reichsbürgern“ und „Selbstverwalter“ zugerechnet:
http://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Reichsbuerger+und+Selbstverwalter
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0905_D.pdf

Spätestens mit der Willenserklärung, ist sein Wille bei uns thematisiert zu werden, erklärt!
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Helvetia am 7. Februar 2018, 13:27:44
Da wird die holde Hilde huldvoll im Vorzimmer rotieren, wenn sie das liest.

Ein kleiner  :spekulatius: obendrein: Gerold Kraus ist offensichtlich mit Marsha Wiederkehr befreundet, die ja auch das oben verlinkte Video hergestellt und auf ihrem Kanal "lebensthemen" veröffentlicht hat.
Wie wir wissen, regt sich GNMarsha tierisch über ihren eigenen Wiki-Artikel auf  ;D  und hat offenbar diverse mit ihr befreundete Deppen auf Erwähnungen im SSL-Wiki aufmerksam gemacht, z.B. auch Daniel Gugger, der ja vor Kurzem ähnlich stümperhaft reagiert hat. Vielleicht ist auch die Reaktion von Kraus in diesem Zusammenhang zu sehen?
Wenn dem so ist, dann muss man "leider" sagen, deine Projekte fitzen ganz schön bzw. gehen konsequent nach hinten los, liebe Marsha  :clap: Wie war das nochmal mit dem "karmischen Gesetz"?  :think:
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: vollstrecker am 7. Februar 2018, 13:44:27
Geschäfte macht(e) er also mit Hugo Mischa Stark.

Der ist (u.a.) Premierminister im Königreich Atlantis. Ihm hat die vice mal einen Artikel gewidmet:
https://www.vice.com/de/article/5g4vmx/wir-waren-bei-einem-irrsinnigen-prozess-gegen-einen-reichsbuerger-dabei-239

Zitat daraus:
Zitat
Im Nebenberuf behauptet S. außerdem, er sei Diplomat in „Special Mission" des „Bunyoro Kitara Kingdom" in Uganda. Letzteres gibt es wirklich, allerdings handelte es sich eher um eine kulturelle Einrichtung als einen souveränen Staat. Diplomaten im eigentlichen Sinne gibt es hier mit Sicherheit nicht, die Homepage der „Diplomatic Special Mission" erinnert auch mehr an eine Betrugsmasche (und sieht von der Aufmachung her der Seite der G.K.S. Mining & Trading auffallend ähnlich).

S. hat auch sonst fleißig Referenzen in der Reichsideologen-Szene gesammelt: So ist er unter anderem Mitglied des sogenannten „Staatenbundes 1871", einer Vereinigung von Reichsbürgern rund um den vorbestraften Ex-Winzer und Holocaustleugner Stefan W. aus Bad Kreuznach, aber auch „Bundesbeamter" des „Amt Deutscher Heimatbund" (das sind die mit dem ME:NSCH-Autokennzeichen), und wohl auch Anhänger des sogenannten „International Common Law Court of Justice Vienna" (einem österreichischen Reichsbürger-Gegenstück). Man könnte ihn also durchaus als Veteran der Szene bezeichnen.
[...]
Schließlich wird ihm noch die Unterschlagung eines Fahrzeugs seines Geschäftspartners und Reichsbürgerfreundes vorgeworfen. S. soll sich bei den diversen Kontrollen stets unter Vorlage entsprechender Fantasiedokumente als Premierminister des Königreiches Atlantis und Helgoland sowie als Diplomat des Bunyoro Kitara Kingdom ausgewiesen haben.
[...]
Bezüglich der ihm vorgeworfenen Unterschlagung eines Kraftfahrzeuges seines Geschäftspartners gibt S. an, es sei eine Übereignung des Fahrzeugs an ihn vereinbart gewesen, da der Geschädigte Schulden bei ihm gehabt habe. Diese Schulden resultierten u. a. aus der Ernennung des Geschädigten zum Generalkonsul des Königreiches Atlantis. Da der Geschädigte nicht als Zeuge erschienen ist, stellt das Gericht das Verfahren bezüglich dieses Vorwurfes nach § 154 StPO ein.

Wenn ich mich recht erinnere, könnte unser Kraus der damals geschädigte Geschäftspartner sein.

