Grüß Gott, liebe Interessierte im Königreich Deutschland und auch ihr vom Staatsschutz, vom Verfassungsschutz, ihr Polizisten, ihr Verwaltungsbedienstete, egal wo immer ihr sitzt, ihr solltet euch für diese Dinge interessieren und ich weiß, die Herren vom Staatsschutz und Verfassungsschutz schauen unsere Sachen mehr an, als unsere Staatsanwälte zugehören. Wie ihr wisst, sind wir seit langer, langer Zeit dabei, das Königreich Deutschland als Gemeinwohlstaat mit euch gemeinsam am liebsten auf die Beine zu stellen. Und wie ihr wisst, haben wir im letzten Teil schon gezeigt, es geht um die Erneuerung von Deutschland. Diese Zeitschrift aus dem Jahre 2008, vom August 2008, ist die hier. Da war es ja schon so, dass eigentlich alle Strukturen schon existierten. Das heißt also, es gab schon eigenes Geld, eine Alternative zu einer Bank. Es gab im Prinzip die Kooperationskasse, so hieß sie damals. und viele andere Strukturen auch, die damals scheinbar noch niemandem einen Dorn im Auge waren. Nach dem Jahr 2012, wir haben 16.09.2013, an die Königliche Reichsbank gründet und in der Innschaft von Mittenberg als Geldinstitut, würde man es mal so bezeichnen, ja, scheinbar eröffneten. Da begann es dann so langsam, dass das Bankenkartell schon seine Schwierigkeiten hatte. Die ersten Anfänge waren ja schon im Jahr 2013, wo es schon zwei Razzienaktionen gab. Und die eine war, glaube ich, im März und die andere kam dann nach der Eröffnung der Königinigen Reichsreise. Warum wir so etwas Verrücktes tun, das können wir ganz einfach begründen. Es hat man im ersten Teil schon gesagt, es geht um die Umsetzung der so genannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das ist das, was ihr als Möglichkeiten habt. Und in meinem Gemeindewechselhandbuch, da wird ganz genau erklärt, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung denn umzusetzen ist. Bisher ist es so, dass sich die Vertreter, und zwar die Volksvertreter, die im vierten Verfassungsgrundsatz sich von der Bundes und Landesregierung lösen können, der ist im 92-Strafgesetzbuch zu finden, der vierte Verfassungsgrundsatz, den könnt ihr da mal nachlesen, die weigern sich bis heute, sich einer Verfassung zu geben, was beispielsweise nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nach § 10 locker möglich ist, wo immer unterschieden wird zwischen einer Satzung, einer Hauptsatzung und einer Verfassung. So eine Verfassung vom Königreich Deutschland, die hatten wir dann am 16.09.2012 öffentlich verkündet, im Rahmen einer verfassungsgebenden Versammlung, die immer noch anhält. Und das ist das, was die Möglichkeit ist, die das Bundesverfassungsgericht schon 1951 eröffnet hat, in dem Beschluss 2 BVG 1-51 ist das nachzulesen. Und wenn wir das hier loswerden wollen, das Besatzungsrecht, das besatzungsrechtliche Mittelgrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wenn wir da ein vollwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft werden wollen, dann ist die Umsetzung des Artikel 146 Grundgesetz mit Hilfe einer so genannten verfassungsgebenden Versammlung das, was das Wichtigste ist, dass wir als deutsche Völker zu tun haben. Und alle Menschen, Staatsschutz, Verfassungsschutz, in der Verwaltung, in den Gerichten, die sollten dieses Ziel unterstützen. Wir tun solche Dinge auf so lange Weise und auf diese Weise, wie wir es tun, wo man genau sehen kann, dass wir sehr viel Gott und Urvertrauen haben. Wir hatten euch im letzten Teil auch schon eingeblendet, wie lange wir daran schon arbeiten, so ein Urvertrauen zu bekommen. Das war hier mal zur Zeit gezeigt, haben schon mal neue Eröffnung der Zauberwelten. Denn man muss wohl mit der Geisterwelt Gottes in Verbindung stehen. Und vielleicht solltet ihr mal so ein Buch lesen. Oder auch das Buch Endzeit 2020. Aufgrund, ihr dann verstehen könnt, warum wir genau diese Dinge tun, die wir hier tun. Denn ohne Urvertrauen, ohne Gottvertrauen, ohne die Verbindung zum Schöpfer, wären uns diese ganzen Dinge nicht möglich. Das Letzte, was uns gerade passiert, ist wieder ein sogenanntes Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung und angeblicher Körperverletzung. Das wisst ihr. Und deswegen wollen wir jetzt im zweiten Teil mal darauf eingehen, wie genau die Sache abgelaufen ist. Im ersten Teil habe ich schon beschrieben, dass ich in den Landkreis gelockt wurde, meine ich uns auch eingeladen hatte, mündlich fortzusprechen und zwar nicht fernmündlich. Und auch sonst im Prinzip war dann herangehängt, dass wir das unbedingt machen sollten, uns in der Falle auf eine Dienststelle zu melden, weil wir wieder mal darum ersucht hatten, einen Führerschein zu bekommen des Landkreises Wittenberg in Anlehnung an die Fahrerlaubnis, die trennt es vom Führerschein des Landkreises Wittenberg. Und wir wollten keine der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir haben euch dargelegt, dass es uns darum ging, die freitisch-demokratische Grundordnung zu fördern und den Landkreis, das wir seit über 13 Jahren etwa, uns bemühen zu tun, anzuhalten, darum, doch mal die freitisch-demokratische Grundordnung umzusetzen, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Was soll man Artikel 23 des Grundgesetzes heute finden oder auch im Artikel 5 des Europäischen Union-Vertrages? Dieses Subsidiaritätsprinzip, was die meisten nicht verstehen, bedeutet, dass die kleinere soziale Einheit den Vorgang vor der größeren sozialen Einheit in der Gestaltung hat. Das heißt, die kleine hat Vorrang vor der großen sozialen Einheit. Und die große hat den Auftrag, die Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Das heißt also, die soll der kleineren sozialen Einheit dabei helfen, die Selbstverwaltung zu kommen. Deswegen findet ihr beispielsweise auch schon im § 1 des Kommunalverwaltungsgesetzes des Landtags anhalten die Überschrift Selbstverwaltung, wenn ihr auf den § 1 schaut. Es geht also im ersten Rang darum, die Selbstverwaltung zu erreichen. Genau deshalb waren wir da im Landkreis Wittenberg, um das zu fördern. Und deshalb verlangten wir auch einen Führerschein vom Landkreis Wittenberg. Denn es gibt heute noch Führerscheine von Landkreis oder von einer Stadt, die benutzt werden von Menschen und solche großen grauen Lappen sind das. Wir hatten euch von den letzten Jahren schon welche eingeblendet worden. Und wenn ihr euch nicht in die Unordner der Europäischen Union oder in die weitere Ordnung des Grundgesetzes noch weiter vertiefen wollt und wieder in den Dritten Weltkrieg wollt, ist es zwingend erforderlich, endlich anders zu handeln. Das Gemeindewechselhandbuch, was wir euch schon eingeblendet haben, Das ist die Grundlage dafür, wie so eine Verwandlung vom Besatzungsrecht zu einem souveränen Staat durchaus möglich ist, die in Gesetzen vorgesehen ist und von den Alliösen gewollt ist. In diesem Verfahren, in dem es jetzt hier umgeht, um angebliche Beleidigungen und angebliche Körperverletzungen, die nie stattgefunden haben, dann wollte ich mir den genauen Ablauf zeigen, damit ihr mal seht, ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat? Was läuft hier ab? Wie läuft so ein Strafverfahren ab? Und was passiert in unserem Fall? Unter Verletzungen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Natürlich auch unter Verletzung anderer Artikel, beispielsweise Artikel 1, unsere Würde würde verletzen. Oder Artikel 4, unsere Gewissensreinheit, die wir immer behalten wollen, wird missachtet. Genauso wird nach Artikel 12, unsere Berufsfreiheit, glaube ich, müsste das 12 sein, ja, oder 11, 12, glaube ich, eingeschränkt, in der wir kein Staatsoberhaupt sein dürfen. Genauso die Artikel 9, die Vereinigungsfreiheit wird beschnitten und die an dem eine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Grundgesetz, die ja eigentlich jeder