Sehr geehrte Damen und Herrn,
In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geboren am 1. Mai 1966 in Heidelberg, möchten wir Sie bitten, alle namentlichen Erwähnungen auf Ihrer Homepage zu entfernen, die auf meinen Mandanten hinweisen. Mein Mandant hat diese Scheinurkunden nie gesehen und war auch nie "Außenminister" oder Inhaber eines anderen Fantasieamtes. Hier handelt es sich um die Eigentümlichkeit von Herrn Guido Wander, der ohne Zutun meines Mandanten Daten auf seiner Homepage publiziert hat, mit der Folge, dass eifrige Schreiber dies dann auf Ihrem Webkompendium eingetragen haben.
Mein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert. Zudem will unser auch nicht mit den Machenschaften dieser Herren in Zusammenhang gebracht werden. Hier handelt es sich um ein unredliches Verhalten von Personen, um meinen Mandanten in Misskredit zu bringen.
Daher möchten wir Sie höflich bitten, zeitnah folgende Links und alle namentlichen Erwähnungen meines Mandanten zu entfernen:
Link 1:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Datei:Dhbg-Amt-fuer-Aussenministerium_-botschaft-heimatbund.png
Link 2:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Datei:Dhbg-Amt-fuer-Aussenministerium_-botschaft-heimatbund2.png
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Mandant es nichthinnehmen kann, dass die inkriminierten Inhalte weiterhin im Netz aufrufbar sind und wir ihm anraten müssten, im Fall unkooperativen Verhaltens Ihrerseits gerichtliche Hilde in Anspruch zu nehmen.
Wir sind jedoch sicher, dass die Angelegenheit schnell und unbürokratisch sowie ohne unnötige Kosten geklärt werden kann.
Mit den besten Wünschen // Best regards
Martin-Sigmund Rheindt
Er droht als "gerichtliche Hilde" an? sollte ein Rechtsanwalt nicht der korrekten deutschen Sprache mächtig sein? :o
Die Mailadresse die ich dazu fand ist: mail@rhj-law.de (die Domain selbst liegt brach)
In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geb. 1. Mai 1966 in Heidelberg, möchten wir Sie bitten...
Aufforderung zur Stellungnahme und Entscheidmitteilunghttp://www.ow.ch/dl.php/de/5975d8dd348cf/29_20.Juli_Seite1193-1211.pdf
(Art. 731b OR)
Gemäss Mitteilung des Handelsregisters des Kantons Obwalden vom 6. Juli
2017 bestehen in der Organisation der DataSyn-IT AG, ohne Domizil, mit Sitz
in Sarnen, CHE-335.185.798, Mängel im Sinne von Art. 731b OR. Das Handelsregister ersucht das Gericht um Erlass der erforderlichen Massnahmen
(P 17/056/I).
Die DataSyn-IT AG wird aufgefordert, dem Kantonsgerichtspräsidenten I
zum Gesuch des Handelsregisters bis 4. August 2017 eine schriftliche Stellungnahme im Doppel einzureichen. Das Gesuch liegt zu ihren Händen bei
der Kanzlei des Kantonsgerichts Obwalden, Poststrasse 6, 6060 Sarnen,
auf.
Geht innert der gesetzten Frist keine Stellungnahme ein, wird aufgrund der
Akten entschieden. Die DataSyn-IT AG wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation nach den
Vorschriften des Konkurses angeordnet werden kann. Der Entscheid liegt ab
11. August 2017 zuhanden der DataSyn-IT AG bei der Kanzlei des Kantonsgerichts Obwalden auf und gilt mit diesem Datum als zugestellt.
Hinweis: Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen im vorliegenden
Summarverfahren nicht still. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2
lit. b und Abs. 3 ZPO).
Sarnen, 20. Juli 2017 Der Kantonsgerichtspräsident I
DataSyn-IT AG, in Sarnen, CHE-335.185.798, Aktiengesellschaft (SHABhttp://www.ow.ch/dl.php/de/59bf7711e1cd7/37_14.September_Seite1469-1507.pdf
Nr. 64 vom 31.03.2017, Publ. 3437999). Firma neu: DataSyn-IT AG in Liquidation. Mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten I des Kantons
Obwalden vom 11.08.2017 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs.
