Sonnenstaatlandforum

BRD-Verweigerer, Staatliche Selbstverwalter und Reichsgründer => Peter Fitzek (Königreich Deutschland) => Thema gestartet von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 12:23:48

Titel: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 12:23:48
Zitat
So zahlte der von dem Angeklagten beauftragte ... aus der Handkasse in den Jahren 2011 und 2012 an Mitglieder der Gemeinschaft sog. milde Gaben von insgesamt 186.721,62 € aus.

Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 12:28:33
Zitat
Er hat die eingenommen Gelder der Anleger nicht investiert und stabile Sachwerte geschaffen, sondern letztlich für seine Gemeinschaft konsumiert, um seine Vision von einem eigenen Herrschaftsbereich in Wittenberg mit ihm als Herrscher zu finanzieren.

KRD in a nutshell. Ich freue mich jetzt schon auf die Stellungnahme der Pudel.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Gerntroll am 13. Juli 2017, 12:29:40
Zitat
Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o
Du darfst aber die Mißernten der vergangenen Jahre nicht vergessen (Hervorgerufen durch die Chemtrails der BRiD)! Korrekt im Stammhirn des Bezopften dokumentiert sind 14896 Toastbrote welche zur Vervielfältigung gesäht wurden und bedauerlicherweise im Boden verschimmelten. Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Happy Hater am 13. Juli 2017, 12:31:23
Dieses Urteil ist Balsam für die Seele.  ;D

Gigantisches Mimimi aus dem KRD incoming. Freu mich schon sehr drauf!  ;D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 13. Juli 2017, 12:35:25
Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.

Das muss ich an dieser Stelle zurückweisen. Ursache war vielmehr, dass sie die falsche Sorte gekauft (kein Vollkorn) und dann zu viel gegossen haben. Sonst wär das bestimmt was geworden. Ehrenwort! :D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 12:36:32
Zitat
Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o
Du darfst aber die Mißernten der vergangenen Jahre nicht vergessen (Hervorgerufen durch die Chemtrails der BRiD)! Korrekt im Stammhirn des Bezopften dokumentiert sind 14896 Toastbrote welche zur Vervielfältigung gesäht wurden und bedauerlicherweise im Boden verschimmelten. Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.

 :naughty:
Das hätte aber einen Schimmelfleck verursacht, den man vom Weltall aus sehen kann! Das hätte sofort die Aldebaraner auf den Plan gerufen und wir wären jetzt alle auf einem Strafplaneten!

Huch! https://de.wikipedia.org/wiki/Xenu Das sind wir ja!  :eek:

Jetzt ergibt alles eine Sinn!  :salut:

Dieses Urteil ist Balsam für die Seele.  ;D

Gigantisches Mimimi aus dem KRD incoming. Freu mich schon sehr drauf!  ;D

Es war zumindest dreist gelogen, dass die Anleger kein Geld zurückwollten! Es sind ja im Urteil drei Fälle dokumentiert, bei denen 200.000 EUR nicht zurückgezahlt wurden!
Ich würde jetzt schon wetten, dass das beim folgenden "Großen Mimimi" unter den Tisch gekehrt oder die Schuld dem BaFin zugeschoben wird!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 12:39:05
Zitat
Festgestellt werden kann nur, dass Mitglieder aus der Gemeinschaft Renovierungsarbeiten ... vorgenommen haben.
Sehr nett von der Kammer, dass Vision wird Pfusch so hübsch umschrieben wurde...
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Stief am 13. Juli 2017, 12:41:38
Vielen Dank für die Auszüge.

Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?

EDIT: Ich werde am nächsten Freitag etwa fünf Minuten entfernt vom LG Halle sein und könnte einen Umweg einlegen. Würde das irgendetwas vereinfachen?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 12:44:07
Vielen Dank für die Auszüge.

Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?

Ich ebenso, zumindest für umme!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Gerntroll am 13. Juli 2017, 12:57:08
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 12:59:28
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil

Da muss man eingeloggt sein!  :thumbdown:

Und dafür habe ich auch noch Karma verschwendet!  :stickwhack:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 13:00:46
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
Lel.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Happy Hater am 13. Juli 2017, 13:02:09
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
Lel.

HAHAHAHA, ist mir gar nicht aufgefallen. Großartig! Neuer Nickname für Schrödingers Zopf: "Der Angeklebte!"

Ich schmeiss mich weg, ist das geil.....!  :))
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 13:03:10
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
Lel.

 :rofl:

Zumindest das Geld der Opfer klebte perfekt an ihm!  :whistle:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Gerntroll am 13. Juli 2017, 13:05:00
Mhm, ich komm hier rein. Das liegt wohl daran das mein Brötchengeber einen Zugang hat.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 13:10:03
Mhm, ich komm hier rein. Das liegt wohl daran das mein Brötchengeber einen Zugang hat.
Schön für Dich! Kannst Du es nicht wenigstens als PM rüberwachsen lassen. Ich behalt es auch für mich! :pray:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: hair mess am 13. Juli 2017, 13:18:25
Ich hab das Urteil jetzt quergelesen.
Klasse.
Fast so gut wie ein Prozessbericht von Mülli.
Wo kann man der Richterin Karma geben?
Wie heißt die bei uns nochmal?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 13:26:11
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil

Da muss man eingeloggt sein!  :thumbdown:

Ja, dachtest Du, der Beck Verlag ist die Heilsarmee?

Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?

An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als  geschädigter Anleger bspw.)

EDIT: Ich werde am nächsten Freitag etwa fünf Minuten entfernt vom LG Halle sein und könnte einen Umweg einlegen. Würde das irgendetwas vereinfachen?

Nein.

Ich ebenso, zumindest für umme!

Dann mußt Du warten, ob bspw. Juris damit um die Ecke kommt.

Zitat
So zahlte der von dem Angeklagten beauftragte ... aus der Handkasse in den Jahren 2011 und 2012 an Mitglieder der Gemeinschaft sog. milde Gaben von insgesamt 186.721,62 € aus.

Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o

Na ja, die von F. verwirkten und bezahlten Geldstrafen haben ja auch keinem Pudel was gebracht. Ich vermute mal, daß auch die unter "milde Gaben" verzeichnet wurden.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 14:01:52
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil

Da muss man eingeloggt sein!  :thumbdown:

Ja, dachtest Du, der Beck Verlag ist die Heilsarmee?


Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke! Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt! Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Stief am 13. Juli 2017, 14:04:32
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen. Aber bei der technischen Rückständigkeit unserer Justiz dauert das wohl noch ein paar Jahrzehnte.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 14:09:13
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!

Bei Beck schon. Und das war aus dem Link ersichtlich.

Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!

Da hat man aber auch keinen Rechtsanspruch auf eine prompte Aktualisierung der Datenbank. Beck beliefert Leute, die die Rechtssprechung binnen sechs Wochen zur Kenntnis genommen haben müssen (StB, RAe). Davon leben die.

Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!

Gern geschehen.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Schattendiplomat am 13. Juli 2017, 14:11:39
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen. Aber bei der technischen Rückständigkeit unserer Justiz dauert das wohl noch ein paar Jahrzehnte.

Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 14:16:17
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!

Bei Beck schon. Und das war aus dem Link ersichtlich.

Und man muss natürlich erst mal hinschauen, wo er hinführt, bevor man auf den Link von jemand klickt, dem man (zumindest halbwegs) vertraut? Und wissen, dass es bei Beck nichts umsonst gibt!

Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!

Da hat man aber auch keinen Rechtsanspruch auf eine prompte Aktualisierung der Datenbank. Beck beliefert Leute, die die Rechtssprechung binnen sechs Wochen zur Kenntnis genommen haben müssen (StB, RAe). Davon leben die.

Und das gehört auch zum Allgemeinwissen?

Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!

Gern geschehen.

Wenn man nichts sinnvolles beizutragen hat ... (https://erzaehlmirnix.files.wordpress.com/2012/06/einfach-mal-die-kresse-halten.jpg)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 14:18:30
Oder überlegen, warum irgendjemand Kritik an seinem Standpunkt vertragen sollte. Ist natürlich eine Zumutung, da hast Du Recht.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 14:19:28
Ich kann mich nur wiederholen!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 14:25:50
Off-Topic:
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen.

Wir sollten zufrieden sein, wenn wenigstens alle Landgerichte Terminübersichten herausgeben würden.

Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)

Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...

Ich kann mich nur wiederholen!

Danke für das Minuskarma. Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 14:42:34
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?
An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als  geschädigter Anleger bspw.)

Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA. Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen. Also fix beim LG um Audienz betteln und unterwürfigst um eine anonymisierte Abschrift bitten.  ;D

Zum Lesen und um die Gemüter etwas abzukühlen (@Evil Dude  ;) ): Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96 (https://openjur.de/u/86548.html)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tonto am 13. Juli 2017, 14:46:13

Ich kann mich nur wiederholen!

Danke für das Minuskarma. Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)
[/ot]

Es gibt auch andere Module, in denen der Abruf möglich ist, muss ja nicht gleich jeder Strafrecht bestellen ;-):

Das Dokument BeckRS 2017, 115889 aus dem Werk BeckRS ist in folgenden Modulen enthalten:
    Bank- und Kapitalmarktrecht PREMIUM
    Strafrecht (Ergänzungsmodul Anwalt PREMIUM)
    Strafrecht PREMIUM
    Zivilrecht (Grundmodul Anwalt PREMIUM)
    Zivilrecht PREMIUM

Für mich als Nicht-Abonnent eines der Module (aber Beck-Kunde) gilt für den Einzelabruf:
 Die Kosten hierfür betragen 3,60  € zzgl. MwSt.*

Da das Dokument lt. Beck rund 62 Druckseiten beinhaltet ist nicht mit einer Veröffentlichung in Printmedien zu rechnen.
Ich warte aber auch lieber ab, ob nicht ein anderes Portal einen freien Zugang anbietet, würde das auch sehr gerne lesen, aber so eilig finde ich das dann auch nicht, Fitze wird sicherlich nicht schon morgen wieder die Gegend unsicher machen können, da haben seien Pudel noch genügend Zeit, ggf. selbst ein Exemplar ins Netz zu stellen um sich dann darüber im Detail auszulassen...

Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Finanzbeamter am 13. Juli 2017, 14:46:43
Streitet auch nicht, schließlich hat es der oberste Souverän, seine Majestät Peter, Sohn von Horst und Erika sowie der Interdimensionale das Urteil nicht mit blauer nasser Tinte unterschrieben, somit ist das Urteil


ungültig
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 13. Juli 2017, 14:48:15
Ich habe durch intensive wissenschaftliche Recherche eine Theorie entwickelt, warum es da diese Bezahlschranke gibt:

Der Beck-Verlag ist wahrscheinlich in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 14:50:00
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?
An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als  geschädigter Anleger bspw.)

Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA. Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen. Also fix beim LG um Audienz betteln und unterwürfigst um eine anonymisierte Abschrift bitten.  ;D

Zum Lesen und um die Gemüter etwas abzukühlen (@Evil Dude  ;) ): Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96 (https://openjur.de/u/86548.html)

Interessant, aber trotzdem würde ich lieber das Urteil zum Fitzelkönig lesen!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Finanzbeamter am 13. Juli 2017, 14:51:22
Der Beck-Verlag ist wahrscheinlich in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !

[Louis de Funès]
NEIN?
DOCH!!
OHH!!
[/Louis de Funès]
SCNR
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 13. Juli 2017, 14:53:03
Es ist eventuell nicht so einfach, in absehbarer Zeit außerhalb von Beck Online an das vollständige Urteil heranzukommen. Ich weiß nicht genau, wie das in Sachsen-Anhalt organisiert ist. Bei uns im klarsten aller Länder war es zumindest vor einiger Zeit so geregelt, dass die Justiz dem Beck-Verlag geeignete Entscheidungen zur Verfügung stellte und der Beck-Verlag im Gegenzug unserer Justiz außerordentlich günstige Bedingungen für den Zugang zu Beck Online gewährte. Damit hat man aber dem Beck-Verlag mehr oder weniger das Recht eingeräumt, aus der Veröffentlichung der Entscheidungen gegen Entgelt Gewinn zu erzielen. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, Abschriften - genau genommen sind es Ausdrucke - von Entscheidungen bei dem Gericht gegen Gebühr zu bekommen. Bei dem erheblichen Umfang, den das hier interessierende Urteil hat, geht das aber schon ein klein wenig ins Geld.

Also müssen wir uns wahrscheinlich gedulden, bis die Königspudel das Urteil veröffentlichen. Allerdings werden da die "interessantesten" (= für den Pudelkönig peinlichsten) Passagen fehlen. Die haben wir aber im Grunde genommen schon hier zu lesen bekommen. Witzig wären vielleicht noch die Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten und die Strafzumessungserwägungen.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Schattendiplomat am 13. Juli 2017, 14:53:52
Off-Topic:
Off-Topic:
(...)
Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)

Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...