Grundrechte-Träger, also natürlich juristische Person, eine Einmeldung, aber genau genommen auch jedermann hat. Denn auch jedermann hat Anspruch auf rechtliche Höherwassungsweise, was wiederum, wenn das nicht gewährt wird, eine Verletzung nach Artikel 103 Grundgesetz ist, was ein Grundrechtsgleiches Recht ist. Artikel 101 Grundgesetz, da sagt es, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, ist auch verletzt worden, Denn wir haben nicht beim Bundesverwassungsgericht ein sogenanntes Vorlageverfahren durchführen können. Aber da kommen wir noch hin. Jetzt gucken wir uns mal an, was so passiert ist. Nachdem wir dort am 1.3.2022 im Landkreis waren, Und man dann gegen uns etwas konstruiert hat. Das war eine Odyssee, sage ich euch, wie das dazu gekommen ist. Im ersten Rang wurde natürlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine 179 Seiten lange Akte gefertigt, die dann sozusagen bis zum Amtsgerichtsprozess auf diese Fülle ausgedehen wurde. Und da haben wir beispielsweise schon ein paar Aktenbestandteile euch vielleicht gezeigt und wir werden natürlich noch mehr davon zeigen. Beispielsweise hier ein oder besser gesagt zwei von diesen Strafanträgen. Diese Strafanträge hier, die von den Soldaten Buta und Boss angeblich erstellt wurden, wurden nicht wirklich von denen erstellt. Die wurden nur vom militärischen Abschirmdienst rankommandiert, um den Belastungseifer, den ein gewisser Herr Kriminalhauptkommissar oder Kriminalhauptmeister Mühl vom Staatsschutz der Polizei so in seinem Herzen trug ganz offensichtlich. Denn der hat dafür gesorgt, dass diese Strafanträge erstellt wurden. Das ist auch errichtlich hier in einer E-Mail, beispielsweise von Herrn Mühl-Torsten, am 7. April 2022, wo hier beispielsweise geschrieben wird, Hallo Olaf. Und gemeint ist dann hier der Olaf, der angeschrieben wurde beim Militär. Ich werde die beiden Strafanzeigen gemäß § 185 StGBG Beleidigung in Verbindung mit § 194 Absatz 3 StGB Strafantrag fertigen. Am nächsten Tag sende ich dir per E-Mail die Vordrucke zu den Strafanträgen zu. Diese Strafanträge müssen von den beiden Soldaten persönlich unterschrieben werden. Und anschließend müssen die beiden Vordrucke im Original auf dem Postweg zu mir. Ich melde mich nächste Woche nochmal bei dir mit freundlichen Grüßen im Auftrag. Man sieht also, er hat nicht alleine gehandelt, sondern da gab es noch einen höheren Auftraggeber, der gesagt hat, mach doch mal die Strafanträge falsch. Hier haben wir in weiteren Aktenvermerkungen, die ich mir gerne verlesen möchte. Am heutigen Tag setzte sich der Unterzeichner nochmals mit der Bundeswehr in Verbindung. Der Unterzeichner bedankte sich für die Zusammenarbeit mit dem Feldjägerregiment. Im Gespräch wurde gefragt, ob die beiden Soldaten Oberfeld WD-Boss und Stabsgefeierter Buta Strafanzeige wegen Beleidigung stellen möchten. Von Seiten des ermittelnden Soldaten Oberstabsfeldwebel Nielsen, das ist der Olaf, wurde geäußert, dass nach der Vernehmung dies den beiden Soldaten gefragt wurde. Die eine Antwort blieb offen. Er wird den zuständigen disziplinarischen Vorgesetzten nochmals darüber informieren und nachfragen, also nochmals heißt nicht das erste Mal gewesen, ob die beiden Soldaten Strafanzeige sowie Strafantrag stellen möchten. Bei Antwort erfolgt unversiedelte Rückmeldung an hiesigem Fachbereich. Und dann finden wir hier noch ein Aktenvermerk. Den nenne ich auch mal gerne vor. Nach Antwort des Feldjörg-Regiments 24 stellen beide Soldaten Strafanzeige gegen Peter Fitzek wegen Beleidigung. Die beiden Strafanzeigen wurden in hiesiger Dienststelle aufgenommen und werden unter folgenden Tagebuchnummern geführt usw. usf. Die beiden oben aufgeführten Strafanzeigen beschimpfte und beleidigte in beiden. Der oben aufgeführten Strafanzeigen beschimpfte und beleidigte der Beschuldigte sowieso die beiden im Landkreis eingesetzten Soldaten als Faschisten. Hier steht es. Hier fühlten sich beide deutlich in ihrer Ehrung gekränkt, da sich die beiden Zeitsoldaten für die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratie einsetzen. Jetzt will ich euch mal erzählen, was diese beiden Soldaten tun. Die beiden Soldaten arbeiten, das ist auch in der Verhandlung klar geworden, in einer Logistikeinheit und liefern Waffen in die Ukraine. Der Oberfeldwebel, der ihre Boss hat in der Gerichtsverhandlung bekundet, dass wenn es immer im Osten knallt, dieses Bataillon dafür sorgt, dass die Waffen, die Frauen, Kinder und Männer umbringen, in die Ukraine oder in den Osten geliefert werden. zur Unterstützung des Krieges dort. Das heißt also, es ist in dem Verfahren klar geworden, dass die Soldaten Waffen in Kriegsgebiete liefern, von dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus, womit eigentlich ganz klar einzusehen ist, dass die Bundesrepublik Deutschland am Krieg beteiligt ist, und zwar direkt und unmittelbar durch die Lieferung von Waffen. Durch den Unterzeichnen wurde über das Fähigereglement 24 einen Strafantrag zugesendet. Es wurde vereinbart, dass dieser, groß geschrieben, nach erledigter oder erfolgter Unterschrift im Original der Post an den Unterzeichner zurückgesendet wird. Tja, diese Akten von Merkel zeigen eigentlich, dass die Soldaten gar keine Lust hatten, einen Antrag oder einen Antrag auf Beleidigung zu stellen, weil sie sich vielleicht gar nicht beleidigt fühlten, denn was bedeutet denn Faschisten? Erstens bedeutet Faschisten Bündelung von Macht Und wenn, weil es hier einige Menschen, wie beispielsweise in dem Faschismus, in dem wir vielleicht hier auch schon stecken, so viel Macht in sich vereinen, dass eine Bündelung von Macht und eine, man könnte sagen, Gewaltenteilung eliminiert ist, dann sind wir längst im Faschismus. Und ihr könnt euch ja mal schlau machen über die Rolle des Justizministers in der Brünferie in Deutschland. Denn der Justizminister sitzt als Minister in der Legislative und kommandiert die Judikative und die Exekutive. Das heißt, die Gewaltenteilung ist nicht mehr existent. Jemand, der im Parlament sitzt, ob jetzt im Parlament oder im Scheinparlament, ist leider hingestellt, denn wie ihr wisst, gibt es da so ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das nennt sich 2 BVF 3-11 von 2012, das Bundesverfassungsgericht sagt, dass sämtliche Wahlen zum Bundestag und zum Landtag auf grundgesetzwidriger Weise gemacht werden, also weil ein grundgesetzwidriges Wahlrecht benutzt wird, um die Mandatsträger, die angeblichen, was ja die Regierung ist und nicht die Volksvertretung, um diese da sozusagen hinzuwählen. Das neue Bundeswahlrecht verstößt gegen das Grundgesetz und es muss umgehend geändert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Vormittag entschieden. Die Gesetze, die angeblichen Gesetze, die dort gemacht werden, die können ja keine Legitimität haben. Denn wenn jemand auf grundgesetzliche Weise, oder so gesagt, auf einem grundgesetzwidrigen Wahlrecht basierend gewählt wird, in ein so genanntes Parlament, dann kann er natürlich keine rechtschirksamen Gesetze beschließen. Und deshalb ist das alles zweifelig, was hier passiert. Des Weiteren kann man ja mal die Geschäftsordnung vom Deutschen Bundestag lesen, wo man auch wieder merkt, Mensch, da werden ein Haufen sogenannte Gesetze durchgepeitscht, obwohl die Geschäftsordnung des Bundestages aussagt, dass nur wenn mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten anwesend sind, nur dann sozusagen kann ein Gesetz überhaupt zur Götigkeit kommen. Wir merken also in diesem System, in diesem sogenannten Rechtsstaat, da ist es immer zweifelhaft, vom Anfang an schon, ob das alles legal, richtig und legitim oder rechtswidrig oder wie auch immer ist. Ihr merkt auf jeden Fall, da sind einige Dinge im Arten. Sind wir eigentlich noch ein souveräner Staat? Deutschland war nie