1 Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den
Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 1032 vom 01.09.2017 / CHE-335.185.798 / 03736359
Betreibung und Konkurs. Einstellung mangels Aktivenhttp://www.ow.ch/dl.php/de/59f6d81175894/43_26.Oktober_Seite1689-1727.pdf
Gesellschaft: DataSyn-IT AG (CHE-335.185.798), ohne Domizil,
vormals Kernserstrasse 29, 6060 Sarnen
Liquidationseröffnung: 11. August 2017
Liquidationseinstellung: 19. Oktober 2017
Frist: 6. November 2017
Kostenvorschuss: CHF 4’000.–
1692 Amtsblatt Nr. 43, 26.10.2017
Das Liquidationsverfahren gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der oben genannten Frist
die Durchführung des summarischen Verfahrens verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Innert gleicher Frist sind allfällige Verwertungsbegehren nach Art. 230a
Abs. 2 SchKG einzureichen.
Sarnen, 26. Oktober 2017 Betreibung und Konkurs
13https://propertibazar.com/article/schweizerisches-handelsamtsblatt-feuille-officielle-suisse-du-ehra_5a032f44d64ab2f2b3117940.html
DataSyn-IT AG,
in Sarnen
, CHE-335.185.798, Aktiengesell-
schaft (SHAB Nr. 24 vom 03.02.2017, Publ. 3325457). Domizil
neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Tagesregister-Nr. 379 vom 28.03.2017 / CHE-335.185.798 /
03437999
Wenn der Mandant sich ganz klar von Mitgliedern dieser Reichsbürger-Szene distanziert, dann sollte er doch auch die Bilder einer "Urkunde" vom Heimatbund auf seinem Facebookprofil löschen oder?
https://www.facebook.com/gerold.von.Heidelberg
Bliebe noch die Möglichkeit der Namensgleichheit des angeblichen Mandanten. Charles A. wird da heute wohl nachbohren müssen.
Kann damit jemand was anfangen?
:scratch:
http://dsm-bkk.com/team/
With the date of 04.04.2013 and the delivery with the date of 09.04.2013 the Mission Chief sent the Notification with respect to the 380th Convention of Special Missions to the Secretary General and Director General of the United Nations Office at Vienna.
The mission takes place in knowledge and support of the Embassy Uganda's in Berlin.
CH Generalbotschafter/ Global / ITQuelle: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=89.msg118627#msg118627
Spoiler[close]
"Wir wollen ja auch wieder in die Grenzen von 1918 zurück, vornedran, also 1914"
Mein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert.
Was soll denn dieser Satz?ZitatMein Mandant distanziert sich hiermit offiziell von all diesen Machenschaften und gibt ganz klar zu Protokoll, dass er als Entwickler für den öffentlichen Dienst in keinster Weise mit Reichsbürgerdenken einverstanden ist und sich auch ganz klar von Mitgliedern dieser Szene distanziert.
Zu welchem Protokoll? Sollte da nich' etwas wie "mein Mandant versichert..." oder so stehen?
Ich verstehe diesen Satz einfach nicht, wenn er nun als Entwickler zu Protokoll gibt, dass er nicht einverstanden ist und sich distanziert, ...
Ich verstehe diesen Satz einfach nicht, wenn er nun als Entwickler zu Protokoll gibt, dass er nicht einverstanden ist und sich distanziert, gilt das nach einer Umschulung (z.B. zum Hilfssortierer bei der Poststelle im Keller für 45 EUR/h) immer noch?
In dem oben mehrfach verlinkten Video sind auch die Sätze am Ende interessant, wo Kraus den Verkauf von Lebenderklärungen rechtfertigt. Scheint ein Geschäftsmodell des Heimatbundes zu sein.
Beantragung einer WillenserklärungQuelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/willenserklaerung/
Zehn Urkunden mit je 15 Seiten, sowie die Hinterlegung in den Nationalbibiotheken in Frankfurt am Main und Leipzig.
Heilung: 200,- € zzgl. 7,- für Porto
Beantragung Rente mit 100% ErwerbsminderungQuelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/rente/
W I R fertigen den Antrag für D I C H aus und geben D I R ALLE erforderlichen Dokumente und Formulare. WICHTIG: D U schreibst U N S bitte D E I N E Lebensgeschichte in der Länge von etwa 1/2 DIN A4 Seite, warum D E I N Glaube an das BRD System verletzt wurde. z.B. Verhaftung, Pfändungen, Raub usw.
