So zahlte der von dem Angeklagten beauftragte ... aus der Handkasse in den Jahren 2011 und 2012 an Mitglieder der Gemeinschaft sog. milde Gaben von insgesamt 186.721,62 € aus.
Er hat die eingenommen Gelder der Anleger nicht investiert und stabile Sachwerte geschaffen, sondern letztlich für seine Gemeinschaft konsumiert, um seine Vision von einem eigenen Herrschaftsbereich in Wittenberg mit ihm als Herrscher zu finanzieren.
Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :oDu darfst aber die Mißernten der vergangenen Jahre nicht vergessen (Hervorgerufen durch die Chemtrails der BRiD)! Korrekt im Stammhirn des Bezopften dokumentiert sind 14896 Toastbrote welche zur Vervielfältigung gesäht wurden und bedauerlicherweise im Boden verschimmelten. Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.
Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.
ZitatDas Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :oDu darfst aber die Mißernten der vergangenen Jahre nicht vergessen (Hervorgerufen durch die Chemtrails der BRiD)! Korrekt im Stammhirn des Bezopften dokumentiert sind 14896 Toastbrote welche zur Vervielfältigung gesäht wurden und bedauerlicherweise im Boden verschimmelten. Also ist gar nicht unser Fitzelchen Schuld an allem; nein, unser Chemtrailer war es.
Dieses Urteil ist Balsam für die Seele. ;D
Gigantisches Mimimi aus dem KRD incoming. Freu mich schon sehr drauf! ;D
Festgestellt werden kann nur, dass Mitglieder aus der Gemeinschaft Renovierungsarbeiten ... vorgenommen haben.Sehr nett von der Kammer, dass Vision wird Pfusch so hübsch umschrieben wurde...
Vielen Dank für die Auszüge.
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5
Da gibt's das ganze Urteil
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.Lel.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.Lel.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
(3) Dem Angeklagten sei eine Tendenz zur Selbstdarstellung und auch zur Selbstinszenierung eigen, dies ergebe sich auch durch die Inaugenscheinnahme der Staatsgründungszeremonie im September 2012, die auf die öffentliche Wirkung ausgerichtet sei.Lel.
Dabei geschehe die Ausübung von Macht und Dominanz durch den Angeklebten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Art und Weise.
Mhm, ich komm hier rein. Das liegt wohl daran das mein Brötchengeber einen Zugang hat.Schön für Dich! Kannst Du es nicht wenigstens als PM rüberwachsen lassen. Ich behalt es auch für mich! :pray:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5
Da gibt's das ganze Urteil
Da muss man eingeloggt sein! :thumbdown:
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?
EDIT: Ich werde am nächsten Freitag etwa fünf Minuten entfernt vom LG Halle sein und könnte einen Umweg einlegen. Würde das irgendetwas vereinfachen?
Ich ebenso, zumindest für umme!
ZitatSo zahlte der von dem Angeklagten beauftragte ... aus der Handkasse in den Jahren 2011 und 2012 an Mitglieder der Gemeinschaft sog. milde Gaben von insgesamt 186.721,62 € aus.
Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5
Da gibt's das ganze Urteil
Da muss man eingeloggt sein! :thumbdown:
Ja, dachtest Du, der Beck Verlag ist die Heilsarmee?
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!
Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!
Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen. Aber bei der technischen Rückständigkeit unserer Justiz dauert das wohl noch ein paar Jahrzehnte.
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!
Bei Beck schon. Und das war aus dem Link ersichtlich.
Und man muss natürlich erst mal hinschauen, wo er hinführt, bevor man auf den Link von jemand klickt, dem man (zumindest halbwegs) vertraut? Und wissen, dass es bei Beck nichts umsonst gibt!Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!
Da hat man aber auch keinen Rechtsanspruch auf eine prompte Aktualisierung der Datenbank. Beck beliefert Leute, die die Rechtssprechung binnen sechs Wochen zur Kenntnis genommen haben müssen (StB, RAe). Davon leben die.