Ich sage ja, ddas ist ein allgemeines Problem der Behörden. Es stimmt schon, dass man bis heute die Digitalisierung und damit auch die Möglichkeiten verschläft und das auch Geld dafür von Oben fehlt.
Aber auch die Leute lokal sind einfach etwas träge würde da von unten wirklich ein Interesse kommen könnte man schon weiter sein. Ich habe das im Hochschulsektor beobachtet als immer mehr Hochschule digitale Bewerbungen/Einschreibungen wollte ging es auf einmal und das Geld war da.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 14:58:24
Ich habe nach intensiver wissenschaftlicher Recherche eine Theorie entwickelt, warum es da diese Bezahlschranke gibt:

Der Beck-Verlag ist in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !

Stimmt ja garnicht, der Beck-Verlag ist natürlich eine Wortmarke!  ;D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 15:02:15
Off-Topic:
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen.

Wir sollten zufrieden sein, wenn wenigstens alle Landgerichte Terminübersichten herausgeben würden.

Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)

Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...

Ich kann mich nur wiederholen!

Danke für das Minuskarma. Dito! Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)

Du schnallst es einfach nicht, oder? Wenn ich hier einen Link mit "Hier das ganze Urteil" serviert bekommt, dann erwarte ich keine Bezahlschranke! Meine "Kritik" an Gerntroll war, wie Du "möglicherweise" daran erkennen könntest, dass ich mich trotzdem für seine Beiträge bedankt habe, nicht wirklich ernst gemeint! Ich kenne den Beck-Verlag nicht wirklich und habe daher keine Ahnung gehabt, dass es dort ausschließlich Beiträge gegen Bezahlung gibt! Dem letzten Beitrag von Gerntroll nach zu urteilen, war ihm anscheinend in dem Moment auch nicht so recht bewusst, dass der Link nur gegen Bezahlung zugänglich ist. Wenn jemand aber Grund hätte, so ein Bohei zu machen, dann er, nicht Du! Siehst Du davon irgendwas? Und jetzt kannst Du Dich weiter austoben dann damit ist für mich, was das angeht EOD!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 13. Juli 2017, 15:33:41
Zitat
In den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.

Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Leela Sunkiller am 13. Juli 2017, 15:38:34
Zitat
In den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.

Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.

Dafür geht es mit letzterem beständiger und ohne Knast am Ende des Weges ;)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 13. Juli 2017, 15:41:21
Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.
Hast Du etwas Anderes erwartet?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 13. Juli 2017, 15:41:33
Dafür geht es mit letzterem beständiger und ohne Knast am Ende des Weges ;)
Nur für Blödsinn erzählen hätte er ja keinen Knast bekommen, hätte mal bei bleiben sollen.

Hast Du etwas Anderes erwartet?
Ich vertraue noch immer zu viel auf den Verstand der Menschen.

Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: echt? am 13. Juli 2017, 15:47:36
Glückwunsch zum Außendienstorden!

Zitat
Für seine Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung habe er die allgemein gültigen und anerkannten diagnostischen Kriterien der amerikanischen psychiatrischen Vereinigung APA herangezogen, wobei es sich um die identischen Kriterien nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation für eine narzisstische Persönlichkeitsstörung nach ICD 10 F60.80 handele.

Um eine Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung treffen zu können, müssten fünf von neun Kriterien erfüllt sein.

Der Sachverständige führte sodann aus, dass der Angeklagte 8 der von ihm genannten 9 Kriterien erfülle. ... Der Sachverständige bekundete, dies führe ihn dazu, dass beim Angeklagten 8 Diagnosekriterien der narzisstischen Persönlichkeitsstörung erfüllt seien

Da hat das Fitzelchen die 5/9 ja locker gerissen. Von Gottes Sohn hätte ich natürlich schon mindestens 10/9 erwartet.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pirx am 13. Juli 2017, 15:59:26
Zitat
Er sei selbständig und bekleide folgende Ämter: So sei er Vorstandsvorsitzender der NeuDeutsche Gesundheitskasse, Vorsitzender der Kooperationskasse, Herausgeber einer eigenen Währung, Vorsitzender der NeuDeutschen Rentenkasse, Vorsitzender des NeuDeutschen Schiedsgerichts, Ehrenvorsitzender der Kindertagesstätte in ... Vorsitzender der Neuen Deutschen Garde (eine Art eigene Polizei), Vorsitzender des NeuDeutschen Verfassungsausschusses, Leiter einer Müllverwertungsanlage, Vorsitzender der NeuDeutschen Messe, Gründer eines NeuDeutschen TV-Senders, Seminardozent und Ausbilder in der Kampfkunst, Vorsitzender des NeuDeutschland Vereins, Vorsitzender der NeuDeutschen Stiftung und Vorsitzender des Vereins Goldene Mitte. Außerdem führe er eine Werbeagentur und einen Verlag und sei auch als Autor tätig.
Also wie kann man denn da darauf kommen, dieser bescheidene Mann litte unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: echt? am 13. Juli 2017, 16:02:29
In der Aufzählung fehlt da noch "Sohn Gottes". Allein das dürfte ja wohl ein Fulltimejob sein.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 13. Juli 2017, 16:05:16
Zitat
3. Mit notariellem Kaufvertrag vom 21.12.2011 kaufte der Angeklagte von für den Verein ... ein ehemaliges Industriegrundstück in ... zu einem Kaufpreis von 650.000 €. Auf dem Grundstück befand sich eine große nicht mehr genutzte Industriehalle. Gezahlt hatte der Angeklagte auf den Kaufpreis 50.000 €.

Der Angeklagte nahm an der Industriehalle mit den Mitgliedern seiner Gemeinschaft Sanierungsarbeiten vor. Ein Wasseranschluss wurde jedoch nicht gelegt, so dass das Grundstück über keine Wasserversorgung verfügte.

In dieser Industriehalle wurde am 12.09.2012 der sogenannte Staat ... von dem Angeklagten und den Mitgliedern seiner Gemeinschaft gegründet.

In einem Tauschvertrag übertrug der Angeklagte als Vorstand des Vereins ... dieses Grundstück im Jahr 2014 an die ...
@dieda Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.

Zitat
er Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.

Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.

@Wittenberger @Resting Bench Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein, das ist das hier:

Zitat
Mit notariellem Kaufvertrag vom 23.12.2009 kaufte der Angeklagte als Vorstand für den Verein das Grundstück ... in ... zu einem Kaufpreis von 50.000,00 €.

Diesen Kaufpreis bezahlte der Angeklagte bereits am 04.08.2009. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Gewerbegrundstück, auf dem sich auch Wohnhäuser befinden, wo der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung wohnte.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 16:06:29
Allein das dürfte ja wohl ein Fulltimejob sein.

Hat Fitzel nicht mal gesagt, er sei so beschäftigt, dass er überlege, zur Entspannung ins Jefängnis jehen zu wollen?  :D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 13. Juli 2017, 16:06:44
In der Aufzählung fehlt da noch "Sohn Gottes". Allein das dürfte ja wohl ein Fulltimejob sein.

... bei dem man am Ende aber leider auch viel rumhängt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Evil Dude am 13. Juli 2017, 16:23:56
@dieda Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.

Das waren sicher keine Klo's, sondern für jeden Tag der Woche ein angemessener Thron, durch den die "intellektuellen Ausflüsse" des Fuselzars über eine "blütenweise Leitung" der gesamten Erde zugänglich gemacht werden konnten!

#mussmanwissen
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 16:28:56
Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA.

Wir reden ja nicht von Publikation, sondern von Herausgabe. Als hier die Diskussion darum ging, wofür Rüdi letztlich beim LG Schwerin vor fast 25 Jahren verurteilt wurde (das Urteil wäre schon mal interessant gewesen), war das die Auskunft des Gerichtes.

Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen.

Umso mehr erstaunt es, daß es dazu keine PM gibt.
https://justizpressestelle.sachsen-anhalt.de/ordentliche-gerichtsbarkeit/landgericht-halle/
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 13. Juli 2017, 16:31:56
Hast Du etwas Anderes erwartet?
Ich vertraue noch immer zu viel auf den Verstand der Menschen.
Tja, selbst schuld.

Von wegen Urteil, Kostenfreiheit usw.:
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: echt? am 13. Juli 2017, 16:37:17
Zitat
Hat Fitzel nicht mal gesagt, er sei so beschäftigt, dass er überlege, zur Entspannung ins Jefängnis jehen zu wollen?

Du meinst sicher "Jenseits"?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 17:00:35
Zitat
Er sei selbständig und bekleide folgende Ämter: So sei er Vorstandsvorsitzender der NeuDeutsche Gesundheitskasse, Vorsitzender der Kooperationskasse, ...

er meinte "Inhaber", schließlich sollten die Einnahmen ja sein Vermögen werden ...

Zitat
... Vorsitzender des NeuDeutschen Verfassungsausschusses,

wobei er es nicht einmal schaffte, die Regel über die Liegenschaften zu aktualisieren, so daß selbst engste Vereinsmitarbeiter die Staatsgründung nun öffentlich zum Possenspiel erklären ...

Zitat
... Leiter einer Müllverwertungsanlage,

das Stück Wiese, auf dem beim Auszug der Reisighaufen lagerte ...

Zitat
... Vorsitzender der NeuDeutschen Messe,

der grandios gescheiterte WIR-Kongress ...

usw.
Ein durchschnittlich intelligenter Mensch würde es noch bemerken, wenn er sich lächerlich macht.

Von wegen Urteil, Kostenfreiheit usw.:
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.

Danke für den Hinweis. Den Dienst gibt es (derzeit) vier Wochen lang kostenlos.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 13. Juli 2017, 17:24:10
Zitat
Ferner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.

Hat sich die Bräsigkeit der Behörden wieder ausgezahlt für den Zopf. es hätte ihn noch härter treffen können.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 17:27:13
Zitat
Ferner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.

Hat sich die Bräsigkeit der Behörden wieder ausgezahlt für den Zopf. es hätte ihn noch härter treffen können.

Damit ist wohl klar, daß man das, was aus der Zeit bis jetzt noch nicht angeklagt ist, bald wird in der Pfeife rauchen können.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 13. Juli 2017, 17:33:06
Zitat
Ferner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.
Hat sich die Bräsigkeit der Behörden wieder ausgezahlt für den Zopf. es hätte ihn noch härter treffen können.

Da Alkohol im KRD verboten ist, müssen die Pudel wohl mit etwas anderem anstoßen. Prost!

(https://i.ebayimg.com/images/g/9TgAAOSwYlJW41Qm/s-l300.jpg)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 17:40:37
Na ja, früher haben die Soldaten Rasierwasser getrunken. Aber dazu hätte man vor dem Fuselzar so tun müssen, als ob man sich rasieren wollte ...
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Gerntroll am 13. Juli 2017, 19:10:25
Tut mir leid mit meinem Link hier Unfrieden gestiftet zu haben. Aber auf Arbeit komme ich da ohne Anmeldung rein. Sorry.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: echt? am 13. Juli 2017, 19:19:24
War ein Missverständnis - und gut jetzt!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Ceilo am 13. Juli 2017, 21:17:12
Benutzer einer Uni-Bibliothek können über die Rechner dort regelmäßig auf BeckRS und andere Inhalte der Datenbank zugreifen. Auch an FHs sollte es oft gehen, sicher auch an manchen anderen großen Bibliotheken.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 13. Juli 2017, 22:14:03
Zitat
In den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.

Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.

Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. Zum einen sind das die Einnahmen von zwei Jahren, zum anderen würden noch 19% USt weggehen (die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG griff nicht, Vorsteuer kann man bei einem Dozenten vernachlässigen) - bleiben durchschnittliche 2.860 pro Monat. Davon gehen die Pflichtversicherungen der Freiberufler (in 2011 und 2012 rund 1.070 bzw. 1.060 Euro mtl.) weg. Mit dem Unterhalt der Staatsflotte ließ § 850c StPO noch 250 Euro zum Abzug zu.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Anti Reisdepp am 13. Juli 2017, 22:29:53
Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.
Die Bilder von den Klos stammen aus Reinsdorf. Wie haben die das denn bei der Staatsgründung gemacht? Toilettenwagen und Dixiklos?

Zitat
Der Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.

Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.

Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein,
Könnte die ehemalige Brauerei Donhauser gewesen sein in Wittenberg bei dem Preis. Wo war die nochmal? Mittelstraße 7!
Da gabs doch so ein baufälliges Gebäude mit Grundstück, was Peter günstig gekauft hat und dann angeblich 100k Euro reingesteckt hatte. Später wurde es dann für 30k angeboten.
Edit: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1117.msg38300#msg38300
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 13. Juli 2017, 22:56:25

Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. Zum einen sind das die Einnahmen von zwei Jahren, zum anderen würden noch 19% USt weggehen (die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG griff nicht, Vorsteuer kann man bei einem Dozenten vernachlässigen) - bleiben durchschnittliche 2.860 pro Monat. Davon gehen die Pflichtversicherungen der Freiberufler (in 2011 und 2012 rund 1.070 bzw. 1.060 Euro mtl.) weg. Mit dem Unterhalt der Staatsflotte ließ § 850c StPO noch 250 Euro zum Abzug zu.

Du meinst sicher § 850c ZPO.