ein souveräner Staat, aber das ist auch kein Witz. Wenn Sie sich Vorlesungen anschauen zu diesem Thema an Universitäten oder Agozenten zuhören, es ist ja belegt, dass die Truppenstatuten und die Einschränkungen der Souveränität nach seiner Zeit vor der deutschen Vereinigung und viel weiter davor resultieren. Das hat man nach wie vor immer noch nicht geändert. Und das Notenaffäre ist ja nichts anderes als das Transparentmachen, diese Abhängigkeit ist ja nicht souveränität, wenn man so möchte. Schauen wir uns mal die Strafanträge an, wie gemacht worden sind hier, diese beiden. Und da sehen wir hier die Tatzeit. Die ist der 7.04.2022 um 13.40 Uhr und bei dem anderen um 14.22 Uhr an einem Donnerstag. Jetzt ist die Frage, gab es denn dort zu dieser Zeit eine Beleidigung? Das ist im Gericht festgestellt worden, zu dieser Zeit gab es keinerlei Beleidigung. Das heißt also, wir haben schon gar keine wirksamen Strafanträge. Und von einem Schreibversehen, wie das Gericht das meint, kann man ja auch nicht ausgehen, denn beide Soldaten wurden ja vom militärischen Abschirmdienst, sogenanntes Feld, der Regiment, auf drängendes Herrn Mühl zur Unterschrift kommandiert, als kadavergehorsame Befehlsempfänger, die gar keine gewissen Probleme dabei haben, Waffen in die Ukraine zu liefern und Deutschland als Kriegspartei in diese Sachen mit hineinzuziehen. Wenn die Alliierten, also in dem Fall die Russen, den 2-4-Vortrag wieder rufen und sagen, wir brauchen ja gar nicht, wir brauchen keine Kriegserklärung, wir brauchen gar nicht, wir können ja einfach einmarschieren, dann ist das legitim. Denn damit ist schon noch bewiesen, dass das, was eigentlich nicht sein dürfte, wieder passiert. Wir kommen dem Dritten Reich wieder immer näher. Und die Bundesrepublik Deutschland führt das Dritte Reich sowieso fort. Da können wir euch mal einen kurzen Clip aus dem ZDF einblenden, wo das ZDF schon sagt. Wie Deutschland erfolgreich verklagt, sie wollten individuelle Entschädigungen. Dem hat der Internationale Gerichtshof jetzt aber einen Riegel vorgeschoben. Die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches dürfe nicht von Einzelpersonen verklagt werden. dass die Bundesrepublik Deutschland im Dritte Reich fortführt. Und das könnt ihr auch nachlesen im Urteil 2BVLF 1-73 vom Bundesverfassungsgericht. Nachdem also ganz klar ist, die Soldaten wollten es nicht, sie sind als Kadavergehorsamme Befehlsempfänger kommandiert worden, vom militärischen Abstürmdienst auf Geheiß des Staatsschutzes der Polizei, Strafanträge zu stellen, das Inzident passiert. Die Frau Hädel, die angeblich körperlich geschädigte, die gehört haben will, dass sie angeblich Faschistenschweine gesagt hätten, obwohl die beiden Verdaten im Strafantrag sagen, Faschisten war es gewesen. Und was sich auch später in der Ermittlungsakte so zeigte. Die übertreibt alles. Und die hat auch einen Strafantrag gestellt. Und da ist die Zahlzeit angeblich um 10.17 Uhr. Da waren wir gar nicht mehr da. Aber das interessiert im Gericht wohl niemanden. Und auch hier ist die Frage, wann ist denn der gestellt worden? Wittenberg, Datum 1.3.2022. Entgegengenommen Wittenberg 1.2.2022. Sehr ungewöhnlich, oder? Die Tatzeit war der 1.3.2022, aber der ist schon am 1.2.2022 entgegengenommen worden, der Strafantrag. Wurde der also einen Monat früher schon gestellt, weil man eine Falle gelockt hatte. Es war nämlich so, dass wir vorher, das hatten wir ja schon mal gesagt, vom Landkreis eingeladen wurden, und zwar bis zum 31. Dezember spätestens etwas einzureichen, uns in der Führerscheinstelle zu melden. Und wir sollten da unbedingt hinkommen, spätestens bis zum 31.1., denn waren wir am 31.1. da, wurden von der Frau Händel sozusagen aus dem Landkreis rausgeschmissen als Sicherheitskraft, und damals haben wir uns das noch gefallen lassen, denn damals haben wir uns dafür verleiten lassen, einen Brief in den Postkasten zu schmeißen. Und man hatte uns ja schon angedroht, dass wenn wir uns nicht persönlich in der Führerscheinbezelle mündlich melden würden, nicht fernmündig betonen, dann würden wir sofort einen Versagungsbescheid bekommen, weil wir dann keinen Landkreisführerschein bekommen. Deswegen waren wir ja auch da. Und dann, nachdem wir am 31.01. sozusagen uns dazu haben verleiten lassen, den Brief in den Postkasten zu schmeißen, weil uns Frau Händel, die da vorne schon wie ein Derrier auf uns warte, sozusagen rausgeschmeißen. Da hat es wohl nicht so geklappt beispielsweise. Und deswegen ist der Strafantrag vielleicht schon am 1.2.2022 erstellt worden. Denn man hoffte wohl schon am 31.1.2022, dass wir dann das, was dann später provoziert wurde, vielleicht da schon begehen würden. Dummerweise sind wir dann aber wieder abgezogen an dem Tag. haben einen Monat gewartet bis zum 30. neben 28. Februar. Der eine Monat war dann um. Und am 1.3. pünktlich waren wir wieder da, weil wir keinen Versagungsbescheid bekommen hatten. Und insofern waren wir am 1.3. da und nicht wie die Soldaten am 7.4. zum Beispiel, wo sie angeblich beleidigt hätten. Und deswegen waren wir da wieder da und das gleiche Spiel war wieder da. Die Frau Hähne stand wieder vor uns und meinte, Also Eingangstelle gibt es nicht. Schmeißen Sie Ihre Sachen in den Postkasten draußen rein. Haben wir ja schon mal gemacht und da ist ja nichts passiert. Also heute brauchen wir auf jeden Fall eine Eingangstelle. Und wir haben einen Termin hier beim Herrn Zuckke sozusagen in der Führerscheinstelle. Wir wurden hier eingeladen im Prinzip persönlich, mündlich in der Führerscheinstelle vorzusprechen. Eingangstelle wollte man uns nicht geben, dann meint sie, dann machen Sie einen Termin. Und dann bin ich an hier vorbeigelaufen, rechtlich zügig. Und dann auf einmal, waren wir sehr verwundet, weil von hinten uns dann jemand schob, und zwar versuchte man dann uns gegen den Türrahmen zu schieben, im Landkreis Rittenberg, damit wir den Flur nicht erreichen konnten, der zur Flurschallstelle führte. Nachdem natürlich wir dagegen gehalten hatten, einmal gesagt haben, naja, die haben ja immer Einladung, kann ja wohl nicht wahr sein, was macht die denn da? Und ich war auch ein bisschen perplexter, dass unsere eine dünne, schlanke Frau, obwohl ja ganz schlank war sie nicht, aber so ziemlich, Sie war von hinten angegriffen, das hat uns ja schön irritiert, sag ich mal sowas. Ja, war auf jeden Fall perplex. Und nachdem wir dann sozusagen den Türrahmen schon durchschritten hatten, hat sie uns in der Weise angegriffen, dass sie dann uns am rechten Ärmel gepackt hatte, weil links hat man einen schweren Aktenkoffer. Und dann hat sie uns versucht zurückzuziehen. Dann haben wir uns umgedreht und uns einfach mit einer Armbewegung von diesem Griff befreit und sind weitergelaufen. Und dann? Dann hat man sofort den Täter gehört. Oh, jetzt gibt es eine Anteil wegen Körperverletzung. Aha. Man hatte den Strafantrag wegen Körperverletzung ja schon am 1.2. ganz offensichtlich vorbereitet. In diesem Rechtsstaat. Und der ist ja schon von Herrn Mühl, Polizei, Oberkommissar, unterschrieben worden. Entgegen genommen am 1.2.2022. Aber die Tatzeit war ja dann erst am 1.3.2022, dummerweise. Und nun kann ich euch vorstellen, dass aufgrund dieses Strafantrags dann konstruiert wurde eine Körperverletzung. Ganz spannend, sage ich euch, was hier so wie im Rechtsstaat so alles abläuft. Natürlich, nachdem das alles gefertigt wurde, ist die Sache ja zum Amtssie richtig gegangen. Und dann hat man ja dort gesagt, da müssen wir doch jetzt mal Strafantrag zur Grundlage nehmen für eine Anklage. Und da gibt es einen sogenannten Eröffnungsbeschluss. Und dieser Eröffnungsbeschluss, den lese ich euch mal vor, in der Strafsache gegen und so weiter und so fort, verteilt ihr sowieso wegen vorsichtiger Körperverletzung und