Und das gehört auch zum Allgemeinwissen?Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!
Gern geschehen.
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen.
Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)
Ich kann mich nur wiederholen!
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als geschädigter Anleger bspw.)
Ich kann mich nur wiederholen!
Danke für das Minuskarma. Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)
[/ot]
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als geschädigter Anleger bspw.)
Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA. Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen. Also fix beim LG um Audienz betteln und unterwürfigst um eine anonymisierte Abschrift bitten. ;D
Zum Lesen und um die Gemüter etwas abzukühlen (@Evil Dude ;) ): Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96 (https://openjur.de/u/86548.html)
Der Beck-Verlag ist wahrscheinlich in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !
Off-Topic:
(...)Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)
Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...
Ich habe nach intensiver wissenschaftlicher Recherche eine Theorie entwickelt, warum es da diese Bezahlschranke gibt:
Der Beck-Verlag ist in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !
Off-Topic:
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen.
Wir sollten zufrieden sein, wenn wenigstens alle Landgerichte Terminübersichten herausgeben würden.Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)
Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...Ich kann mich nur wiederholen!
Danke für das Minuskarma. Dito! Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)
In den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.
ZitatIn den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.
Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.
Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.Hast Du etwas Anderes erwartet?
Dafür geht es mit letzterem beständiger und ohne Knast am Ende des Weges ;)Nur für Blödsinn erzählen hätte er ja keinen Knast bekommen, hätte mal bei bleiben sollen.
Hast Du etwas Anderes erwartet?Ich vertraue noch immer zu viel auf den Verstand der Menschen.
Für seine Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung habe er die allgemein gültigen und anerkannten diagnostischen Kriterien der amerikanischen psychiatrischen Vereinigung APA herangezogen, wobei es sich um die identischen Kriterien nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation für eine narzisstische Persönlichkeitsstörung nach ICD 10 F60.80 handele.
Um eine Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung treffen zu können, müssten fünf von neun Kriterien erfüllt sein.
Der Sachverständige führte sodann aus, dass der Angeklagte 8 der von ihm genannten 9 Kriterien erfülle. ... Der Sachverständige bekundete, dies führe ihn dazu, dass beim Angeklagten 8 Diagnosekriterien der narzisstischen Persönlichkeitsstörung erfüllt seien
Er sei selbständig und bekleide folgende Ämter: So sei er Vorstandsvorsitzender der NeuDeutsche Gesundheitskasse, Vorsitzender der Kooperationskasse, Herausgeber einer eigenen Währung, Vorsitzender der NeuDeutschen Rentenkasse, Vorsitzender des NeuDeutschen Schiedsgerichts, Ehrenvorsitzender der Kindertagesstätte in ... Vorsitzender der Neuen Deutschen Garde (eine Art eigene Polizei), Vorsitzender des NeuDeutschen Verfassungsausschusses, Leiter einer Müllverwertungsanlage, Vorsitzender der NeuDeutschen Messe, Gründer eines NeuDeutschen TV-Senders, Seminardozent und Ausbilder in der Kampfkunst, Vorsitzender des NeuDeutschland Vereins, Vorsitzender der NeuDeutschen Stiftung und Vorsitzender des Vereins Goldene Mitte. Außerdem führe er eine Werbeagentur und einen Verlag und sei auch als Autor tätig.Also wie kann man denn da darauf kommen, dieser bescheidene Mann litte unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung?
3. Mit notariellem Kaufvertrag vom 21.12.2011 kaufte der Angeklagte von für den Verein ... ein ehemaliges Industriegrundstück in ... zu einem Kaufpreis von 650.000 €. Auf dem Grundstück befand sich eine große nicht mehr genutzte Industriehalle. Gezahlt hatte der Angeklagte auf den Kaufpreis 50.000 €.@dieda Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.
Der Angeklagte nahm an der Industriehalle mit den Mitgliedern seiner Gemeinschaft Sanierungsarbeiten vor. Ein Wasseranschluss wurde jedoch nicht gelegt, so dass das Grundstück über keine Wasserversorgung verfügte.
