Autor Thema: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags  (Gelesen 30159 mal)

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Offline Ferkel

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #135 am: 4. Dezember 2014, 10:02:52 »
Soll keiner sagen, wir wären hier wie beim KRD und lassen Niederlagen unter den Tisch fallen.

Nun denn: Meinem Rechtsverständnis widerspricht der Ausgang der Zeugenvernehmung. Aber gut... wenn es reicht, einmal den kompletten Titel voran zu stellen und danach diesen dann quasi nur noch mit Dr. h.c. abzukürzen... dann soll es halt so sein.

Whatever. Meinungen?

Wer sagt Dir denn, dass es wirklich so gelaufen ist wie der Herr schreibt? Wäre doch nicht das erste Mal, dass ein Reichsdepp eine Wahrnehmung von einem Geschenis hat, die sich deutlich von der Wahrnehmung aller anderen Beteiligten unterscheidet, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Mich macht stutzig, dass der Polizist angeblich schon eine Wertung abgegeben haben soll. Das ist nicht deren Job. Der Polizist schreibt auf und ggf. entscheidet dann ein Staatsanwalt über die Einstellung des Verfahrens. In dem Fall würde der Hr. "Doktor" das sogar schriftlich kriegen, dass die Ermittlungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden. Und der lädt doch sonst auch jeden Fussel auf seiner Seite hoch.

Solange ich den Schrieb nicht sehe glaube ich gar nix. Eventuell erfolgt eine Einstellung nach §§ 153 ff das sit dann aber aus Faulheit und nicht wegen Haltlosigkeit der Vorwürfe.

Genau das hatte ich mir auch gedacht. Aber dieses

Zitat
Einer der Schlusssätze lautet: Ich möchte künftig mit dem Titel angeschrieben werden und ich werde den Titel auch künftig weiterführen.

und vor allem dieses -.-

Zitat
Der Ausweis von der JOH wurde anerkannt, das war klar.

Machte mich stutzig. Wenn ein Polizist das aus Faulheit akzeptiert, anstatt dem Personalausweis... na gute Nacht, Marie.

Deine Vermutung liegt aber nahe, denn:

Zitat
Ich habe nichts gegen Deutschland und auch nichts gegen die BRiD aber ich habe etwas gegen diese Art der Politik.

Kann mir eher vorstellen, dass er dort ganz handzahm war und sich nur als unzufriedener Bürger mit der Politik beschrieben hat. In Facebook ist er ja krasser drauf, mit Deutsches Reich und besetztem Land.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Der Plöngler

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #136 am: 4. Dezember 2014, 10:10:56 »
Zitat
Der Ausweis der JOH wurde anerkannt, das war klar.
Alles klar?
Mit solch einem Ausweis bestehst Du jedes Verhör.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline kairo

Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #137 am: 4. Dezember 2014, 10:26:58 »
Zitat
Der Ausweis von der JOH wurde anerkannt, das war klar.

Machte mich stutzig. Wenn ein Polizist das aus Faulheit akzeptiert, anstatt dem Personalausweis... na gute Nacht, Marie.

Das hat der Mann vermutlich einfach zur Kenntnis genommen. Man kann sich ja auch mit Privatdokumenten ausweisen.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #138 am: 8. Dezember 2014, 01:12:37 »
Ausgerechnet Bielefeld ist jetzt zuständig:
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Offline Der Plöngler

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #139 am: 8. Dezember 2014, 01:29:45 »
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Offline Richard Sharpe

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #140 am: 8. Dezember 2014, 07:44:04 »
Ziemlicher Unfug. Eine Person kann nicht exterritorial sein, im Wiener Abkommen geht es um die Immunität von Diplomaten. Für die Spinner von der JOH gilt das selbstverständlich nicht. Vielleicht hat man Herrn Tolksdorf nur erklärt, dass sein Spielzeugausweis nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt.
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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #141 am: 22. Dezember 2014, 11:28:18 »
Das kann doch eigentlich nur eine Fälschung sein.

Wobei mich wundert, wie die an den Briefkopf eines Generalstaatsanwaltes kommen. Hatte da mal einer Post in einer Staatsschutzsache und sich daraus so ein Schreiben gedengelt? Sowas zu fälschen ist ja keine große Kunst.

Hätte nicht üblicherweise die Justizangestellte eine Paraffe darauf gesetzt (und die haben das unterlassen, um nicht über den Aussteller zu täuschen)?
 

Offline Limapapa

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #142 am: 22. Dezember 2014, 11:41:09 »
Das dürfte eine Fälschung sein, ein ähnliches Schreiben hatten wir doch schon an anderer Stelle?

Was diese "Amtsausweise" angeht, da dürfte die Lage wohl so sein wie bei diesem "Weltpaß", das sind Fantasieausweise ohne staatlich anerkannte Grundlage und da es keine echte Urkunde als Basis gibt, kann man sie auch nicht fälschen.
Es sei denn diese fragwürdigen Herausgeber dieser Schriebe stellen fest das die einer verändert, dann müssten sie die Systemjustiz bemühen und könnten eine Anzeige wegen 267 StGB erstatten.

Das übersehen die ganzen Reichsdeppen und Staatsgründer nämlich regelmäßig auch, ein Paß wird nur bilateral anerkannt und dazu müsste der anerkennende Staat dies ausdrücklich beurkunden.

Bei Diplomaten geht das sogar noch weiter, der reine Diplomatenpaß ist zwar nett aber für eine vollständige Immunität benötigt man die Akkreditierung des Gastlandes, in unserem Fall macht das das auswärtige Amt in Form eines Ausweises.
Iiiich bin NICHT aggressiiiiiv!!!
 

Offline vollstrecker

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Re: Tolksdorf - Der Albtraum des Springerverlags
« Antwort #143 am: 22. Dezember 2014, 13:11:39 »
Das kann doch eigentlich nur eine Fälschung sein.

Wobei mich wundert, wie die an den Briefkopf eines Generalstaatsanwaltes kommen. Hatte da mal einer Post in einer Staatsschutzsache und sich daraus so ein Schreiben gedengelt? Sowas zu fälschen ist ja keine große Kunst.

Hätte nicht üblicherweise die Justizangestellte eine Paraffe darauf gesetzt (und die haben das unterlassen, um nicht über den Aussteller zu täuschen)?
An den Briefkopf zu kommen ist nicht schwer, einfach Anzeige erstatten und wenn das Verfahren eingestellt wird Beschwerde einlegen.