anderen, wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Dessarossa vom 12.8.2022, Geschäftsnummer sowieso, geht ums Geschäft, wie wir wissen, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden, weil dort Richter am Amtsgericht. Der Eröffnungsbeschluss muss immer unterschrieben sein. Wenn er nicht unterschrieben ist, was hier nicht der Fall ist, dann gibt es keine Eröffnung eines Strafverfahrens. Also ihr merkt, er hat den Landkreis gelockt, beim ersten Mal hat es nicht geklappt, beim zweiten Mal gehe ich an ihr vorbei. Das sieht sie als Provokation an, um wie ein Terror auf uns loszugehen. Hat dann in gewisser Weise als Anweisung wahrscheinlich von oben bekommen, dass sie auf jeden Fall eine Körperverletzung provozieren soll. Dummerweise sind sie dann beim ersten Mal gegangen, beim zweiten Mal erst so gemacht. Und dann sozusagen sehen wir im Eröffnungsbeschluss, da hat Kinder unterschrieben, da hat sie keine Haftung für übernehmen. Jetzt kommt es natürlich zum Amtsgerichtsprozess. Und in dem Amtsgerichtsprozess, da gibt es dann beispielsweise immer ein sogenanntes Protokoll. Im Amtsgericht, da gibt es dann eine sogenannte Protokollführerin, eine sogenannte Alt-Uhrkunstbeamte, die ja selbst die meisten eine Angestellte ist und keine Beamtin ist. Und die schreibt dann auf, was da alles gesagt wird. Und da können wir mal gucken, was ja so alles drin zurechtgelogen wird. Hier steht zum Beispiel der Angeklagte Peter Fitzek, machte zu seiner Identität, Das ist eine Feststellung erforderlich in Angaben. Geschieden, Post soll über Verteilung dazu gestellt werden, Beruf, Koch, keine Angaben zum Verdienst. Das stimmt alles so gar nicht. Denn wir haben überhaupt keine Angaben dazu gemacht zu unserem Beruf. Aber ausdrücklich verweigert, weil wir genau wissen, dass Richter Walthert niemals rechts spricht, sondern immer nur verurteilt. In einem Amtsgericht ist Recht nicht zu erwarten, sondern nur eine Vorurteilung. Und das kennen wir so seit vielen Jahren. Und dass diese Richter oder auch der Direktor kriminelle Leute sind, das haben wir schon mal mitgeteilt. Beispielsweise könnt ihr das auch nachlesen in dem Rotary-Club, in der Mitgliederliste und in der Geschichte, die ich euch das letzte Mal schon erzählt habe, über den Liquidator, der diesen Herrn Nitz liquidiert hat. Was ist dann passiert? Hier steht beispielsweise schon drin, was wir da so als allererstes ausgesagt haben. Wir stecken in einem Dilemma. Hier müsste geprüft werden, ob Prozesshinderungsgründe vorliegen. Gleich am Anfang. Und der Richter hat auch schon vom Pflichtverteidiger sogar einen Anteil auf Einstellung des Verfahrens gekriegt, weil wir als Staat überhaupt hier richtig immun sind und gegenüber solchen kriminellen Machenschaften immun sein müssen. Denn uns werden ja, wie ihr schon gesehen habt, 177. Strafverfahren in der einen Liste an Zeug gepflegt. Wir haben euch schon erklärt, was noch weitere Strafverfahren, die man erfunden hat, ob es wegen Bankrott ist, über Nachrede ist, oder Amtsanmaßung, oder Titelmissbrauch, oder, oder, oder, oder, oder, alles schon ins Feld geführt wird, nur um uns zu beschäftigen, uns davon abzuhalten, die freiheitlich-fiehund-gratische Grundordnung umzusetzen. Denn darum geht es wirklich. Wir stellen uns eigentlich fast als Einzige nicht gegen das System, sondern wir sind so, dass wir sagen, wir liefern zu dem bestehenden kriminellen System eine gemeinwürfüllliche Alternative. Und da kenne ich niemanden, der so weit ist wie wir hier im Königreich Deutschland. Und wenn ihr bei uns mitmachen sollt, meldet euch, egal ob ich da bin oder nicht da bin, egal wo das hinführt, wir schauen mal. Aber erstmal gehen wir mit der unendlichen Geschichte weiter. Was erzähle ich dort noch? Ich weiß, dass die Zeugen nicht die Wahrheit sagen werden. Ja, das war dann auch zu erwarten und das ist dann auch so passiert. Dem Angeklagten wird das Wort zur weiteren Ausführung vorläufig entzogen. Da sehen wir schon wieder ein rechtliches Gehör, gleich am Anfang schon verweigert. Der Angeklagte macht trotz wiederholten Hinweise des Vorsitzenden, dass er lediglich das Recht hat, sich zur Anklage zu äußern, ausschließlich Ausführungen darüber, dass dir ein Verfahrenshindernis vorliegen würde, die er auf die Existenz des seines Königreichs Deutschland und die damit einhergegende Immunität seiner Person zurückführt. Gegenstand der Anklage ist dagegen der Tatvorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung, und Beleidigung. Da der angeklagte trotz wiederholten Hinweis sich hierzu nicht äußert und wieder auf die Verfahrensinnense eingeht, wird ihm das Wort vorläufig entzogen. So geht es also schon los. Normalerweise muss der Richter dann ein Vorlageverfahren machen nach Artikel 100 Absatz 2 Grundgesetz und er ist dazu verpflichtet, entsprechend der Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die es dazu gibt. Aber es hat er unterlassen. Da war er auch nicht der Einzige. Wie geht es weiter an diesem Protokoll? Da sagen wir auch zur Sache. Wir betraten den Landkreis Wittenmeich, um einen neuen Führerschein zu erlangen von Herrn Zubke. Wir wollten keinen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollten einen vom Landkreis Wittenmeich, den wir seit über zehn Jahren haben. Am 13.09.2012 gab ich meinen Führerschein ab und legte ihn dort auf den Tisch. Der Landkreis schrieb mir, ich solle zu einem Termin mündlich vorsprechen bei Zubke. Genau so war es. Und deswegen waren wir ja da. Und das Weitere, was hier alles so in diesem Protokoll zu lesen ist, das widerspricht nachher dem, was im Landgericht dann an Verurteilungsgründen erfunden wurde. Denn die sogenannten Zeugen, das heißt die Soldaten Bosnibuta und die Frau Händel, hatten genügend Zeit, sich zusammenzutun und dann auch, naja, ich sag mal so, sich noch neuen Quatsch auszudenken. Das hier ist das Urteil. vom Amtsgericht. Und hier seht ihr, Urteil im Namen des Volkes, der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6, da hat er noch einen Kring hier gemacht, in 8 Monaten und zu den Verfahrenskosten verurteilt. Unterschrieben ist ja gar nichts, wie ihr seht. Das ist aber zwingend erforderlich. Das hat der BGH gesehen, das hat das Bundesverfassungsgericht gesehen, das höchstrichterliche Rechtsprechung, das findet man auch im Kommentar zur Strafprozessordnung. Auch in dem dann fertigen Urteil, oder besser gesagt, das Urteil ist ja das. Im Amtsgericht bitten möchte ich im Namen des Volkes eine sogenannte beglaubigte Abschrift sozusagen. Da könnte man sehen, ob hier wieder jemand unterschrieben hat als Richter-Waltort. Nein, natürlich nicht. glaube ich, am 27.27.2023 durch Spitt, Justizangestellte, als Urkunstbeamten der Geschäfte, als Urkunstbeamtin heißt, sie ist keine Beamtin, ja, die ist ja nur eine Justizangestellte, steht ja auch da. Nach § 11 des Strafgesetzbuches, wo die Definition ist, wer der sogenannte Amtsdreher ist, der Amtsdreher ist dann in Nazi-Deutschland erfunden worden, um das Beamtenrecht aufzuweichen, Denn man wusste ja damals in Nazi-Deutschland, dass es in Wirklichkeit keine Legitimität gibt, das damaligen Reichstag ist. Und deshalb versucht man immer bis heute, der Verantwortung auszuweichen, Haftungsfragen zu umgehen, und schreibt sie gar nicht, obwohl es immer noch so sein müsste. Normalerweise kriegt ihr ja immer nur so eine beglaubigte Abschrift, niemals unterschrieben. Aber im Original, da ist es zwingend erforderlich in der Akte, dass die Sachen unterschrieben werden. Diesen Blödsinn konnte man natürlich nicht stehen lassen. Und deshalb haben wir Rechtsmittel eingelegt gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, wo wir zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, aufgrund von nicht wirksamer Strafanträge, einem vorab schon