In dieser Industriehalle wurde am 12.09.2012 der sogenannte Staat ... von dem Angeklagten und den Mitgliedern seiner Gemeinschaft gegründet.
In einem Tauschvertrag übertrug der Angeklagte als Vorstand des Vereins ... dieses Grundstück im Jahr 2014 an die ...
er Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.
Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 23.12.2009 kaufte der Angeklagte als Vorstand für den Verein das Grundstück ... in ... zu einem Kaufpreis von 50.000,00 €.
Diesen Kaufpreis bezahlte der Angeklagte bereits am 04.08.2009. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Gewerbegrundstück, auf dem sich auch Wohnhäuser befinden, wo der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung wohnte.
Allein das dürfte ja wohl ein Fulltimejob sein.
In der Aufzählung fehlt da noch "Sohn Gottes". Allein das dürfte ja wohl ein Fulltimejob sein.
@dieda Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.
Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA.
Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen.
Tja, selbst schuld.Hast Du etwas Anderes erwartet?Ich vertraue noch immer zu viel auf den Verstand der Menschen.
Hat Fitzel nicht mal gesagt, er sei so beschäftigt, dass er überlege, zur Entspannung ins Jefängnis jehen zu wollen?
ZitatEr sei selbständig und bekleide folgende Ämter: So sei er Vorstandsvorsitzender der NeuDeutsche Gesundheitskasse, Vorsitzender der Kooperationskasse, ...
... Vorsitzender des NeuDeutschen Verfassungsausschusses,
... Leiter einer Müllverwertungsanlage,
... Vorsitzender der NeuDeutschen Messe,
Von wegen Urteil, Kostenfreiheit usw.:
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.
Ferner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.
ZitatFerner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.
Hat sich die Bräsigkeit der Behörden wieder ausgezahlt für den Zopf. es hätte ihn noch härter treffen können.
ZitatFerner hat die Kammer die überlange Verfahrensdauer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.Hat sich die Bräsigkeit der Behörden wieder ausgezahlt für den Zopf. es hätte ihn noch härter treffen können.
ZitatIn den Jahren 2011 und 2012 erzielte der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717, 11 €.
Wow, mit Shice labern kann man wohl doch mehr Geld verdienen als mit anständiger Arbeit.
Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.Die Bilder von den Klos stammen aus Reinsdorf. Wie haben die das denn bei der Staatsgründung gemacht? Toilettenwagen und Dixiklos?
Könnte die ehemalige Brauerei Donhauser gewesen sein in Wittenberg bei dem Preis. Wo war die nochmal? Mittelstraße 7!ZitatDer Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.
Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.
Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein,
Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. Zum einen sind das die Einnahmen von zwei Jahren, zum anderen würden noch 19% USt weggehen (die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG griff nicht, Vorsteuer kann man bei einem Dozenten vernachlässigen) - bleiben durchschnittliche 2.860 pro Monat. Davon gehen die Pflichtversicherungen der Freiberufler (in 2011 und 2012 rund 1.070 bzw. 1.060 Euro mtl.) weg. Mit dem Unterhalt der Staatsflotte ließ § 850c StPO noch 250 Euro zum Abzug zu.
ZitatDie Zeugin ... bekundete, dass es dem Angeklagten darauf angekommen sei, ein Meister- und Schülerverhältnis, ähnlich der tantrischen Tradition aus Indien, zu den Mitgliedern der Gemeinschaft zu haben. Sie selbst habe sich dem Angeklagten nicht hingeben wollen.
Kopfkino aus :banghead:
(...)
Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. ...
Du meinst sicher § 850c ZPO.
Und als ob Fitzek Umsatzsteuer oder Versicherungen zahlen würde.
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.