Und als ob Fitzek Umsatzsteuer oder Versicherungen zahlen würde.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 13. Juli 2017, 23:19:53
Interessanterweise gibt es bei der Urteilsdarstellung bei Beck online einen Unterschied zwischen der angezeigten Seite und der Druckversion. In der Druckversion sind Faksimile einiger der verwendeten "Verträge" bzw. "Sparbücher" enthalten. Diese kommentieren sich, meine ich, wieder einmal selbst. Dann ist auch noch immer die Rede davon, man habe ja alle diese Schriftstücke mit der BaFin abgestimmt ...  :facepalm:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Schattendiplomat am 14. Juli 2017, 08:08:55
Zitat
Die Zeugin ... bekundete, dass es dem Angeklagten darauf angekommen sei, ein Meister- und Schülerverhältnis, ähnlich der tantrischen Tradition aus Indien, zu den Mitgliedern der Gemeinschaft zu haben. Sie selbst habe sich dem Angeklagten nicht hingeben wollen.

Kopfkino aus  :banghead:
(...)

In erster Näherung hat Tantra (https://de.wikipedia.org/wiki/Tantra) zum Glück erstmal mit nix zu tun das Kopfkino erzeugen müsste ;) - ich will aber eigentlich auch nicht wissen was der Pudelkönig darunter insbesondere bei seinen "Schülern" weiblichen Geschlechts verstanden hat.
Das Gutachten lässt da leider wenig Gutes erahnen. Mich hat eh immer gewundert, dass in der "Verfassung" nicht auch irgendwas im Stile des "Rechtes auf die este Nacht" stand.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Müll Mann am 14. Juli 2017, 08:45:52
Naja, von Fitzeks Begeisterung für Crowley wissen wir doch. Und der hat Tantra doch sehr auf die sexuelle Komponente verkürzt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 08:46:44

Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. ...

Du meinst sicher § 850c ZPO.

Ja.

Und als ob Fitzek Umsatzsteuer oder Versicherungen zahlen würde.

Natürlich nicht. Nur ging es hier ja um den Vergleich zwischen Abzockerei und ehrlicher Arbeit. Und letztere sollte, zumindest wenn es um qualifizierte Arbeit geht, mehr einbringen als Fitzeks Blödsinn. Den gegenteiligen Eindruck erwecktest Du ja nur, weil Du die Einnahmen von zwei Jahren in den Raum gestellt hast.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 14. Juli 2017, 09:48:01
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.

Das ist äußerst erfreulich!
Da können wir von einem unserer Weisen künftig ausgewählte und kommentierte Glanzlichter der Urteilsausarbeitung erwarten.

Dem Chaos (also mir) geht der Fitzel seit seiner Außerdienstsetzung außerordentlich am Hinterteil vorbei, ich freue mich aber wenn Ihr Spass habt.
Wenn ich das Urteil hätte, vom Beck oder nicht, würde ich es hier reinstellen, wenn es nicht 62 Seiten wären. Wir hatten bereits ein Urteil gegen Fitzek aus dem Beckverlag (erinnert Ihr die Rübenberge?),  ohne dass der Verlag die russische Maffia losgeschickt hätte.

Selbst für einen Profi sind 62 Seiten Urteilsbegründung eine Qual, für die Nicht-Juristen unter uns dürfte das komplette Urteil eh uninteressant sein.
Schöner finde ich es deshalb, wenn unsere Star-Juristen (ohne Ironie) die relevanten Stellen zitieren und ihren Senf (jetzt endlich ironisch) beifügen.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 14. Juli 2017, 10:00:19
Bei Fatzkes Schwurbelseminaren, "Vorträgen" u. dgl. liegt der Vergleich mit einem lehrenden Beruf nahe.
Nehmen wir einen qualifizierten Gymnasiallehrer im Anstellungsverhältnis (gut, immer noch sind die meisten Lehrkräfte verbeamtet, aber da haben wir die Schwierigkeit der unterschiedlichen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen).

Im Bereich des TVöD VKA (Kommunen) West sagt mir der Gehaltsrechner für eine Lehrkraft in Vollzeit, mit Zusatzversorgung und Steuerklasse I Folgendes:
Zitat
Jahres-Brutto:              69597.99 €
netto bleiben:         37166.62 € (Steuerjahr 2017)

Da es Gymnasien in kommunaler Trägerschaft wohl nur selten gibt, schauen wir besser beim TV-L:
Zitat
Jahres-Brutto:              64721.88 €
netto bleiben:         35181.08 € (Steuerjahr 2017)

Gymnasien in Trägerschaft des Bundes dürften auch eher selten sein, aber schauen wir auch den TVöD Bund an:
Zitat
Jahres-Brutto:              69597.99 €
netto bleiben:         37322.08 € (Steuerjahr 2017)

Dann können wir zum Vergleich auch eine Professur W3 beim Bund anschauen:
Zitat
Jahres-Brutto:              76071.12 €
netto bleiben:         52606.87 € (Steuerjahr 2017)

Wie eingangs erwähnt, gibt es einige Vorbehalte bei diesen Vergleichen. Dennoch denke ich, dass sich zumindest eine Dimension in Bezug zu Fatzkes Einnahmen setzen lässt. Das Ergebnis eines solchen Vergleiches mit Fatzkes Einnahmen brauche ich wohl nicht zu kommentieren.

Allerdings gilt es, folgenden Unterschied zu beachten: Wer handelt wie Fatzke, also der Schwurbelseminaranbieter oder einfach nur Kriminelle, sucht nicht den nachhaltigen Erfolg, sondern das schnelle Geld. Wie das Urteil festhält, handelte es sich bei Fatzkes Konstrukten letztlich um Schneeballsysteme, die dann, wenn nicht mehr laufend ausreichend neue Geldgeber gefunden werden können, zusammenbrechen müssen. Je nach Art eines solchen Systems kann es über einige Monate, ein Jahr, vielleicht zwei Jahre laufen, bevor es zusammenbricht.
Vorausschauende Abzocker machen sich mit den ergaunerten Gewinnen rechtzeitig aus dem Staub und fangen woanders mit derselben, einer ähnlichen oder sogar mit einer deutlich verschiedenen Masche nochmal an, kassieren ab und gehen weiter. Das konnte (und wollte vermutlich) Fatzke nicht. Sein Narzissmus machte ihn blind für die Folgen seines Tuns und band ihn an die Gefolgschaft seiner Anbeter, auf deren Applaus er nicht verzichten konnte. Zudem erwähnt das Urteil aus dem psychiatrischen Gutachten auch Fatzkes Anspruchsdenken: Er glaubte offenbar immer, dass ihm ein leichtes Leben ohne Anstrengung zustünde und somit auch das Geld, das dazu notwendig ist. Dieses müsse man ihm einfach geben. "Ich klau' doch nicht von mir selbst", sagt eigentlich schon alles aus.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dieda am 14. Juli 2017, 10:54:22
Ich habe zwar die 62 Seiten Originaltext noch nicht durch, aber vielleicht schon einige Juristen hier.

Geht es Euch auch so, dass man den Eindruck nicht los wird, dass die diese ganze Staatsgründung 2012 mit dümmlichem Pomp und Trallala aber ohne ordentliche sanitäre Einrichtungen für die Gäste, dafür mit nachfolgenden Sparbuch- Umbuchungen eigentlich nur wie eine besonders kreative Form der Insolvenzverschleppung vorkommt?

Wir ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, zumal die "buchhaltungsbefugten" Zeugen selbst angaben, dass sie gar nicht mal richtig nachprüfen konnten (und/oder sollten), ob die, z.B. in den Sparbüchern vermerkten "Zahlungseingänge" überhaupt existierten? In welchem Verhältnis stand diese mysteriöse Dame denn zu dem obersten Willkürausübenden, dass sie auf den Schlag und vorfristig (!) mehr Geld erhalten konnte, als je in der Baukasse war, oder für die Immobilienanzahlung ausgegeben wurde. Aus welchem Topf kam denn das Geld und wer sagt denn, dass diese Frau die im September 2012 erhaltenen, zusammen 300.000€ überhaupt je zuvor eingezahlt hat? Die nicht existierende Buchhaltung? Die Begünstigte? Der oberste Veruntreuer himself?
Das sollte durchaus mal geprüft werden!

Und wie sind die durch die Renovierungsarbeiten erfolgten "Aufwertungen von Vermögenswerten und Immobilien Dritter" verbunden mit den wiederum mit so genannten "mildtätigen Gaben" aus der Vereinskasse entgoltenen, aber für den Empfänger unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der diese Renovierungen in seiner(n) Immobilie(n) offensichtlich nicht nur stillschweigend und zähneknirschend "in Kauf" genommen hat ggfls. auch strafrechtlich zu bewerten?

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

THX
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 14. Juli 2017, 11:00:02

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

THX

Justiz ist Ländersache.

Zitat von: Eduard Schnitzler, Das weite Land
Sicherheit ist nirgends

Probieren!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Landgraf am 14. Juli 2017, 11:14:12
Wir ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, (...)
Ich kann mich erinnern, dass eine Frau gegen Fitzels Verein einen Titel erwirkt hatte und dadurch wieder an ihr Erspartes kam. Oder war das ein anderer Fall?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 14. Juli 2017, 11:36:23
Von Insolvenzverschleppung kann hier nur im übertragenen Sinne gesprochen werden. Die Gründung des "Königreiches" war vermutlich mehreren Motiven geschuldet. Zumindest eines davon bestand wohl im Wunsch, das Unvermeidliche aufschieben zu wollen. Ich wiederhole mich: Die Staatsgründungszeremonie und die Führerscheinrückgabe stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. 2012 war Fatzke wieder einmal eine Fahrtensperre auferlegt worden, kaum war diese ausgelaufen, flog er wieder zu tief und wurde erneut erwischt. Ihm drohte der nun endgültige Entzug der Fahrerlaubnis. Auch andere rechtliche Schwierigkeiten dürften ihm damals auf den Pelz gerückt sein. Sein Ausweg: einen eigenen Staat gründen!
Dass seine Impertinenz notorisch klamm war, war dagegen nicht neu. Schaut man die lange Liste seiner Projekte im Wiki durch, erhellt sogleich, dass er zwar dauernd irgendetwas anfing, aber nie dabei blieb oder es ordentlich und zielstrebig durchführte. Er wollte halt immer sofort und mühelos Geld. Besonders solvent war er also nie.
Im Sinne der Strafnorm kann aber kaum von Insolvenzverschleppung gesprochen werden. Denn auch wenn es die Privatinsolvenz gibt, so besteht eine Pflicht zur Einleitung des Insolvenzverfahrens nur für die Geschäftsführer (ich setze diesen Begriff einmal als Oberbegriff für die verschiedenen Arten Leitungsorgane) oder Abwickler juristischer Personen. Entgegen der RD-Meinung war Fatzke aber nie eine juristische Person. Ebenso ist es bei schlichtweg allen seinen Konstrukten fraglich, ob diese jemals Rechtspersönlichkeit erlangten. Für NeuDeutschland ist dies durchs Registergericht festgestellt worden (Verweigerung des Eintrages), auch das Landgericht geht offensichtlich davon aus, dass die Vereine, Kassen usw. nur vorgetäuscht und der einzige Handelnde Fatzke selbst war.
Wo es keine Pflicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt, gibt es aber auch keine Insolvenzverschleppung. Weiter dürfte dieser Tatbestand mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe gegenüber der schweren Untreue zurücktreten, selbst wenn er gegeben wäre.
Dass einer Gläubigerin bevorzugt Geld ausgezahlt wurde, könnte ggf. den Straftatbestand der Gläubigerbevorzugung erfüllen, verschiedene "Geschäfte" dürften unter den Tatbestand des Bankrotts fallen - immer vorausgesetzt, dass wir es mit einer Insolvenz zu tun haben.
Auch Buchführungsdelikte könnte man anklagen, aber für alle diese Straftaten gilt, dass sie minder gewichtig sind als schwere Untreue. Sie würden im Urteil also kaum oder gar nicht ins Gewicht fallen.
Die fraglichen Praktiken dürften zudem ausnahmslos durch den Straftatbestand der Untreue erfasst sein. Angenommen, dass Fatzke einer "Gläubigerin" Geld auszahlte, auf das diese tatsächlich keinen Anspruch hatte, sei es, dass er ihr zu viel zahlte (also mehr, als sie eingezahlt hatte, plus etwa vereinbarte Zinsen o. dgl.), sei es auch, dass sie gar nie etwas eingezahlt hatte, also nur eine Strohfrau-Gläubigerin war, so würde dies eine Untreue gegenüber denjenigen, von denen das Geld wirklich stammte, darstellen. Für die "mild(tätig)en Gaben" und die Grundstücksgeschäfte haben wir dies bereits durchgekaut. Untreue, wohin man auch schaut. Fatzkes Absicht war wohl nie, mit dem eingenommenen Geld wirklich etwas im Sinne der abgegebenen Versprechen bzw. genannten Ziele zu machen, sondern es für sich und seine eigenen Zwecke zu verbraten.
Dass er hartnäckigen Gläubigern dann und wann etwas ausbezahlte, scheint mir nicht dagegen zu sprechen. Alle halbwegs cleveren Betrüger seit Charles Ponzi haben es immer so gehalten, dass im Einzelfall auch zahlten, um nicht vorzeitig aufzufliegen. Wenn ein Gläubiger hartnäckig war, sich als kritisch erwies o. dgl., dann haben alle lieber gezahlt, denn statt des Einen fanden sie immer mehrere Andere, die sie noch ausnehmen konnten.