Heilung: 250,- Euro
Beantragung einer Heimat VerifikationQuelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/heimat-verifikation/
Heilung: 27,50 € inkl. Porto
DatenspeicherungQuelle: http://amt-deutscher-heimatbund.com/wie-w-i-r-d-i-r-helfen-koennen/was-hat-das-system-ueber-mich-gespeichert/
Das W I R in einem Überwachungs Schein[staat] leben, sollte jedem klar sein.
Aber was und wer speichert Daten ?
Bekommen W I R überhaupt eine Auskunft ?
Das Amt Deutscher Heimatbund fasst Schriftstücke ab, damit I H R Auskunft bekommt.
I H R müsst nur das Formular ausfüllen und WIR fertigen eine seitenlange PDF an, welche I H R dann nur ausdrucken und unterschreiben braucht.
Es sind die Briefe die I H R dann verschickt und Auskunft bekommt.
Wir bieten dieses Service an und fertigen die Anschreiben für E U C H an.
Es sind 54 Stellen ( siehe Auflistung ) und somit 54 Briefe, welche dann als Kriegsgefangenenpost Portofrei von E U C H verschickt werden können.
W I R bieten diesen Service für nur Heilung in Höhe von 50,- € an und somit kostet jeder Brief weniger als 1,- €
Amt Deutscher Heimatbund
Bürgerwaldstraße 3a
[82378] Traunstein
*****
Deutsche Botschaft
Bürgerwaldstraße 3a
[82378] Traunstein
*****
Hauptamt Süd
Bürgerwaldstraße 3a
[82378] Traunstein
*****
Postanschrift Botschaft / Heimatbund
( ALLE Post an diese Adresse )
c / o Botschafter m i s c h a von Nauheim
Postfach 102163
[60021] Frankfurt am Main
*****
Kontakt:
Telefon: +49 69 348 78 101
Fax: +49 3212 3300442
Mail global: amt-deutscher-heimatbund@email.de
*****
Botschafter
m i s c h a von Nauheim
botschafter@amt-deutscher-heimatbund.com
*****
Hochkommisar Dux t h o m a s
Dux t h o m a s vom Siegerland
dux-thomas@amt-deutscher-heimatbund.com
*****
Amtrichter j o s e f
j o s e f von München
josef@amt-deutscher-heimatbund.com
*****
Presse
d i e t r u n von Kronstadt
dietrun@amt-deutscher-heimatbund.com
REGISTRANT CONTACT
Name:Mischa Hugo Stark
Street:Intzestr. 26a
City:Frankfurt am Main
Postal Code:60314
Country:DE
Phone:+49.1753756530
Email: generalkonsulat@web.de
Ich würde dem Möchtegern Antireichi eine neuen, ausführlichen WIKI Eintrag gönnen und den Anwalt fragen, ob sein Mandant dies als Schadenersatz akzeptiert.
ZitatSehr geehrte Damen und Herrn,
In Vertretung für meinen Mandanten Herr Gerold Kraus, geboren am 1. Mai 1966 in Heidelberg, ....
Im Nebenberuf behauptet S. außerdem, er sei Diplomat in „Special Mission" des „Bunyoro Kitara Kingdom" in Uganda. Letzteres gibt es wirklich, allerdings handelte es sich eher um eine kulturelle Einrichtung als einen souveränen Staat. Diplomaten im eigentlichen Sinne gibt es hier mit Sicherheit nicht, die Homepage der „Diplomatic Special Mission" erinnert auch mehr an eine Betrugsmasche (und sieht von der Aufmachung her der Seite der G.K.S. Mining & Trading auffallend ähnlich).
S. hat auch sonst fleißig Referenzen in der Reichsideologen-Szene gesammelt: So ist er unter anderem Mitglied des sogenannten „Staatenbundes 1871", einer Vereinigung von Reichsbürgern rund um den vorbestraften Ex-Winzer und Holocaustleugner Stefan W. aus Bad Kreuznach, aber auch „Bundesbeamter" des „Amt Deutscher Heimatbund" (das sind die mit dem ME:NSCH-Autokennzeichen), und wohl auch Anhänger des sogenannten „International Common Law Court of Justice Vienna" (einem österreichischen Reichsbürger-Gegenstück). Man könnte ihn also durchaus als Veteran der Szene bezeichnen.