Jahres-Brutto: 69597.99 €
netto bleiben: 37166.62 € (Steuerjahr 2017)
Jahres-Brutto: 64721.88 €
netto bleiben: 35181.08 € (Steuerjahr 2017)
Jahres-Brutto: 69597.99 €
netto bleiben: 37322.08 € (Steuerjahr 2017)
Jahres-Brutto: 76071.12 €
netto bleiben: 52606.87 € (Steuerjahr 2017)
Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?
THX
Sicherheit ist nirgends
Wir ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, (...)Ich kann mich erinnern, dass eine Frau gegen Fitzels Verein einen Titel erwirkt hatte und dadurch wieder an ihr Erspartes kam. Oder war das ein anderer Fall?
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.
Wenn ich das Urteil hätte, vom Beck oder nicht, würde ich es hier reinstellen, wenn es nicht 62 Seiten wären. Wir hatten bereits ein Urteil gegen Fitzek aus dem Beckverlag (erinnert Ihr die Rübenberge?), ohne dass der Verlag die russische Mafia losgeschickt hätte.
Selbst für einen Profi sind 62 Seiten Urteilsbegründung eine Qual, für die Nicht-Juristen unter uns dürfte das komplette Urteil eh uninteressant sein.
Allerdings gilt es, folgenden Unterschied zu beachten: Wer handelt wie Fatzke, also der Schwurbelseminaranbieter oder einfach nur Kriminelle, sucht nicht den nachhaltigen Erfolg, sondern das schnelle Geld. Wie das Urteil festhält, handelte es sich bei Fatzkes Konstrukten letztlich um Schneeballsysteme, die dann, wenn nicht mehr laufend ausreichend neue Geldgeber gefunden werden können, zusammenbrechen müssen. Je nach Art eines solchen Systems kann es über einige Monate, ein Jahr, vielleicht zwei Jahre laufen, bevor es zusammenbricht.
Vorausschauende Abzocker machen sich mit den ergaunerten Gewinnen rechtzeitig aus dem Staub und fangen woanders mit derselben, einer ähnlichen oder sogar mit einer deutlich verschiedenen Masche nochmal an, kassieren ab und gehen weiter. Das konnte (und wollte vermutlich) Fatzke nicht. Sein Narzissmus machte ihn blind für die Folgen seines Tuns und band ihn an die Gefolgschaft seiner Anbeter, auf deren Applaus er nicht verzichten konnte. ...
Geht es Euch auch so, dass man den Eindruck nicht los wird, dass die diese ganze Staatsgründung 2012 mit dümmlichem Pomp und Trallala aber ohne ordentliche sanitäre Einrichtungen für die Gäste, dafür mit nachfolgenden Sparbuch- Umbuchungen eigentlich nur wie eine besonders kreative Form der Insolvenzverschleppung vorkommt?
Wie ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, ...
Aus welchem Topf kam denn das Geld und wer sagt denn, dass diese Frau die im September 2012 erhaltenen, zusammen 300.000€ überhaupt je zuvor eingezahlt hat? Die nicht existierende Buchhaltung? Die Begünstigte? Der oberste Veruntreuer himself?
Das sollte durchaus mal geprüft werden!
Und wie sind die durch die Renovierungsarbeiten erfolgten "Aufwertungen von Vermögenswerten und Immobilien Dritter" verbunden mit den wiederum mit so genannten "mildtätigen Gaben" aus der Vereinskasse entgoltenen, aber für den Empfänger unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der diese Renovierungen in seiner(n) Immobilie(n) offensichtlich nicht nur stillschweigend und zähneknirschend "in Kauf" genommen hat ggfls. auch strafrechtlich zu bewerten?
Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?
Dr. Christine W. Näheres ab diesem Beitrag: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg109236#msg109236 (Aussage im 3. Spoiler)
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
3-seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
:happy1:
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
Der Begriff "Insolvenz" gehört nicht nur zum Tatvorwurf der fehlenden Buchhaltung, den hatte übrigens der Schilo selbst als möglichen "Ausschlussgrund von Rückzahlungen" in seinen eigenen Verträgen angeführt und ob die Reichsbank noch angeklagt wird, wissen wir ja gar nicht.