Urteile werden allen Beteiligten eines Prozesses in Ausfertigung zugestellt. Interessierte Personen können Abschriften, ggf. anonymisiert, verlangen. Man müsste es halt einfach mal versuchen. Schlimmstenfalls kriegt man halt nix oder nicht genau das, was man wollte.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Leela Sunkiller am 14. Juli 2017, 11:47:03
Nein, da liegt ihr richtig. Ich komme nicht auf den Namen, aber es war eine Ärztin, wenn mich nicht alles täuscht. Sie ist zivilrechtlich vorgegangen.
Das wurde natürlich in der üblichen Transparenz gar nicht kommuniziert, sondern kam bei einer Verhandlung ans Tageslicht.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 14. Juli 2017, 12:06:40
Dr. Christine W. Näheres ab diesem Beitrag: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg109236#msg109236 (Aussage im 3. Spoiler)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 12:16:51
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.

Wenn ich das Urteil hätte, vom Beck oder nicht, würde ich es hier reinstellen, wenn es nicht 62 Seiten wären. Wir hatten bereits ein Urteil gegen Fitzek aus dem Beckverlag (erinnert Ihr die Rübenberge?),  ohne dass der Verlag die russische Mafia losgeschickt hätte.

Realistisch gesehen dürfte derjenige, der am Anfang der Verteilerkette steht, vor allem die nötige Tagesfreizeit gewinnen, um sich dann mit seiner vollen Kraft für das SSL engagieren zu können. Das kann man aber auch ohne den Beck-Verlag haben.

Selbst für einen Profi sind 62 Seiten Urteilsbegründung eine Qual, für die Nicht-Juristen unter uns dürfte das komplette Urteil eh uninteressant sein.

Sehe ich nicht so. Wer Fitzeks Werdegang über die Jahre verfolgt hat, wird die Lektüre sicherlich zu schätzen wissen.

Allerdings gilt es, folgenden Unterschied zu beachten: Wer handelt wie Fatzke, also der Schwurbelseminaranbieter oder einfach nur Kriminelle, sucht nicht den nachhaltigen Erfolg, sondern das schnelle Geld. Wie das Urteil festhält, handelte es sich bei Fatzkes Konstrukten letztlich um Schneeballsysteme, die dann, wenn nicht mehr laufend ausreichend neue Geldgeber gefunden werden können, zusammenbrechen müssen. Je nach Art eines solchen Systems kann es über einige Monate, ein Jahr, vielleicht zwei Jahre laufen, bevor es zusammenbricht.

Nun, bei den Finanzgeschäften trifft das notwendigerweise zu. Bei den Schwurbelseminaren nur dann, wenn man dem Publikum nichts Neues anbietet und demzufolge immer neue Deppen braucht. Dazu kommt, daß für die Lebensführung ein Vielfaches dessen anfällt, als man mit "Shice labern" erlöst - selbst unter der Voraussetzung, daß Finanzbehörde und Krankenkasse weiterhin auf anfallende Steuern und Beiträge verzichten und keine Strafverfahren einleiten.

Vorausschauende Abzocker machen sich mit den ergaunerten Gewinnen rechtzeitig aus dem Staub und fangen woanders mit derselben, einer ähnlichen oder sogar mit einer deutlich verschiedenen Masche nochmal an, kassieren ab und gehen weiter. Das konnte (und wollte vermutlich) Fatzke nicht. Sein Narzissmus machte ihn blind für die Folgen seines Tuns und band ihn an die Gefolgschaft seiner Anbeter, auf deren Applaus er nicht verzichten konnte. ...

Das kann man so nicht vergleichen. Während die Hütchenspieler immer nur ein kleines Stück verbrannte Erde hinterlassen und immer wieder einen neuen Markt finden, war die Immobilie, die ihm die Haare vom Kopf fraß, der zentrale Bestandteil von Fitzeks "Unternehmenskonzept". Mobilität hätte ihm nicht geholfen, da er sowieso schon Deppen aus dem ganzen deutschsprachigen Raum anzog. Da war es im Prinzip egal, in welcher Stadt er saß.
Und ein abrupter Wechsel der Inhalte wäre seiner Glaubwürdigkeit nicht gerade zuträglich gewesen, die Kundschaft ist zwar mall, aber nicht dumm genug, das nicht zu merken. Bislang haben die Pudel den Staat als Kartenhaus verunglimpft und ihre Staatssimulation anerkannt haben wollen. Jetzt spielen sie die Verfassungstreuen, um Gnade vor den Augen der Wahlausschüsse zu finden. Wenn sie den Reichis nicht glaubhaft machen können, daß sie nur das System trollen wollten, werden die ihnen fürderhin nichts mehr abkaufen.

Geht es Euch auch so, dass man den Eindruck nicht los wird, dass die diese ganze Staatsgründung 2012 mit dümmlichem Pomp und Trallala aber ohne ordentliche sanitäre Einrichtungen für die Gäste, dafür mit nachfolgenden Sparbuch- Umbuchungen eigentlich nur wie eine besonders kreative Form der Insolvenzverschleppung vorkommt?

Nein, wieso?

Wie ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, ...

Finanzielle Engpässe gab es nur insoweit, als Fitzek eben andere Prämissen setzte als sein Bauleiter und als es ein ordentlicher Bankkaufmann getan hätte. Sonst hätte er die Nummer ja gar nicht erst abziehen brauchen. Und die Kundin ist nicht "mysteriös", sondern namentlich bekannt und die Geschichte schließlich auch. Fitzek hatte entgegen den vertraglichen Vereinbarungen in den Bettelvorträgen stets rotzfrech behauptet, daß die Leute ihr Geld jederzeit wiederhaben könnten, was durch die Videos ja auch hinreichend belegt war. Die Frau hatte sich anwaltlich vertreten lassen, schließlich geklagt und Recht bekommen. Fitzek dürfte den Fall wohl als gefährlich eingeschätzt haben. Also hat er lieber an die Ärztin gezahlt, obwohl das natürlich eine Gläubigerbevorzugung war. Gantz war ihm dagegen nicht gewachsen, der ließ sich mit ein paar forschen Sprüchen auf Abstand halten und die anderen Gläubiger hatten nur kleinere Beträge im Feuer.

Aus welchem Topf kam denn das Geld und wer sagt denn, dass diese Frau die im September 2012 erhaltenen, zusammen 300.000€ überhaupt je zuvor eingezahlt hat? Die nicht existierende Buchhaltung? Die Begünstigte? Der oberste Veruntreuer himself?
Das sollte durchaus mal geprüft werden!

Warum? Wenn ihr Anwalt das Gericht überzeugen konnte und den Prozeß gewann, sollte das doch reichen.

Und wie sind die durch die Renovierungsarbeiten erfolgten "Aufwertungen von Vermögenswerten und Immobilien Dritter" verbunden mit den wiederum mit so genannten "mildtätigen Gaben" aus der Vereinskasse entgoltenen, aber für den Empfänger unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der diese Renovierungen in seiner(n) Immobilie(n) offensichtlich nicht nur stillschweigend und zähneknirschend "in Kauf" genommen hat ggfls. auch strafrechtlich zu bewerten?

So, wie es das LG Halle getan hat - als nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlegergelder. Inwieweit sich das bei der Abwägung zur Strafbemessung ausgewirkt hat, ist eine ganz andere Frage. Vielleicht ist das Moment ja für die Bräsigkeit der Ermittlungsbehörden draufgegangen.

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

Vermutlich nicht, wozu auch. Sofern es sich um Offizialdelikte handelt, die eigentlich (!) von Amts wegen zu verfolgen wären, müßte die StA doch nur die Akten zur Hand nehmen, die ihr vom jetzigen Verfahren vorliegen. 

Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dieda am 14. Juli 2017, 12:50:35
Dr. Christine W. Näheres ab diesem Beitrag: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg109236#msg109236 (Aussage im 3. Spoiler)

Danke für den link auf die betreffende Zeugenvernahme.

Der Begriff "Insolvenz" gehört nicht nur zum Tatvorwurf der fehlenden Buchhaltung, den hatte übrigens der Schilo selbst als möglichen "Ausschlussgrund von Rückzahlungen" in seinen eigenen Verträgen angeführt und ob die Reichsbank noch angeklagt wird, wissen wir ja gar nicht.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Stief am 14. Juli 2017, 13:27:38
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Bundespolizei am 14. Juli 2017, 13:32:01
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

3-Seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
 :happy1:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 13:43:10
3-seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
 :happy1:

Guckst Du hier: https://beck-online.beck.de/Service/AGB
Punkte 9 und 10
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 14. Juli 2017, 13:49:15
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

Vorab: Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann, sind daher zu veröffentlichen. Soweit das Bundesverwaltungsgericht. Das große Fitzen ging bundesweit durch die Presse, also steht einer anonymisierten/neutralisierten Veröffentlichung imho. nichts im Wege.

Manch ein juristischer Informationsdienstleister steht aber auf Kriegsfuß mit Strg+C und sitzt auf seinen Datenbänken wie eine Glucke und fängt an zu beißen, wenn sie einen Verstoß gegen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen wittert.

Die 62 Seiten findet jeder auch ohne Verfügbarkeit hier im Forum. Ich würds nicht machen.


Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 14. Juli 2017, 13:52:08
@dieda "Insolvenz" ist in Fatzkes Verträgen nicht zwingend im technischen Sinne zu verstehen, sondern kann auch im kaufmännischen verstanden werden: solvent = liquide, zahlungsfähig, insolvent = illiquide, zahlungsunfähig. Es war ja immer die Rede davon, dass Rückzahlungen jederzeit möglich seien, aber dass diese verweigert werden könnten, wenn nicht genügend Mittel vorhanden wären oder wenn durch die Auszahlung der Fortbestand des betreffenden Konstrukts ("Verein", "Kasse", "Reichsbank" usw.) in Frage gestellt wäre. Dann gab es da (@dtx) noch die berüchtigte "Nachrangabrede".
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung ist übrigens nicht nur dann durchzuführen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig ist, sondern auch bei Überschuldung.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Ceilo am 14. Juli 2017, 13:53:36
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

Ja, Gerichtsentscheidungen fallen unter § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei. Es könnte aber andere Rechtsgründe außer Urheberrecht geben, weshalb man ein Urteil nicht weitergeben darf, beispielsweise einen Vertrag mit der Quelle, der einem das verbietet. Nicht immer hat man mit der Quelle aber einen Vertrag, und nicht jede Vertragsklausel ist auch wirksam. Darüber, wie das in einem Einzelfall aussieht, beraten bei Bedarf und gegen Bezahlung Rechtsanwälte.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 14:21:37
Wegen § 5 UrhG könnte man das Urteil hier, rechtlich gesehen, einstellen. Angesichts der Länge sehe ich darin aber nur bedingt einen Mehrwert. Ich denke, dass die maßgeblichen Passagen in diesem Thread bereits zu finden sind.

TC
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 14. Juli 2017, 14:30:10
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

Die Vorschrift des § 5 UrhG klingt erstmal verlockend. Danach genießen Entscheidungen (will sagen: solche von Gerichten, aber auch Behörden) erstmal keinen urheberrechtlichen Schutz.

Sie sind aber nicht schutzlos. "Egal, aus welcher Quelle Du es hast", ist das eben nicht. Zur Zeit kommt als Quelle außer Beck Online ja kaum etwas anderes in Betracht. Beck Online hat seine Daten in den hier schon freundlicherweise von @dtx ins Spiel gebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig vom Urheberrecht vertraglich geschützt, indem dort genau festgelegt worden ist, was der Nutzer der Datenbank darf (das ist nicht viel, reicht aber für die "normale" Arbeit durchaus aus) und was nicht (das ist ziemlich viel). Eine aus Beck Online beschaffte Entscheidung in einem Forum mit ca. 800 Mitgliedern und einer unbekannten, mutmaßlich nicht geringen Anzahl von Besuchern veröffentlichen gehört eindeutig nicht zu den Dingen, die man als Benutzer und Vertragspartner von Beck Online nach diesen AGB darf.

Dann kommt es darauf an, wer die Beck-Daten als berechtigter Nutzer der Datenbank unberechtigterweise "geleakt" hat. Bist Du das selber, kannst Du das Folgende auf Dich beziehen. Ist es jemand anders, betrifft es diesen anderen Menschen/diese andere Person. Anders als bei der Nahrungskette trifft es bei der Veröffentlichungskette nämlich nicht den Letzten, sondern den Ersten in der Kette, den Vertragspartner von Beck Online. Denn der hat gegenüber Beck Online eine Vertragsverletzung begangen, aus der sich unter anderem Schadensersatzansprüche ergeben. Und in diesen Bereichen reden wir da nicht nur von ein paar Euro Fuffzig. Man kann davon ausgehen, dass der Erste in der Veröffentlichungskette von Beck Online kräftig in die Mangel genommen wird. Hat derjenige das als angestellter Mitarbeiter einer RA-Kanzlei, eines Unternehmens oder eines Uni-Instituts gemacht, trifft es rechtlich erst einmal den Arbeitgeber, aber der wird das wahrscheinlich nicht unbedingt auf sich sitzen lassen und bei dem Mitarbeiter erstmal neugierig anfragen, was der sich eigentlich so gedacht hat. Und @dtx hat ja hier schon mal angedeutet, dass derjenige dann demnächst sehr viel Tagesfreizeit haben wird und sich voll und ganz im SSL einbringen kann. Derjenige, also Du selbst oder ein Dritter, handelt sich also in jedem Fall eine Menge Ärger ein. Auf jeden Fall ist das Verlustrisiko hier so hoch, dass ich es nicht auf einen Rechtsstreit mit Beck Online ankommen lassen würde.