Das hier spricht dafür:

http://gks-mining-trading.de/wir-ueber-uns/
Und auch hier wieder dabei: Paraguay.

Mitbewohner bei Stark war: Guido Wander.



Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 7. Februar 2018, 13:47:57
Das die Mailadresse missbrauchlich verwendet wurde, war auch einer meiner Gedanken ob der kruden sprachlichen Wirren, welche ein Anwalt nicht formulieren würde. Und so schwierig unter fremder Mailadresse zu senden war es zumindest früher, als ich noch Server aufsetzte, nicht.
Wenn dem so ist, sind unbeteiligte Dritte involviert. Was m.E. ein Wiki-Eintrag verdient.
Rechtlich beurteilen kann ich das nicht.
Wenn es eine Gefälligkeitsmail war, sollte es sich zeitnah erledigen. 
Rechtlich beurteilen kann ich das aber auch nicht.

Just my 2 Cent.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 7. Februar 2018, 14:20:20
Was sagt denn der Mailheader? Aus diesem ließe sich ja zumindest erst mal ermitteln, von wo die eMail tatsächlich gekommen ist.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: drxdsdrxds am 7. Februar 2018, 14:48:29
Ich habe mal im Archiv gekramt; An die Email gerold.kraus@hbdm.news haben wir schon einmal geschrieben (26.02.2017):

Spoiler
(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19620)
[close]

Es kam dann sogar Antwort:

Spoiler
Zitat
26. Februar 2017 21:13 Uhr, "Gerold Kraus" <geroldkraus@entfernt, aber nicht hbdmcom> schrieb:

Sehr geehrte Betreiber von der WIKI - Sonnenstaatland - Seite,
Vielen Dank vorab für Eure super Aufklärungsarbeit. Aber wer viel schreibt, macht auch manchmal Fehler:
Leider fundieren vielen Informationen aus in dem Artikel:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Heimatbund_der_Menschen
auf Vermutungen:
1.) Vermutung: "Dux Thomas von Siegerland klaut Mustafa die geistigen Werte." Hier schlage ich doch ein gemeinschaftliches Treffen vor, dann kommt die Wahrheit ans Licht wer hier was
2.) Dux Thomas ist noch nie jemanden gefolgt, ausser im Strassenverkehr. Vermutung bitte beweisen. Wenn beide den Gerichtshof der Menschen gegründet haben und auch eine Zeit lang zusammen Zeit verbracht haben, heißt das nicht, dass Dux Thomas von Siegerland ein Anhänger Selims war oder ist, denn Selim kann gerne weiter auf dem Grund Grundrechtberechtigt sein. Mal schauen, was es bringt ...
3.) In dem Heimatbund der Menschen bin ich nicht verbeamtet
4.) Bezüglich HBDM habt Ihr leider recht. Guido Wander hat daraus eine Art Sekte gemacht. Alle müssen auf ein Buch schwören etc. Geplant war, dass die Heimatbundgesellschaft mit der UNO etc. Kontakt aufnimmt was nie erfolgt ist (zum Glück) und jetzt haben aber wenigstens alle ein Gebetsbuch:-). Wer Guido kennt, weiß, dass er nicht stoppbar ist, wenn er was im Kopf hat. Leider für uns eine unkontrollierbare nicht abwendbare Situation. Bitte nicht auf Hans Dressler rumhacken. Der ist ein aufrechter feiner Mann mit guten Absichten, ebenso von der Situation ein wenig überfordert
5.) Da ich im Internet nicht präsent sein will, es sei denn ich suche mir das aus, fordere ich Euch höflich auf, mich bei allen namentlichen Erwähnungen sofort von Eurer Seite und Unterseite zu nehmen, denn ansonsten müsstet Ihr mich für den entstandenen Schaden heilen. Frist 5 Arbeitstage
Gruß und Danke
Gerold von "Highdelberg"
[close]

Unsere Antwort blieb dann jedoch unbeantwortet;

Spoiler
(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19622)
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Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: hair mess am 7. Februar 2018, 15:05:33
Das war dann wohl heute Gerolds Griff ins Kloo.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 7. Februar 2018, 15:06:29
Das war dann wohl heute Gerolds Griff ins Kloo.