Damit ist klar, daß Fitzek nicht noch einmal wegen Bankgeschäften angeklagt werden wird, sofern er nach den bereits angeklagten Fällen keine nennenswerten Anlegergelder mehr vereinnahmt hat, weil ein und dieselbe Straftat nicht mehrfach verfolgt werden darf.
"Egal, aus welcher Quelle Du es hast", ist das eben nicht. Zur Zeit kommt als Quelle außer Beck Online ja kaum etwas anderes in Betracht.
... (und was sollte der Schaden sein, der einem Verlag bei der Veröffentlichung eines gemeinfreien, von den Gerichten zu veröffentlichenden Textes entsteht?).
TC
ZitatDamit ist klar, daß Fitzek nicht noch einmal wegen Bankgeschäften angeklagt werden wird, sofern er nach den bereits angeklagten Fällen keine nennenswerten Anlegergelder mehr vereinnahmt hat, weil ein und dieselbe Straftat nicht mehrfach verfolgt werden darf.
Das trifft nicht zu.
Der Tatvorwurf betraf die Kooperationskasse. Das spätere Betreiben der "Königlichen Reichsbank" stellt mit Gewissheit einen neuerlichen Verstoß gegen die Strafvorschriften des KWG dar (auch für diese hat er ja Sparbücher etc. ausgestellt).
Hat er dort bzw. zu einem späteren als dem angeklagten Zeitraum bei der Kooperationskasse neuerlich Anlegergelder entgegen genommen, dürfte auch eine erneute Untreue gegeben sein.
Sorry, aber die Beckschen AGB sind hier nicht einschlägig,...
(und was sollte der Schaden sein, der einem Verlag bei der Veröffentlichung eines gemeinfreien, von den Gerichten zu veröffentlichenden Textes entsteht?).
@dieda "Insolvenz" ist in Fatzkes Verträgen nicht zwingend im technischen Sinne zu verstehen, sondern kann auch im kaufmännischen verstanden werden: solvent = liquide, zahlungsfähig, insolvent = illiquide, zahlungsunfähig. Es war ja immer die Rede davon, dass Rückzahlungen jederzeit möglich seien, aber dass diese verweigert werden könnten, wenn nicht genügend Mittel vorhanden wären oder wenn durch die Auszahlung der Fortbestand des betreffenden Konstrukts ("Verein", "Kasse", "Reichsbank" usw.) in Frage gestellt wäre. Dann gab es da (@dtx) noch die berüchtigte "Nachrangabrede".
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung ist übrigens nicht nur dann durchzuführen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig ist, sondern auch bei Überschuldung.
Das ist noch gar nichts. Ingenieure müssen zwingend bestimmte Normen beachten - die eingeführten technischen Baubestimmung des jeweiligen Bundeslandes. Man darf aber aus den Normen nicht mal kleine Zitate oder gar Bilder oder Tabellen in seine Unterlagen einfügen. Da käme der Beuth-Verlag mit seinen Hilfstruppen und würde einem die Hölle heiß machen.
Und nun die nächste, vielleicht auch nur dumme Frage mangels juristischen und persönlichen Erfahrungen: Wo genau liegt der feine Unterschied zwischen einfacher Insolvenz (kann im Moment nicht zahlen bzw. Ausgaben überstiegen Einkommen) und echtem Bankrott?
... Dann gab es da (@dtx) noch die berüchtigte "Nachrangabrede".
...
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung ist übrigens nicht nur dann durchzuführen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig ist, sondern auch bei Überschuldung.
Genau dort will ich hin, also war der entsprechende Fall vielleicht September 2012 bereits eingetreten u.a. durch die Rückzahlung von 300.000€?