Will sagen: Lass es lieber sein !
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Stief am 14. Juli 2017, 14:32:47
Da ich kein Interesse habe, dass jemand wegen mir Probleme bekommt, lasse ich es lieber sein. Danke für eure Meinungen.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 14:51:59
Sorry, aber die Beckschen AGB sind hier nicht einschlägig, denn es heißt:

"Alle in den E-Mail-Diensten veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert wurden."

Unredigierte Gerichtsentscheidungen sind somit nicht geschützt (falls jemand auf die Idee kommt, der zweite Halbsatz beziehe sich nur auf die Leitsätze, so lässt sich das mit einem argumentum ad absurdum widerlegen: wäre dies nämlich der Fall, wären amtliche Leitsätze nicht geschützt, die Entscheidung selbst wäre aber geschützt; eine solche Differenzierung macht keinen Sinn).

Im Übrigen kann niemand an einem gemeinfreien Werk wie einer Gerichtsentscheidung ein Urheberrecht begründen (und was sollte der Schaden sein, der einem Verlag bei der Veröffentlichung eines gemeinfreien, von den Gerichten zu veröffentlichenden Textes entsteht?).

TC
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 14:55:53
Der Begriff "Insolvenz" gehört nicht nur zum Tatvorwurf der fehlenden Buchhaltung, den hatte übrigens der Schilo selbst als möglichen "Ausschlussgrund von Rückzahlungen" in seinen eigenen Verträgen angeführt und ob die Reichsbank noch angeklagt wird, wissen wir ja gar nicht.

Entgegen des Duktus der Deppen konnte es eine Insolvenz irgendeiner Institution nicht geben, weil es keine Institution (juristische Person) gab. Fitzek betrieb als Einzelunternehmer ein Bankgeschäft und hat dieses später lediglich umbenannt. Das Gericht sieht die Untreue bereits im Moment der Geldannahme als verwirklicht an, weil die zwangsläufig notwendigen Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder nicht geschaffen waren.

Damit ist klar, daß Fitzek nicht noch einmal wegen Bankgeschäften angeklagt werden wird, sofern er nach den bereits angeklagten Fällen keine nennenswerten Anlegergelder mehr vereinnahmt hat, weil ein und dieselbe Straftat nicht mehrfach verfolgt werden darf. Die Umbenennung seines Ladens von der "Kooperationskasse" zur "Reichsbank" ist letztlich nichts weiter als ein weiterer Verstoß gegen die handelsrechtlichen Regelungen zur Firmierung (§§ 17 ff. HGB), der gegenüber der schweren Untreue wohl nicht ins Gewicht fällt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 15:03:01
Zitat
Damit ist klar, daß Fitzek nicht noch einmal wegen Bankgeschäften angeklagt werden wird, sofern er nach den bereits angeklagten Fällen keine nennenswerten Anlegergelder mehr vereinnahmt hat, weil ein und dieselbe Straftat nicht mehrfach verfolgt werden darf.

Das trifft nicht zu. Der Tatvorwurf betraf die Kooperationskasse. Das spätere Betreiben der "Königlichen Reichsbank" stellt mit Gewissheit einen neuerlichen Verstoß gegen die Strafvorschriften des KWG dar (auch für diese hat er ja Sparbücher etc. ausgestellt). Hat er dort bzw. zu einem späteren als dem angeklagten Zeitraum bei der Kooperationskasse neuerlich Anlegergelder entgegen genommen, dürfte auch eine erneute Untreue gegeben sein.

TC
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 14. Juli 2017, 15:15:02

"Egal, aus welcher Quelle Du es hast", ist das eben nicht. Zur Zeit kommt als Quelle außer Beck Online ja kaum etwas anderes in Betracht.

... alles richtig! Das Chaos (also ich) vermutet aber mindestens zwei hier, die das Urteil aus anderer Quelle haben
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 15:29:53
... (und was sollte der Schaden sein, der einem Verlag bei der Veröffentlichung eines gemeinfreien, von den Gerichten zu veröffentlichenden Textes entsteht?).

TC

Der entgangene Gewinn. Beck fakturiert für die Entscheidung von Kunden, die kein Abo gekauft haben und sie außerhalb eines Sonderangebotes beziehen, pro Download 3,60 Euro. @Rima882 nannte 800 Forenmitglieder und eine unbekannte Anzahl von Gästen, der Betreiber dürfte diesbezüglich zur Auskunftserteilung verpflichtet sein. Rechnen kannst Du selber.

Ob die Argumentation trägt, die Leute hätten sie jetzt ohnehin kostenlos bekommen, sofern sie sich - wie @Pantotheus - jetzt neu bei Beck angemeldet hätten, ist zweifelhaft. Denn die nächste Urteilsbegründung kriegen sie dann eben nach der Vier-Wochen-Frist nicht mehr kostenfrei.

Zitat
Damit ist klar, daß Fitzek nicht noch einmal wegen Bankgeschäften angeklagt werden wird, sofern er nach den bereits angeklagten Fällen keine nennenswerten Anlegergelder mehr vereinnahmt hat, weil ein und dieselbe Straftat nicht mehrfach verfolgt werden darf.

Das trifft nicht zu.


Wieso nicht?

Der Tatvorwurf betraf die Kooperationskasse. Das spätere Betreiben der "Königlichen Reichsbank" stellt mit Gewissheit einen neuerlichen Verstoß gegen die Strafvorschriften des KWG dar (auch für diese hat er ja Sparbücher etc. ausgestellt).

Kooperationsbank und Reichskasse oder Kooperationskasse und Reichsbank - das ist völlig egal, derselbe Wein in einem nur scheinbar anderen Schlauch. Fitzek handelte als Einzelunternehmer. Da ändert es gar nichts, ob er sich als Fleischer oder als Metzger bezeichnet, der Laden läuft unverändert weiter.

Hat er dort bzw. zu einem späteren als dem angeklagten Zeitraum bei der Kooperationskasse neuerlich Anlegergelder entgegen genommen, dürfte auch eine erneute Untreue gegeben sein.

Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 14. Juli 2017, 15:35:39
Sorry, aber die Beckschen AGB sind hier nicht einschlägig,...

Sie sind es - leider - doch. Denn unabhängig vom Bestehen eines Urheberrechts kann ein Datenbankbetreiber mit den Datenbanknutzern vertraglich regeln, in welcher Weise die in der Datenbank zur Verfügung gestellten Daten verwendet werden und was nicht geht. Genau das ist in den AGB von Beck Online geschehen. Das ist auch grundsätzlich rechtmäßig, denn unwirksam sind derartige AGB mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Zitat
(und was sollte der Schaden sein, der einem Verlag bei der Veröffentlichung eines gemeinfreien, von den Gerichten zu veröffentlichenden Textes entsteht?).

Der Schaden ist der entgangene Gewinn, weil x Leute nicht die entgeltlichen Dienste von Beck Online in Anspruch genommen haben, sondern sich das Urteil für lau bei uns beschafft haben. Und in solchen Fällen geht es erfahrungsgemäß um nicht geringe Summen. Alles weitere hierzu hat @dtx ja schon völlig zutreffend erläutert.

Nun hat @Stief bereits dankenswerterweise mitgeteilt, dass er das nicht weiter verfolgen will. Eine weise Entscheidung !

@Das Chaos: Wenn die Entscheidung tatsächlich nicht von Beck Online stammt (was sich im Streitfall wahrscheinlich nachprüfen lässt) und auch sonst nicht irgendwie illegal beschafft wurde, sind meine Ausführungen nicht einschlägig. Da sollte einer Veröffentlichung nichts im Wege stehen. 
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dieda am 14. Juli 2017, 15:40:27
@dieda "Insolvenz" ist in Fatzkes Verträgen nicht zwingend im technischen Sinne zu verstehen, sondern kann auch im kaufmännischen verstanden werden: solvent = liquide, zahlungsfähig, insolvent = illiquide, zahlungsunfähig. Es war ja immer die Rede davon, dass Rückzahlungen jederzeit möglich seien, aber dass diese verweigert werden könnten, wenn nicht genügend Mittel vorhanden wären oder wenn durch die Auszahlung der Fortbestand des betreffenden Konstrukts ("Verein", "Kasse", "Reichsbank" usw.) in Frage gestellt wäre. Dann gab es da (@dtx) noch die berüchtigte "Nachrangabrede".
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung ist übrigens nicht nur dann durchzuführen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig ist, sondern auch bei Überschuldung.

Genau dort will ich hin, also war der entsprechende Fall vielleicht September 2012 bereits eingetreten u.a. durch die Rückzahlung von 300.000€?

Und nun die nächste, vielleicht auch nur dumme Frage mangels juristischen und persönlichen Erfahrungen: Wo genau liegt der feine Unterschied zwischen einfacher Insolvenz (kann im Moment nicht zahlen bzw. Ausgaben überstiegen Einkommen) und echtem Bankrott?

Edith @dtx:
Die "Reichsbank" ist für mich als unvoreingenommener und normalverständiger Konsument eine völlig neue "Institution", die sogar mit "Bankgeschäften" wirbt, aber im Innenverhältnis praktisch der Rechtsnachfolger der möglicherweise schon 2012 insolventen Kooperationskasse ist und die juristische Einschätzung hierzu gehört für mich nur in ein Urteil oder in die Begründung einer Einstellungsverfügung. Für mich reicht im Moment erst mal nur ein hinreichend begründeter Anfangsverdacht.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 15:50:28
Gut, dann bitte ich die Moderation hiermit DRINGEND, sämtliche Auszüge aus dem Urteil, die hier wiedergegeben wurden, zu löschen.

Und nach einer so blödsinnigen(!) Diskussion habe ich auch keine Lust, hier jemals wieder Urteile oder Auszüge daraus einzustellen.

TC
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: echt? am 14. Juli 2017, 16:04:22
Das ist noch gar nichts. Ingenieure müssen zwingend bestimmte Normen beachten - die eingeführten technischen Baubestimmung des jeweiligen Bundeslandes. Man darf aber aus den Normen nicht mal kleine Zitate oder gar Bilder oder Tabellen in seine Unterlagen einfügen. Da käme der Beuth-Verlag mit seinen Hilfstruppen und würde einem die Hölle heiß machen. Niedersachsen hat mal versucht das zu umgehen und hat die eingeführten technischen Baubestimmungen im Gesetzblatt des Landes im Volltext veröffentlicht. Das scheint zumindest zu gehen.

Und auch bin nicht davor gefeit plagiiert zu werden: https://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article166647957/Nicht-alle-Alkoholiker-sind-Schriftsteller-aber.html
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 16:14:45
Zitat
Das ist noch gar nichts. Ingenieure müssen zwingend bestimmte Normen beachten - die eingeführten technischen Baubestimmung des jeweiligen Bundeslandes. Man darf aber aus den Normen nicht mal kleine Zitate oder gar Bilder oder Tabellen in seine Unterlagen einfügen. Da käme der Beuth-Verlag mit seinen Hilfstruppen und würde einem die Hölle heiß machen.

Das ist ein anderer Fall, § 5 III UrhG.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Rima882 am 14. Juli 2017, 16:22:48
@Tano Cariddi

Auch das ist wahrscheinlich eine weise Entscheidung. Nicht böse oder verbiestert sein, blödsinnig war die Diskussion sicher nicht. Nicht vergessen, wir sind die Guten und wir wollen doch nicht uns selber oder die, die uns mit Informationen versorgen, in Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall ist da eher Vorsicht angebracht, um Ärger zu vermeiden. Entscheidungen, die nicht aus entgeltlichen Datenbanken stammen und nicht unter irgendwelchen anderen rechtlichen Vorbehalten stehen, können selbstverständlich weiter hier eingestellt werden und wenn Du da mal wieder was hast, freuen sich sicher viele hier (ich auch).


Und nun die nächste, vielleicht auch nur dumme Frage mangels juristischen und persönlichen Erfahrungen: Wo genau liegt der feine Unterschied zwischen einfacher Insolvenz (kann im Moment nicht zahlen bzw. Ausgaben überstiegen Einkommen) und echtem Bankrott?

Eine absolut nicht dumme Frage, die Antwort ist nicht ganz so einfach und ich versuche es mal mit Beispielen.