Ja, mit der Heilung wird es dann wohl nichts.
Was hat er denn eigentlich, der Gute, dass wir ihn heilen müssten?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Evil Dude am 7. Februar 2018, 15:17:36
Jetzt lacht Ihr noch . . .

aber wenn Hilde kommt, um Euch aufzuspießen

Spoiler
(https://www.fightersgeneration.com/np8/game/sc5/new/hilde-sc5render.jpg)(https://scontent.ftxl1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/17022087_1887030061511182_7830250946310670522_n.png?oh=8c96c8ad1d01e6fbf9185661e860a950&oe=5B17E0AF)
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ist es zu spät zu bereuen!EINSlef11  ;D
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 7. Februar 2018, 15:24:24
aber wenn Hilde kommt, um Euch aufzuspießen

oder "Die wilde Mathilde"... :D
https://www.youtube.com/watch?v=ihRI_NrSBEA
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 7. Februar 2018, 15:44:46
Das die Mailadresse missbrauchlich verwendet wurde, war auch einer meiner Gedanken ob der kruden sprachlichen Wirren, welche ein Anwalt nicht formulieren würde. ...

Zumindest würde das die überwiegende Mehrheit nicht tun, woraus man schon mal den Verdacht schöpfen könnte, daß ...
Schließlich gibt es für die Tätigkeit als Anwalt keine Altersbegrenzung. Nur Notare müssen zwangsweise das Büro räumen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 9. Februar 2018, 20:22:12
Halo, I bims der Rechtsamwald lohl

Zitat
AW: Kraus, Gerold wg. Eintrags auf Sonnenstaatland-Wiki
RA Rheindt  (9. Februar 2018 19:55 Uhr)
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Osborne,
 
haben Sie Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen kann:
 
Seien Sie unbesorgt, es wurde kein Nachrichtenkonto gekapert; die E-Mail ist „echt“.
 
Es freut mich sehr, dass durch die kleine „gerichtliche Hilde“ der ansonsten offenkundig etwas triste Alltag beträchtlich durch veritable Heiterkeit aufgehellt werden konnte und dies sogar für eine nicht unbeträchtliche Zeitspanne.
 
Mit Interesse habe ich Ihre geschätzte Meinung hinsichtlich der allein richtigen Wortwahl zugelassener Anwälte zur Kenntnis genommen und werde die freundlichen Hinweise künftig zu beherzigen versuchen.
 
Ebenso interessant finde ich Ihre Ausführungen zu § 174 BGB und rege an, den I. Zivilsenat des BGH auf seine in der Entscheidung „Vollmachtsnachweis“ enthaltenen und sogar publizierten Rechtsirrtümer zu diesem Punkt hinzuweisen.
 
In diesem Zusammenhang schlage ich auch vor, die Rechtsprechung genau dieses BGH-Senats nach Entscheidungen zu § 22 KunstUrhG zu durchsuchen, denn dort werden sich wahrscheinlich etliche Fehlentscheidungen finden lassen, die von Ihrer geschätzten und sicherlich zutreffenden Auffassung, Ihre Mandantschaft sei der falsche Ansprechpartner für Unterlassungsansprüche, da sie die Bilder meines Mandanten aus dem Weltnetz entnommen habe und lediglich dokumentiere, möglicherweise abweichen könnten. Auch in dieser Hinsicht sollte unbedingt für eine Korrektur der gerichtlichen Irrtümer gesorgt werden.
 
Wie wir Ihrer Mandantschaft jedoch bereits mitgeteilt haben, hatten und haben wir die Hoffnung, die Angelegenheit einvernehmlich und ohne Streit regeln zu können und wiederholen deshalb die freundliche Bitte nach Entfernung der in unserer E-Mail genannten Beiträge. Sie können versichert sein, dass unser Mandant mit der Staatsverweigerer-Szene nichts zu tun haben möchte und sich hiervon nachdrücklich distanziert. Es gibt somit aus unserer Sicht keinen Grund, die Beiträge nicht zu entfernen.
 
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob Ihre Mandantschaft der freundlichen Bitte unseres Mandanten zu entsprechen gedenkt.
 