Und nun die nächste, vielleicht auch nur dumme Frage mangels juristischen und persönlichen Erfahrungen: Wo genau liegt der feine Unterschied zwischen einfacher Insolvenz (kann im Moment nicht zahlen bzw. Ausgaben überstiegen Einkommen) und echtem Bankrott?
Edith @dtx:
Die "Reichsbank" ist für mich als unvoreingenommener und normalverständiger Konsument eine völlig neue "Institution", die sogar mit "Bankgeschäften" wirbt, aber im Innenverhältnis praktisch der Rechtsnachfolger der möglicherweise schon 2012 insolventen Kooperationskasse ist und die juristische Einschätzung hierzu gehört für mich nur in ein Urteil oder in die Begründung einer Einstellungsverfügung. Für mich reicht im Moment erst mal nur ein hinreichend begründeter Anfangsverdacht.
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.Nix da. Ich lese deine Beiträge gerne (du
Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und alles Gute.
TC
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Urteil gelöscht wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.
Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen.
TC
Es scheint bei Beck momentan eine Möglichkeit zu geben, kostenlos an das Urteil zu kommen. [...] Wenn man nun am Ende der Meldung auf "beck-treffer" klickt, kommt man zum Shop, wo man momentan ein kostenloses Abo bestellen kann.
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.
Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und alles Gute.
TC
...
Bei dem Beck-Urteil fragt sich übrigens, ob hier von einer "individuellen Schöpfung" gesprochen werden kann, da es doch alle Anzeichen davon zeigt, ohne Fehlerkorrektur mittels OCR-Scan unmittelbar von einer Papier-Vorlage erzeugt worden zu sein.
Was aber vollautomatisch nach einem festen Verfahren ohne gestalterischen Willen (den nur ein Mensch haben kann) erzeugt wurde, dürfte den Schutz des Urheberrechts eher nicht erhalten.
Wie dem auch sei - es kommt darauf an, wie man sich gegen entsprechende Versuche verhält. Wenn man sich sicher ist, Recht zu haben, kann man sich einfach tot stellen. In meinem Fall hätte ich auch nichts dagegen, wenn der Rechtsdienst von Beck sich mit dem Rechtsdienst meiner Urheberrechtsgesellschaft auseinandersetzt.
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
3-Seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
:happy1:
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.Die Bilder von den Klos stammen aus Reinsdorf. Wie haben die das denn bei der Staatsgründung gemacht? Toilettenwagen und Dixiklos?Könnte die ehemalige Brauerei Donhauser gewesen sein in Wittenberg bei dem Preis. Wo war die nochmal? Mittelstraße 7!ZitatDer Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.
Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.
Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein,
Da gabs doch so ein baufälliges Gebäude mit Grundstück, was Peter günstig gekauft hat und dann angeblich 100k Euro reingesteckt hatte. Später wurde es dann für 30k angeboten.
Edit: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1117.msg38300#msg38300
Flyer Neudeutschland.pdf
Na, seid ihrs?Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?
Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
...
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)
Na, seid ihrs?Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?
Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Wer schickt es dafür an hallo@sonnenstaatland.com ?!
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.
Nun übertreib' mal nicht gleich.
Ich werde hier seit Jahren für jeden Quatsch in persönliche Haftung genommen, den eine der Wittenberger Behörden verzapft hat.
Manchmal ist das gar kein Quatsch. Wenn ich dann versuche zu erklären, wie deutsches Verwaltungshandeln real aussieht, werde ich so behandelt als ob ich das persönlich angeordnet hätte - Karmaabzug inbegriffen. Das ist nicht immer lustig.
Du hast jetzt einen blauen Fleck am Schienenbein. Ich puste auch. Aber richtig schlimm war das nun auch nicht.
So. Nun wieder aufstehen. Und ab ins Gefecht!
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!
Wer schickt es dafür an hallo@sonnenstaatland.com ?!Bis jetzt kein Eingang in der Postbox. :sick:
...
Schaut doch noch mal nach.
Und existiert auch schon nicht mehr.Hat jemand den Artikel gesichert?
Anbei das vom KRD veröffentlichte Urteil.