von einem Polizisten ausgestellten Strafantrag und, wie man sehen konnte, hat der Staatsschutz der Polizei in Verbindung mit dem militärischen Abschirmdienst auf die Soldaten so viel Druck ausgeübt, dass sie zu einer politischen Verfolgung, was nach § 241a Strafgesetzbuch eine schwere Straftat ist, verleitet werden konnten durch ihre Kadaver-Joholamkeit, haben sie das dann auch getan. Ein gewissen haben sie offensichtlich nicht. Was man ja auch daran sieht, dass sie ohne Probleme Waffen in die Ukraine liefern, die Menschen umbringen. Nachdem dann Rechtsmittel eingelegt wurde, wurden wir zum Landgerichtsprozess geladen, und zwar hiermit, und zwar zur ersten Hauptverhandlung der vierten kleinen Strafkammer Berufungsstrafsachen, am Montag, den 15. Januar 2024. Da wir die Akte erst nach dem Amtsgerichtsprozess überhaupt bekommen haben, hatten wir in der Zwischenzeit die Akte durchgeforscht und haben durch genaue Analyse der Akte gefunden, dass der Staatsschutz der Polizei das Verfahren manipuliert hat, Und zwar dadurch, dass er erstens wohl scheinbar entlastende Angelegenheiten aus der Akte entfernt hat. Versucht hat, entlastende Sachen auch zu verschleiern. Genauso, dass wir gesehen haben, dass er versucht hat, auf die Zeugen und ihre Aussagen einzuwirken, indem er praktisch zum Ausdruck brachte gegenüber dem Militär, also dem Herrn Olaf hier wieder mal, dass die Soldaten sich vor ihren Aussagen bei ihm melden sollten, telefonisch, wo er die Zeugen also vor ihren Aussagen gebrieft hat. Wenn der Staatsschutz der Polizei als Belastungseiferer die Zeugen vor ihren Aussagen brieft und der Richter diesen Quatsch noch glauben möchte, dann kann er nur Teil einer Verschwörung sein. Und diese Verschwörung aufzudecken, deswegen haben wir das Verfahren gespielt. Nun haben es natürlich auch im Amtsgericht schon keine Unterschriften gegeben Und beim Landgerichtsurteil, was sehen wir denn da? Auch keine Unterschrift. Das ist das Originalurteil aus der Akte, wo es natürlich auch noch ein Protokollband dazu gibt, den wir hier mal näher durchgeschaut haben, um daraus eine Revision zu stricken. Wir müssen euch sagen, das, was da in diesem Amtsgericht passiert ist, das war schon Hannigüschen. Aber das, was dann im Landgerichtprozess passierte, das war noch viel abgefahrener. Und was wir da erlebt haben, das hat aus unserer Sicht mit Rechtsstaat nicht mal ansatzweise etwas zu tun, sondern nur mit reiner Willkür. Ihr seht aber auch hier, sowohl im originalen Urteil, was von dem Richter handschriftlich abgepasst wurde, und was normalerweise von allen drei Richtern zu unterschreiben ist, aber nicht passiert ist. Auf dieser Basis sozusagen, ja, und auch dieses danach fertig geschriebene, ausgefertigte Urteil, wo es hier einen beglaubigten Abschritt wieder nur gibt, da ist es dann noch dreistiger gemacht worden. Da sehen wir im Prinzip hier am Ende des Urteils nichts und auf einer separaten Seite, Da sehen wir nur Knief, beglaubigt, 15.10.2024, Baumgartner, Justizsekretär. Richter Knief hat natürlich nicht unterschrieben. Also weder im Originalurteil noch in der beglaubigten Abschrift ist eine Unterschrift eines Richters zu finden. Was schon zur vollständigen Rechtswidrigkeit führt, wovon ihr mal ausgehen könnt. Nun ist es so, dass in diesem Landgerichtsprozess, das können wir dann sagen, das sind wir euch mal auszüge, aus den ganzen Dingen, die da passiert sind, auch mit ins Urteil packen, dass natürlich auch das noch keine abschließende Angelegenheit ist. Und weil, ich sagte euch schon, am 15. Januar das erste Mal dann ein Termin angesetzt war und wir dann die Akte schon gelesen hatten, da haben wir auf jeden Fall feststellen können, was der Staatsschutz der Polizei an Manipulationstätigkeiten dann so alles vollzogen hatte. Und aufgrund dessen hatten wir dann für den ersten Tag eine Einlassung geschrieben, wo es denn darum ging. Weil Richter weiter hat ja schon das Vorlageverfahren ignoriert. Richter weiter zum Amtsgericht, hat ja nichts unterschrieben. Richter weiter zum Amtsgericht, beispielsweise hat sich ja geweiht, den Staat, Königreich Deutschland, als Staat zu prüfen, unsere Immunität zu prüfen. Deswegen dachte man, naja, gut, der mag in seinen geistigen Möglichkeiten und in seinem Wissen, was er hat. Vielleicht, das ist nur eine Vermutung, nicht dazu nur Lager gewesen sein. Aber der Richter im Landgericht, der weiß es ja schon besser, der hat ja auch mehr Zeit, der hat nicht so einen Arbeitsdruck, der kann sich mehr Zeit nehmen für die Angelegenheit, der wird dafür sehr gut bezahlt, also der wird das sicherlich machen, war unsere Überzeugung. Also, haben wir am ersten Tag schon vorgetragen, das wollten wir zumindest tun, dass das Staat, Königreich Deutschland als Staat existiert und wir dadurch staatliche Immunität, also Staatenimmunität innehaben. Und wir hatten dann am 10. Januar, also fünf Tage vor dem Termin, der da angesetzt war, aufgrund dessen, dass wir die Akte angesiedelt hatten, zwei Einlassungen, die haben wir auch so genannt, an den Pflichtvorteilier Silvio Tost gesendet. Und was soll ich euch sagen? Da wir ja wissen, dass die Polizei, der Staatsschutz, der Verfassungsschutz, alle unsere E-Mails ließ, uns komplett verwandt hat und wir auch sonst vollständig überwacht werden, ist es am nächsten Morgen schon passiert, dass das alles, was wir dann am Vortag geschickt hatten, wohl ausgewertet wurde, man gemerkt hat, ach du Gott, da kriege ich mal die Hucke voll, da müssen wir uns vorbereiten. Und schon wurde am nächsten Morgen meine rechte Hand, meine Dame, meine Marco Ginzel angerufen von der Sekretärin des Richters, und hat die Verhandlung abgesagt. Und die Verhandlung wurde dann etwa, ich würde sagen, so sieben Monate später dann angefangen fortzuführen. Am 15. Januar war der erste Termin und der nächste war dann am 29.07. festgelegt und am 31.07. war der nächste Termin dann festgelegt. Vorher hatte man schon mal drei Verhandlungstare angesetzt beim ersten Mal. Dann hatte man nur noch zwei ansetzen wollen. Wahrscheinlich, weil man sehr ganz schnell durch wollte durch diesen Prozess und sich keine Mühle machen wollte und nur das Amtsgericht unterbestätigen wollte und deswegen sozusagen wollte man am ersten Tag die Zeugen hören und am zweiten Tag uns schon abfrühstücken mit einem netten Urteil, was natürlich, wie ihr seht, sowieso nicht unterschrieben wird. Ganz so kam es dann nicht, denn wir hatten ja dann die Einlassung vom ersten Tag schon 35 Seiten, wie man dauernd auf dem zweiten Tag so etwas über 40 Seiten, aufgrund der Analyse der Akten schon fix und fertig gemacht, wo ganz klar sichtbar wurde, dass der Staatsschutz der Polizei die Akte manipuliert hat, die Zeugen gebrieft hat und auch sonst darauf hingewirkt hat, dass überhaupt Strafanträge, Strafanzeigen erstellt wurden, wie gesagt, in dem einen Fall sogar schon vorab erstellt wurden, wo man also sieht, boah, das ist der Rechtsstaat. Bundesrepublik Deutschland, ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und nach Artikel 101 Grundgesetz, war hier anscheinend nicht zu erwarten. Und so kam es dann auch. Als am 29.07. der erste Verhandlungstag anberaumt war, wusste man über die Dinge, die wir tun, schon genauestens Bescheid. Der Richter war also schon mit in die Verschwörung eingebettet worden. Und ganz deutlich konnte man merken, dass wir am ersten Tag alles vorlesen konnten. Und auch am zweiten Tag, bevor überhaupt die Zeugenvernehmung nur begonnen hatte, wir unsere Einlassung vom zweiten Verhandlungstag dann vollständig vorgelesen hatten. Und das dauerte mit ein paar Stunden. Das ist schon so. Das ist dann nachher auch im Urteil zu finden, was der Richter in jeder Hinsicht denkt und nicht erachtet. Diese stundenlange Warten der Zeugen draußen hat nochmal dazu