 
Mit den besten Wünschen // Best regards
 
Martin-Sigmund Rheindt
 
Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch
Friedrich-Ebert-Anlage 16
D-69117 Heidelberg
Tel.: +49 - (0) 6221 - 475107
Fax: +49 - (0) 6221 - 473571
Mailto: rheindt@RHJ-law.de
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Müll Mann am 9. Februar 2018, 22:18:27
Ebenso interessant finde ich Ihre Ausführungen zu § 174 BGB und rege an, den I. Zivilsenat des BGH auf seine in der Entscheidung „Vollmachtsnachweis“ enthaltenen und sogar publizierten Rechtsirrtümer zu diesem Punkt hinzuweisen.

Schauen wir doch mal, was der BGH da so geurteilt hat: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2250

Zitat
BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis - Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2; BGB § 174 Satz 1, § 475 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 2300
Leitsätze:

1. Bereits in der Abmahnung kann ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, MIR 2010, Dok. 055 - Testfundstelle). Auf die Abgabe eines Vertragsangebots ist § 174 BGB allerdings weder direkt noch analog anwendbar. Es besteht insoweit auch keine Veranlassung, die einheitliche Erklärung des (Unterlassungs-) Gläubigers in eine geschäftsähnliche Handlung (Abmahnung) und ein Vertragsangebot (Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages) aufzuspalten und auf erstere § 174 Satz 1 BGB anzuwenden. Nur bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist die ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärung des Vertreters nach § 180 Satz 1 BGB unwirksam. Dem trägt § 174 Satz 1 BGB dadurch Rechnung, dass der Erklärungsempfänger die Ungewissheit über die Wirksamkeit eines von einem Vertreter ohne Vollmachtsvorlage vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts durch dessen Zurückweisung beseitigen kann. Eine vergleichbare Interessenlage besteht im Falle eines mit einer Abmahnung verbundenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags nicht. Fehlt die Vertretungsmacht, kann der Schuldner den Gläubiger gemäß § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Erklärung über die Genehmigung auffordern. Hat der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage eine Vollmachtsurkunde abhängig machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.1999 - 2 W 24/99).

2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.

Ok, auf Vertragsangebote ist § 174 BGB nicht anwendbar. Wo war jetzt das Vertragsangebot? Und wo war die wettbewerbsrechtliche Abmahnung? Sind wir neuerdings auf dem gleichen Markt tätig wie die Bauernfänger aus dem Reichsdeppenlager?

Zitat
Hat der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage eine Vollmachtsurkunde abhängig machen

Bis dahin hat der Rechtsanwalt wohl nicht mehr gelesen. Die Grundvoraussetzungen für eine Karriere bei der Reichsregierung seines Vertrauens sind somit gegeben.


In diesem Zusammenhang schlage ich auch vor, die Rechtsprechung genau dieses BGH-Senats nach Entscheidungen zu § 22 KunstUrhG zu durchsuchen, denn dort werden sich wahrscheinlich etliche Fehlentscheidungen finden lassen, die von Ihrer geschätzten und sicherlich zutreffenden Auffassung, Ihre Mandantschaft sei der falsche Ansprechpartner für Unterlassungsansprüche, da sie die Bilder meines Mandanten aus dem Weltnetz entnommen habe und lediglich dokumentiere, möglicherweise abweichen könnten.

Also ich vermag 21 Entscheidungen des 1. Zivilsenates des BGH zu § 22 KunstUrhG zu finden, die überwiegende Zahl stammt jedoch aus einer Zeit vor dem Internet, zum Beispiel der bekannte Herrenreiter-Fall. Der 4. Senat wäre da durchaus ergiebiger. Beim 1.  Senat finde ich beim Querlesen nur Entscheidungen zu Bildern von Prominenten, die zweckentfremdet wurden.

Das LG Hamburg hat was grob in die Richtung geurteilt, was der Herr Anwalt meint, da geht es aber um Bilder der Kinder von Heidi Klum

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE200222018&st=ent



ob Ihre Mandantschaft der freundlichen Bitte unseres Mandanten zu entsprechen gedenkt.

Nö.
 
 
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 9. Februar 2018, 22:46:50
Ich vermute mal, daß der Anwalt schon weiß, was er macht. Schließlich begründen auch sinnlose Aktionen einen Honoraranspruch.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Helvetia am 9. Februar 2018, 23:04:25
Ich vermute mal, daß der Anwalt schon weiß, was er macht. Schließlich begründen auch sinnlose Aktionen einen Honoraranspruch.