Beispiel 1: Man wirtschaftet vor sich hin und plötzlich geht einem das Geld aus (Zahlungsunfähigkeit) oder man ist plötzlich überschuldet. Man geht unverzüglich zum Insolvenzgericht und stellt Insolvenzantrag.
> So soll es sein, das ist straflos. Da kann man doch gleich auf den Namen des Ehegatten oder Lebenspartners ein neues Unternehmen gründen und fröhlich weitermachen (letzteres geht in den anderen Varianten übrigens auch).

Beispiel 2: Man ist zahlungsunfähig oder überschuldet, merkt das auch (z.B. an Hand von mangels Deckung nicht ausgeführten Lastschriften oder Überweisungen, geplatzten Schecks usw.), macht aber trotzdem weiter wie bisher, bis es dann irgendwann endgültig zu Ende ist.
> Das ist strafbar als vorsätzliche Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs.4 InsO. Man kann das auch fahrlässig begehen (§ 15a Abs.5 InsO). Nimmt man nach Erkennen der "Insolvenzreife" vertraglich vereinbarte Leistungen eines anderen entgegen, obwohl man - wie man weiß - die dafür zu erbringende Gegenleistung nicht mehr erbringen kann, ist das außerdem Betrug nach § 263 StGB.

Beispiel 3: Man ist zahlungsunfähig oder überschuldet, merkt das auch und begeht danach bestimmte weitere Handlungen. z.B.
- Beiseiteschaffen von Vermögen (so etwas ist ja gerade Gegenstand im Schlecker-Prozess)
- Verschleudern von Vermögen durch Verlust- oder Spekulationsgeschäfte, unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette
- Vortäuschen von Rechten Dritter oder Anerkennung von erdichteten Forderungen
- Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Buchführungspflicht
- Manipulation oder gar Fälschung von Bilanzen, die man führen muss

Der vollständige Katalog ist in § 283 StGB zu finden.

> Das ist strafbar als der von Dir erwähnte Bankrott gemäß § 283 StGB.

Daneben gibt es noch weitere Insolvenzstraftaten wie Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung, alles nachzulesen in den §§ 283 bis 283d StGB.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 14. Juli 2017, 16:26:11
Die Pudel sollen mal inne Pötte kommen. Ich will die Revisionsbegründung lesen!!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tano Cariddi am 14. Juli 2017, 16:49:55
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und alles Gute.

TC
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 16:52:27
... Dann gab es da (@dtx) noch die berüchtigte "Nachrangabrede".

Die dürfte aber nur greifen, wenn sowohl die Stadtwerke, als auch Frau Dr. X Geld fordern und beides nicht geht, nicht aber wenn Frau Dr. X und Herr Gantz gleichzeitig auf der Matte stehen.

...
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung ist übrigens nicht nur dann durchzuführen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig ist, sondern auch bei Überschuldung.

Genau dort will ich hin, also war der entsprechende Fall vielleicht September 2012 bereits eingetreten u.a. durch die Rückzahlung von 300.000€?

Nein, zumindest ist dergleichen nicht festgestellt worden. Da wir hier von Fitzek als Privatbänker sprechen, der - abgesehen von den Problemen mit der BaFin - das Ding als "Peter Fitzek Bank" oder "Kooperationskasse, Inh. Peter Fitzek e. K." betiteln müssen, geht es schlichtweg nur darum, ob Fitzek genug Geld hatte (wo auch immer).

Und nun die nächste, vielleicht auch nur dumme Frage mangels juristischen und persönlichen Erfahrungen: Wo genau liegt der feine Unterschied zwischen einfacher Insolvenz (kann im Moment nicht zahlen bzw. Ausgaben überstiegen Einkommen) und echtem Bankrott?

Daß man eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit noch relativ schmerzfrei überbrücken kann, wenn die Gläubiger mitspielen, indem man Änderungen an der Passivseite der Bilanz bewirkt (Verlängerung von Kreditfälligkeiten, Umschuldung, Nachrangabreden, Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, ...). Wenn das Eigenkapital aber einmal auf der Aktivseite steht (Überschuldung), ist eine juristische Person in der Regel tot. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer wie Fitzek, der sich ja immer noch Geld von der Mama oder der Staatsflotte holen konnte.

Edith @dtx:
Die "Reichsbank" ist für mich als unvoreingenommener und normalverständiger Konsument eine völlig neue "Institution", die sogar mit "Bankgeschäften" wirbt, aber im Innenverhältnis praktisch der Rechtsnachfolger der möglicherweise schon 2012 insolventen Kooperationskasse ist und die juristische Einschätzung hierzu gehört für mich nur in ein Urteil oder in die Begründung einer Einstellungsverfügung. Für mich reicht im Moment erst mal nur ein hinreichend begründeter Anfangsverdacht.

Deine Wünsche hat das LG Halle bereits in hinreichendem Maße erfüllt, auch wenn Du das nicht wahrhaben willst. Fitzek wurde (bereits in den ersten Haftentscheidungen, nicht erst im Urteil) als Einzelunternehmer angesehen. Und mit der Verwirklichung der Untreue mit der Einzahlung bewegt sich bezüglich der bereits vereinnahmten Gelder später nichts mehr, egal wie Fitzek seine Metzgerei dann nennt. Die Frage nach einer Insolvenz beantwortet sich also nach seinen Finanzen, egal ob er die auf der Postbank, in Polen oder in der Matratze hat.
Er konnte ja den Prozeß beenden, indem er nachweist, wo sich die Kohle befindet und dann die Anleger auszahlt. Das wollte oder konnte er nicht. Entweder, weil er die Kohle wirklich verpraßt hat oder weil er den Knast für das Geld in Kauf nimmt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tuska am 14. Juli 2017, 16:57:13
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.
Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und alles Gute.
TC
Nix da. Ich lese deine Beiträge gerne (du könntest solltest hier ruhig öfter vorbeikommen). Manche SSLer kippen sich morgens manchmal etwas zu viel Misanthrophin in den Chemtrail-Kaffee.  :P
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 14. Juli 2017, 17:00:17
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Urteil gelöscht wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen.

TC

Och nö, bitte nich! Das Urteil wurde dahin verschoben, wo die Bedenkenträger nicht (mehr) hinkommen.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die AGB des Beckverlages für das SonnenstaatlandSSL nicht gelten, insbesondere, wenn der Staatsführung anonym Urteilsauszüge zugespielt werden. Für die Redaktion und die grafische Bearbeitung mag der Verlag Urheber-Rechte beanspruchen, für den Text kann er das nicht. Im Übrigen gilt die Zitierfreiheit des §51 UrhG
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Ceilo am 14. Juli 2017, 17:11:01
Ich persönlich traue mir übrigens durchaus zu, auf die Datenbank von Beck zuzugreifen, ohne einen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen - sondern z.B. nur ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis mit der Bibliothek, wo ich das mache. In einen nicht existierenden Vertrag können dann natürlich auch keine AGB einbezogen werden. Aber das ist jetzt kein Rechtsrat.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Reallife am 14. Juli 2017, 17:20:22
Es scheint bei Beck momentan eine Möglichkeit zu geben, kostenlos an das Urteil zu kommen.
Wenn man den Direktlink zum Urteil aufruft kommt ja eine längere Meldung mit "Sie können das gewünschte Dokument BeckRS 2017, 115889, das als Werk BeckRS u.a. den Modulen Agrarrecht PLUS, Anwaltsnotar PLUS, Bank- und Kapitalmarktrecht PLUS, Compliance PLUS, Notarrecht PLUS (alle Module) zugeordnet ist, nur aufrufen, wenn Sie eingeloggt sind. [...]"
Wenn man nun am Ende der Meldung auf "beck-treffer" klickt, kommt man zum Shop, wo man momentan ein kostenloses Abo bestellen kann.
Das Abo dann in den Warenkorb, auf den Warenkorb gehen und "bezahlen".
Von meinem momentanen Standort aus, kann ich leider nicht weiter klicken, daher die ausdrücklichen Vorbehalte ob es funktioniert.
Soweit ich es aber gelesen habe, müsste es momentan klappen.
Hier nochmal der Link, damit man nicht die anderen Seiten durchsuchen muss: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata/ents/beckrs/2017/cont/beckrs.2017.115889.htm&pos=5
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: rtk am 14. Juli 2017, 17:26:48
Es scheint bei Beck momentan eine Möglichkeit zu geben, kostenlos an das Urteil zu kommen. [...] Wenn man nun am Ende der Meldung auf "beck-treffer" klickt, kommt man zum Shop, wo man momentan ein kostenloses Abo bestellen kann.

"beck-treffer" ist dafür da, einzelne Dokumente zu kaufen, ohne ein Modul zu abonnieren, man muß nach der Anmeldung also schon immer noch einen Betrag im einstelligen Euro-Bereich berappen. Nach Anmeldung zu einem der in Frage kommenden Module kann man innerhalb des 4wöchigen Testzeitraums aber tatsächlich auch das Urteil kostenlos abrufen. Nur danach das Kündigen nicht vergessen, sonst wird es (mehr oder weniger) teuer.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 14. Juli 2017, 17:45:39
Ich habe auf genau diesem Wege das Urteil kostenlos erhalten (abgesehen von den Nerven, die es mich gekostet hat). Meine Fassung ist übrigens einige Seiten länger als 62. Das muss geprüft werden.  :-[

Im Übrigen bin ich grundsätzlich derselben Meinung wie @Das Chaos. Ein Urteil ist ein gemeinfreier Text. Der Wortlaut eines Urteils darf somit, gesetzliche Vorbehalte (etwa die Nennung von Namen, wenn private Interessen vorgehen) einmal beiseite gestellt, beliebig wiedergegeben werden. Geschützt ist zudem jeweils nur die Form eines "Kunstwerks", nicht dessen Inhalt. Das gesetzliche Zitatrecht kann auch nicht vertraglich wegbedungen werden, eben so wenig das Recht, eine Sicherungskopie anzufertigen.
Die Frage in der Praxis ist halt die: Wie kann ich aus einem gemeinfreien Werk ein geschütztes machen, das ich dann allein verkaufen und verwerten kann? Da gibt es durchaus Geschäftsmodelle, wie man z. B. alte Übersetzungen von Simrock, Schlegel oder Tieck vermarkten kann. Manche Anbieter sind so klug, ihre Produkte billig abzugeben und im Übrigen beide Augen zuzudrücken. Andere, finanziell potentere gehen schon mal mit allen Mitteln gegen "Raubkopierer" vor.
Bei dem Beck-Urteil fragt sich übrigens, ob hier von einer "individuellen Schöpfung" gesprochen werden kann, da es doch alle Anzeichen davon zeigt, ohne Fehlerkorrektur mittels OCR-Scan unmittelbar von einer Papier-Vorlage erzeugt worden zu sein. Was aber vollautomatisch nach einem festen Verfahren ohne gestalterischen Willen (den nur ein Mensch haben kann) erzeugt wurde, dürfte den Schutz des Urheberrechts eher nicht erhalten.
Wie dem auch sei - es kommt darauf an, wie man sich gegen entsprechende Versuche verhält. Wenn man sich sicher ist, Recht zu haben, kann man sich einfach tot stellen. In meinem Fall hätte ich auch nichts dagegen, wenn der Rechtsdienst von Beck sich mit dem Rechtsdienst meiner Urheberrechtsgesellschaft auseinandersetzt.

@dieda Insolvenz ist primär ein finanzieller Zustand (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung), in dem sich jemand befindet. Oft meint man mit diesem Wort verkürzend auch das Insolvenzverfahren.
Bankrott hingegen ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts, der eine Reihe verbotener Handlungen erfasst, die jemand begehen kann, wenn er bzw. die juristische Person, für die er handelt, im Insolvenzverfahren steht oder kurz davor (also in der Insolvenz als finanziellem Zustand). Dazu gehört etwa, dass man heimlich Vermögenswerte beiseite schafft und mehr. Gläubigerbevorzugung ist ein eigener Straftatbestand, der im Grunde aus dem Bankrott "ausgelagert" ist.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Happy Hater am 14. Juli 2017, 18:49:18
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und alles Gute.

TC

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Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 19:02:44
...
Bei dem Beck-Urteil fragt sich übrigens, ob hier von einer "individuellen Schöpfung" gesprochen werden kann, da es doch alle Anzeichen davon zeigt, ohne Fehlerkorrektur mittels OCR-Scan unmittelbar von einer Papier-Vorlage erzeugt worden zu sein.

Nun, die Auslassungen der Personen- und Vereinsnamen gegen meistens drei Punkte, manchmal auch völlig ersatzlos, so daß zwischen dem vor und nach dem gelöschten Namen befindlichen Wort nicht mal ein Leerzeichen verbleibt, dürften der OCR-Maschine nicht anzulasten sein. Womöglich wurde dabei auch mal der eine oder andere zufällig entdeckte Lesefehler berichtigt. Eine Zweitkorrektur, wie sie bspw. beim Projekt Gutenberg - https://de.wikipedia.org/wiki/Projekt_Gutenberg-DE - üblich ist, dürfte es ziemlich sicher nicht gegeben haben. Wobei man allerdings anmerken muß, daß beim Projekt Gutenberg eben keine Personalkosten anfallen: http://www.gaga.net .