[...]
Schließlich wird ihm noch die Unterschlagung eines Fahrzeugs seines Geschäftspartners und Reichsbürgerfreundes vorgeworfen. S. soll sich bei den diversen Kontrollen stets unter Vorlage entsprechender Fantasiedokumente als Premierminister des Königreiches Atlantis und Helgoland sowie als Diplomat des Bunyoro Kitara Kingdom ausgewiesen haben.
[...]
Bezüglich der ihm vorgeworfenen Unterschlagung eines Kraftfahrzeuges seines Geschäftspartners gibt S. an, es sei eine Übereignung des Fahrzeugs an ihn vereinbart gewesen, da der Geschädigte Schulden bei ihm gehabt habe. Diese Schulden resultierten u. a. aus der Ernennung des Geschädigten zum Generalkonsul des Königreiches Atlantis. Da der Geschädigte nicht als Zeuge erschienen ist, stellt das Gericht das Verfahren bezüglich dieses Vorwurfes nach § 154 StPO ein.
26. Februar 2017 21:13 Uhr, "Gerold Kraus" <geroldkraus@entfernt, aber nicht hbdmcom> schrieb:
Sehr geehrte Betreiber von der WIKI - Sonnenstaatland - Seite,
Vielen Dank vorab für Eure super Aufklärungsarbeit. Aber wer viel schreibt, macht auch manchmal Fehler:
Leider fundieren vielen Informationen aus in dem Artikel:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Heimatbund_der_Menschen
auf Vermutungen:
1.) Vermutung: "Dux Thomas von Siegerland klaut Mustafa die geistigen Werte." Hier schlage ich doch ein gemeinschaftliches Treffen vor, dann kommt die Wahrheit ans Licht wer hier was
2.) Dux Thomas ist noch nie jemanden gefolgt, ausser im Strassenverkehr. Vermutung bitte beweisen. Wenn beide den Gerichtshof der Menschen gegründet haben und auch eine Zeit lang zusammen Zeit verbracht haben, heißt das nicht, dass Dux Thomas von Siegerland ein Anhänger Selims war oder ist, denn Selim kann gerne weiter auf dem Grund Grundrechtberechtigt sein. Mal schauen, was es bringt ...
3.) In dem Heimatbund der Menschen bin ich nicht verbeamtet
4.) Bezüglich HBDM habt Ihr leider recht. Guido Wander hat daraus eine Art Sekte gemacht. Alle müssen auf ein Buch schwören etc. Geplant war, dass die Heimatbundgesellschaft mit der UNO etc. Kontakt aufnimmt was nie erfolgt ist (zum Glück) und jetzt haben aber wenigstens alle ein Gebetsbuch:-). Wer Guido kennt, weiß, dass er nicht stoppbar ist, wenn er was im Kopf hat. Leider für uns eine unkontrollierbare nicht abwendbare Situation. Bitte nicht auf Hans Dressler rumhacken. Der ist ein aufrechter feiner Mann mit guten Absichten, ebenso von der Situation ein wenig überfordert
5.) Da ich im Internet nicht präsent sein will, es sei denn ich suche mir das aus, fordere ich Euch höflich auf, mich bei allen namentlichen Erwähnungen sofort von Eurer Seite und Unterseite zu nehmen, denn ansonsten müsstet Ihr mich für den entstandenen Schaden heilen. Frist 5 Arbeitstage
Gruß und Danke
Gerold von "Highdelberg"
Das war dann wohl heute Gerolds Griff ins Kloo.
aber wenn Hilde kommt, um Euch aufzuspießen
Das die Mailadresse missbrauchlich verwendet wurde, war auch einer meiner Gedanken ob der kruden sprachlichen Wirren, welche ein Anwalt nicht formulieren würde. ...
AW: Kraus, Gerold wg. Eintrags auf Sonnenstaatland-Wiki
RA Rheindt (9. Februar 2018 19:55 Uhr)
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Osborne,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen kann:
Seien Sie unbesorgt, es wurde kein Nachrichtenkonto gekapert; die E-Mail ist „echt“.
