Sonnenstaatlandforum
Allgemein => Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) => Reaktionen von Behörden und Gerichten => Thema gestartet von: Ceilo am 20. Juli 2015, 22:43:33
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Ist so was wirklich noch Reichsdepperei? Eher ein Grenzfall, denn in diesem Verfahren, das das FG München (Gerichtsbescheid vom 26.03.2014 - 5 K 2908/13) entschieden hat, führte die Klägerin eigentlich nur ein einziges Argument gegen die Steuerbescheide, die ihr nicht gefielen, an: EStG und UStG verstießen gegen das Zitiergebot. Nicht sehr originell, lange zurückgewiesen, aber eigentlich einfach nur eine falsche Rechtsauffassung, noch nicht wirklich verrückt. Dafür hat sich die Klägerin nebenbei noch ein paar Klopper geleistet, die ihr Verfahren doch noch erwähnenswert machen:
1. Sie hat ihre Klage erst mal beim Amtsgericht München eingereicht anstatt beim Finanzgericht, wo sie ja nun eindeutig hingehört.
2. Sie hat keine ladungsfähige Anschrift für sich selbst angegeben. Eine Postfachadresse tut es eben nicht. Dabei hat das Gericht sogar noch einmal nachgefragt.
3. "Es werden weder die Steuerbescheide noch die Pfändungsmaßnahmen mit Ausnahme der vom 3. Januar 2013, bezeichnet, gegen die sich die Klägerin wendet." Anscheinend soll das Gericht sich als Hellseher betätigen.
Die Begründung des Gerichts zu seiner ablehnenden Entscheidung ist äußerst kurz ausgefallen:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=STRE201470700&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true
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Hat nicht schon Schröpfer das Finanzamt beim Amtsgericht verklagt und hierfür Werbung gemacht?
Hat aber niemals angegeben, was daraus wurde. Vermutlich Ähnliches.
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Ja, Schröpfer hat da in eigener Sache und für "Mandanten" geschrieben/geklagt.
Bei ihm selbst führte das ja u.a. zur Pfändung seines Autos und seines Hauses. :D :D
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Das ist sein "Musterschreiben".
Schröpfer ist da als Teil der "Kanzlei Graf von Andechs" unterwegs.
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Falls es da nicht um den Schröpfer selbst geht, dürfte es sich um diesen "Mandanten" handeln:
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Oder um die Marion aus dem Hause xxxx. Mit Marion und ihrem Mann gab es richtig bös Zoff, leider sind wohl deshalb fast alle "Schriftsätze" die der "Linksanwalt" Schröpfer in diesem Fall verfasst hatte verschwunden.
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Wenn es jemand von den Genannten ist, dann die Marion. Es ist ja von einer Kläger_in_ die Rede.