Was aber vollautomatisch nach einem festen Verfahren ohne gestalterischen Willen (den nur ein Mensch haben kann) erzeugt wurde, dürfte den Schutz des Urheberrechts eher nicht erhalten.

Vollautomatisch sicher nicht, allerdings mangelt es nach meinem Empfinden bei dieser nicht besonders liebevollen Bearbeitung an irgendeiner Schöpfungshöhe.
Daß sich Beck anderweitig behilft und was er von den Aussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung hält, hat uns @Rima882 nun schon erklärt. Hamburg ist immer eine Reise wert, aber man kann auch ohne Streit mit dem Beck-Verlag zu haben im Landgericht mal eine Runde mit dem alten Paternoster fahren.

Wie dem auch sei - es kommt darauf an, wie man sich gegen entsprechende Versuche verhält. Wenn man sich sicher ist, Recht zu haben, kann man sich einfach tot stellen. In meinem Fall hätte ich auch nichts dagegen, wenn der Rechtsdienst von Beck sich mit dem Rechtsdienst meiner Urheberrechtsgesellschaft auseinandersetzt.

Nun, die ausschnittweisen Zitate mögen unproblematisch gewesen sein; eine vom Beck-Verlag gezogene pdf-Dartei, in der der Name des ursprünglichen Verlagskunden offen im Klartext steht, würde ich dagegen nicht weitergeben. Bei juris kann man sich vormerken lassen (s. u.).

Die Lektüre ist trotz der nicht besonders berauschenden Bearbeitung die paar Euros wert, denn so erfährt man beispielsweise, daß es wohl Überlegungen gegeben haben dürfte, die Gelder als Spenden einzusammeln, aber Fitzek davon Abstand genommen habe, um sich die Schenkungssteuer zu ersparen. Nicht minder interessant sind die Zeitabläufe, wenn man sieht, daß Fitzek keineswegs von Anfang an mit Geld überhäuft wurde, aber zwischen den ersten Ermittlungen der Bundesbank bis zu Oppis Großem Zapfenstreich eben gute fünf Jahre ins Land gingen. Diese ganze Zeit über war Fitzek klar, daß die Bankgeschäfte entgegen seinen Beteuerungen eben nicht legal zu betreiben waren.

LG Halle, Urteil vom 15.03.2017 - 672 Js 14849/13 (20/16)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Tonto am 14. Juli 2017, 19:19:35
Schade, dass die Diskussion @Tano Cariddi so sehr geärgert hat, dass er aussteigen möchte. Dazu sollten Diskussionen hier bestimmt nicht führen.

Hinweisen will ich hier aber darauf, dass ich mir das Urteil in einer Uni-Bibliothek besorgt habe, die für Besucher vor Ort Zugang zur Datenbank hat. Dort steht dann eine Druck-Funktion zur Verfügung (Papier/PDF). Vielleicht ist das ja eine Möglichkeit auch für den ein oder anderen.

Ich freue mich jedenfalls jetzt auf den heutigen Abend
Spoiler
Aus dem Urteil des AG: "Der Angeklagte beschäftigt sich mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ..., offenbar aber auch des Strafrechts, was nicht nur durch seine Ausführungen in der Hauptverhandlung, sondern auch durch das Auspacken umfangreicher Kommentarliteratur des Beck-Verlages deutlich geworden ist."
[close]


 
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Bundespolizei am 14. Juli 2017, 19:20:27
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

3-Seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
 :happy1:

Off-Topic:
:like-a-sir:

Ich würde es gerne in Volltext lesen. Wer schickt es dafür an hallo@sonnenstaatland.com ?!
Danke im Vorraus
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Resting Bench am 14. Juli 2017, 20:22:31
Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.
Die Bilder von den Klos stammen aus Reinsdorf. Wie haben die das denn bei der Staatsgründung gemacht? Toilettenwagen und Dixiklos?

Zitat
Der Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.

Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.

Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein,
Könnte die ehemalige Brauerei Donhauser gewesen sein in Wittenberg bei dem Preis. Wo war die nochmal? Mittelstraße 7!
Da gabs doch so ein baufälliges Gebäude mit Grundstück, was Peter günstig gekauft hat und dann angeblich 100k Euro reingesteckt hatte. Später wurde es dann für 30k angeboten.
Edit: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1117.msg38300#msg38300
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 14. Juli 2017, 21:20:02
Halleluja, da wäscht man mal einen 1/2 Tag die Wäsche und mistet den Geschirrspüler aus und dann nimmt das ganze Ding so eine Dynamik an. Respekt. Ich mag' das Urteil gar nicht lesen, aber ob meines gefährlichen Halbwissens gern mitreden! 
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Luzifer am 14. Juli 2017, 21:59:27
Flyer Neudeutschland.pdf

Das gesamte reichsdeppische Repertoire rauf und runter - aber sie sind natürlich keine Reichsdeppen. Merken die überhaupt noch was?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Nordmann am 14. Juli 2017, 22:48:02
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 14. Juli 2017, 23:08:17
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 14. Juli 2017, 23:10:37
...
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)

... was hier ja eigentlich niemanden überrascht. Ab Dezember 2009 stand ja auch in den Sparbüchern der nette Satz
"Krisensichere Einlagensicherung in Sachwerte. Die wirklich sichere Alternative zu den Banken."
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 14. Juli 2017, 23:36:25
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?

Übersetzung für prädigitale Existenzen:

Na, seid ihrs? — etwa: geht's noch?
Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault — Was regt Ihr Euch künstlich auf und bringt erneut einen Benutzer dazu, dem SonnenstaatlandSSL den Rücken zu kehren.
Kann zu hier. — auch: Kan zu! Gamersprache (https://forum.sonnenstaatland.com/go.php?url=aHR0cHM6Ly9mb3J1bXMuYmF0dGxlZmllbGQuY29tL0RFLURFL2Rpc2N1c3Npb24vNDQyMS9rYW4tenU=): der thread sollte geschlossen werden.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pirx am 15. Juli 2017, 00:14:03
Danke! Es heißt, Sprache lebt. Es scheint, sie mutiert. Sprunghaft. Ich bin zu alt für den Scheiß.  :)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Sonnenstaatland® am 15. Juli 2017, 13:09:49
Wer schickt es dafür an hallo@sonnenstaatland.com ?!

Bis jetzt kein Eingang in der Postbox.  :sick:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Wittenberger am 18. Juli 2017, 05:27:45
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Nun übertreib' mal nicht gleich.

Ich werde hier seit Jahren für jeden Quatsch in persönliche Haftung genommen, den eine der Wittenberger Behörden verzapft hat.

Manchmal ist das gar kein Quatsch. Wenn ich dann versuche zu erklären, wie deutsches Verwaltungshandeln real aussieht, werde ich so behandelt als ob ich das persönlich angeordnet hätte - Karmaabzug inbegriffen. Das ist nicht immer lustig.

Du hast jetzt einen blauen Fleck am Schienenbein. Ich puste auch. Aber richtig schlimm war das nun auch nicht.

So. Nun wieder aufstehen. Und ab ins Gefecht!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Herr Dr. Maiklokjes am 18. Juli 2017, 19:22:26
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Nun übertreib' mal nicht gleich.

Ich werde hier seit Jahren für jeden Quatsch in persönliche Haftung genommen, den eine der Wittenberger Behörden verzapft hat.

Manchmal ist das gar kein Quatsch. Wenn ich dann versuche zu erklären, wie deutsches Verwaltungshandeln real aussieht, werde ich so behandelt als ob ich das persönlich angeordnet hätte - Karmaabzug inbegriffen. Das ist nicht immer lustig.

Du hast jetzt einen blauen Fleck am Schienenbein. Ich puste auch. Aber richtig schlimm war das nun auch nicht.

So. Nun wieder aufstehen. Und ab ins Gefecht!
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Noldor am 18. Juli 2017, 19:46:16
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!

Ich mache das mal für dich.  ;)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: rtk am 18. Juli 2017, 21:08:20
Wer schickt es dafür an hallo@sonnenstaatland.com ?!
Bis jetzt kein Eingang in der Postbox.  :sick:

Schaut doch noch mal nach.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Das Chaos am 18. Juli 2017, 23:17:39
...
Schaut doch noch mal nach.

Ist angekommen und auch im Wiki zur Anwedung gebracht worden.

Danke.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Autsch ! am 5. September 2017, 16:25:27
Die Königskinder erlauben öffentlichen Einblick in das Urteil vom März.

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-kwg-prozess-das-urteil.html

Dank @Resting Bench, der die Veröffentlichung bemerkt hat.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: hair mess am 5. September 2017, 16:52:01
Soviel hat der Mensch vom Unwissen,
wie er in die Untat umsetzt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Leela Sunkiller am 5. September 2017, 19:43:37
Und existiert auch schon nicht mehr.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Autsch ! am 5. September 2017, 19:53:42
Auf deren Website nicht mehr ... :whistle:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: x am 5. September 2017, 19:55:22
Und existiert auch schon nicht mehr.
Hat jemand den Artikel gesichert?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Neuschwabenland am 5. September 2017, 20:08:41
Logisch  ;)

Ist es ok, die Dokumente hier hochzuladen oder kann das rechtliche Probleme zur Folge haben?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Anti Reisdepp am 5. September 2017, 20:35:20
Screenshot vom "Artikel".
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Knallfrosch am 5. September 2017, 21:06:16
Ich hab das Urteil ebenfalls gesichert. Es finden sich zwar einige Flüchtigkeitsfehler bei der Eradikation von Klarnamen, im Großen und Ganzen ist das Urteil aber anonym. So würde man das Urteil auch bei jurion und anderen Plattformen finden. Insider können gerne den Lückentext auffüllen...
Am Rande: Es fehlt die Seite mit den (anonymen) Unterschriften der Richter (wobei jeder leicht nachlesen kann, wie die 13. Strafkammer am LG Halle besetzt ist) und vor allem die Rechtsbehelfsbelehrung (hier Revision zum BGH).
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Neuschwabenland am 5. September 2017, 22:05:33
Anbei das vom KRD veröffentlichte Urteil.

Mod: Teil 1 anonymisiert hochgeladen

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Königlicher Hofnarr am 5. September 2017, 22:57:07
Vielen Dank für die Dateien  :clap:

Was machen die da auf S. 39 unten? Wenn jemand 42.000 € einzahlt, und dann 22.000 in "die Währung Engel" (die nicht existiert) umgebucht werden, kann man doch nicht von offenen 20.000 € ausgehen, sondern müsste die 42.000 nehmen, oder?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Wittenberger am 6. September 2017, 01:10:27
Anbei das vom KRD veröffentlichte Urteil.

"Der Angeklagte hob in den Jahren 2011 und 2012 vom Konto der Postbank ... insgesamt 1.347.500 € in bar ab."

Das ist deutlich höher als für den Zeitraum von uns erwartet. Weiterhin müsste er da auch im Geldwäscheraster gewesen sein.

Im Urteil wird mehrfach von Einkünften des Angeklagten mit konkreten Summen gesprochen. Kann bitte jemand das Urteil dem Finanzamt Wittenberg zukommen lassen? Es spricht nichts dagegen, dass das mehrere parallel machen.

In den Seiten ab etwa 25 wird mehrfach erwähnt, welcher Person er damals als einziger vertraute, welche Person als einzige Zugriff zum Geld während seiner Abwesenheiten hatte. Das zu der Frage, ob es jemandem gibt, der vielleicht heute über das Geld verfügen kann: Zumindest damals gab es eine solche Person.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 6. September 2017, 04:44:30
Das Urteil dem Finanzamt zuspielen ist sicherlich kein Problem, aber da sich die Steuerfahndung schon bei den Razzien beteiligt hatte, sollten die den Fall ja eigentlich auf dem Radar haben ...
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 6. September 2017, 09:46:09
Jetzt wieder: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-kwg-prozess-das-urteil.html
Datum ist (KRD-Zeitrechnung!) 29. August.  :dance:

Beachtenswert:
Zitat
Hinweis: Wir haben haben das Urteil so veröffentlicht, wie es uns vorlag - es fehlen zwei Seiten (Seite 8 und 9).
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Neuschwabenland am 6. September 2017, 09:46:39
Die Pudel haben das Urteil wieder veröffentlicht: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-kwg-prozess-das-urteil.html

Die Rückdatierung hat im Königreich mittlerweile wohl Methode.

Edit: Pantotheus war um Sekunden schneller.  ;)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 6. September 2017, 10:01:08
@Neuschwabenland Hast Du überprüft, ob die heutige Version sich irgendwie von der früheren unterscheidet? Ich hab's nicht geschafft, das zu vergleichen.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Neuschwabenland am 6. September 2017, 10:05:17
Ich hab's überflogen und mir sind keine Unterschiede aufgefallen. Die Seiten 8 und 9 fehlten schon beim gestrigen Upload.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: aitmatow am 6. September 2017, 13:47:29
Das hatten wir hier meines Wissens noch nicht (S. 78 des Urteils):

Zitat
Da sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung mehrmals als überdurchschnittlich intelligent mit einem hervorragenden Gedächtnis beschrieben hat, ist es unglaubhaft, dass er sich an den Namen der Rechtsanwältin, die er beauftragt haben will, einen Kapitalüberlassungsvertrag zu entwerfen, nicht mehr erinnern will. So konnte die Kammer die von ihm nicht benannte Zeugin nicht vernehmen und den Sachverhalt nicht weiter aufklären.