Es freut mich sehr, dass durch die kleine „gerichtliche Hilde“ der ansonsten offenkundig etwas triste Alltag beträchtlich durch veritable Heiterkeit aufgehellt werden konnte und dies sogar für eine nicht unbeträchtliche Zeitspanne.
Mit Interesse habe ich Ihre geschätzte Meinung hinsichtlich der allein richtigen Wortwahl zugelassener Anwälte zur Kenntnis genommen und werde die freundlichen Hinweise künftig zu beherzigen versuchen.
Ebenso interessant finde ich Ihre Ausführungen zu § 174 BGB und rege an, den I. Zivilsenat des BGH auf seine in der Entscheidung „Vollmachtsnachweis“ enthaltenen und sogar publizierten Rechtsirrtümer zu diesem Punkt hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang schlage ich auch vor, die Rechtsprechung genau dieses BGH-Senats nach Entscheidungen zu § 22 KunstUrhG zu durchsuchen, denn dort werden sich wahrscheinlich etliche Fehlentscheidungen finden lassen, die von Ihrer geschätzten und sicherlich zutreffenden Auffassung, Ihre Mandantschaft sei der falsche Ansprechpartner für Unterlassungsansprüche, da sie die Bilder meines Mandanten aus dem Weltnetz entnommen habe und lediglich dokumentiere, möglicherweise abweichen könnten. Auch in dieser Hinsicht sollte unbedingt für eine Korrektur der gerichtlichen Irrtümer gesorgt werden.
Wie wir Ihrer Mandantschaft jedoch bereits mitgeteilt haben, hatten und haben wir die Hoffnung, die Angelegenheit einvernehmlich und ohne Streit regeln zu können und wiederholen deshalb die freundliche Bitte nach Entfernung der in unserer E-Mail genannten Beiträge. Sie können versichert sein, dass unser Mandant mit der Staatsverweigerer-Szene nichts zu tun haben möchte und sich hiervon nachdrücklich distanziert. Es gibt somit aus unserer Sicht keinen Grund, die Beiträge nicht zu entfernen.
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob Ihre Mandantschaft der freundlichen Bitte unseres Mandanten zu entsprechen gedenkt.
Mit den besten Wünschen // Best regards
Martin-Sigmund Rheindt
Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch
Friedrich-Ebert-Anlage 16
D-69117 Heidelberg
Tel.: +49 - (0) 6221 - 475107
Fax: +49 - (0) 6221 - 473571
Mailto: rheindt@RHJ-law.de
Ebenso interessant finde ich Ihre Ausführungen zu § 174 BGB und rege an, den I. Zivilsenat des BGH auf seine in der Entscheidung „Vollmachtsnachweis“ enthaltenen und sogar publizierten Rechtsirrtümer zu diesem Punkt hinzuweisen.
BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis - Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2; BGB § 174 Satz 1, § 475 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 2300
Leitsätze:
1. Bereits in der Abmahnung kann ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, MIR 2010, Dok. 055 - Testfundstelle). Auf die Abgabe eines Vertragsangebots ist § 174 BGB allerdings weder direkt noch analog anwendbar. Es besteht insoweit auch keine Veranlassung, die einheitliche Erklärung des (Unterlassungs-) Gläubigers in eine geschäftsähnliche Handlung (Abmahnung) und ein Vertragsangebot (Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages) aufzuspalten und auf erstere § 174 Satz 1 BGB anzuwenden. Nur bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist die ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärung des Vertreters nach § 180 Satz 1 BGB unwirksam. Dem trägt § 174 Satz 1 BGB dadurch Rechnung, dass der Erklärungsempfänger die Ungewissheit über die Wirksamkeit eines von einem Vertreter ohne Vollmachtsvorlage vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts durch dessen Zurückweisung beseitigen kann. Eine vergleichbare Interessenlage besteht im Falle eines mit einer Abmahnung verbundenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags nicht. Fehlt die Vertretungsmacht, kann der Schuldner den Gläubiger gemäß § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Erklärung über die Genehmigung auffordern. Hat der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage eine Vollmachtsurkunde abhängig machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.1999 - 2 W 24/99).