Einen Anspruch, ja. Ob es schlau ist, Honoraransprüche gegenüber unserer Kundschaft zu generieren, die für ihre besondere Zahlungsmoral bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Müll Mann am 9. Februar 2018, 23:10:01
Einen Anspruch, ja. Ob es schlau ist, Honoraransprüche gegenüber unserer Kundschaft zu generieren, die für ihre besondere Zahlungsmoral bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Welcher Anwalt (mit Ausnahme von Osborne) arbeitet ohne Vorschuss?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 9. Februar 2018, 23:16:06
Irgendwie denkt Osborne wie Müll Mann:

(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19677;image)(https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=5094.0;attach=19679;image)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 9. Februar 2018, 23:22:48
Einen Anspruch, ja. Ob es schlau ist, Honoraransprüche gegenüber unserer Kundschaft zu generieren, die für ihre besondere Zahlungsmoral bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Solange der Dienstherr noch nicht Lunte gerochen hat, läßt sich der Anspruch mit einer Gehaltspfändung befriedigen. Dabei kann man dem Anwalt nur Erfolg wünschen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Müll Mann am 9. Februar 2018, 23:27:38
Ich freue mich schon auf den Versuch von Hilde, die Klageschrift an die Lennéstraße zuzustellen. Ist eigentlich die Gerichtsgebühr komplett futsch, wenn die Klage nicht zustellbar ist?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 9. Februar 2018, 23:29:52

Also ich vermag 21 Entscheidungen des 1. Zivilsenates des BGH zu § 22 KunstUrhG zu finden, die überwiegende Zahl stammt jedoch aus einer Zeit vor dem Internet, zum Beispiel der bekannte Herrenreiter-Fall. Der 4. Senat wäre da durchaus ergiebiger. Beim 1.  Senat finde ich beim Querlesen nur Entscheidungen zu Bildern von Prominenten, die zweckentfremdet wurden.

Das LG Hamburg hat was grob in die Richtung geurteilt, was der Herr Anwalt meint, da geht es aber um Bilder der Kinder von Heidi Klum

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE200222018&st=ent

...

Jaja, aber abgesehen davon erstaunt, dass der Herr Kollege von einem 'Schreiben' auf das andere die Anspruchsgrundlage wechselt. Ging es in der ersten Mail eher in die Richtung Beleidigung oder Verleumdung, wechselt er im Fluß die Pferde. Nun soll's das KUG sein. Na warten wir ab, was ihm noch einfällt.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 9. Februar 2018, 23:32:39
Ich freue mich schon auf den Versuch von Hilde, die Klageschrift an die Lennéstraße zuzustellen. Ist eigentlich die Gerichtsgebühr komplett futsch, wenn die Klage nicht zustellbar ist?

Nein, ohne Verhandlung kostet es nur eine halbe Gebühr, Vorschuß beträgt aber 3 Gebühren.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Müll Mann am 9. Februar 2018, 23:35:33
Osborne scheint sich aber das Vorzimmer mit Anwalt Rheindt zu teilen, auf Seite 1 steht: "von einem Kollegen entgegenkommen"
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Sandmännchen am 10. Februar 2018, 00:35:52
Die "netmoms" (sic!) (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly93d3cubmV0bW9tcy5kZS9tYWdhemluL2dlc3VuZGhlaXQvaG9tb2VvcGF0aGllL2xlZ2FzdGhlbmllLXJlY2h0c2NocmVpYi11bmQtcmVjaGVuc2Nod2FlY2hlLw==) empfehlen bei Rechtschreibproblemen

Zitat
Schreibfehler, verdreht Buchstaben, fügt welche hinzu oder lässt sie aus; Rechenfehler, mangelndes Selbstbewusstsein


folgendes:

Lycopodium D12*(bei chronischen Beschwerden 1-2mal täglich. Nach 3 Wochen für 1 Woche absetzen, danach weitere 3 Wochen)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Anti Reisdepp am 10. Februar 2018, 01:21:58
Einen Link zu "GoMoPa" zu nennen, ist auch vielleicht nicht so gut. Das ist doch eher ein zweifelhaftes Internetportal. Es schwirrte mal im Raum, dass die von Firmen Schutzgeld erpresst haben sollen.
http://www.zeit.de/2013/11/Finanznachrichtendienst-Gomopa
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 10. Februar 2018, 01:50:28
Einen Link zu "GoMoPa" zu nennen, ist auch vielleicht nicht so gut. Das ist doch eher ein zweifelhaftes Internetportal.
....