Hinweis: Wir haben haben das Urteil so veröffentlicht, wie es uns vorlag - es fehlen zwei Seiten (Seite 8 und 9).
Da sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung mehrmals als überdurchschnittlich intelligent mit einem hervorragenden Gedächtnis beschrieben hat, ist es unglaubhaft, dass er sich an den Namen der Rechtsanwältin, die er beauftragt haben will, einen Kapitalüberlassungsvertrag zu entwerfen, nicht mehr erinnern will. So konnte die Kammer die von ihm nicht benannte Zeugin nicht vernehmen und den Sachverhalt nicht weiter aufklären.
Auch über die Renovierungsausgaben für die Fremdgrundstücke bestehen keine konkreten Aufzeichnungen. Aus der Auswertung der Hauptkasse geht lediglich hervor, dass in eine Baukasse 68.493,36 € ausgezahlt wurden. Die Kammer geht daher davon aus, dass dieses Geld für die Renovierung der Grundstücke des Wege e. V. verwendet wurde. Damit hat der Angeklagte dann den Wert des Vermögens des Vereins Wege e. V., der letztlich nur aus ihm bestand, erhöht. Er hat den Wert von Vermögensgegenständen erhöht, auf die er allein, aber im Streitfall nicht die Anleger Zugriff hätten nehmen können.
Bei … handelt es sich um einen treuen Anhänger des Angeklagten, der bei seiner Vernehmung zur Person angab, er sei Amtmann im Staatsdienst des Königreich Deutschland, dessen Existenz er bis heute für real hält, mit dem Angeklagten als König und Herrscher, von dem er seine Anweisungen gerne entgegennimmt.
Nicht zufällig hat sich hier ja das Verb "fitzen" für "scheitern, sich selbst ein Bein stellen" eingebürgert.
Nicht zufällig hat sich hier ja das Verb "fitzen" für "scheitern, sich selbst ein Bein stellen" eingebürgert.
...laut Duden [sic] jedoch auch "sich (selbst) verwirren" ;D (Klammern von mir)
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/fitzen
(http://)
Beachtenswert:Ich mache mal den Lückenfüller.ZitatHinweis: Wir haben haben das Urteil so veröffentlicht, wie es uns vorlag - es fehlen zwei Seiten (Seite 8 und 9).
Ich mache mal den Lückenfüller.
Ich mache mal den Lückenfüller.Wie kommt die seltsame Schreibweise (im beigefügten Dokument) zustande?
Da wundert mich nicht, dass die Pudel diese zwei Seiten "rein zufällig" nicht in ihren veröffentlichten Unterlagen hatten.Merke: "Es gibt immer eine bessere Möglichkeit, als die Wahrheit zu sagen." (Daniel Ellsberg)
Steht da fitzen wirklich im Duden. ...
Automatisch erzeugte Rückverweise
ausfitzen DWB ·ficken DWB ·fitscheⁿ ♥♥♥ikon ·fitzeⁿ ♥♥♥ikon ·fitzeⁿ I ♥♥♥ikon ·Fitze(n) ♥♥♥ikon ·gefitzt DWB ·kopfgefitze DWB ·pfetzen DWB ·pfitzeⁿ ♥♥♥ikon
Steht da fitzen wirklich im Duden.Ja.
Ich mache mal den Lückenfüller.
Da wundert mich nicht, dass die Pudel diese zwei Seiten "rein zufällig" nicht in ihren veröffentlichten Unterlagen hatten.
fitzen sw.: Schönungsmittel mit einem Birkenbesen mit dem Wein vermischenFür dieÜberlasserSpendergetäuschten Anleger
Etym.: Grundbed. ist 'mit einer Gerte, Peitsche o.Ä. schlagen'. für die Pudel
Lagen die zwei peinlichen Seiten den Pudeln tatsächlich nicht vor (ist das so üblich?) oder haben sie sie in unermesslicher Wahrheitsliebe wegzensiert?