Touché!  ;D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 6. September 2017, 14:23:21
Nicht zufällig hat sich hier ja das Verb "fitzen" für "scheitern, sich selbst ein Bein stellen" eingebürgert.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: aitmatow am 6. September 2017, 16:11:05
Und noch eine wirklich treffende Beobachtung zur Gebäudesanierung (S. 126):

Zitat
Auch über die Renovierungsausgaben für die Fremdgrundstücke bestehen keine konkreten Aufzeichnungen. Aus der Auswertung der Hauptkasse geht lediglich hervor, dass in eine Baukasse 68.493,36 € ausgezahlt wurden. Die Kammer geht daher davon aus, dass dieses Geld für die Renovierung der Grundstücke des Wege e. V. verwendet wurde. Damit hat der Angeklagte dann den Wert des Vermögens des Vereins Wege e. V., der letztlich nur aus ihm bestand, erhöht. Er hat den Wert von Vermögensgegenständen erhöht, auf die er allein, aber im Streitfall nicht die Anleger Zugriff hätten nehmen können.

Seitens des KRD wurden die Arbeiten stets als Melioration im Sinne des "Gemeinwohls" gepriesen. Mit diesen Feststellungen des Gerichts sollte nun auch der Letzte begriffen haben, worum es im neudeutschen Räte-Reich wirklich ging. Außer natürlich Peters Pudelpapageien, die ihrem Herrn und Meister alles unreflektiert nachplappern und deren Dummheit offenkundig nur noch von ihrer peinlichen Unterwürfigkeit übertroffen wird (S. 93):

Zitat
Bei … handelt es sich um einen treuen Anhänger des Angeklagten, der bei seiner Vernehmung zur Person angab, er sei Amtmann im Staatsdienst des Königreich Deutschland, dessen Existenz er bis heute für real hält, mit dem Angeklagten als König und Herrscher, von dem er seine Anweisungen gerne entgegennimmt.

 :facepalm:

Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Schrohm Napoleon am 6. September 2017, 16:22:41
Nicht zufällig hat sich hier ja das Verb "fitzen" für "scheitern, sich selbst ein Bein stellen" eingebürgert.

...laut Duden [sic] jedoch auch "sich (selbst) verwirren"   ;D  (Klammern von mir)


http://www.duden.de/suchen/dudenonline/fitzen

(http://)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 6. September 2017, 16:24:25
Selbst wenn die Pudel auf irgendwas Zugriff hätten, würden sie damit eher noch weniger anzufangen gewußt haben. So ist es wenigstens ganz praktisch, daß die Verantwortlichkeiten dem Gericht klar auf der Hand liegen.

Nicht zufällig hat sich hier ja das Verb "fitzen" für "scheitern, sich selbst ein Bein stellen" eingebürgert.

...laut Duden [sic] jedoch auch "sich (selbst) verwirren"   ;D  (Klammern von mir)


http://www.duden.de/suchen/dudenonline/fitzen

(http://)

Sollte man die Duden-Redaktion vielleicht einmal aufklären?

Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Noldor am 6. September 2017, 16:50:09
In unserem Dialekt bedeutet fitzen mit der Rute auf den Arsch hauen. Habe ich von meiner Mutter auch bekommen.  ;D

http://www.duden.de/rechtschreibung/Fitze
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: mork77 am 6. September 2017, 20:40:46
Auf Schwedisch kommt das Wort "fisa" am nächsten. Und das heißt tatsächlich pupsen.

Passt!
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: mFranze am 6. September 2017, 21:15:18
Aus dem Albanischen könnte fizik (m)/ fizike (w) für körperlich oder physisch schon auch irgendwie passen. Er ist in jeder Sprache. Wir haben es nur noch nicht gesehen.  :scratch:
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pirx am 7. September 2017, 10:19:13
Beachtenswert:
Zitat
Hinweis: Wir haben haben das Urteil so veröffentlicht, wie es uns vorlag - es fehlen zwei Seiten (Seite 8 und 9).
Ich mache mal den Lückenfüller.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Chemtrail-Fan am 7. September 2017, 10:29:49
Ich mache mal den Lückenfüller.

Da wundert mich nicht, dass die Pudel diese zwei Seiten "rein zufällig" nicht in ihren veröffentlichten Unterlagen hatten.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: x am 7. September 2017, 10:55:00
Ich mache mal den Lückenfüller.
Wie kommt die seltsame Schreibweise (im beigefügten Dokument) zustande?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 7. September 2017, 11:11:16
Da wundert mich nicht, dass die Pudel diese zwei Seiten "rein zufällig" nicht in ihren veröffentlichten Unterlagen hatten.
Merke: "Es gibt immer eine bessere Möglichkeit, als die Wahrheit zu sagen." (Daniel Ellsberg)
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: hair mess am 7. September 2017, 11:19:41
Steht da fitzen wirklich im Duden. Ich hielt das ernsthaft für eine meiner nicht ganz ernst gemeinten wortschoepfungen in Anlehnung und als Gegenteil für das funzen, quasi funktionieren.,
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Reichsschlafschaf am 7. September 2017, 11:28:01
Steht da fitzen wirklich im Duden. ...

In meinem Duden von 1991 steht es auch.

Und im Grimmschen Wörterbuch, ältester Nachweis wohl von 1276:

http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GF04876#XGF04876

Neben- und Rückverweise:
Zitat
Automatisch erzeugte Rückverweise
ausfitzen DWB ·ficken DWB ·fitscheⁿ ♥♥♥ikon ·fitzeⁿ ♥♥♥ikon ·fitzeⁿ I ♥♥♥ikon ·Fitze(n) ♥♥♥ikon ·gefitzt DWB ·kopfgefitze DWB ·pfetzen DWB ·pfitzeⁿ ♥♥♥ikon

Interessant, was man laut Software nicht schreiben darf, aber -ficken geht ... ;D
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Pantotheus am 7. September 2017, 11:31:10
Steht da fitzen wirklich im Duden.
Ja.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: hair mess am 7. September 2017, 11:49:54
Bin sowas von baff.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dieda am 7. September 2017, 13:03:14
Ich mache mal den Lückenfüller.

Da wundert mich nicht, dass die Pudel diese zwei Seiten "rein zufällig" nicht in ihren veröffentlichten Unterlagen hatten.

Stimmt. Und mit I.5. und III.2. mindestens 2 Absätze so klar und so unmißverständlich und wortgewaltig, wie in Marmor gemeißelt.
Das wird dem verhinderten FührerAngeklagten mit der "narzisstischen Persönlichkeitstörung" wohl nicht gefallen haben.

Auf die Revisionsbegründungen bin ich gespannt.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Oberstes_souterrain am 7. September 2017, 18:59:11
Zitat
fitzen sw.: Schönungsmittel mit einem Birkenbesen mit dem Wein vermischenFür die ÜberlasserSpendergetäuschten Anleger
            Etym.: Grundbed. ist 'mit einer Gerte, Peitsche o.Ä. schlagen'. für die Pudel
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Königlicher Hofnarr am 8. September 2017, 08:42:57
Lagen die zwei peinlichen Seiten den Pudeln tatsächlich nicht vor (ist das so üblich?) oder haben sie sie in unermesslicher Wahrheitsliebe  wegzensiert?
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: dtx am 8. September 2017, 09:31:10
Verwunderlich ist, daß es nur 20 Eintragungen im VZR gegeben haben soll.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Neuschwabenland am 8. September 2017, 10:21:51
Lagen die zwei peinlichen Seiten den Pudeln tatsächlich nicht vor (ist das so üblich?) oder haben sie sie in unermesslicher Wahrheitsliebe  wegzensiert?

Ich denke das Urteil wurde Fitzek zugestellt und er hat das dann an die Pudel weitergeleitet.
Wenn es stimmt, was die Pudel sagen, ist wohl das Blatt mit den fehlenden zwei Seiten bei Fitzek "außer Kontrolle geraten".

Aber ich glaube eigentlich gar nicht, dass das absichtlich weggelassen wurde. Das ganze Urteil besteht schließlich aus verbalen Ohrfeigen - ob man da jetzt ein Blatt wegzensiert oder nicht...

Ich glaube eher, dass das Blatt beim Fiduziar im Unterlagenchaos verloren ging.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: be-eh am 8. September 2017, 11:23:17
Ich glaube eher, dass das Blatt beim Fiduziar im Unterlagenchaos verloren ging.

MIMIMI - das ist doch nur, weil die Bafin bei der Razzia alle Beweismittel vernichtet hat - MIMIMI.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: hair mess am 8. September 2017, 11:32:31
Meiner Meinung hat Fitzek die beiden Seiten zerrissen und konnte seinen Pudeln daher nur das geschickt, was den Tobsuchtsanfall überstanden hat.
Diese haben das Fehlen dieser Seiten aufgrund mangeldem Leseinteresse oder mangelndem Leseverständnis gar nicht gemerkt.
Mimimi geht auch auf die ersten Seiten bestens.
Titel: Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
Beitrag von: Finanzbeamter am 8. September 2017, 11:40:22
Hier ein paar Zitate die Peters Gemütszustand ganz gut beschreiben!
(Markierung von mir)

Zitat von: Amtsgericht Wittenberg 15.09.2011
Bei der Selbstdarstellung des Angeklagten fiel auf, dass er eine erhebliche Tendenz aufweist, sich selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei verfügt der er über ein ausgeprägtes Geltungsstreben mit narzisstisch-anmutenden Wesenszügen. Rechte anderer Mitbürger werden von Ihm bei dieser Sichtweise überwiegend ausgeblendet. Auffallend ist ferner, dass Gesetzesvorschriften vom Angeklagten nur dann akzeptiert werden, wenn er meint, hieraus für sich selbst Vorteile ableiten bzw. seine eigene Auffassung untermauern zu können. Hieraus erklärt sich wiederum auch sein Streben, ein neues, im Wesentlichen auf ihn selbst zugeschnittenes "Staatswesen" zu entwickeln
Quelle: Teil 1 Seite 5

Zitat
Nachdem Frau X den Angeklagten auf die Rechtskraft der Bescheide hingewiesen hatte, was dieser jedoch nicht akzeptieren wollte....
Quelle: Teil 1 Seite 6

Zitat
Nachdem der Angeklagte erneut mit Zeugin X über die Kostenbescheide diskutiert hatte, erklärte er schließlich, er müsse Frau X nunmehr zur Feststellung ihrer ladungsfähigen Adresse verhaften.
Quelle: Teil 1. Seite 6

Zitat
In der Folge kam es wiederum zu einer Diskussion über die Rechtslage in deren Verlauf der Angeklagte erklärte, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und die Zeugin ihm die entsprechende Gründungsurkunde vorlegen solle.
Quelle: Teil 1. Seite 6

Zitat
Der Angeklagte hat die Verletzungsfolge der Zeugin nicht bestritten, jedoch angegeben, er sei zur Ausübung von Zwang gegen die Zeugin berechtigt gewesen. Dem gegenüber sei Frau selbst nicht zum Wiederstand berechtigt gewesen. Er habe Frau hierüber belehrt. Es gelte der Grundsatz: "Wer nicht hören will, muss fühlen 
Quelle: Teil 1 Seite 7

Zitat
In den Jahren 2011 und 2012 erhielt der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717,11 €
Quelle: Teil 1 Seite 10

Zitat
Spätestens ab dem Jahr 2008 erhielten die Mitglieder der Gemeinschaft von dem Angeklagten zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts in unregelmäßigen Abständen Geld
Ob und wieviel Geld als sog. mittägige Gabe ein Mitglied der Gemeinschaft erhielt, bestimmt allein der Angeklagte
Quelle: Teil 1 Seite 11

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Er wollte jedoch keine größeren Spenden oder Schenkungen von den Menschen die seine Ziele unterstützen wollten annehmen da er selbst und der von ihm allein geführte Verein Wege e.V. keine Schenkungssteuer zahlen wollten
Quelle: Teil 1 Seite 12

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In diesem Gespräch erklärte der Angeklagte dem Bundesbankbeamten, dass er beabsichtige eine Stifftung "Neudeutschland" gründen zu wollen, um damit einen alternativen Staat zu errichten
Teil 1 Seite 15

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Nachdem der Bundesbankmitarbeiter den Vertragsentwurf des Angeklagten im Telefonat vom 17.06.2009 abgelehnt hatte, betrieb der Angeklagte die Kooperationskasse einfach weiter. Dabei war Ihm bewusst, dass es sich um Erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte handelte und weder er noch einer der der von Ihm geführten Vereine Wege e.V. oder später Neudeutschland eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften besaß
Quelle: Teil 1 Seite 17

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Ob Gelder ausgezahlt wurden oder nicht, hing allein von der Entscheidung des Angeklagten ab. Nach welchen Kriterien der Angeklagte eine Auszahlung an die Anleger durch X erlaubte konnte die Kammer nicht feststellen.
Quelle: Teil 1 Seite 19

Puh. Das ist echt anstrengend zu lesen.