2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
Hat der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage eine Vollmachtsurkunde abhängig machen
In diesem Zusammenhang schlage ich auch vor, die Rechtsprechung genau dieses BGH-Senats nach Entscheidungen zu § 22 KunstUrhG zu durchsuchen, denn dort werden sich wahrscheinlich etliche Fehlentscheidungen finden lassen, die von Ihrer geschätzten und sicherlich zutreffenden Auffassung, Ihre Mandantschaft sei der falsche Ansprechpartner für Unterlassungsansprüche, da sie die Bilder meines Mandanten aus dem Weltnetz entnommen habe und lediglich dokumentiere, möglicherweise abweichen könnten.
ob Ihre Mandantschaft der freundlichen Bitte unseres Mandanten zu entsprechen gedenkt.
Ich vermute mal, daß der Anwalt schon weiß, was er macht. Schließlich begründen auch sinnlose Aktionen einen Honoraranspruch.
Einen Anspruch, ja. Ob es schlau ist, Honoraransprüche gegenüber unserer Kundschaft zu generieren, die für ihre besondere Zahlungsmoral bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Einen Anspruch, ja. Ob es schlau ist, Honoraransprüche gegenüber unserer Kundschaft zu generieren, die für ihre besondere Zahlungsmoral bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Also ich vermag 21 Entscheidungen des 1. Zivilsenates des BGH zu § 22 KunstUrhG zu finden, die überwiegende Zahl stammt jedoch aus einer Zeit vor dem Internet, zum Beispiel der bekannte Herrenreiter-Fall. Der 4. Senat wäre da durchaus ergiebiger. Beim 1. Senat finde ich beim Querlesen nur Entscheidungen zu Bildern von Prominenten, die zweckentfremdet wurden.
Das LG Hamburg hat was grob in die Richtung geurteilt, was der Herr Anwalt meint, da geht es aber um Bilder der Kinder von Heidi Klum
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE200222018&st=ent
...
Ich freue mich schon auf den Versuch von Hilde, die Klageschrift an die Lennéstraße zuzustellen. Ist eigentlich die Gerichtsgebühr komplett futsch, wenn die Klage nicht zustellbar ist?
Schreibfehler, verdreht Buchstaben, fügt welche hinzu oder lässt sie aus; Rechenfehler, mangelndes Selbstbewusstsein
Einen Link zu "GoMoPa" zu nennen, ist auch vielleicht nicht so gut. Das ist doch eher ein zweifelhaftes Internetportal.
....
Halo, I bims der Rechtsamwald lohlZitatAW: Kraus, Gerold wg. Eintrags auf Sonnenstaatland-Wiki
RA Rheindt (9. Februar 2018 19:55 Uhr)
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Osborne,
[...] Weltnetz [...]
Mit den besten Wünschen // Best regards
Martin-Sigmund Rheindt
Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch
Friedrich-Ebert-Anlage 16
D-69117 Heidelberg
Tel.: +49 - (0) 6221 - 475107
Fax: +49 - (0) 6221 - 473571
Mailto: rheindt@RHJ-law.de
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)...was RA Rheindt ganz und gar nicht zu verwundern schien :scratch:
...ich kann mich täuschen, aber der Kollege Osborne hat den Begriff "Weltnetz" hier als erster benutzt. ;)...was RA Rheindt ganz und gar nicht zu verwundern schien :scratch:
Tja, Hilde kann bei Terminen recht pingelig sein.
Meine Güte, ein Rechtsanwalt, der weder Rechtschreibung noch Fristenkalender kann.
... sonst muss er sich am Ende noch mit SGB II befassen.
Vielleicht hält er die Schweiz für Inland?Wir kennen das ja: Überall gilt ja kanonisches Recht, Naturrecht, die Päpstliche Bulle von anno irgendetwas, römisches Recht, der Cestui-que-vie-act, die Bundesbereinigungsgesetze usw. Das kommt wohl vom jeweils fehlenden Geltungsbereich her.
Hat sich die Hilde vom Gericht schon gemeldet? Oder war es das jetzt schon?
Es scheint, als ob die Lust auf rechtliche Auseinandersetzungen urplötzlich verflogen wäre. Warum nur? :think: :scratch: :))