geführt, dass sie sich da zusammensetzen konnten, sie nochmal absprechen konnten, für das, was sie nachher in der Verfahrensführung später aussagen wollten. Und wahrscheinlich auch sollten, denn sie sind ja alle geschult worden, das könnte man ganz deutlich merken. Alle wurden geschult, nicht nur vom Staatsschutz, sondern anscheinend auch noch vom Richter. wo wir genau gemerkt haben, anhand der Fragestellung des Richters oder anhand der Aussagen, die der Richter selber gemacht hat. Oder auch beispielsweise, dass man gemerkt hat, er hat also versucht, die Aktenmanipulation des Herrn Mühl als Staatsschützer der Polizei zu verschleiern, sogar noch was dazu zu erfinden, dass die Lücken, die der Staatsschützer hinterlassen hat, gefüllt wurden in einem Fall mit einem erfundenen Blatt, was überhaupt nicht hineinpasste. So viel zum Rechtsstaat, der muss mit Deutschland so viel zu fairen Verfahren. Und so viel dazu, dass natürlich ein Richter für so einen Quatsch, den er macht, für die Rechtsbeuerung amt, dass nach § 339 Strafgesetzbuch eine schwere Straftat, genauso die Verfolgung und Unschuldigung nach § 344 Strafgesetzbuch eine schwere Straftat. Und wenn es noch zur Vollstreckung kommt, zur Inhaftierung von uns, dann ist es auch noch Vollstreckung und Unschuldigung, nicht nur Verfolgung und Unschuldigung nach § 344, denn es ist noch § 345 erfüllt. Das bedeutet in gewisser Weise, dass die politische Verfolgung so was von offensichtlich ist, was ein Straftat nach 241a Strafgesetzbuch ist, dass man wirklich davon ausgehen kann, dass wenn das mal ein Staatsanwalt verfolgen möchte, im öffentlichen Interesse, um die Rechtsordnung oder gerade zu rücken, um die so genannte freilich-demokratische Grundordnung umzusetzen, vor allem den sechsten Verfassungsgrundsatz umzusetzen, wenn das passieren will in diesem System, dann kann das heute nur noch das Bundesverfassungsgericht gerade rücken, denn wir kommen noch nicht zum Ende, aber wir haben noch zu tun. Ihr seht also, Urteil nicht unterschrieben. Ihr seht also, Ausfertigung, oder wie gesagt, beglaubigte Abschrift des Urteils, nicht unterzeichnet. Und in diesem Protokollband hier, über alle, was hier Zettel sind, sind Revisionsgründe gewesen. Und deswegen haben wir uns gesagt, na gut, wir sind immer als Peter I. König von Deutschland aufgetreten. Und in keinem Fall Peter Fitzek. Selbst der Pflichtkörter hat uns mit Eure Majestät angerichtet. Nicht angerichtet. Wir wollen ja nicht gebraten, obwohl so fühlten wir uns in den Amtsgericht manchmal und auch im Landgericht noch viel mehr. Und da muss man sagen, da haben wir dann noch einen Rechtsanwalt, Werner Siebers, der dann nochmal eine wirklich sehr gute Revisionsbegründung geschrieben hat. Und das waren zwei einmal 40 Seiten. Und hier nochmal ein paar Seiten hinten dran gelegt. Und das waren dann hier nochmal vier Seiten. Natürlich haben wir uns ein bisschen mehr Zeit genommen und haben diese Revisionsbegründung geschrieben. Diese Revisionsbegründung, die ziemlich umfassend war, aber dann auch nur noch beschnitten wurde, weil die Frau Rechtspflegerin Gruber hat gemeint, noch mehr Vortragen ist nicht, ich begrenze das, sie dürfen hier nicht noch mehr vortragen. Also unser rechtliches Gehörwörter auch in der Revisionsinstanz wird dadurch behindert, indem wir nicht in allen Punkten vortragen konnten, sondern nur das bisschen hier, was wir jetzt hier vielleicht nochmal erörtern wollen. An drei Tagen haben wir also vorbereitet, der Frau diktiert und die ganzen Unterlagen, die man halt ignoriert hat, hier eingebracht. In dieser Revisionsbegründung wird uns genau dargelegt, wie unser rechtliches Gehör verweigert worden ist, wie viele Fehler hier gemacht wurden. Und hier muss ich sagen, hier gibt es ganz klar nachgewiesen Befangenheitsanträge, die gestellt wurden, die nicht beim Beschluss abgelehnt wurden. Hier finden wir Vorbringen, was in der ganzen Gerichtsverhandlung nicht beachtet worden ist. Hier finden wir, dass wir selber das Gericht angeregt haben, ein Vorlageverfahren durchzuführen nach Artikel 100 Absatz 2 Grundgesetz und der Richter mit der Begründung von Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz abgelehnt hat. Des Weiteren beispielsweise sind hier ganz viele Befangenheitsanträge drin, wortlich formuliert, wo der Richter wieder in seinem Urteil schreibt, dass die bezeichnend wären, weil er nämlich ganz klar als Mitverschwörer von uns erkannt wurde, der wahrscheinlich auch die Zeugen noch geprieft hat und ihnen mitgeteilt hat, wie sie sich denn verhalten sollten. Sie bräuchten ja nicht nur das, was er in den Mund gelegt hat, wiederholen, denn er hat ganz oft gesagt, also daran können Sie sich ja nicht mehr erinnern. Genau. Ja. Mehr muss ich nicht machen. Oder kann ich mich nicht mehr erinnern. Haben die den Zeugen dann aussagen können. Und in unserem Befangenheitsantrag, da haben wir die Fragestellungstechnik des Richters, die den Zeugen immer schon die Aussagen im Mund gelegt haben, die haben wir ganz klar dort aufgeführt im Befangenheitsantrag. Denn, wie der Richter auch schon merkte, hatten wir ganz viele Protokollführer und Publikum sitzen, die mit sehr schneller Schreibtechnik alles wörtlich protokolliert haben, was dort in dieser Verhandlung sowohl von den Zeugen ausgesagt wurde, als auch vom Richter, als auch von den Beschuldigten, also in dem Fall von uns, dem Beschwerdeführer für die Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde. Und es ist ganz klar gemacht worden, dass hier nicht das Recht gebrückt werden kann, derweise, indem man einfach Sachen weglässt. Und der Herr Buschmann als ehemaliger Justizminister hat ja schon gesagt, das kann ja heute in der Zeit nicht mehr angehen, dass man sich auf das Gedächtnis des Richters verlassen müsse, Denn es wurde ja kein Protokoll geführt im Landgericht, sodass die Aussagen der Zeugen nicht wirklich protokolliert werden. Sämtliche wörtliche Protokollierungen, die wir wollten, die entscheidungserheblich sind, dort aufzunehmen, das Protokoll wurden vom Richter verweigert aufzunehmen. Ja, meint, es kommt auf die wörtliche Protokollierung, auf den Inhalt an. Wenn also ganz klar erkannt wurde, dass der Staatsschutz der Polizei die Zeugen geprüft hat, dann vielleicht der Richter, die auch nochmal geprüft hat, der vielleicht auch Teil der Verschwörung war und deshalb natürlich keins von diesen Urteilen, weder die Ausfertigung, also die beglaubigte Abschrift, als auch das Original unterschrieben hat, dann ist die Frage, ja was ist denn hier passiert? Diese Revisionsbegründung. Da muss ich sagen, da war die Frau Gruber doch sehr fleißig. Und auch wenn sie die Sache nach begrenzt hat und wir am Ende sozusagen dann hier so einen Haufen handschriftlichen Kram mit reinmachen mussten, weil sie in gewisser Weise vielleicht nicht mehr den Nerv hatte, die Sachen nochmal sauber zu schreiben, so wie hier zum Beispiel. Und ich auf der letzten Seite auch nochmal ganz viele handschriftliche Sachen aufbringen musste, weil auch die Frau Gruber sich eigentlich geweigert hat, manches vorbringen von uns, ja, ich sag mal so, nicht am besten aufnehmen zu wollen oder nicht dahinterstehen zu wollen, wie beispielsweise, dass sie sagte, das Gericht ist ordentlich besetzt, aber ein Gericht ist nach Artikel 1 Grundgesetz schon dann nicht ordentlich besetzt, wenn der Richter sich weigert, nach § 38 des deutschen Richtergesetzes in öffentlicher Sitzung sein Ei zu leisten oder sich weigert, ein Protokoll vorzulegen über die Eidesleistung, die geleistet wurde. Und weder der Vorsitzende Richter noch die beiden Leihenrichter, die die sogenannten gesetzlichen Richter sind, die haben auch kein Protokoll vorgelernt ihrer Eidesleistung, was die ja in öffentlicher Verhandlung zu tun haben. Normalerweise sagt