Similia similibus curantur
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: hxlprmf am 10. Februar 2018, 09:50:02
Halo, I bims der Rechtsamwald lohl

Zitat
AW: Kraus, Gerold wg. Eintrags auf Sonnenstaatland-Wiki
RA Rheindt  (9. Februar 2018 19:55 Uhr)
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Osborne,
 
[...] Weltnetz [...]
 
Mit den besten Wünschen // Best regards
 
Martin-Sigmund Rheindt
 
Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch
Friedrich-Ebert-Anlage 16
D-69117 Heidelberg
Tel.: +49 - (0) 6221 - 475107
Fax: +49 - (0) 6221 - 473571
Mailto: rheindt@RHJ-law.de


Der Kollege RA wirkt augenscheinlich in einer heilen Welt

... übrigens Danke! Seit dem zweiten Knastgang von Dr. Dienelt nicht mehr so viel Freude gehabt!
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schattendiplomat am 10. Februar 2018, 10:02:49
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: hxlprmf am 10. Februar 2018, 10:40:34
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)

Schande auf mein Haupt...  :-X
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 10. Februar 2018, 11:06:03
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)

Das ist durchaus richtig.

Osborne benutzt diesen Begriff, der ursprünglich aus einer ironischen Nachahmung szenetypischer Ausdrucksweise entstammt,  durchaus auch im verschriftlichten Alltag. Zum einen schadet die noch andauernde ironische Brechung auch bei Wiederholung nicht - es wird auf die Karriere der Konjunktion nichtsdestotrotz verwiesen, die ursprünglich als alternativszenesprachlicher Bastard aus nichtsdestoweniger und trotzdem in den späten 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entstand und nun im Duden zu finden ist - zum anderen dämpft die Benutzung das Unbehagen über die schleichende Anglisierung der Sprache mit der im Hinterkopf immer mitschwingenden Unsicherheit über die richtige Orthographie (internet, Internet, Internetz, website, Website, Webseite usw.), weshalb er auch gerne den Begriff der elektronischen Nachricht benutzt, bevor er sich entscheiden muß ob er e-Mail, eMail, email oder Email (bezeichnet auch eine Oberflächenbeschichtung von Badewannen) schreiben soll.
Er bittet darum, ihm dies nicht als Indiz für die schleichende Abdrift zur anderen Seite auszulegen, gewissermaßen als sprachlichen Stockholm-Effekt.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Schnabelgroß am 10. Februar 2018, 11:09:30
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)
...was RA Rheindt ganz und gar nicht zu verwundern schien :scratch:
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 10. Februar 2018, 11:15:42
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)
...was RA Rheindt ganz und gar nicht zu verwundern schien :scratch:

Ich würde ihm das aber nicht unbedingt zum Nachteile auslegen, immerhin nimmt er den ironischen Unterton Osbornes auf, indem er selbst spasshaft (vielleicht auch nur mit zusammengebissenen Zähnen) auf die (sicher  nur 'mausgerutschte')  "gerichtliche Hilde" eingeht.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 10. Februar 2018, 11:47:03
Nicht nur das. Der Schriftwechsel verspricht, wenn man seinen Ausführungen zur Mangelhaftigkeit höchstrichterlicher Rechtsprechung Glauben schenken darf, durchaus Eingang in die Fachliteratur zu finden. Vielleicht sollte man die NJW mal auf den Faden aufmerksam machen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 10. Februar 2018, 13:00:34
Ich frage mich nur, weis Herr Rheindt was er tut?
Also, die Frage hat zwei Dimensionen:
Weiss Herr Rheindt was er tut?
Wenn Herr Rheindt weiss was er tut, weiss er was er tut?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Finanzbeamter am 14. Februar 2018, 08:41:27
Hat der Anwalt sich nochmal gemeldet? Oder dürfen wir demnächst mit der gerichtlichen Hilde rechnen?
Er kann ja mal beim höchsten Gericht der Deutschen Völker (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cDovL2RldXRzY2hlLXZvZWxrZXIuZGUvaG9lY2hzdGVzLWdlcmljaHQv) wenden  ;D
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 14. Februar 2018, 14:05:51
Bisher nich'.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Pantotheus am 14. Februar 2018, 14:23:20
Es soll Leute geben, die nach dem Grundsatz handeln: "Man kann es ja mal versuchen."
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 14. Februar 2018, 22:18:49
Was der Gockel alles so findet:

http://www.anwaltblog24.de/abmahnung-vorwaerts-gmbh-rheindt-haeussling-jungnitsch-rechtsanwaelte.html

http://abmahnfallen3.rssing.com/chan-53754071/all_p6.html

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/160311_6B_1298-2015.html
Spoiler
hier zur Frage, wie man kostenpflichtig eine Berufung vergeigt
[close]


http://www.monetas.ch/htm/671/de/SHAB-HR-Meldungen-18-02-2016-Kanton-Luzern.htm?year=2016&shabnumber=34&canton=LU&date=18-02-2016
Spoiler
    DTJ Vermögensverwaltung AG
    Luzernerstrasse 215
    Merlischachen
    SZ

LU Mutationen DTJ Vermögensverwaltung AG, in Meggen, CHE-498.322.512, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 116 vom 19.06.2015, Publ. 2216943). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Stark, Hermann Walter, von Waldstatt, in Luzern, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Tuntic, Sandra, serbische Staatsangehörige, in Küssnacht (SZ), Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Rheindt, Martin-Sigmund, deutscher Staatsangehöriger, in Heidelberg (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1268 vom 15.02.2016 02674423
[close]


Nebenbei: Dieser Faden folgte erst auf Seite fünf. Bei unserer Kundschaft sind wir stets unter den ersten Treffern gewesen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Sandmännchen am 15. Februar 2018, 20:19:13
Tja, Hilde kann bei Terminen recht pingelig sein.

Meine Güte, ein Rechtsanwalt, der weder Rechtschreibung noch Fristenkalender kann. Bevollmächtigung nachweisen kann er anscheinend auch nicht. Hoffentlich kann er wenigstens Vorkasse, sonst muss er sich am Ende noch mit SGB II befassen.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: dtx am 15. Februar 2018, 20:22:44
Tja, Hilde kann bei Terminen recht pingelig sein.

Meine Güte, ein Rechtsanwalt, der weder Rechtschreibung noch Fristenkalender kann.

Die Aufsichtsratssitzungen wird er wohl nicht verpaßt haben, nehme ich an.

... sonst muss er sich am Ende noch mit SGB II befassen.

Wäre vielleicht 'ne Idee. Zumindest wäre er auf dem Gebiet nicht der erste Anwalt, der sich einfach vom Acker macht, wenn ihm die Sache zu kompliziert wird.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Pantotheus am 15. Februar 2018, 21:13:33
Oh, der Entscheid des Schweizer Bundesgerichts ist hübsch. Wenn ich es richtig deute, dann hat sich der Herr RA beim Schweizer Bundesgericht (BGer) gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern beschwert und dabei die Wiederherstellung einer verpassten Berufungsfrist verlangt. Allerdings wollte und durfte das BGer auf die Beschwerde gar nicht eintreten, weil diese zu spät eingereicht worden war.
Weiter kann man dem Entscheid entnehmen, dass der Herr RA es mit der Einhaltung von Fristen nicht so hat. Er hat also die Berufungsfrist zum Kantonsgericht Luzern gegen einen erstinstanzlichen Entscheid verpasst und dann gleich auch noch die Frist zur Beschwerde ans BGer. Zudem hat er anscheinend selbst geäußert, dass es er "schlechte Erfahrungen hinsichtlich der Einhaltung von Fristen" gemacht habe. Eine Frist scheint er also schon öfter verpasst zu haben.
Und nun wird es RD-artig: Er gibt also vor, mit einem "Beamten", dessen Namen er nicht kennt, am Telefon gesprochen zu haben, dieser habe ihm versichert, die Frist sei gewahrt, wenn er seine Beschwerde vor Ablauf des letzten Tages der Frist per Fax ans BGer sende. Kurz: Er will also darauf hinaus, dass er eine falsche Rechtsbelehrung erhalten hätte, ihm die Fristversäumnis daher nicht zugerechnet werden dürfe.
Mal ganz frank und frei gesprochen:
Ein solches Verhalten eines Anwaltes wirkt ziemlich kindisch.