Ich glaube eher, dass das Blatt beim Fiduziar im Unterlagenchaos verloren ging.
Bei der Selbstdarstellung des Angeklagten fiel auf, dass er eine erhebliche Tendenz aufweist, sich selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei verfügt der er über ein ausgeprägtes Geltungsstreben mit narzisstisch-anmutenden Wesenszügen. Rechte anderer Mitbürger werden von Ihm bei dieser Sichtweise überwiegend ausgeblendet. Auffallend ist ferner, dass Gesetzesvorschriften vom Angeklagten nur dann akzeptiert werden, wenn er meint, hieraus für sich selbst Vorteile ableiten bzw. seine eigene Auffassung untermauern zu können. Hieraus erklärt sich wiederum auch sein Streben, ein neues, im Wesentlichen auf ihn selbst zugeschnittenes "Staatswesen" zu entwickelnQuelle: Teil 1 Seite 5
Nachdem Frau X den Angeklagten auf die Rechtskraft der Bescheide hingewiesen hatte, was dieser jedoch nicht akzeptieren wollte....Quelle: Teil 1 Seite 6
Nachdem der Angeklagte erneut mit Zeugin X über die Kostenbescheide diskutiert hatte, erklärte er schließlich, er müsse Frau X nunmehr zur Feststellung ihrer ladungsfähigen Adresse verhaften.Quelle: Teil 1. Seite 6
In der Folge kam es wiederum zu einer Diskussion über die Rechtslage in deren Verlauf der Angeklagte erklärte, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und die Zeugin ihm die entsprechende Gründungsurkunde vorlegen solle.Quelle: Teil 1. Seite 6
Der Angeklagte hat die Verletzungsfolge der Zeugin nicht bestritten, jedoch angegeben, er sei zur Ausübung von Zwang gegen die Zeugin berechtigt gewesen. Dem gegenüber sei Frau selbst nicht zum Wiederstand berechtigt gewesen. Er habe Frau hierüber belehrt. Es gelte der Grundsatz: "Wer nicht hören will, muss fühlenQuelle: Teil 1 Seite 7
In den Jahren 2011 und 2012 erhielt der Angeklagte aus seiner Tätigkeit als Dozent Einnahmen von zumindest 81.717,11 €Quelle: Teil 1 Seite 10
Spätestens ab dem Jahr 2008 erhielten die Mitglieder der Gemeinschaft von dem Angeklagten zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts in unregelmäßigen Abständen GeldQuelle: Teil 1 Seite 11
Ob und wieviel Geld als sog. mittägige Gabe ein Mitglied der Gemeinschaft erhielt, bestimmt allein der Angeklagte
Er wollte jedoch keine größeren Spenden oder Schenkungen von den Menschen die seine Ziele unterstützen wollten annehmen da er selbst und der von ihm allein geführte Verein Wege e.V. keine Schenkungssteuer zahlen wolltenQuelle: Teil 1 Seite 12
In diesem Gespräch erklärte der Angeklagte dem Bundesbankbeamten, dass er beabsichtige eine Stifftung "Neudeutschland" gründen zu wollen, um damit einen alternativen Staat zu errichtenTeil 1 Seite 15
Nachdem der Bundesbankmitarbeiter den Vertragsentwurf des Angeklagten im Telefonat vom 17.06.2009 abgelehnt hatte, betrieb der Angeklagte die Kooperationskasse einfach weiter. Dabei war Ihm bewusst, dass es sich um Erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte handelte und weder er noch einer der der von Ihm geführten Vereine Wege e.V. oder später Neudeutschland eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften besaßQuelle: Teil 1 Seite 17
Ob Gelder ausgezahlt wurden oder nicht, hing allein von der Entscheidung des Angeklagten ab. Nach welchen Kriterien der Angeklagte eine Auszahlung an die Anleger durch X erlaubte konnte die Kammer nicht feststellen.Quelle: Teil 1 Seite 19