das deutsche Richtergesetz nach § 21 des deutschen Richtergesetzes, dass dann die Richter automatisch per Gesetz entlassen sind. Das heißt, es ist gar nicht möglich, dass dieser Richter hätte weiter verhandeln können. Genauso beispielsweise ist der gesetzliche Richter dadurch verweigert worden, in dem verweigert wird das zwingend erforderliche Vorlageverwanderung nach Artikel 100 Absatz 2 Grundgesetz zum Bundesverfassungsgericht durchzuführen. Hier beispielsweise. Das ist einer der Tage, der vorletzte Tag, wo wir die Revisionsbegründung abgepasst hatten, mit der Rechtspflegerin der Frau Gruber. Und da schreibe ich nochmal ganz unten drunter, das will ich euch mal vorlesen, Der Revisionsführer verweist auf seine heutigen Ausführungen, auf Seite 1 des Protokolls von 15.11.2024 und versteht die letztgenannten Ausführungen der Rechtspflegerin so, dass diese sich weigere, die persönliche Verantwortung für das Vorgebrachte zu übernehmen, da sie selbst der persönlichen Überzeugung sei, dass es einen Staat, Königreich Deutschland nicht gäbe und sich der Revisionsführer folglich nicht auf Immunität berufen könne. Die Revisionsführer hätte diese Ablehnung der Verantwortung für Rechtsfehler gehabt und rügt es hiermit. Denn alles, was man immer so hat, muss immer noch gerügt werden. Und das haben wir immer gemacht. Natürlich hat die Rechtspflege auch gemeint, dass die Richtbehehre ordentlich besetzt. Wo wir sagen, nee, wäre es nicht. Vom gesetzlichen Richter haben wir da nicht gesessen. Diese Revisionsbegründung hier, dieses dicke Ding, da glauben wir, Das ist im Revisionsverfahren gar nicht beachtet worden. Denn erstens hat uns sehr gewundert, dass das Urteil des Richters oder der Richter des Landgerichtes schon Wochen vorfristig zu uns, oder besser gesagt zu dem Verteiler gekommen ist, der vom Gericht als Pflichtverteiler bestellt worden ist und der von Anfang an nur Peter I. anschrieb alle Vollmachten, die er erhalten hat, nur von uns als Staatsüberhaupt erhalten hat. Und das Gericht hat sich den ja gewünscht. Und ich muss euch sagen, der Pflichtverteidiger hat in der ganzen Verfahrensführung auch nicht nur ein Wort gesagt. Er saß nur da, hat nichts gesagt. Und nur als seine Pflicht es war, eine Begründung für den Freispruch zu liefern, hat er sich das erste Mal eigentlich gemeinsam zu Wort geäußert. Ansonsten haben wir das Verfahren geführt, denn wir brauchen keinen Pflichtverteidiger. Wir wissen selbst, was zu tun ist. Die Strafprozessordnung haben wir mal gelesen. Und da haben wir auch beobachtet, dass der Richter den § 244 Absatz 2 Strafprozessordnung in keinster Weise beachtet hat, der da heißt, so in etwa, das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweiserhebung von Amtslegen auf alle Beweismittel und Tatsachen zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Das heißt, der Gründer amtsermittlungsgrundsatz. Und das Gericht hat sich verweigert, das auch nur wirklich zu tun. Denn dann hätte der Richter, wenn er die Akte gelesen hätte, schon bemerkt, erstens, es gibt keine wirksamen Strafanträge. Die Strafanträge sind auf Betreiben, aufgrund politischer Verfolgung, entstanden durch Druck des Staatsschutzes auf die militärischen Abschirmdienste und dann auf Druck des militärischen Abschirmdienstes auf die Soldaten, die vorher gar keine Strafanträge stellen wollten. Und bei der Frau Händel ist der Strafantrag schon am 1.2. entgegengenommen worden, obwohl die Tatzeit erst am 1.3. war. Und das führt zur Verurteilung im Amtsgericht, im Landgericht, wo man sieht, niemand hat die Akte gelesen, niemand hat den Amtsermittlungsgrundsatz beachtet. Und das zieht sich nicht nur durch das Amtsgericht, sondern auch das Landgericht und bis zum Revisionsverfahren. Denn auch die Revisionsinstanz hat einfach nur noch einen netten Vierteiler verfasst. Offensichtlich unbegründet haben sie geschrieben, sowohl das Revisionsverbringen des Wahlverteidigers als auch unser Revisionsverbringen mit dieser dicken Sache In diesem Verfahren und was noch mehr als Rechtsbeuerung gelten könnte, kann man sich auch nicht ausdenken, glaube ich. Was steht da hier beschlossen? Die Revision des Angeklagten, die das Urteils-Landgericht Stessa Rossler vom 16. September 2024 wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtsfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Angetrachter trägt die Kosten des Rechtsmittels und so weiter und so fort. Becker, Schöne, Schröder, vorstellende Abschrift, stimmt mit der Urschrift überein und wird hiermit beglaubigt. Naumburg, 21. Februar, 2025, Klammer auf, elektronisch signiert, Klammer zu. Wegner, Justizangestellte, als Urkundveramt der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Naumburg. Unterschrift, Fehl-Anzeige. Nicht mal irgendwie tut noch jemand so, als ob er Haftung und Verantwortung für irgendwas übernimmt. Und wenn dieses Revisionsvorbringen mit diesen Sachen kein Erfolg hat und kein Nachteil für uns wäre, achten wir, die Fängnis ist ja wohl Nachteil, ohne Bewährung, dann weiß ich nicht, was in diesem Rechtsstaat als Nachteil zu werten wäre. Nachdem wir das dann getan haben, haben wir eine Anhörungstrüge eingelegt. Obwohl wir erst am Freitag von unserem Pflichtverteidiger am Mittag oder Nachmittag früh in Kenntnis gesetzt wurden, dass die Ablehnung der Revision am Montag bei ihm schon eingegangen ist. Aufgrund dessen sind wir dann Montag, weil er sich selber geweigert hat, der Pflichtverteidiger, überhaupt noch eine Anhörungsrüge einzulegen, sind wir dann Montag selbst zum Oberlandesrichter-Normorgen-Fraktion und haben noch eine Anhörungsruhe eingelegt und haben geschrieben, Begründung warum, dass wir nicht mehr wüssten, ob denn der Generalstaatsanwalt überhaupt Kenntnis hat, oder das Gericht überhaupt Kenntnis hat, von dem Revision verbringen, denn wir konnten uns nicht vorstellen, dass mit unwirksamen Strafanträgen, mit einem vorab schon erstellten Strafantrag durch den Staatsschutz der Polizei, wo eine Tat noch gar nicht passiert war, wo man hoffte, dass er am Vortrag wohl passiert sein sollte, dass man so etwas durchgehen lassen kann. Und da gibt es dann wieder einen Beschluss von Roland-Zirich-Naum-Burch. Und da ist das erste Mal aufgrund unserer Anhörungsrüge dann eine Begründung geliefert worden. Und die Gründe, die sind genauso handelisch und unsinn, wie alles fast davor schon gelaufen ist. Die Anhörungsrüge, das verurteilt nach § 33a StPO, ist bereits unzulässig. Ein Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs ist dann zulässig, wenn in einem zum Nachteil eines Beteiligten ergangener unanfechtbarer Beschluss, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist. Aha, das sieht man also nicht. Also noch dicker kann man die Revisionsbegründung glaube ich nicht machen. Und noch detaillierter. Der Pflichtverteiler, der hat sowieso nichts gemacht. Er hat sich sogar weigert, etwas zu machen. Er hat gesagt, mein Mandat ist beendet. Sobald die Revision durch ist, habe ich mit der Sache nichts mehr zu tun. ... will ich überhaupt nicht in der Lage oder irgendwas noch anzunehmen. Ich nehme noch die Abhängung der Revision an, die leite ich dann weiter, immerhin vier Tage zu spät, sodass wir noch selber nach Naumburg fahren mussten, um die Anhörung früh zu machen, weil der Pflichtverteidiger sich geweigert hat, die selbst zu erstellen. Also deswegen muss man mit dem Auto hinfahren. Und auf der Fahrt noch haben wir versucht, das erst mal, aber nein. Aber wie gesagt, wir rechnen schon damit, deswegen sind wir selber hingefahren, das persönlich noch erledigt. Und des Weiteren steht hier noch, soweit er moniert, es sei nicht ersichtlich, ob die Generalstaatsanwaltschaft und oder das Oberlandesgericht von der Revisionsbegründung in Kenntnis erhalten hat, entspricht dies dem