Nun handelt es sich bei dem Herrn RA um einen Deutschen, der in Deutschland ausgebildet und zugelassen wurde. In Deutschland nehmen Gerichte Schriftsätze fristwahrend über Fax entgegen. In der Schweiz ist dies aber in ständiger Rechtsprechung nicht der Fall: Eine Fax-Sendung wird genau gleich gewertet wie eine Kopie. (Der deutsche Name für Fax lautet ja bezeichnenderweise "Fernkopie", wobei "Kopie" eigentlich ein Fremdwort ist [lat. copia].) Eine Kopie stellt aber nach Auffassung schweizerischer Gerichte kein Original dar, eine bloß kopierte Unterschrift erfüllt daher nicht die Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift. Ohne eigenhändige Unterschrift ist aber ein fristwahrender Schriftsatz nicht gültig.
Dieser Sachverhalt ist so allgemein bekannt, jedenfalls in der Schweiz, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass irgendein Mitarbeiter des BGer eine anders lautende Auskunft erteilt haben sollte. Einem Anwalt, auch einem ausländischen, scheint es meiner Meinung nach zumutbar, sich diesbezüglich kundig zu machen, zumal der Sachverhalt nun wirklich kein Geheimnis ist.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Sandmännchen am 15. Februar 2018, 21:27:05
Vielleicht hält er die Schweiz für Inland? Damit macht man sich in der Schweiz viele Freunde ...
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Pantotheus am 15. Februar 2018, 21:51:59
Vielleicht hält er die Schweiz für Inland?
Wir kennen das ja: Überall gilt ja kanonisches Recht, Naturrecht, die Päpstliche Bulle von anno irgendetwas, römisches Recht, der Cestui-que-vie-act, die Bundesbereinigungsgesetze usw. Das kommt wohl vom jeweils fehlenden Geltungsbereich her.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 16. Februar 2018, 11:28:16
Ich fange heute Nachmittag mal einen Wiki-Beitrag zur Causa Kraus und Rheindt an. Immerhin ist das ein echter, wenn auch schludriger Anwalt. Wenn eine unbedarfte Privatperson solche Mitteilungen bekommt, ist das schon einschüchternd, zumal die Aussagen zu Kraus ja wiederum belegbar sind.
Ausserdem denke ich, wir können der Aussenwelt die Existenz der Hilde nicht länger vorenthalten.
Es wird mein erster Wiki-Beitrag überhaupt sein, daher bin ich für jeden, auch stilistischen Hinweis dankbar.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Müll Mann am 1. März 2018, 11:54:18
Hat sich die Hilde vom Gericht schon gemeldet? Oder war es das jetzt schon?
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Evil Dude am 1. März 2018, 12:37:01
Wie es aussieht, hat sie sich bisher nur um privatrechtliche Angelegenheiten gekümmert. Also kein Grund zu übermäßiger Sorge!  ;D

https://www.google.de/search?q=%22Gerichtliche+Hilde%22&nfpr=1&sa=X&ved=0ahUKEwi24-DHg8vZAhWEmLQKHUodA9IQvgUIJSgB&biw=1920&bih=943
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Das Chaos am 1. März 2018, 13:17:06
Hat sich die Hilde vom Gericht schon gemeldet? Oder war es das jetzt schon?


Nö.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Pantotheus am 1. März 2018, 13:20:32
Es scheint, als ob die Lust auf rechtliche Auseinandersetzungen urplötzlich verflogen wäre. Warum nur?  :think: :scratch: :))
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Evil Dude am 1. März 2018, 13:26:04
Es scheint, als ob die Lust auf rechtliche Auseinandersetzungen urplötzlich verflogen wäre. Warum nur?  :think: :scratch: :))

Freu Dich mal nicht zu früh!


 :whistle:
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: Anti Reisdepp am 1. März 2018, 14:59:33
Gerold Kraus scheint von seinem Facebookprofil die Urkunden entfernt zu haben, ich finde sie jedenfalls nicht mehr.
.
Titel: Re: Löschen oder Nichtlöschen, das ist hier die Frage
Beitrag von: hair mess am 1. März 2018, 17:05:29
Wer zuletzt lacht am Besten.

Am Letzten und am Besten kichert,
wer die Seiten hat gesichert.