Charakter eines sogenannten OU-Beschlusses, also offensichtlich unbegründet heißt das in Kurzform, also einer Entscheidung wegen einer offensichtlich unbegründeten Revision. Dies bedeutet indes natürlich nicht, dass der Senat das Rechtsmittel und seine Begründung nicht zur Kenntnis genommen und geprüft hat. Es wird lediglich auf eine Begründung verzichtet. Die Generalstaatsverwaltschaft hat durch ihre begründete Zuschrift Stellung genommen und beantragt, die Revision ist offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Dieses ist dem Verurteilten über seinen Verteidiger zur Kenntnis gegeben und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden, also noch vor dem Ende der Revision. Das ist die Ablehnungsbegründung für die sogenannte Anhörungsgrüge. Jetzt habe ich hier einen Schriftstatz, also eine kurze Sache, vom Pflichtpartei, und der hat auf unseren Nachfragen, wie das denn sein kann, uns am 3.4.2025 über folgendes informiert. Peter I., Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Sehr geehrter Peter I., eine begründete Zuschrift der Kurschrift, Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Revision liegt hier nicht vor. Gegebenenfalls wurde diese ihrem Verteidiger Rechtsanwalt Sibors aus Braunschweig übermittelt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nauenburg vom 20.3.2025 ist hier am 27.3. eingegangen. Mit freundlichen Grüßen, Silvio Thorsten Rechtsanwalt. Da sieht man, diese behauptete, begründete Zuschrift der Generalstaatsanwaltschaft, die haben wir überhaupt nie gesehen, bis heute nicht. Und der Pflichtverteiler, der hat es ja auch nicht bekommen. Ihr seht also, rechtliches Gehör, eine Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, in diesem Rechtsstaat, das ist echt ein Problem. Vor allem dann, wenn man im System etwas zum Guten wenden möchte. Und wie ihr da sehen könnt, läuft jetzt am 28. oder 27. Sonntag die Beschwerdefrist beim Bundesverfassungsgericht aus. Das heißt also, wir müssen bis zum 28. diesen Monat, 28. April, spätestens dort beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Was wir natürlich auch tun werden. Denn das hier, was hier passiert ist bisher, kann man ja so nicht stehen lassen, oder? Was meinen ihr? Und ihr Polizisten, wenn ihr meint, ihr müsst hier irgendwie meinen, vielleicht uns mal zum Haftabtritt abzuholen, dann muss ich euch sagen, dann seid ihr Teil dieser kriminellen Vereinigung. Und wir werden wohl Strafantrag gegen diese ganzen Sachen stellen müssen. Wenn nämlich das Bundesverfassungsgericht diese Sache ablehnt, dann ist das garantiert ein Grund, um gegen alle diese ganzen beteiligten Kriminellen vorzugehen. Und zwar wegen Verfolgung Unschuldig, Verstreckung gegen Unschuldig und dann Rechtsfolge, um ab 33, politische Verfolgung, 42, Freiheitsberauchung und so weiter und so fort. Ihr könnt ja sehen, und das werden wir euch noch in diesem Verfahren mehr als deutlich zeigen, was hier so los ist. Nachdem wir das dann gemacht hatten, haben wir natürlich jetzt mehrfach, Und zwar schon dreimal, um Akteneinsicht ersucht, um die Verfassungsbeschwerde vernünftig abpassen zu können. Bis heute einschließlich, wir haben heute den 11. glaube ich, ist immer noch keine Akteneinsicht möglich. Das heißt also, eine gut fundierte Verfassungsbeschwerde bis zum 27., also besser gesagt bis zum 28. bis zum 27. Sonntag ist, abzupassen, ist gar nicht so einfach ohne eine Akteneinsicht. Die Akte war erst beim Oberlandesgericht Naumburg, und dann zur Generalstaatsverwaltung Naumburg geschickt. Von da aus war er bei der Staatsanwaltschaft in Desserauslau. Dann wurde uns mitgeteilt, wäre es im Amtsgericht in Mittenberg. Nachdem am Amtsgericht Mittenberg nachgefahren worden ist, sowohl von uns als auch meine Erinnerung dort zu hinterlassen, ist sie jetzt wieder in die Staatsanwaltschaft nach Desserauslau verschoben worden. Und jetzt hat eine Rechtsanwältin Christi Müller Folgendes gemacht. In der Angelegenheit sowieso ermittle ich Namensmeines Mandanten als Botin, den Antrag auf Akteneinsicht und bitte um dringende Übersendung der Akte an mich. Die umfangreiche Akte wird dringend benötigt, um eine wohlbegründete Anhörungsfrühe und Verfassungsbeschwerde zu führen. Damals war noch gedacht, eine Anhörungsfrühe könnte gemacht werden, noch eine wohlbegründete, aber die ist ja schon abgelehnt worden. Und deswegen sind jetzt alle Rechtsmittel auserschöpft. Also mit ausgeschöpften Rechtsmitteln nur kann man Verfassungsbeschwerde einlegen. Deswegen ist die jetzt dringend geboten. Und natürlich wird Verfassungsbeschwerde eingelegt wegen verschiedenster Verstöße, sowohl gegen Grundrechte als auch gegen internationales Recht, als auch gegen unsere Immunität, als auch gegen natürlich die allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auch Völkerrechtlicher Verträge, also beispielsweise Genferabkommen 4 und so weiter und so fort. Das heißt, die Verfassungsbeschwerde wird ziemlich umfassend sein. Und es tut mir leid, liebe Bundesverfassungsrichter oder ihr, auch die hier an die Sachen beteiligt seid, aber es ist dringend geboten, diesen Rechtsstaat wieder zu einem Rechtsstaat zu machen, der jetzt mittlerweile kein Rechtsstaat mehr ist, sondern vielleicht ein Rechtsstaat, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen, weil alles das, was hier bis jetzt passiert ist, in diesem Verfahren, das ist sowas von Hannemisch nach Unsinn und all das könnt ihr hier sehen. Wenn ihr also wirklich immer noch naiv seid, Euristen, und immer noch glaubt, dass hier irgendwo recht gesprochen wird, dann muss ich euch sagen, Den Tagen muss ich euch leider ziehen. Es macht nur noch Sinn, sich vom System abzukehren und gemeinschaftlich etwas komplett Neues zu machen. Ich würde euch dringend allen empfehlen, um was zu verstehen, was hier gerade passiert. Lest das Buch N-Zeit 2020. Lest das Gemeindewechselhandbuch. Macht euch selber schlau, um herauszufinden, wie ist legal eine Erneuerung dieses Systems möglich. Und wie gesagt, alles findet ihr im Gemeindewechselhandbuch. als auch, wenn ihr schaut, im Artikel 46 Grundgesetz, dass ihr seine Geltung für die deutschen Freieentscheidung der Verfassung geben. Lest mal auch die Rechtfertigung der Sezession von Staaten, von Sandra Arnold als zusammenfassendes kleines Werk, wo ihr Polizisten, ihr Staatsschützer, ihr Verfassungsschützer, alle euch mal schlau machen könnt, dass die Sezession, also die Abspaltung von so einem kriminellen Nichtrechtsstaat sozusagen Volke legitim ist. Und ihr alle, egal wer ihr seid, ob ihr in Freien Sachsen seid oder Leute, die mit der 1817-Bewegung in Verbindung stehen, ihr Leute vom Staatsschutz, ihr vom Verfasserschutz, lasst uns alle gemeinsam daran arbeiten, dieses Land friedlich zu erneuern durch die Abkehr vom System und die freiwillige Wahl eines viel besseren Systems, sodass wir das, was am 3. August schon veröffentlicht von der Elite ist, ...und die EU Die wahrgellose Gesellschaft mit dem digitalen Identität, mit dem digitalen Impfpass und dem digitalen sozial und mutter Bewertungssystem, um das nicht zu haben, die vollkommenen Staberei abwenden, können wir immer noch dadurch in die Wandsabkehr vom System in die Gemeinschaft dieses Neues machen. Lass uns diese basiert eine Kooperation aller Gruppierungen organisieren, aufgrund dessen wir auf vollkommen friedliche Weise das umsetzen, was mit dem Königreich Deutschland begonnen wurde, die freilichdemokratische Grundordnung umgesetzt. Das war immer unser Begehr. Wir haben bisher weder Freiheit, noch haben wir unsere basisdemokratische Grundordnung. Die brauchen wir aber dringend, wenn wir nicht wieder in den Dritten Weltkrieg wollen. Wenn ihr also wirklich aus der Drangsaal heraus wollt, dann geht es euch mit uns zusammen und wir sehen uns im Bildschirm.